Gemeinsames
Forderungspapier von AGEZ, Ökobüro und Forum Nachhaltiges
Österreich:
Trendumkehr in Richtung Nachhaltigkeit - jetzt!
Forderungspapier für Regierungsverhandlungen 2006
Wien, 22.
Juni 2006
Einleitung
Das Forum Nachhaltiges Österreich (das zur Umsetzung der österreichischen
Nachhaltigkeitsstrategie vom Lebensministerium eingerichtete unabhängige
Expertenpanel), die AGEZ (der Dachverband der österreichischen
entwicklungspolitischen NGOs), und das ÖKOBÜRO (die Koordinationsstelle
österreichischer Umweltorganisationen), laden zur Veranstaltung
"Nicht-nachhaltige Trends in Österreich (bzw. neuer Titel)" ein. Sie
möchten anlässlich der Nationalratswahl im Herbst 2006 die PolitikerInnen
an die in der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie festgehaltene
"Verantwortung Österreichs und aktive Rolle in Europa und der Welt"
erinnern und haben konkrete Forderungen erarbeitet.
Die veranstaltenden Organisationen weisen die österreichischen
EntscheidungsträgerInnen auf negative Trends hin, die sowohl die
Lebensqualität und Umwelt in Österreich auf negative Weise beeinflussen
als auch weltweite soziale und ökologische Auswirkungen haben. Trends, die
zukünftige Generationen vor noch größere Probleme stellt, wenn nicht
entgegengesteuert wird.
Diese gemeinsamen Positionen basieren auf der vom Forum Nachhaltiges
Österreich erarbeiteten Studie zu nicht nachhaltigen Trends . In
folgenden fünf Bereichen wird aufgezeigt, was und wie eine nachhaltige
Politikoffensive dazu beitragen könnte, die massiven Umwelt- und
Sozialprobleme der nahen Zukunft zu entschärfen:
1) Zersiedelung und Bodenverbrauch
2) Überhöhter Ressourcenverbrauch
3) Gesundheitsschädliche Einflüsse
4) Wachsende Kluft zwischen Nord und Süd
5) Governance
Das Forum Nachhaltiges Österreich, AGEZ und ÖKOBÜRO haben konkrete
Maßnahmen und Forderungen erarbeitet und mögliche Textbausteine für die
Aufnahme in das nächste Regierungsprogramm formuliert.
Sie fordern die PolitikerInnen auf, diese im Sinne einer nachhaltigen und
zukunftsfähigen Regierungspolitik rasch umzusetzen. Die Umsetzung soll in
einer Folgeveranstaltung in einem Jahr überprüft werden.
Teil I: Zersiedelung und Bodenverbrauch
1. Problemdarstellung
Die Ziele des Flächenverbrauchs im Rahmen der Österreichischen
Nachhaltigkeitsstrategie werden um den Faktor 10 verfehlt. Das liegt vor
allem daran, dass die fiskalen Anreizsysteme sowie die politischen und
administrativen Steuerungssysteme in der Regel Flächenverbrauch belohnen,
also kontra-produktiv zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung wirken.
Zersiedelung und funktionale Trennung ziehen zudem ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen nach sich, welches zudem zunehmend auf die Straße
verlagert wird und sowohl umweltbelastende und -zerstörende Wirkungen
zeigt, als auch gesundheitliche Belastungen und Schädigungen erzeugt.
Die Trennung und Verkleinerung von Lebensräumen sowie die Einschränkung
der Ausbreitungsmöglichkeiten von Tier- und Pflanzenarten durch
Verkehrsinfrastrukturen sind Haupt-ursachen für den Rückgang der
Biodiversität.
2. Forderungen
" Das Österreichische Raumordnungskonzept ist im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung, mit laufender Raumbeobachtung und Überwachung der
überörtlichen und örtlichen Raumplanung zu überarbeiten. Dabei sollen
auch neue Formen der interkommunalen Zusammenarbeit (auch regions- und
bundesländerübergreifend) forciert und gefördert werden.
" Die Ausweisung von Bauland soll durch Anreizsysteme wie bsp. dem Handel
von Flächenausweisungs-Zertifikaten oder das Bilden größerer regionaler
Einheiten zum Binnen-Ausgleich von Lasten und Vorteilen stärker gesteuert,
wie durch die Kontingentierung neuer Baulandsausweisungen reglementiert
werden.
