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Geplante Entwicklungsbank in Österreich erst sinnvoll
wenn massive Mittelsteigerung für Entwicklungszusammenarbeit - AGEZ sieht
ungeklärte Punkte
Wien, 8. März 2007 – Im neuen Regierungsprogramm ist die Prüfung einer
„Entwicklungsbank“ in Österreich unter Berücksichtigung der einschlägigen
Erfahrung und Kostengünstigkeit der OeKB in der Ausfuhrförderung
festgehalten. Die AGEZ, der Dachverband der entwicklungspolitischen NGOs,
macht auf einige heikle Punkte aufmerksam, die bei der Prüfung
berücksichtigt werden sollen:
Zu klären ist der Bedarf an einer Entwicklungsbank in Österreich,
angesichts der nach wie vor äußerst knappen Mittelausstattung für
Entwicklungszusammenarbeit. Sinnvoll kann eine Bank wohl erst dann sein,
wenn Österreich das UN-Ziel von 0,7% des BNE erreicht hat (der Zeitplan
der EU sieht die 0,7% für das Jahr 2015 vor). Vorher sollten in Österreich
keine neuen Institutionen und Personalstrukturen aufgebaut werden.
Die Hauptsorge der NGOs betrifft die Zielsetzung einer Entwicklungsbank.
Es muss klar sein, dass die Bank kein Förderinstrument der
österreichischen Wirtschaft sein kann, sondern die Mittelvergabe auf Basis
der Kriterien für Entwicklungszusammenarbeit erfolgt. Das ist auch die
Voraussetzung dafür, dass die Mittel der Bank ODA-fähig sind, also den
Kriterien der an die OECD gemeldeten Entwicklungshilfe entsprechen. Für
die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit ist die Armutsminderung das
übergeordnete Ziel, deshalb müssen aus öffentlichen Mitteln finanzierte
Projekte, die als ODA angerechnet werden, diesem Ziel dienen. Die
positiven Entwicklungseffekte der Wirtschaftsprojekte müssen überprüft
werden (zB hinsichtlich Steuerleistung oder Kooperation mit lokalen
Unternehmen). Unabdingbar ist, dass die geförderten Projekte die
internationalen Umwelt-, Menschenrechts- und Sozialstandards einhalten.
Wichtig ist den NGOs Transparenz und externe Rechenschaftspflicht: Die
Bank muss unbedingt dem Nationalrat auskunfts- und berichtspflichtig sein,
damit die parlamentarische Kontrolle gewährleistet ist.
Ungeklärt ist für die NGOs, ob die von der Bank finanzierten Projekte der
Bank hauptsächlich in Südosteuropa durchgeführt werden oder auch im
globalen Süden, z.B. in den armen Ländern in Afrika.
Die Entwicklungszusammenarbeit ist im Ministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten angesiedet. Es muss daher gesichert sein,
dass das BMeiA federführend in die Arbeit der Entwicklungsbank eingebunden
ist, da es auch die für die Sicherstellung der Kohärenz zuständige Stelle
ist (Kohärenz bedeutet, dass alle Politikfelder mit den Zielen der
Entwicklungspolitik abgestimmt werden sollten). Zentral bei der
Entscheidungsfindung muss die entwicklungspolitische Expertise sein.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Mag. Elfriede Schachner, Geschäftsführerin
AGEZ – Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit
Dachverband von 33 entwicklungspolitischen NGOs
Tel: 01/317 40 16 oder 0699 107 66 216;
www.agez.at
Druckversion (pdf):
http://www.oneworld.at/agez/PA-Entwicklungsbank.pdf
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