AGEZ-PRESSEMITTEILUNG

Neues Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz:
Schwere Enttäuschung für die Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

Anlässlich des neuen Entwurfs des Bundesgesetzes über die Entwicklungszusammenarbeit informierte die AGEZ, der Dachverband der entwicklungspolitischen NGOs, über einige ihrer Forderungen für ein richtungsweisendes Gesetz. Der Entwurf ist bis 15. Juni in der Begutachtungsphase und soll im Herbst im Parlament beschlossen werden.

"Von einem neuen Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit, das die nächsten Jahrzehnte gültig sein wird und somit eine Weichenstellung für die quantitative und qualitative Erhöhung der Leistungen Österreichs für besonders benachteiligte Menschen und Länder des Südens darstellt, erwarte ich mir mehr", zeigt sich der AGEZ-Vorsitzende Heribert Steinbauer schwer enttäuscht. "Eine ausdrückliche Besserstellung für die Arbeit der NGOs muss im Gesetz festgehalten sein". Im Sinne eines wohlverstandenen Subsidiaritätsprinzips sehen sich die Entwicklungsorganisationen als Partner der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, die ihren Anspruch auf Förderungen aus ihrer Erfahrung, Kompetenz und gesellschaftspolitischen Rolle ableiten.

Martin Jäggle, Professor an der Religionspädagogischen Akademie, fordert die Verankerung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. "Informations- und Öffentlichkeitsarbeit können auch als Einbahn verstanden werden, Bildung aber bedeutet Kommunikation, persönliche und gemeinsame Auseinandersetzung, entwicklungspolitische Weltsicht mit Weitsicht entwickeln".

"Die gesetzliche Basis für Verbesserungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit braucht eine gesicherte Finanzierung, es geht deshalb um eine Festschreibung der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent des BIP bis zum Jahr 2010," fordert Elfriede Schachner, Geschäftsführerin der AGEZ. Sie wies auf das Bedeutung der Langfristigkeit hin: entscheidend für planbare Kooperationen ist die Festlegung von mehrjährigen Vorhabensfinanzierungen und mehrjährigen Verträgen für NGOs.

Rückfragehinweis:

Mag. Elfriede Schachner Tel: 317 40 16 oder 0699 107 66 216; agez@magnet.at

Wien, am 7. Juni 2001