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AGEZ-POSITIONSPAPIER
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Wien, am 28. Februar
2002. Das vom österreichischen Parlament heute nachmittag beschlossene
Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit ist eine längst fällige
Modernisierung für die Arbeit für die so genannte Dritte Welt. Seit 1974
(aus diesem Jahr datiert das derzeit gültige Gesetz) hat sich vieles in
der Arbeit für die internationale Solidarität verändert. ”Leider ist der
Gesetzestext nicht nur positiv zu beurteilen. Offenbar hat man sich immer
noch schwer getan, die wichtige Arbeit der Nichtregierungsorganisation
(NGOs) für die Nord-Süd-Zusammenarbeit richtig einzuschätzen. Die
Wirklichkeit ist, dass die NGOs die Hauptlast der Projektarbeit tragen und
leisten, dies ist eine Wirklichkeit die der Gesetzesgeber nicht voll
anerkannt hat”, so Heribert Steinbauer, der Vorsitzende der AGEZ, des
Dachverbands österreichischer NGOs der Entwicklungspolitik und
Entwicklungszusammenarbeit. Schwerwiegender fällt ins Gewicht, dass das neue
Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz die Verpflichtung Österreichs, in
absehbarer Zeit - NGOs fordern bis zum Jahr 2010 - 0,7% des BNP für
Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen, nicht festschreibt. Dies obwohl
Vertreter der österreichischen Regierung wiederholt dieses Ziel
bekräftigten, wie beispielsweise beim Europäischen Rat in Göteborg im
Rahmen der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. Das Nicht-Festschreiben
des notwendigen Finanzziels für die Erreichung der weltweit vereinbarten
Millenniumsziele, nämlich die Halbierung der Armut bis 2015, kann man nur
als Herausforderung an alle Interessierten verstehen, mit unverminderter
Entschlossenheit dafür zu kämpfen. Die AGEZ und ihre
Mitgliedsorganisationen werden jede Gelegenheit nutzen, um für eine
Festschreibung dieses Ziels einzutreten.
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