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AGEZ-Resolution zu einem neuen
Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz
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Beschluß der AGEZ-Vollversammlung vom 4. April 2001
Die österreichische
Bundesregierung hat im Regierungsübereinkommen die Novellierung eines
Bundesgesetzes zur Entwicklungszusammenarbeit festgehalten. Die AGEZ, die
sich insbesondere 1991 und 1999 für ein neues Gesetz eingesetzt hat, begrüßt
eine Überarbeitung des derzeit geltenden Entwicklungshilfe-Gesetzes aus
dem Jahr 1974. Die AGEZ drängt darauf, aus Gründen der Transparenz, den
neuen Gesetzestext-Entwurf möglichst rasch einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich zu machen. Ein richtungsweisendes Gesetz ist entscheidend, um
die Anstrengungen Österreichs für besonders benachteiligte Menschen und
Länder des Südens nachhaltig zu verankern.
Die gesetzliche Basis für
Verbesserungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) muss
eine gesicherte Finanzierung mit sich bringen: wünschenswert ist eine
Festschreibung der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für
Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent des BIP bis zum Jahr 2010.
Entscheidend für planbare Kooperationen ist die Festlegung von mehrjährigen
Vorhabensfinanzierungen und mehrjährigen Verträgen für
Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Das neue EZA-Gesetz soll zu
einer verbesserten Parteienstellung der NGOs führen und ihre Bedeutung
anerkennen. Im Sinne eines wohlverstandenen Subsidiaritätsprinzips sehen
sich die Entwicklungsorganisationen als bereichernde PartnerInnen in der
staatlichen EZA, die ihren Anspruch auf Förderung aus ihrer Erfahrung,
Kompetenz und gesellschaftspolitischen Funktion ableiten. In diesem Sinne
ist insgesamt für den NGO-Bereich in der bilateralen Programm- und
Projekthilfe ein festgelegter Prozentsatz im Budget vorzusehen.
Eine Entwicklungspolitik
die sich als Konzept für mehr Gerechtigkeit und Partnerschaft versteht,
braucht eine kritische Öffentlichkeit. Somit ist entwicklungspolitische
Bildungs-, Informations-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit als
integraler Bestandteil von Entwicklungspolitik gesetzlich zu verankern und
dafür ebenfalls ein Prozentsatz im Budget festzulegen.
Um die derzeitige
unbefriedigende Kompetenzaufsplitterung zu beenden, ist eine
Zusammenfassung der Kompetenzen und Budgets für die EZA in einem
Ministerium sinnvoll.
Für nähere Informationen:
Mag. Elfriede Schachner; AGEZ-Geschäftsführerin,
Tel: 317 40 16 oder 0699 107 66 216; agez@magnet.at
Die AGEZ
(Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit) ist der Dachverband von
29 entwicklungspolitischen österreichischen NGOs
(Nichtregierungsorganisationen). Sie widmen sich der
Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerorganisationen im Süden und machen
entwicklungspolitische Bildungs-, Kultur-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
in Österreich. Die Mitgliedsorganisationen fördern den gerechten Handel
zwischen Süd und Nord und befassen sich mit der wissenschaftlichen
Dokumentation von Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.
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