AGEZ-POSITIONSPAPIER
AGEZ-Forderungen für Erhöhung des EZA-Doppelbudgets 2007/08

Jährlich 200 Millionen Euro mehr, um 0,7% des BNE an öffentlicher EZA bis 2015 zu erreichen

Die AGEZ und ihre 33 Mitgliedsorganisationen der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit sprechen sich für eine Verbesserung der Quantität und Qualität der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit aus. Sie haben dazu konkrete Forderungen an die neue Regierung und an das neue Parlament formuliert. Im Hinblick auf die kommenden Budgetverhandlungen für ein Doppelbudget 2007/08 konzentrieren sich die NGOs auf die quantitative Steigerung der OEZA- Mittel.

1) Entwicklungszusammenarbeit ist eine internationale Verpflichtung, die nur mit verlässlichen, vorhersehbaren budgetären Vorkehrungen eingehalten und erfüllt werden kann. EZA soll daher eine gesetzliche Verpflichtung im Bundesbudget werden, damit sie nicht mehr als Ermessensausgabe nach Belieben verschiedener politischer Akteure gekürzt werden kann.

2) Ausgehend von den EU-Beschlüssen, bis zum Jahr 2010 0,51% und bis 2015 0,7% des BNE für Ausgaben der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit aufzubringen, die von der österreichischen Bundesregierung bestätigt wurden, fordert die AGEZ erneut einen konkreten verbindlichen Stufenplan von der Bundesregierung, in dem in Jahresschritten das Budget angehoben wird, um den Beitrag Österreichs zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) zu erreichen. Diese sehen die Halbierung der weltweiten Armut bis 2015 vor.

3) Um die 0,7% des BNE als ODA-Quote bis 2015 und die MDGs erreichen zu können, braucht es ab dem Budget 2007 eine jährliche Steigerung von rund 200 Millionen Euro, ohne Einrechnung der Entschuldung. Entschuldungen können die ODA-Quote massiv verzerren und einer seriösen längerfristigen Planung im Wege stehen. Obwohl Entschuldungen notwendige Mittel für armutsreduzierende Maßnahmen freisetzen können, ist dies nicht automatisch der Fall. Insbesondere bei langjährigen Rückzahlungsschwierigkeiten und damit akkumulierten Zinsen und Überbewertung der Schulden bedeutet dies oft wenig Zusatznutzen für die betroffenen Länder. Die Streichung von Schulden aus nicht entwicklungsorientierten Maßnahmen wie Exportkrediten, die an den wirtschaftlichen Interessen der „Geber“-länder orientiert waren, oder an diktatorische Regimes vergebene Kredite, die nicht zum Nutzen der Bevölkerung eingesetzt wurden, ist zwar ein Gebot der Gerechtigkeit, sollte aber nicht als Maßnahme der EZA gewertet werden.

4) Bei der Erhöhung der ODA-Mittel sollten die derzeitige Verteilung von rund 70% bilateral und 30% multilateral beibehalten werden. Ausgehend von 200 Millionen Euro jährlicher zusätzlicher Finanzmittel bedeutet dies für die multilaterale EZA rund 60 Millionen Euro Steigerung und für die bilaterale EZA rund 140 Millionen, die den Kernaufgaben der EZA im Außenministerium zu Gute kommen sollen und über die ADA abzuwickeln sind. Die NGOs rufen in Erinnerung, dass die ADA-Gründung vor allem mit einer signifikanten Steigerung der Mittel für die OEZA legitimiert wurde, die bis jetzt nicht erfolgt ist.

5) Die Zahlungen im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit sollen hinsichtlich der Ausrichtung auf die MDGs und Armutsbekämpfung sowie dem Ziel einer starken UNO geprüft und entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Es braucht weiters eine Steigerung der EU-Mittel für EZA. Insbesondere der im Sinne einer erfolgreichen Umsetzung des Zieles 6 der Millenniumsentwicklungsziele soll der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria als derzeit wichtigstes Finanzierungsinstrument zur Vorbeugung und medizinische Behandlung dieser Krankheiten mit einem zusätzlichen, direkten jährlichen Beitrag von zumindest 1 Million Euro aus dem Bundesbudget gefördert werden.

6) Besonderes Augenmerk soll auf die Steigerung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und deren Agenden im Außenministerium und in der ADA gelegt werden. Die bilaterale Programm- und Projekthilfe ist der gestaltbare Kern der OEZA, der unmittelbar auf die Bekämpfung der Armut und die Erreichung der MDGs auf Basis der lokalen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Dies ist auch jener Bereich, mit dem sich große Teile der Bevölkerung identifizieren, wodurch einerseits die politische Legitimierung für die gesamte EZA am besten gewährleistet werden kann und andererseits die konkreten Leistungen der OEZA sichtbar gemacht wer-den können.