" Nutzungsmischung, Mehrfachnutzung von Flächen, Wiedernutzung von
Brachflächen und Renaturierungsoffensiven sollten gegenüber der
Versiegelung und Verbauung von Flächen Vorzug erhalten. Eine
zweckgebundene Besteuerung der Wertsteigerung bei Umwidmungen soll als
umweltpolitisches Instrument entwickelt werden; bestehende
Steuerungsinstrumente sollen umfassend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
evaluiert und angepasst werden.
3. Textvorschlag für Regierungsverhandlungen
Die Bundesregierung lässt das Österreichische Raumordnungskonzept und
andere Instrumente der Raumplanung und Raumentwicklung in Hinblick auf
Nachhaltige (Raum)Entwicklung überarbeiten.
Es sollen im föderalen und subsidiären Dialog Vorschläge für Instrumente
einer nachhaltigen lokalen und regionalen Raumentwicklung erarbeitet
werden.
Teil II: Überhöhter Ressourcenverbrauch
1. Problemdarstellung
Vor allem die Industrieländer sind dafür verantwortlich, dass der
Ressourcenverbrauch der Menschheit bereits um mindestens ein Viertel über
der Regenerationsfähigkeit der Biosphäre liegt. Für die Versorgung mit
Energie, Nahrung, Verkehrsdienstleistungen usw. verbraucht Österreich pro
Kopf 2,5 mal mehr Ressourcen, als auf Grund globaler
Gerechtigkeitskriterien nachhaltig wäre. Mit 4,5 Hektar pro Kopf ist
Österreichs ökologischer Fußabdruck doppelt so groß wie der globale
Durchschnitt. Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit müsste
Österreichs Ressourcenverbrauch in den nächsten Jahrzehnten um etwa 70 %
gesenkt werden.
Entgegen dem Kyoto-Ziel stiegen Österreichs Treibhausgasemissionen von
1990 bis 2003 um 17 % und liegen nun um 23 Millionen Tonnen pro Jahr über
dem Zielwert für 2010-2012. Material- und Energieeinsatz steigen weiter,
vor allem auch wegen der massiv wachsenden Verkehrsvolumina. Der
Strombedarf steigt jährlich um 1,9 Prozent. Diese Trends lassen die für
Österreich verpflichtende Einhaltung des Kyoto-Zieles, die
Treibhausgasemissionen bis 2010/2012 um fünf Prozent gegenüber 1990 zu
verringern, inzwischen fast unmöglich erscheinen.
2. Forderungen
" Aus Sicht einer nachhaltigen Entwicklung ist es nötig, die
Wachstumstrends von Material- und Energieverbrauch und Transportvolumina
umzukehren und den Ressourceneinsatz nachhaltig zu senken.
" Erst bei einer dauerhaften Senkung des Ressourcenverbrauchs ist es
möglich, durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Ressourcen maßgeblich
zur nachhaltigen Ressourcennutzung beizutragen.
" Dazu ist es nötig, innovative Wege zu finden, mit deren Hilfe es
gelingt, eine positive Wirtschaftsentwicklung sowie Verbesserungen der
Lebensqualität vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln.
" Dafür ist vor allem eine umfassende Ökologisierung der österreichischen
Fiskalpolitik mit einer gleitenden, langfristig vorhersehbaren Erhöhung
der Besteuerung des Ressourceneinsatzes (z.B. Energie) und Entlastung des
Faktors Arbeit nötig.
3. Textvorschlag für Regierungsverhandlungen
Die Bundesregierung verpflichtet sich, mittels Ökologisierung der
Fiskalpolitik, Forcierung energie- und materialsparender Maßnahmen sowie
verstärkter Nutzung erneuerbarerer Energie das Kyoto-Ziel zu erreichen und
einzuhalten.
Die Bundesregierung wird sich intensiv in die Erarbeitung und Umsetzung
einer europäischen Position für den Post-Kyoto-Verhandlungsprozess
einbringen, mit Ziel, die globale Erwärmung auf langfristig maximal 2°C zu
begrenzen.
