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AGEZ-PRESSEMITTEILUNG
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Die in der AGEZ (Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit) zusammengeschlossenen entwicklungspolitischen NGOs haben in ihrer Mitgliederversammlung am 6. November 2001 folgende Resolution beschlossen: Die AGEZ begrüsst die engagierten Anstrengungen für ein neues Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz, das die österreichische Entwicklungspolitik und ihre Anliegen stärken soll. Die NGOs haben sich in die Verhandlungen eingebracht und einige ihrer Veränderungsvorschläge haben im Gesetzestext Eingang gefunden. Dennoch: der Entwurf weist nach wie vor Mängel auf, die die AGEZ in ihrer Begutachtung detailliert festgehalten hat. Die NGOs fordern die Festschreibung der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent des BIP bis zum Jahr 2010. Die Europäische Kommission bekräftigte im Juni dieses Jahres beim Europäischen Rat in Göteborg im Rahmen der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung ihre Zusage, das 0,7%-Ziel so rasch wie möglich zu erreichen und noch vor dem Weltgipfel in Johannesburg im September 2002 konkrete Fortschritte im Hinblick auf diese Erreichung zu erzielen. Die AGEZ unterstützt eine Festschreibung dieses Ziels im Rahmen des EZA-Gesetzes. Gerade nach den Ereignissen vom 11. September 2001 müsste die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit als Politik internationaler Konfliktverhütung und Friedenssicherung auch ihren Niederschlag in Budgetzahlen finden. Die in Aussicht gestellte Verdoppelung der Vorbelastungsgrenzen für die Entwicklungszusammenarbeit wird von den NGOs begrüßt, leider ist diese Verdoppelung als Möglichkeit für längerfristige Projekte im Gesetzestext nicht explizit festgehalten. Dadurch könnte zwar im Sinne von planbaren Kooperationen ein flexiblerer Spielraum geschaffen werden, doch bleibt damit die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel gleich! Um das Gesetz sinnvoll mit Leben zu füllen, ist die Anhebung der Budgetmittel für 2002 unbedingt notwendig. Die AGEZ regt daher an, neue Finanzierungsquellen für jenen Zeitraum zu erschließen, in dem die Budgetkonsolidierung stattfindet. Das neue EZA-Gesetz soll auch zu einer verbesserten Parteienstellung der NGOs führen und ihre Bedeutung anerkennen. Im Sinne eines wohlverstandenen Subsidiaritätsprinzips sehen sich die Entwicklungsorganisationen als bereichernde PartnerInnen in der staatlichen EZA, die ihren Anspruch auf Förderung aus ihrer Erfahrung, Kompetenz und gesellschaftspolitischen Funktion ableiten; dies muss auch in partnerschaftlicheren Formulierungen zum Ausdruck kommen. In diesem Sinne ist auch insgesamt für den NGO-Bereich in der bilateralen Programm- und Projekthilfe ein festgelegter Prozentsatz im Budget vorzusehen. Am
5. Dezember 2001 soll der Gesetzestext im entwicklungspolitischen
Unterausschuss des Parlaments diskutiert werden, eine Beschlussfassung ist
für Anfang 2002 zu erwarten.
Rückfragehinweis: Mag. Elfriede Schachner Wien, am 7. November 2001
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