Jährlich 200 Millionen Euro mehr, um
0,7% des BNE an öffentlicher EZA bis 2015 zu erreichen
Die AGEZ und ihre 33 Mitgliedsorganisationen der Entwicklungspolitik und
Entwicklungszusammenarbeit sprechen sich für eine Verbesserung der
Quantität und Qualität der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
aus. Sie haben dazu konkrete Forderungen an die neue Regierung und an das
neue Parlament formuliert. Im Hinblick auf die kommenden
Budgetverhandlungen für ein Doppelbudget 2007/08 konzentrieren sich die
NGOs auf die quantitative Steigerung der OEZA- Mittel.
1) Entwicklungszusammenarbeit ist eine internationale Verpflichtung, die
nur mit verlässlichen, vorhersehbaren budgetären Vorkehrungen eingehalten
und erfüllt werden kann. EZA soll daher eine gesetzliche Verpflichtung
im Bundesbudget werden, damit sie nicht mehr als Ermessensausgabe nach
Belieben verschiedener politischer Akteure gekürzt werden kann.
2) Ausgehend von den EU-Beschlüssen, bis zum Jahr 2010 0,51% und bis 2015
0,7% des BNE für Ausgaben der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit
aufzubringen, die von der österreichischen Bundesregierung bestätigt
wurden, fordert die AGEZ erneut einen konkreten verbindlichen
Stufenplan von der Bundesregierung, in dem in Jahresschritten das
Budget angehoben wird, um den Beitrag Österreichs zur Verwirklichung der
Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) zu erreichen. Diese sehen die
Halbierung der weltweiten Armut bis 2015 vor.
3) Um die 0,7% des BNE als ODA-Quote bis 2015 und die MDGs erreichen zu
können, braucht es ab dem Budget 2007 eine jährliche Steigerung von
rund 200 Millionen Euro, ohne Einrechnung der Entschuldung.
Entschuldungen können die ODA-Quote massiv verzerren und einer seriösen
längerfristigen Planung im Wege stehen. Obwohl Entschuldungen notwendige
Mittel für armutsreduzierende Maßnahmen freisetzen können, ist dies nicht
automatisch der Fall. Insbesondere bei langjährigen
Rückzahlungsschwierigkeiten und damit akkumulierten Zinsen und
Überbewertung der Schulden bedeutet dies oft wenig Zusatznutzen für die
betroffenen Länder. Die Streichung von Schulden aus nicht
entwicklungsorientierten Maßnahmen wie Exportkrediten, die an den
wirtschaftlichen Interessen der „Geber“-länder orientiert waren, oder an
diktatorische Regimes vergebene Kredite, die nicht zum Nutzen der
Bevölkerung eingesetzt wurden, ist zwar ein Gebot der Gerechtigkeit,
sollte aber nicht als Maßnahme der EZA gewertet werden.
4) Bei der Erhöhung der ODA-Mittel sollten die derzeitige Verteilung von
rund 70% bilateral und 30% multilateral beibehalten werden.
Ausgehend von 200 Millionen Euro jährlicher zusätzlicher Finanzmittel
bedeutet dies für die multilaterale EZA rund 60 Millionen Euro Steigerung
und für die bilaterale EZA rund 140 Millionen, die den Kernaufgaben der
EZA im Außenministerium zu Gute kommen sollen und über die ADA abzuwickeln
sind. Die NGOs rufen in Erinnerung, dass die ADA-Gründung vor allem mit
einer signifikanten Steigerung der Mittel für die OEZA legitimiert wurde,
die bis jetzt nicht erfolgt ist.
5) Die Zahlungen im Rahmen der multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit sollen hinsichtlich der Ausrichtung auf die
MDGs und Armutsbekämpfung sowie dem Ziel einer starken UNO geprüft und
entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Es braucht weiters eine
Steigerung der EU-Mittel für EZA. Insbesondere der im Sinne einer
erfolgreichen Umsetzung des Zieles 6 der Millenniumsentwicklungsziele soll
der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria als
derzeit wichtigstes Finanzierungsinstrument zur Vorbeugung und
medizinische Behandlung dieser Krankheiten mit einem zusätzlichen,
direkten jährlichen Beitrag von zumindest 1 Million Euro aus dem
Bundesbudget gefördert werden.
6) Besonderes Augenmerk soll auf die Steigerung der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit und deren Agenden im Außenministerium und
in der ADA gelegt werden. Die bilaterale Programm- und Projekthilfe ist
der gestaltbare Kern der OEZA, der unmittelbar auf die Bekämpfung der
Armut und die Erreichung der MDGs auf Basis der lokalen Bedürfnisse
ausgerichtet ist. Dies ist auch jener Bereich, mit dem sich große Teile
der Bevölkerung identifizieren, wodurch einerseits die politische
Legitimierung für die gesamte EZA am besten gewährleistet werden kann und
andererseits die konkreten Leistungen der OEZA sichtbar gemacht wer-den
können.
