AGEZ-POSITIONSPAPIER
Kinderrechte in der "Dritten Welt"
Position der AGEZ für den UNICEF-Bericht

 

Im Sinne der UN-Menschenrechtskonventionen sollen insbesondere folgende fundamentalen Rechte umgesetzt werden:

1. Das umfassende Recht auf "Nicht-Diskriminierung"

2. Recht auf integrierte Erziehung / Bildung (Salamanca-Deklaration)

3. Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung (Alma Ata-Deklaration)

Folgende Zielgruppen sollten insbesondere Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit erfahren: Mädchen (denn wie Frauen nach wie vor gegenüber Männern benachteiligt sind, sind dies auch Mädchen gegenüber Buben), behinderte Kinder, von Behinderung bedrohte oder besonders gefährdete Kinder (zB Krankheit, Mangelernährung), Familien mit Mitgliedern die behindert sind bzw. besonders gefährdet sind (Erblindet zB der Familienvater, verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation der ganzen Familie, Schulbesuch und Gesundheitsversorgung der Kinder sind oft in Frage gestellt).
Österreich sollte die Mittel der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit erhöhen, um in diesem Bereich zusätzliche Schwerpunkte setzen zu können.

Sexuelle Ausbeutung von Kindern

1. Die Ergänzung des Paragraphen 64 StGB um die Delikte des sexuellen Mißbrauchs von Minderjährigen (seit 1.3.1997 in Kraft) - seit damals ist diese Straftat, auch wenn im Ausland begangen, in Österreich strafbar - ist ein Erfolg im Einsatz gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern in "Dritte Welt"-Ländern. Die Probleme liegen jedoch in der Durchsetzung dieses Rechtes. Einerseits kommen die allermeisten Delikte der Exekutive gar nicht zur Kenntnis, andererseits tut sich die Justiz bei einer Anklageerhebung durch die geographische Distanz schwer, die nötigen Beweise zu sammeln. Daher ist eine verbesserte Kooperation der österreichischen Stellen mit den nationalen Behörden und den engagierten NGOs in den betreffenden Ländern, bzw. mit internationalen Netzwerken von staatlichen Stellen und NGOs notwendig.

2. Die Arbeit von NGOs ist in dreierlei Hinsicht wichtig: Erstens betreuen sie in den Sozialprojekten ehemalige Kinderprostituierte und begleiten sie in ein besseres Leben. Zweitens sind ihre Hinweise oft entscheidend zur Aufdeckung krimineller Praktiken in diesem Bereich. Und drittens schaffen sie mit ihrem Engagement ein öffentliches Problembewußtsein in ihren Ländern und auf internationaler Ebene. Um ihre Arbeit zu fördern, ist die Unterstützung durch private Hilfswerke und die staatliche Entwicklungszusammenarbeit notwendig.

3. Eine der Ursachen von Kinderprostitution ist der Sextourismus aus den Ländern des Nordens, auch aus Österreich. Oft fördert eine sexistische Darstellung in der Bewerbung der "Urlaubsparadiese" in den Medien bzw. Prospekten der Reisebranche die einschlägige Einstellung bestimmter Touristen. Um auch in der österreichischen Öffentlichkeit den sexuellen Mißbrauch von Kindern, egal wo, zu ächten, ist das Engagement von österreichischen NGOs und staatliche Aktivitäten gefragt. Die Werbegestalter der Reisebranche und die Medien sind dazu aufgerufen, ihre Darstellung der "Urlaubsparadiese" hinsichtlich dieses Problems zu überdenken und positive Aufklärung zu betreiben.

Kinderarbeit

Langfristiges Ziel ist, daß die Kinder eine gute Ausbildung erhalten und in ihrer physischen und psychischen Entwicklung gefördert werden. Weil das Einkommen der Kinder für sehr viele Familien lebensnotwendig ist, erscheint jedoch die sofortige Abschaffung jeglicher Kinderarbeit ohne flankierende Maßnahmen unrealistisch und für die Betroffenen wenig zielführend. So drohten zum Beispiel die USA 1992 der Bekleidungsindustrie Bangladeschs wegen der Kinderarbeit mit einem Boykott, worauf 75.000 Kinder ihren Job verloren. Die Hälfte blieb danach arbeitslos, die andere Hälfte arbeitet nun unter noch gefährlicheren Umständen in Bergwerken, Kleinbetrieben ohne jeglichen Arbeitsschutz und in der Kinderprostitution.