Konkret werden in der kommenden Legislaturperiode folgende Maßnahmen
umgesetzt:
" Erarbeitung eines umfassenden Konzepts einer langfristigen
Ökologisierung der Fiskalpolitik und Umsetzung erster Schritte, unter
anderem
" Einführung von Energiesteuern, gestaffelt nach deren Klima- und
Umweltwirksamkeit
" Roadpricing für Pkw und maßgebliche Verbesserung der Kostenwahrheit
(inkl. externe Kosten) im Gütertransport
" Einführung unterschiedlicher Umsatzsteuer-Prozentsätze für
Dienstleistungen und Produkte
" Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umwelt- und
Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere verpflichtende Erfassung
von Materialflüssen
" Einsatz der österreichischen Bundesregierung für eine Besteuerung von
Flugtreibstoff im EU-weiten Verbund
" Weitere Verbesserungen der ökologisch-energetischen Kriterien für
Vergabe von Wohnbau- und Energieförderungen
" Ausweitung der Ökostromförderungen sowie Ausarbeitung eines Pakets zur
Steigerung der Effizienz der Energienutzung, insbesondere im
Elektrizitätsbereich
" Verankerung der öffentlichen Beschaffung nach ökologischen Kriterien.
Teil III: Gesundheitsschädliche Einflüsse
1. Problemdarstellung
Eine Nachhaltige Gesundheitspolitik hat die Gesundheitssicherung der
gegenwärtigen und die Gesundheit der künftigen Generationen zum Ziel. Zur
Gesundheitssicherung gehört die Verringerung externer Beeinträchtigungen
ebenso wie die Verringerung der Beeinträchtigung der physischen und
psychosozialen Gesundheit.
Die hohe Belastung durch Luftschadstoffemissionen, die Lärmbelastung,
dauernder Chemikalieneinsatz und nicht ionisierende Strahlung sind
gesundheitsschädigende Umwelteinflüsse, die hohe soziale Folgekosten
verursachen, nach wie vor nicht den Verursachern angelastet werden und im
gesellschaftlichen Problembewusstsein einen relativ geringen Stellenwert
einnehmen.
Die Bekämpfung der gesundheitlichen Ungleichheiten ist eine der zentralen
Herausforderungen der Gesundheitssicherung. Auch in Österreich gilt: die
Gleichung: "Niedriger sozioökonomischer Status" = "Erhöhtes
Gesundheitsrisiko".
Zu nachhaltiger Gesundheitsförderung gehört nicht nur ein
gesundheitsbewusster Lebensstil und gesunde Ernährung, sondern auch ein
ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeits- und Privat-leben.
2. Forderungen
" Minimierung gesundheitsschädigender Umwelteinflüsse u.a. durch:
" Reduktion der Luftschadstoffemissionen (v.a. Reduktion des Verkehrs),
" Einsatzverbot für Chemikalien, die krebserregende, erbgutschädigende und
fortpflanzungsgefährdende Substanzen enthalten, und Einsatzverbot für
Nerven- Immun- oder Hormonsystemschädigenden Chemikalien in
Konsumprodukten (= REACH).
" Einführung einer Work-Life-Balance, die allen ermöglicht, Beruf und
Erwerbsarbeit, Familie und private Interessen und auch private
Verpflichtungen wie zivilgesellschaftliches Engagement in ein
ausgeglichenes Verhältnis zu bringen.
" Lückenschließen in den sozialen Sicherungssystemen
" Menschenwürdige Wohnpolitik für alle Bevölkerungsschichten
" Stärkung des Solidaritätsprinzips in der Gesundheitsfinanzierung
" weitestgehende Entkoppelung der sozialen Krankenversicherung von der
Erwerbstätigkeit
3. Textvorschlag für Regierungsverhandlung
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer nachhaltigen Gesundheitspolitik,
die die Gesundheitssicherung der gegenwärtigen und die Gesundheit der
künftigen Generationen zum Ziel hat. Sie will die "gesundheitlichen
Ungleichheiten" durch geeignete sozioökonomische Maßnahmen wirksam
bekämpfen, und wirksame umwelt- und sozialpolitische Maßnahmen zur
Verringerung der physischen und psychosozialen Gesundheit der Bürgerinnen
und Bürger in Angriff nehmen.
Trendumkehr in Richtung Nachhaltigkeit - jetzt!
Forderungspapier für Regierungsverhandlungen 2006
Teil IV: Wachsende Kluft zwischen Nord und Süd
1. Problemdarstellung
Nachhaltige Entwicklungspolitik ist angesichts der globalen
Herausforderungen und der wachsenden Kluft zwischen Nord und Süd eine
Notwendigkeit im aufgeklärten Eigeninteresse, sie ist eine Investition in
unsere gemeinsame Zukunft. Unter den herrschenden weltweiten
Rahmenbedingungen sind weder soziale Gerechtigkeit und Durchsetzung der
Menschenrechte noch die Bewahrung und Schutz unserer natürlichen
Lebensgrundlagen gewährleistet. Eine zukunftsfähige Entwicklungspolitik
zielt darauf ab, ein Leben für alle auf diesem Planeten in Frieden und
Würde schaffen, Armut zu beseitigen und der Vernichtung unserer Umwelt
Einhalt gebieten.. Entwicklungspolitik kann nicht alle Weltprobleme lösen,
sie trägt aber entscheidend dazu bei, eine gerechtere Globalisierung zu
schaffen.
