AGEZ-POSITIONSPAPIER
Trendumkehr in Richtung Nachhaltigkeit - jetzt!

Gemeinsames Forderungspapier von AGEZ, Ökobüro und Forum Nachhaltiges Österreich:

Trendumkehr in Richtung Nachhaltigkeit - jetzt!
Forderungspapier für Regierungsverhandlungen 2006

Wien, 22. Juni 2006


Einleitung

Das Forum Nachhaltiges Österreich (das zur Umsetzung der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie vom Lebensministerium eingerichtete unabhängige Expertenpanel), die AGEZ (der Dachverband der österreichischen entwicklungspolitischen NGOs), und das ÖKOBÜRO (die Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen), laden zur Veranstaltung "Nicht-nachhaltige Trends in Österreich (bzw. neuer Titel)" ein. Sie möchten anlässlich der Nationalratswahl im Herbst 2006 die PolitikerInnen an die in der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie festgehaltene "Verantwortung Österreichs und aktive Rolle in Europa und der Welt" erinnern und haben konkrete Forderungen erarbeitet.

Die veranstaltenden Organisationen weisen die österreichischen EntscheidungsträgerInnen auf negative Trends hin, die sowohl die Lebensqualität und Umwelt in Österreich auf negative Weise beeinflussen als auch weltweite soziale und ökologische Auswirkungen haben. Trends, die zukünftige Generationen vor noch größere Probleme stellt, wenn nicht entgegengesteuert wird.

Diese gemeinsamen Positionen basieren auf der vom Forum Nachhaltiges Österreich erarbeiteten Studie zu nicht nachhaltigen Trends . In folgenden fünf Bereichen wird aufgezeigt, was und wie eine nachhaltige Politikoffensive dazu beitragen könnte, die massiven Umwelt- und Sozialprobleme der nahen Zukunft zu entschärfen:

1) Zersiedelung und Bodenverbrauch
2) Überhöhter Ressourcenverbrauch
3) Gesundheitsschädliche Einflüsse
4) Wachsende Kluft zwischen Nord und Süd
5) Governance

Das Forum Nachhaltiges Österreich, AGEZ und ÖKOBÜRO haben konkrete Maßnahmen und Forderungen erarbeitet und mögliche Textbausteine für die Aufnahme in das nächste Regierungsprogramm formuliert.
Sie fordern die PolitikerInnen auf, diese im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Regierungspolitik rasch umzusetzen. Die Umsetzung soll in einer Folgeveranstaltung in einem Jahr überprüft werden.


Teil I: Zersiedelung und Bodenverbrauch

1. Problemdarstellung
Die Ziele des Flächenverbrauchs im Rahmen der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie werden um den Faktor 10 verfehlt. Das liegt vor allem daran, dass die fiskalen Anreizsysteme sowie die politischen und administrativen Steuerungssysteme in der Regel Flächenverbrauch belohnen, also kontra-produktiv zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung wirken.
Zersiedelung und funktionale Trennung ziehen zudem ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich, welches zudem zunehmend auf die Straße verlagert wird und sowohl umweltbelastende und -zerstörende Wirkungen zeigt, als auch gesundheitliche Belastungen und Schädigungen erzeugt.
Die Trennung und Verkleinerung von Lebensräumen sowie die Einschränkung der Ausbreitungsmöglichkeiten von Tier- und Pflanzenarten durch Verkehrsinfrastrukturen sind Haupt-ursachen für den Rückgang der Biodiversität.

2. Forderungen
" Das Österreichische Raumordnungskonzept ist im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, mit laufender Raumbeobachtung und Überwachung der überörtlichen und örtlichen Raumplanung zu überarbeiten. Dabei sollen auch neue Formen der interkommunalen Zusammenarbeit (auch regions- und bundesländerübergreifend) forciert und gefördert werden.
" Die Ausweisung von Bauland soll durch Anreizsysteme wie bsp. dem Handel von Flächenausweisungs-Zertifikaten oder das Bilden größerer regionaler Einheiten zum Binnen-Ausgleich von Lasten und Vorteilen stärker gesteuert, wie durch die Kontingentierung neuer Baulandsausweisungen reglementiert werden.
" Nutzungsmischung, Mehrfachnutzung von Flächen, Wiedernutzung von Brachflächen und Renaturierungsoffensiven sollten gegenüber der Versiegelung und Verbauung von Flächen Vorzug erhalten. Eine zweckgebundene Besteuerung der Wertsteigerung bei Umwidmungen soll als umweltpolitisches Instrument entwickelt werden; bestehende Steuerungsinstrumente sollen umfassend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert und angepasst werden.