Bei den gefährlichen und kraß ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit (Arbeit von sehr jungen Kindern, Kinderprostitution, Schuldknechtschaft und Sklaverei, Arbeit mit drastischen Auswirkungen auf die Gesundheit) muß ein sofortiges Verbot aufgestellt und durchgesetzt werden. Bei der leichteren Arbeit von Kindern sind begleitende Schutzmaßnahmen zu treffen: Arbeitsschutz und Sozialversicherung, Gesundheitsversorgung, schulische und berufliche Ausbildung, Mindestlohn, gewerkschaftliche Organisation.

  • Zusammenschluß und eigenständige Vertretung der arbeitenden Kinder, um deren Interessen zu formulieren und durchzusetzen.
  • Anerkennung und Analyse des Problems durch die nationalen Regierungen. In der Folge eine umfassende Gegensteuerung, die nicht nur auf den Gesetzesvollzug achtet, sondern auch die sozialpolitische Dimension, die begleitenden Maßnahmen für die Betroffenen miterfaßt. Ein Bildungssystem der nationalen Regierungen mit kostenlosem Zugang zu schulischer Bildung. Weiters müssen die Bildungskosten für die Familien verringert, Lehrpläne und Methoden auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt und eine arbeitsbegleitende Ausbildung ermöglicht werden.
  • Aufstellen international geltender Normen durch die Staatengemeinschaft mit wirksamer Kontrolle und mit einem Plan, der konkreten Alternativen für die Kinder anbietet.
    Mit einer Sozialklausel, die auch Standards bezüglich Kinderarbeit festlegt, und mit Strafzöllen für zuwiderhandelnde Länder kann Druck auf diese ausgeübt werden. In der Diskussion um die Sozialklausel ist jedoch oft der Verdacht aufgetaucht, sie könnte von den Industriestaaten als protektionistisches Instrument, als Schutz der nationalen Wirtschaft vor billigen Importen mißbraucht werden.
  • Ein Verhaltenskodex für Unternehmen: Die Wirtschaftstreibenden müssen in ihrem Einflußbereich (also auch bei den Zulieferfirmen) dem Problem der Kinderarbeit begegnen. Ansätze dazu gibt es bereits: Levi Strauss z.B. hat 1992 bei zwei seiner Subunternehmer in Bangladesch die Kinderarbeit abgeschafft, den Kindern wurden ab dem 14. Lebensjahr ein Arbeitsplatz zugesagt und bis dahin ein Schulbesuch ermöglicht.
  • Sozialverträgliche Produktion und Gütesiegel: Das Verbot von Kinderarbeit und der Mindestlohn für Erwachsenen sind Eckpfeiler einer sozialverträglichen Produktion. Den KonsumentInnen gegenüber sollen die Vorzüge solch einer sozialverträglichen Produktion mit einem unabhängig vergebenen und laufend kontrollierten Gütesiegel, wie es z.B. das von Transfair ist, dargestellt werden. Die AGEZ fordert von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, den Absatz dieser Produkte zu fördern und durchzusetzen, daß die Republik in ihrem Beschaffungswesen dort, wo es eine Alternative gibt, nur Produkte bezieht, die garantiert ohne Kinderarbeit und gleichzeitig sozialverträglich hergestellt wurden.
  • Kooperation von Gewerkschaften, Kirchen, NGOs, KonsumentInnen- und UnternehmerInnen-Verbänden, staatlichen und UNO-Stellen, um die Rechte der Kinder und die Verletzung dieser Rechte durch Kinderarbeit immer wieder zum öffentlichen Thema zu machen und mit Regierungen und Wirtschaft konstruktive Gegenstrategien zu entwickeln.
  • Konzerne leben auch von ihrem Image und können es sich zumeist nicht leisten, mit Kinderarbeit in Zusammenhang gebracht zu werden. Einer bewußten Käuferschaft sind die Herstellungsbedingungen der Waren wichtig. Der Kauf von sozialverträglich hergestellten und fair gehandelten Produkten ist ein wichtiger Beitrag, um Alternativen im weltweiten Wirtschaftsbetrieb zu unterstützen.

Wien, im September 2000

Die AGEZ ist der Dachverband von 29 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) der Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Süden und der entwicklungspolitischen Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in Österreich.