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Kinderrechte in der "Dritten
Welt"
Position der AGEZ für den UNICEF-Bericht
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Im Sinne der
UN-Menschenrechtskonventionen sollen insbesondere folgende fundamentalen
Rechte umgesetzt werden:
1. Das umfassende Recht auf
"Nicht-Diskriminierung"
2. Recht auf integrierte
Erziehung / Bildung (Salamanca-Deklaration)
3. Recht auf angemessene
Gesundheitsversorgung (Alma Ata-Deklaration)
Folgende Zielgruppen
sollten insbesondere Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
erfahren: Mädchen (denn wie Frauen nach wie vor gegenüber Männern
benachteiligt sind, sind dies auch Mädchen gegenüber Buben), behinderte
Kinder, von Behinderung bedrohte oder besonders gefährdete Kinder (zB
Krankheit, Mangelernährung), Familien mit Mitgliedern die behindert sind
bzw. besonders gefährdet sind (Erblindet zB der Familienvater,
verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation der ganzen Familie,
Schulbesuch und Gesundheitsversorgung der Kinder sind oft in Frage
gestellt).
Österreich sollte die Mittel der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
erhöhen, um in diesem Bereich zusätzliche Schwerpunkte setzen zu können.
Sexuelle Ausbeutung von
Kindern
1. Die Ergänzung des
Paragraphen 64 StGB um die Delikte des sexuellen Mißbrauchs von Minderjährigen
(seit 1.3.1997 in Kraft) - seit damals ist diese Straftat, auch wenn im
Ausland begangen, in Österreich strafbar - ist ein Erfolg im Einsatz
gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern in "Dritte Welt"-Ländern.
Die Probleme liegen jedoch in der Durchsetzung dieses Rechtes. Einerseits
kommen die allermeisten Delikte der Exekutive gar nicht zur Kenntnis,
andererseits tut sich die Justiz bei einer Anklageerhebung durch die
geographische Distanz schwer, die nötigen Beweise zu sammeln. Daher ist
eine verbesserte Kooperation der österreichischen Stellen mit den
nationalen Behörden und den engagierten NGOs in den betreffenden Ländern,
bzw. mit internationalen Netzwerken von staatlichen Stellen und NGOs
notwendig.
2. Die Arbeit von NGOs ist
in dreierlei Hinsicht wichtig: Erstens betreuen sie in den Sozialprojekten
ehemalige Kinderprostituierte und begleiten sie in ein besseres Leben.
Zweitens sind ihre Hinweise oft entscheidend zur Aufdeckung krimineller
Praktiken in diesem Bereich. Und drittens schaffen sie mit ihrem
Engagement ein öffentliches Problembewußtsein in ihren Ländern und auf
internationaler Ebene. Um ihre Arbeit zu fördern, ist die Unterstützung
durch private Hilfswerke und die staatliche Entwicklungszusammenarbeit
notwendig.
3. Eine der Ursachen von
Kinderprostitution ist der Sextourismus aus den Ländern des Nordens, auch
aus Österreich. Oft fördert eine sexistische Darstellung in der
Bewerbung der "Urlaubsparadiese" in den Medien bzw. Prospekten
der Reisebranche die einschlägige Einstellung bestimmter Touristen. Um
auch in der österreichischen Öffentlichkeit den sexuellen Mißbrauch von
Kindern, egal wo, zu ächten, ist das Engagement von österreichischen
NGOs und staatliche Aktivitäten gefragt. Die Werbegestalter der
Reisebranche und die Medien sind dazu aufgerufen, ihre Darstellung der
"Urlaubsparadiese" hinsichtlich dieses Problems zu überdenken
und positive Aufklärung zu betreiben.
Kinderarbeit
Langfristiges Ziel ist, daß
die Kinder eine gute Ausbildung erhalten und in ihrer physischen und
psychischen Entwicklung gefördert werden. Weil das Einkommen der Kinder für
sehr viele Familien lebensnotwendig ist, erscheint jedoch die sofortige
Abschaffung jeglicher Kinderarbeit ohne flankierende Maßnahmen
unrealistisch und für die Betroffenen wenig zielführend. So drohten zum
Beispiel die USA 1992 der Bekleidungsindustrie Bangladeschs wegen der
Kinderarbeit mit einem Boykott, worauf 75.000 Kinder ihren Job verloren.
Die Hälfte blieb danach arbeitslos, die andere Hälfte arbeitet nun unter
noch gefährlicheren Umständen in Bergwerken, Kleinbetrieben ohne
jeglichen Arbeitsschutz und in der Kinderprostitution.