3. Textvorschlag für Regierungsverhandlungen
Die Bundesregierung lässt das Österreichische Raumordnungskonzept und andere Instrumente der Raumplanung und Raumentwicklung in Hinblick auf Nachhaltige (Raum)Entwicklung überarbeiten.
Es sollen im föderalen und subsidiären Dialog Vorschläge für Instrumente einer nachhaltigen lokalen und regionalen Raumentwicklung erarbeitet werden.


Teil II: Überhöhter Ressourcenverbrauch

1. Problemdarstellung
Vor allem die Industrieländer sind dafür verantwortlich, dass der Ressourcenverbrauch der Menschheit bereits um mindestens ein Viertel über der Regenerationsfähigkeit der Biosphäre liegt. Für die Versorgung mit Energie, Nahrung, Verkehrsdienstleistungen usw. verbraucht Österreich pro Kopf 2,5 mal mehr Ressourcen, als auf Grund globaler Gerechtigkeitskriterien nachhaltig wäre. Mit 4,5 Hektar pro Kopf ist Österreichs ökologischer Fußabdruck doppelt so groß wie der globale Durchschnitt. Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit müsste Österreichs Ressourcenverbrauch in den nächsten Jahrzehnten um etwa 70 % gesenkt werden.
Entgegen dem Kyoto-Ziel stiegen Österreichs Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2003 um 17 % und liegen nun um 23 Millionen Tonnen pro Jahr über dem Zielwert für 2010-2012. Material- und Energieeinsatz steigen weiter, vor allem auch wegen der massiv wachsenden Verkehrsvolumina. Der Strombedarf steigt jährlich um 1,9 Prozent. Diese Trends lassen die für Österreich verpflichtende Einhaltung des Kyoto-Zieles, die Treibhausgasemissionen bis 2010/2012 um fünf Prozent gegenüber 1990 zu verringern, inzwischen fast unmöglich erscheinen.

2. Forderungen
" Aus Sicht einer nachhaltigen Entwicklung ist es nötig, die Wachstumstrends von Material- und Energieverbrauch und Transportvolumina umzukehren und den Ressourceneinsatz nachhaltig zu senken.
" Erst bei einer dauerhaften Senkung des Ressourcenverbrauchs ist es möglich, durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Ressourcen maßgeblich zur nachhaltigen Ressourcennutzung beizutragen.
" Dazu ist es nötig, innovative Wege zu finden, mit deren Hilfe es gelingt, eine positive Wirtschaftsentwicklung sowie Verbesserungen der Lebensqualität vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln.
" Dafür ist vor allem eine umfassende Ökologisierung der österreichischen Fiskalpolitik mit einer gleitenden, langfristig vorhersehbaren Erhöhung der Besteuerung des Ressourceneinsatzes (z.B. Energie) und Entlastung des Faktors Arbeit nötig.

3. Textvorschlag für Regierungsverhandlungen
Die Bundesregierung verpflichtet sich, mittels Ökologisierung der Fiskalpolitik, Forcierung energie- und materialsparender Maßnahmen sowie verstärkter Nutzung erneuerbarerer Energie das Kyoto-Ziel zu erreichen und einzuhalten.
Die Bundesregierung wird sich intensiv in die Erarbeitung und Umsetzung einer europäischen Position für den Post-Kyoto-Verhandlungsprozess einbringen, mit Ziel, die globale Erwärmung auf langfristig maximal 2°C zu begrenzen.
Konkret werden in der kommenden Legislaturperiode folgende Maßnahmen umgesetzt:
" Erarbeitung eines umfassenden Konzepts einer langfristigen Ökologisierung der Fiskalpolitik und Umsetzung erster Schritte, unter anderem
" Einführung von Energiesteuern, gestaffelt nach deren Klima- und Umweltwirksamkeit
" Roadpricing für Pkw und maßgebliche Verbesserung der Kostenwahrheit (inkl. externe Kosten) im Gütertransport
" Einführung unterschiedlicher Umsatzsteuer-Prozentsätze für Dienstleistungen und Produkte
" Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere verpflichtende Erfassung von Materialflüssen
" Einsatz der österreichischen Bundesregierung für eine Besteuerung von Flugtreibstoff im EU-weiten Verbund
" Weitere Verbesserungen der ökologisch-energetischen Kriterien für Vergabe von Wohnbau- und Energieförderungen
" Ausweitung der Ökostromförderungen sowie Ausarbeitung eines Pakets zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung, insbesondere im Elektrizitätsbereich
" Verankerung der öffentlichen Beschaffung nach ökologischen Kriterien.