2. Forderungen
" Stärkere Akzente im Bereich der Verbesserung der Quantität und Qualität
der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Entwicklungspolitik setzen.
" Erfüllung der Verpflichtung 0,7% des BNE für EZA zur Verfügung zu
stellen.
" Entwicklungspolitische Interessen in allen anderen Politikbereichen und
politischen Instrumenten (z.B. Fördermittel, etc.) verankern, um
Inkohärenzen zu vermeiden.
" In der EU eine initiative Rolle einnehmen, um zu einer sozial gerechten
und ökologisch verträglichen Weltwirtschaftsordnung beizutragen, und den
Einfluss bei der WTO geltend machen, um unfaire Praktiken der
Industriestaaten gegenüber den armen Ländern (z.B. Exportsubventionen im
Agrarbereich, Patentregelungen für Medikamente) zu beenden.
3. Textvorschlag für Regierungsverhandlung
Die Bundesregierung bekennt sich zur Verpflichtung, 0,7% des BNE als
offizielle Entwicklungshilfe (ODA) zur Verfügung zu stellen. Sie
erarbeitet und verankert einen konkreten und verbindlichen Stufenplan in
Jahresschritten mit den EU-Eckpfeilern 0,51% bis 2010 und 0,7% bis 2015.
Im Sinne einer verbesserten Planbarkeit erfolgt die ODA-Erhöhung
unabhängig von anfallenden Schuldenerlässen.
Die Bundesregierung setzt die im EZA-Gesetz (Novelle von 2003) verankerte
Kohärenz um: Die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik werden in
allen Politikbereichen, die Entwicklungsländer betreffen, insbesondere in
der Wirtschafts-, Handels-, Außen-, Landwirtschafts-, Sicherheits- und
Finanzpolitik, umgesetzt. Die Regierung erarbeitet konkrete Maßnahmen wie
Programmierungsinstrumente, institutionelle Mechanismen und eine
Koordinationsstelle.
Die Regierung setzt sich innerhalb EU und WTO für eine Evaluierung der
bisherigen wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen sowie
entwicklungspolitischen Auswirkungen der WTO-Freihandelspolitik,
insbesondere auf die Menschen im Süden, ein. Österreich setzt sich für die
Schaffung eines globalen Ordnungsrahmens mit einklagbaren Umwelt-,
Menschenrechts- und Sozialstandards ein und fördert den Fairen Handel als
Referenzbeispiel für nachhaltige Entwicklung.
Teil V: Governance
1. Problemdarstellung
Nachhaltige Entwicklung ist ein Politikfeld ohne explizite eigene
politische und Verwaltungsstrukturen. Es wird in der Regel im Sinne eines
‚Mainstreamings' behandelt und auf höherer, allerdings meist nicht
oberster Ebene koordiniert.
Aufgrund der inhaltlichen Komplexität stellt das Politikfeld ‚Nachhaltige
Entwicklung' in besonderer Weise eine Querschnittsmaterie dar. Es bedarf
der ‚horizontalen und vertikalen Integration' von Politiken. Daher können
und sollten in diesem Politikfeld Elemente der Verwaltungsmodernisierung
gestärkt werden, wie sie auch in der ‚Good Governance'-Strategie der EU
niedergelegt sind.
2. Forderungen
" Eine Regelung der horizontalen Politikverflechtung ist zu schaffen. Dazu
bedarf es einer Prioritätenfeststellung seitens des Bundeskanzleramtes und
stärkerer Formen der Richtlinienkompetenz sowie verschiedene mit Anreiz-
und Sanktionssystemen ausgestattete koordinierende Funktionen an der
richtigen Stelle.
" Die Gutachten und Empfehlungen zu den nicht-nachhaltigen Nebeneffekten
der bestehenden föderalen Förderkulisse sind umzusetzen.
" Ein explizites, vielschichtiges Anreizsystem für AkteurInnen der
nachgeordneten Ebenen des politisch-administrativen Systems, der
Wirtschaft und der privaten Haushalte, die Ziele der Nachhaltigkeit in
ihren Entscheidungen stärker zu berücksichtigen (‚Nachhaltigkeitsoffensive')
ist zu schaffen.