Bei den gefährlichen und kraß ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit
(Arbeit von sehr jungen Kindern, Kinderprostitution, Schuldknechtschaft
und Sklaverei, Arbeit mit drastischen Auswirkungen auf die Gesundheit) muß
ein sofortiges Verbot aufgestellt und durchgesetzt werden. Bei der
leichteren Arbeit von Kindern sind begleitende Schutzmaßnahmen zu
treffen: Arbeitsschutz und Sozialversicherung, Gesundheitsversorgung,
schulische und berufliche Ausbildung, Mindestlohn, gewerkschaftliche
Organisation.
- Zusammenschluß und eigenständige
Vertretung der arbeitenden Kinder, um deren Interessen zu formulieren
und durchzusetzen.
- Anerkennung und Analyse des Problems
durch die nationalen Regierungen. In der Folge eine umfassende
Gegensteuerung, die nicht nur auf den Gesetzesvollzug achtet, sondern
auch die sozialpolitische Dimension, die begleitenden Maßnahmen für
die Betroffenen miterfaßt. Ein Bildungssystem der nationalen
Regierungen mit kostenlosem Zugang zu schulischer Bildung. Weiters müssen
die Bildungskosten für die Familien verringert, Lehrpläne und
Methoden auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt und eine
arbeitsbegleitende Ausbildung ermöglicht werden.
- Aufstellen international geltender
Normen durch die Staatengemeinschaft mit wirksamer Kontrolle und mit
einem Plan, der konkreten Alternativen für die Kinder anbietet.
Mit einer Sozialklausel, die auch Standards bezüglich Kinderarbeit
festlegt, und mit Strafzöllen für zuwiderhandelnde Länder kann
Druck auf diese ausgeübt werden. In der Diskussion um die
Sozialklausel ist jedoch oft der Verdacht aufgetaucht, sie könnte von
den Industriestaaten als protektionistisches Instrument, als Schutz
der nationalen Wirtschaft vor billigen Importen mißbraucht werden.
- Ein Verhaltenskodex für Unternehmen:
Die Wirtschaftstreibenden müssen in ihrem Einflußbereich (also auch
bei den Zulieferfirmen) dem Problem der Kinderarbeit begegnen. Ansätze
dazu gibt es bereits: Levi Strauss z.B. hat 1992 bei zwei seiner
Subunternehmer in Bangladesch die Kinderarbeit abgeschafft, den
Kindern wurden ab dem 14. Lebensjahr ein Arbeitsplatz zugesagt und bis
dahin ein Schulbesuch ermöglicht.
- Sozialverträgliche Produktion und Gütesiegel:
Das Verbot von Kinderarbeit und der Mindestlohn für Erwachsenen sind
Eckpfeiler einer sozialverträglichen Produktion. Den KonsumentInnen
gegenüber sollen die Vorzüge solch einer sozialverträglichen
Produktion mit einem unabhängig vergebenen und laufend kontrollierten
Gütesiegel, wie es z.B. das von Transfair ist, dargestellt werden.
Die AGEZ fordert von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit,
den Absatz dieser Produkte zu fördern und durchzusetzen, daß die
Republik in ihrem Beschaffungswesen dort, wo es eine Alternative gibt,
nur Produkte bezieht, die garantiert ohne Kinderarbeit und
gleichzeitig sozialverträglich hergestellt wurden.
- Kooperation von Gewerkschaften, Kirchen,
NGOs, KonsumentInnen- und UnternehmerInnen-Verbänden, staatlichen und
UNO-Stellen, um die Rechte der Kinder und die Verletzung dieser Rechte
durch Kinderarbeit immer wieder zum öffentlichen Thema zu machen und
mit Regierungen und Wirtschaft konstruktive Gegenstrategien zu
entwickeln.
- Konzerne leben auch von ihrem Image und
können es sich zumeist nicht leisten, mit Kinderarbeit in
Zusammenhang gebracht zu werden. Einer bewußten Käuferschaft sind
die Herstellungsbedingungen der Waren wichtig. Der Kauf von
sozialverträglich hergestellten und fair gehandelten Produkten ist
ein wichtiger Beitrag, um Alternativen im weltweiten
Wirtschaftsbetrieb zu unterstützen.
Wien, im September 2000
Die AGEZ ist der
Dachverband von 29 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) der
Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Süden und der
entwicklungspolitischen Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in
Österreich.
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