Teil III: Gesundheitsschädliche Einflüsse

1. Problemdarstellung
Eine Nachhaltige Gesundheitspolitik hat die Gesundheitssicherung der gegenwärtigen und die Gesundheit der künftigen Generationen zum Ziel. Zur Gesundheitssicherung gehört die Verringerung externer Beeinträchtigungen ebenso wie die Verringerung der Beeinträchtigung der physischen und psychosozialen Gesundheit.
Die hohe Belastung durch Luftschadstoffemissionen, die Lärmbelastung, dauernder Chemikalieneinsatz und nicht ionisierende Strahlung sind gesundheitsschädigende Umwelteinflüsse, die hohe soziale Folgekosten verursachen, nach wie vor nicht den Verursachern angelastet werden und im gesellschaftlichen Problembewusstsein einen relativ geringen Stellenwert einnehmen.
Die Bekämpfung der gesundheitlichen Ungleichheiten ist eine der zentralen Herausforderungen der Gesundheitssicherung. Auch in Österreich gilt: die Gleichung: "Niedriger sozioökonomischer Status" = "Erhöhtes Gesundheitsrisiko".
Zu nachhaltiger Gesundheitsförderung gehört nicht nur ein gesundheitsbewusster Lebensstil und gesunde Ernährung, sondern auch ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeits- und Privat-leben.

2. Forderungen
" Minimierung gesundheitsschädigender Umwelteinflüsse u.a. durch:
" Reduktion der Luftschadstoffemissionen (v.a. Reduktion des Verkehrs),
" Einsatzverbot für Chemikalien, die krebserregende, erbgutschädigende und fortpflanzungsgefährdende Substanzen enthalten, und Einsatzverbot für Nerven- Immun- oder Hormonsystemschädigenden Chemikalien in Konsumprodukten (= REACH).
" Einführung einer Work-Life-Balance, die allen ermöglicht, Beruf und Erwerbsarbeit, Familie und private Interessen und auch private Verpflichtungen wie zivilgesellschaftliches Engagement in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen.
" Lückenschließen in den sozialen Sicherungssystemen
" Menschenwürdige Wohnpolitik für alle Bevölkerungsschichten
" Stärkung des Solidaritätsprinzips in der Gesundheitsfinanzierung
" weitestgehende Entkoppelung der sozialen Krankenversicherung von der Erwerbstätigkeit

3. Textvorschlag für Regierungsverhandlung
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer nachhaltigen Gesundheitspolitik, die die Gesundheitssicherung der gegenwärtigen und die Gesundheit der künftigen Generationen zum Ziel hat. Sie will die "gesundheitlichen Ungleichheiten" durch geeignete sozioökonomische Maßnahmen wirksam bekämpfen, und wirksame umwelt- und sozialpolitische Maßnahmen zur Verringerung der physischen und psychosozialen Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Angriff nehmen.
Trendumkehr in Richtung Nachhaltigkeit - jetzt!
Forderungspapier für Regierungsverhandlungen 2006


Teil IV: Wachsende Kluft zwischen Nord und Süd

1. Problemdarstellung
Nachhaltige Entwicklungspolitik ist angesichts der globalen Herausforderungen und der wachsenden Kluft zwischen Nord und Süd eine Notwendigkeit im aufgeklärten Eigeninteresse, sie ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft. Unter den herrschenden weltweiten Rahmenbedingungen sind weder soziale Gerechtigkeit und Durchsetzung der Menschenrechte noch die Bewahrung und Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen gewährleistet. Eine zukunftsfähige Entwicklungspolitik zielt darauf ab, ein Leben für alle auf diesem Planeten in Frieden und Würde schaffen, Armut zu beseitigen und der Vernichtung unserer Umwelt Einhalt gebieten.. Entwicklungspolitik kann nicht alle Weltprobleme lösen, sie trägt aber entscheidend dazu bei, eine gerechtere Globalisierung zu schaffen.