7) Im ADA-Budget ist die Einrichtung einer eigenen NGO-Budgetlinie notwendig, die NGOs und Partnerorganisationen aus der Zivilgesellschaft im Süden und Osten eine langfristig gesicherte Finanzierung für die Planung und Umsetzung der Projekte und Programme ermöglicht. NGOs schaffen auch in Österreich Bewusstseinsbildung und Verständnis für die Zusammenhänge von Armut, Krieg und Umweltzerstörung. Entsprechend einer Empfehlung von UNDP 3% sollen der gesamten EZA-Ausgaben (ODA) für die Inlandsarbeit aufgewendet werden. Die Anerkennung des Engagements gemeinnütziger entwicklungspolitischer NGOs und ihrer Kompetenzen würde durch eine entsprechende Förderung und langfristige Absicherung ihrer Arbeit über einen eigenen gesicherten Budgetbereich Ausdruck finden. Diese NGO-Budgetlinie sollte einen Anteil für die Süd-NGOs vorsehen.

Die Budgetlinie sollte folgendermaßen strukturiert sein:
o Budgetansatz für Programm- und Projektarbeit der EZA
o Budgetansatz für entwicklungspolitische Inlandsarbeit (Bildungs-, Kultur-, Öffentlichkeitsarbeit und Anwaltschaft)
o Projekt- und programmunabhängige Förderung von NGOs (Grundförderung im Inlands- und Auslandsbereich), wie es in einigen anderen Ländern üblich ist. Das Gesamtprogramm der NGOs wird dort als wichtiger ergänzender Beitrag zur staatlichen EZA anerkannt.
o Budgetansatz für direkte Unterstützung von Süd-NGOs

Ausgehend von 140 Millionen € jährlicher Steigerung im bilateralen Bereich sollen davon 20% für die NGO-Budgetlinie – das wären bis 2010 rund 28 Millionen € – pro Jahr vorgesehen werden. Die Hälfte dieser zusätzlichen Mittel sollte Süd-NGOs vorbehalten sein.

Insgesamt sollte auch die Höhe des Eigenmittelanteils der NGOs bei Programmen, Projekten etc. neu diskutiert werden.

8) Budgethilfe wird von den NGOs unter bestimmten Voraussetzungen (Armutsorientierung, institutioneller Rahmen, Partizipation und demokratische Kontrolle im Partnerland) im Sinne von Ownership und Stärkung öffentlicher Strukturen im Partnerland als sinnvoll erachtet. (1) Der Ansatz Budgethilfe erfordert aber eine gleichzeitige Stärkung der Zivilgesellschaft und ist nur im Fall einer substantiellen Aufstockung der EZA-Mittel vorstellbar.

9) Eine Aufstockung im Bereich Wirtschaft & Entwicklung (2) sollte nur unter der Bedingung erfolgen, dass dabei die Bedürfnisse in den Partnerländern und Armutsorientierung im Zentrum stehen. Dies betrifft die geografische und inhaltliche Schwerpunktsetzung, Förderung lokaler und regionaler Kapazitäten, inhaltliche Ausrichtung etc. Die Verknüpfung von Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung und der EZA halten wir für bedenklich, da zu befürchten ist, dass bei der Förderung profitorientierter westlicher Unternehmen mit öffentlichen Entwicklungsgeldern die Eigeninteressen der österreichischen Wirtschaft im Vordergrund stehen.

10) Im Sinne der „Harmonisation and Alignment“-Agenda treten wir für mehr Transparenz und gegenseitige Rechenschaftspflicht ein. Wir fordern, dass die Verwendung der erhöhten OEZA-Mittel auch stärker als bisher vom Parlament demokratisch kontrolliert werden sollte. Entsprechende Transparenz über Vergabe und Verwendung der Mittel der OEZA muss auch in den Partnerländern gewährleistet werden.

11) Insgesamt muss die Ausrichtung der Vergabe aller Mittel der OEZA auf die Bekämpfung der weltweiten Armut und Orientierung an den MDGs ausgelegt sein. Ziel ist eine ökologisch tragfähige und sozial gerechte Entwicklung für alle Menschen.


Wien, am 6. November 2006


Anmerkungen:
1) Siehe AGEZ-Positionspapier zu Budget Support vom 25. November 2005, http://www.oneworld.at/agez/Positionspapier Budget Support Dez-2005.pdf
2) AGEZ-Stellungnahme zum Entwurf der OEZA-Leitlinie „Wirtschaft & Entwicklung“ vom 14. September 2006


Druckversion (pdf): http://www.oneworld.at/agez/Forderungen-Budget-2007-08.pdf