" Nachhaltige Entwicklung muss sich im parlamentarischen Mechanismus durch
einen Ausschuss oder Beirat widerspiegeln.
3. Textvorschlag für Regierungsverhandlungen
Die Nachhaltige Entwicklung Österreichs wird - sowohl in der eigenen
Entwicklung wie der Rolle Österreichs in der Welt - als eine prioritäre
Aufgabe aller Ressorts und Interessensvertretungen angesehen.
Die Bundesregierung optimiert vorhandene bzw. schafft neue Strukturen der
effizienten und effektiven ressortübergreifenden Willensbildung und
Umsetzungsmechanismen.
Die Bundesregierung erarbeitet ein Modell zur Optimierung der
Unterstützung von Nachhaltiger Entwicklung bestehender und neuer
Förderprogramme in allen Bereichen und setzt es um.
Die Bundesregierung ruft eine Nachhaltigkeitsoffensive für alle
AkteurInnen aus.
Teil VI: Mainstreaming Sustainability
Im Brundtlandbericht wird gefordert, dass die Ziele wirtschaftlicher und
sozialer Entwicklung im Hinblick auf Dauerhaftigkeit definiert werden, -
um soziale Gerechtigkeit für gegenwärtig und künftig lebenden Menschen zu
erreichen
Das widerspricht den bestehenden gesellschaftlichen Logiken des
Wirtschaftens, der sozialen und in Teilen der politischen Organisation
sowie den vorherrschenden gesellschaftlichen Zielen, Wertvorstellungen und
Freiheiten.
So verständlich es auch erscheinen mag, dass hinter allen Entscheidungen
der wirtschaftlichen Entwicklung, der Verwaltungen, der Politik und der
privaten Haushalte jeweils "gute Gründe" stehen, sich in einem "mainstream
der Nicht-Nachhaltigkeit" zu verhalten, so inakzeptabel ist dies aus Sicht
der Nachhaltigkeit.
Zwar mögen daraus individuelle Vorteile (betriebswirtschaftliche,
ressortspezifische, parteipolitische, finanzielle oder zeitliche Aspekte
oder ausschließlich die Bequemlichkeit und Freizügigkeit) resultieren, der
gemeinsamen Nachhaltigkeitsbilanz sind diese jedoch abträglich. Das
Ergebnis ist eine Zunahme der Nicht-Nachhaltigkeit in nahezu allen
relevanten Dimensionen.
Wie lässt sich das ändern?
1. Nachhaltigkeit muss höchste politische Priorität eingeräumt werden. Für
die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele müssen ausreichende Ressourcen
(finanziell, zeitlich und personell) zur Verfügung gestellt werden
(anstelle der vorherrschenden kleinlichen Projektfinanzierung).
2. Nachhaltigkeit verlangt eine Verschränkung und Abstimmung aller
Handlungsfelder der Politik entlang der Nachhaltigkeitsziele - anstelle
der vorherrschenden partikularen Optimierung und widersprüchlichen
Politikgestaltung.
3. Die Erforschung der Zusammenhänge zwischen den Bereichen Umwelt,
Soziales und Wirtschaft bedarf der Förderung und Honorierung
fachübergreifender Problembearbeitung und Wissensgenerierung (anstellet
der vorherrschenden einseitigen Spezialisierung.
Um eine Steuerung zu mehr nachhaltigen Prozessen zu erreichen, stehen der
EU sowie den Nationalstaaten eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung,
die aus ihrer immanenten Logik heraus in unterschiedlicher Weise die
Nachhaltigkeit fördern können. Am sinnvollsten sind Anreizsysteme, da sie
Reflexion, Übernahme unterschiedlicher Positionen, Sicherung von eigenen
Vorteilen und Aushandlungsstrategien beinhalten (damit sind die neuen ‚governance'-Rollen
angesprochen, die vor allem auf Aushandlungs- und Konsens-Prozessen
aufbauen).
Verbote (Ordnungspolitik) kann Anreizsysteme unterstützen und in
Einzelfällen können sie probate Mittel sein, um wirkungslose Anreize zu
ersetzen. Sie erfordern aber auch, dass Politik und Verwaltung sich
trauen, die Freizügigkeit in bestimmten Bereichen einzugrenzen (beispielsweise
Rauchverbot im öffentlichen Raum).
Angebote zur Selbstverpflichtung (meist gegenüber den Unternehmen, aber
auch den privaten Haushalten gemacht) sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll,
weil in der Regel die Ziele nicht erreicht werden.
Wien, 22. Juni 2006