AGEZ-POSITIONSPAPIER
AGEZ-Resolution zu einem neuen Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz

Beschluß der AGEZ-Vollversammlung vom 4. April 2001

Die österreichische Bundesregierung hat im Regierungsübereinkommen die Novellierung eines Bundesgesetzes zur Entwicklungszusammenarbeit festgehalten. Die AGEZ, die sich insbesondere 1991 und 1999 für ein neues Gesetz eingesetzt hat, begrüßt eine Überarbeitung des derzeit geltenden Entwicklungshilfe-Gesetzes aus dem Jahr 1974. Die AGEZ drängt darauf, aus Gründen der Transparenz, den neuen Gesetzestext-Entwurf möglichst rasch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ein richtungsweisendes Gesetz ist entscheidend, um die Anstrengungen Österreichs für besonders benachteiligte Menschen und Länder des Südens nachhaltig zu verankern.

Die gesetzliche Basis für Verbesserungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) muss eine gesicherte Finanzierung mit sich bringen: wünschenswert ist eine Festschreibung der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent des BIP bis zum Jahr 2010. Entscheidend für planbare Kooperationen ist die Festlegung von mehrjährigen Vorhabensfinanzierungen und mehrjährigen Verträgen für Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Das neue EZA-Gesetz soll zu einer verbesserten Parteienstellung der NGOs führen und ihre Bedeutung anerkennen. Im Sinne eines wohlverstandenen Subsidiaritätsprinzips sehen sich die Entwicklungsorganisationen als bereichernde PartnerInnen in der staatlichen EZA, die ihren Anspruch auf Förderung aus ihrer Erfahrung, Kompetenz und gesellschaftspolitischen Funktion ableiten. In diesem Sinne ist insgesamt für den NGO-Bereich in der bilateralen Programm- und Projekthilfe ein festgelegter Prozentsatz im Budget vorzusehen.

Eine Entwicklungspolitik die sich als Konzept für mehr Gerechtigkeit und Partnerschaft versteht, braucht eine kritische Öffentlichkeit. Somit ist entwicklungspolitische Bildungs-, Informations-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit als integraler Bestandteil von Entwicklungspolitik gesetzlich zu verankern und dafür ebenfalls ein Prozentsatz im Budget festzulegen.

Um die derzeitige unbefriedigende Kompetenzaufsplitterung zu beenden, ist eine Zusammenfassung der Kompetenzen und Budgets für die EZA in einem Ministerium sinnvoll.

Für nähere Informationen:

Mag. Elfriede Schachner; AGEZ-Geschäftsführerin, Tel: 317 40 16 oder 0699 107 66 216; agez@magnet.at

Die AGEZ (Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit) ist der Dachverband von 29 entwicklungspolitischen österreichischen NGOs (Nichtregierungsorganisationen). Sie widmen sich der Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Süden und machen entwicklungspolitische Bildungs-, Kultur-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Österreich. Die Mitgliedsorganisationen fördern den gerechten Handel zwischen Süd und Nord und befassen sich mit der wissenschaftlichen Dokumentation von Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.