2. Forderungen
" Stärkere Akzente im Bereich der Verbesserung der Quantität und Qualität der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Entwicklungspolitik setzen.
" Erfüllung der Verpflichtung 0,7% des BNE für EZA zur Verfügung zu stellen.
" Entwicklungspolitische Interessen in allen anderen Politikbereichen und politischen Instrumenten (z.B. Fördermittel, etc.) verankern, um Inkohärenzen zu vermeiden.
" In der EU eine initiative Rolle einnehmen, um zu einer sozial gerechten und ökologisch verträglichen Weltwirtschaftsordnung beizutragen, und den Einfluss bei der WTO geltend machen, um unfaire Praktiken der Industriestaaten gegenüber den armen Ländern (z.B. Exportsubventionen im Agrarbereich, Patentregelungen für Medikamente) zu beenden.

3. Textvorschlag für Regierungsverhandlung
Die Bundesregierung bekennt sich zur Verpflichtung, 0,7% des BNE als offizielle Entwicklungshilfe (ODA) zur Verfügung zu stellen. Sie erarbeitet und verankert einen konkreten und verbindlichen Stufenplan in Jahresschritten mit den EU-Eckpfeilern 0,51% bis 2010 und 0,7% bis 2015. Im Sinne einer verbesserten Planbarkeit erfolgt die ODA-Erhöhung unabhängig von anfallenden Schuldenerlässen.
Die Bundesregierung setzt die im EZA-Gesetz (Novelle von 2003) verankerte Kohärenz um: Die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik werden in allen Politikbereichen, die Entwicklungsländer betreffen, insbesondere in der Wirtschafts-, Handels-, Außen-, Landwirtschafts-, Sicherheits- und Finanzpolitik, umgesetzt. Die Regierung erarbeitet konkrete Maßnahmen wie Programmierungsinstrumente, institutionelle Mechanismen und eine Koordinationsstelle.
Die Regierung setzt sich innerhalb EU und WTO für eine Evaluierung der bisherigen wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen sowie entwicklungspolitischen Auswirkungen der WTO-Freihandelspolitik, insbesondere auf die Menschen im Süden, ein. Österreich setzt sich für die Schaffung eines globalen Ordnungsrahmens mit einklagbaren Umwelt-, Menschenrechts- und Sozialstandards ein und fördert den Fairen Handel als Referenzbeispiel für nachhaltige Entwicklung.


Teil V: Governance

1. Problemdarstellung

Nachhaltige Entwicklung ist ein Politikfeld ohne explizite eigene politische und Verwaltungsstrukturen. Es wird in der Regel im Sinne eines ‚Mainstreamings' behandelt und auf höherer, allerdings meist nicht oberster Ebene koordiniert.
Aufgrund der inhaltlichen Komplexität stellt das Politikfeld ‚Nachhaltige Entwicklung' in besonderer Weise eine Querschnittsmaterie dar. Es bedarf der ‚horizontalen und vertikalen Integration' von Politiken. Daher können und sollten in diesem Politikfeld Elemente der Verwaltungsmodernisierung gestärkt werden, wie sie auch in der ‚Good Governance'-Strategie der EU niedergelegt sind.

2. Forderungen
" Eine Regelung der horizontalen Politikverflechtung ist zu schaffen. Dazu bedarf es einer Prioritätenfeststellung seitens des Bundeskanzleramtes und stärkerer Formen der Richtlinienkompetenz sowie verschiedene mit Anreiz- und Sanktionssystemen ausgestattete koordinierende Funktionen an der richtigen Stelle.
" Die Gutachten und Empfehlungen zu den nicht-nachhaltigen Nebeneffekten der bestehenden föderalen Förderkulisse sind umzusetzen.
" Ein explizites, vielschichtiges Anreizsystem für AkteurInnen der nachgeordneten Ebenen des politisch-administrativen Systems, der Wirtschaft und der privaten Haushalte, die Ziele der Nachhaltigkeit in ihren Entscheidungen stärker zu berücksichtigen (‚Nachhaltigkeitsoffensive') ist zu schaffen.
" Nachhaltige Entwicklung muss sich im parlamentarischen Mechanismus durch einen Ausschuss oder Beirat widerspiegeln.