7) Im ADA-Budget ist die Einrichtung einer eigenen NGO-Budgetlinie
notwendig, die NGOs und Partnerorganisationen aus der Zivilgesellschaft im
Süden und Osten eine langfristig gesicherte Finanzierung für die Planung
und Umsetzung der Projekte und Programme ermöglicht. NGOs schaffen auch in
Österreich Bewusstseinsbildung und Verständnis für die Zusammenhänge von
Armut, Krieg und Umweltzerstörung. Entsprechend einer Empfehlung von UNDP
3% sollen der gesamten EZA-Ausgaben (ODA) für die Inlandsarbeit
aufgewendet werden. Die Anerkennung des Engagements gemeinnütziger
entwicklungspolitischer NGOs und ihrer Kompetenzen würde durch eine
entsprechende Förderung und langfristige Absicherung ihrer Arbeit über
einen eigenen gesicherten Budgetbereich Ausdruck finden. Diese
NGO-Budgetlinie sollte einen Anteil für die Süd-NGOs vorsehen.
Die Budgetlinie sollte folgendermaßen strukturiert sein:
o Budgetansatz für Programm- und Projektarbeit der EZA
o Budgetansatz für entwicklungspolitische Inlandsarbeit (Bildungs-,
Kultur-, Öffentlichkeitsarbeit und Anwaltschaft)
o Projekt- und programmunabhängige Förderung von NGOs (Grundförderung
im Inlands- und Auslandsbereich), wie es in einigen anderen Ländern
üblich ist. Das Gesamtprogramm der NGOs wird dort als wichtiger
ergänzender Beitrag zur staatlichen EZA anerkannt.
o Budgetansatz für direkte Unterstützung von Süd-NGOs
Ausgehend von 140 Millionen € jährlicher Steigerung im bilateralen Bereich
sollen davon 20% für die NGO-Budgetlinie – das wären bis 2010 rund 28
Millionen € – pro Jahr vorgesehen werden. Die Hälfte dieser
zusätzlichen Mittel sollte Süd-NGOs vorbehalten sein.
Insgesamt sollte auch die Höhe des Eigenmittelanteils der NGOs bei
Programmen, Projekten etc. neu diskutiert werden.
8) Budgethilfe wird von den NGOs unter bestimmten
Voraussetzungen (Armutsorientierung, institutioneller Rahmen,
Partizipation und demokratische Kontrolle im Partnerland) im Sinne von
Ownership und Stärkung öffentlicher Strukturen im Partnerland als sinnvoll
erachtet. (1) Der Ansatz Budgethilfe erfordert aber eine gleichzeitige
Stärkung der Zivilgesellschaft und ist nur im Fall einer substantiellen
Aufstockung der EZA-Mittel vorstellbar.
9) Eine Aufstockung im Bereich Wirtschaft & Entwicklung (2) sollte
nur unter der Bedingung erfolgen, dass dabei die Bedürfnisse in den
Partnerländern und Armutsorientierung im Zentrum stehen. Dies betrifft die
geografische und inhaltliche Schwerpunktsetzung, Förderung lokaler und
regionaler Kapazitäten, inhaltliche Ausrichtung etc. Die Verknüpfung
von Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung und der EZA halten wir für
bedenklich, da zu befürchten ist, dass bei der Förderung
profitorientierter westlicher Unternehmen mit öffentlichen
Entwicklungsgeldern die Eigeninteressen der österreichischen Wirtschaft im
Vordergrund stehen.
10) Im Sinne der „Harmonisation and Alignment“-Agenda treten wir
für mehr Transparenz und gegenseitige Rechenschaftspflicht ein. Wir
fordern, dass die Verwendung der erhöhten OEZA-Mittel auch stärker als
bisher vom Parlament demokratisch kontrolliert werden sollte.
Entsprechende Transparenz über Vergabe und Verwendung der Mittel
der OEZA muss auch in den Partnerländern gewährleistet werden.
11) Insgesamt muss die Ausrichtung der Vergabe aller Mittel der OEZA auf
die Bekämpfung der weltweiten Armut und Orientierung an den MDGs
ausgelegt sein. Ziel ist eine ökologisch tragfähige und sozial gerechte
Entwicklung für alle Menschen.
Wien, am 6. November 2006
Anmerkungen:
1) Siehe AGEZ-Positionspapier zu Budget Support vom 25. November 2005,
http://www.oneworld.at/agez/Positionspapier Budget Support Dez-2005.pdf
2) AGEZ-Stellungnahme zum Entwurf der OEZA-Leitlinie „Wirtschaft &
Entwicklung“ vom 14. September 2006