3. Textvorschlag für Regierungsverhandlungen
Die Nachhaltige Entwicklung Österreichs wird - sowohl in der eigenen Entwicklung wie der Rolle Österreichs in der Welt - als eine prioritäre Aufgabe aller Ressorts und Interessensvertretungen angesehen.
Die Bundesregierung optimiert vorhandene bzw. schafft neue Strukturen der effizienten und effektiven ressortübergreifenden Willensbildung und Umsetzungsmechanismen.
Die Bundesregierung erarbeitet ein Modell zur Optimierung der Unterstützung von Nachhaltiger Entwicklung bestehender und neuer Förderprogramme in allen Bereichen und setzt es um.
Die Bundesregierung ruft eine Nachhaltigkeitsoffensive für alle AkteurInnen aus.


Teil VI: Mainstreaming Sustainability
Im Brundtlandbericht wird gefordert, dass die Ziele wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung im Hinblick auf Dauerhaftigkeit definiert werden, - um soziale Gerechtigkeit für gegenwärtig und künftig lebenden Menschen zu erreichen
Das widerspricht den bestehenden gesellschaftlichen Logiken des Wirtschaftens, der sozialen und in Teilen der politischen Organisation sowie den vorherrschenden gesellschaftlichen Zielen, Wertvorstellungen und Freiheiten.
So verständlich es auch erscheinen mag, dass hinter allen Entscheidungen der wirtschaftlichen Entwicklung, der Verwaltungen, der Politik und der privaten Haushalte jeweils "gute Gründe" stehen, sich in einem "mainstream der Nicht-Nachhaltigkeit" zu verhalten, so inakzeptabel ist dies aus Sicht der Nachhaltigkeit.
Zwar mögen daraus individuelle Vorteile (betriebswirtschaftliche, ressortspezifische, parteipolitische, finanzielle oder zeitliche Aspekte oder ausschließlich die Bequemlichkeit und Freizügigkeit) resultieren, der gemeinsamen Nachhaltigkeitsbilanz sind diese jedoch abträglich. Das Ergebnis ist eine Zunahme der Nicht-Nachhaltigkeit in nahezu allen relevanten Dimensionen.

Wie lässt sich das ändern?
1. Nachhaltigkeit muss höchste politische Priorität eingeräumt werden. Für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele müssen ausreichende Ressourcen (finanziell, zeitlich und personell) zur Verfügung gestellt werden (anstelle der vorherrschenden kleinlichen Projektfinanzierung).
2. Nachhaltigkeit verlangt eine Verschränkung und Abstimmung aller Handlungsfelder der Politik entlang der Nachhaltigkeitsziele - anstelle der vorherrschenden partikularen Optimierung und widersprüchlichen Politikgestaltung.
3. Die Erforschung der Zusammenhänge zwischen den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft bedarf der Förderung und Honorierung fachübergreifender Problembearbeitung und Wissensgenerierung (anstellet der vorherrschenden einseitigen Spezialisierung.

Um eine Steuerung zu mehr nachhaltigen Prozessen zu erreichen, stehen der EU sowie den Nationalstaaten eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die aus ihrer immanenten Logik heraus in unterschiedlicher Weise die Nachhaltigkeit fördern können. Am sinnvollsten sind Anreizsysteme, da sie Reflexion, Übernahme unterschiedlicher Positionen, Sicherung von eigenen Vorteilen und Aushandlungsstrategien beinhalten (damit sind die neuen ‚governance'-Rollen angesprochen, die vor allem auf Aushandlungs- und Konsens-Prozessen aufbauen).
Verbote (Ordnungspolitik) kann Anreizsysteme unterstützen und in Einzelfällen können sie probate Mittel sein, um wirkungslose Anreize zu ersetzen. Sie erfordern aber auch, dass Politik und Verwaltung sich trauen, die Freizügigkeit in bestimmten Bereichen einzugrenzen (beispielsweise Rauchverbot im öffentlichen Raum).
Angebote zur Selbstverpflichtung (meist gegenüber den Unternehmen, aber auch den privaten Haushalten gemacht) sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, weil in der Regel die Ziele nicht erreicht werden.
 

Wien, 22. Juni 2006

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