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Neues
Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz: Schwere Enttäuschung für die
Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
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Anlässlich des neuen Entwurfs des
Bundesgesetzes über die Entwicklungszusammenarbeit informierte die AGEZ,
der Dachverband der entwicklungspolitischen NGOs, über einige ihrer
Forderungen für ein richtungsweisendes Gesetz. Der Entwurf ist bis 15.
Juni in der Begutachtungsphase und soll im Herbst im Parlament beschlossen
werden.
"Von einem neuen
Gesetz über Entwicklungszusammenarbeit, das die nächsten Jahrzehnte gültig
sein wird und somit eine Weichenstellung für die quantitative und
qualitative Erhöhung der Leistungen Österreichs für besonders
benachteiligte Menschen und Länder des Südens darstellt, erwarte ich mir
mehr", zeigt sich der AGEZ-Vorsitzende Heribert Steinbauer schwer
enttäuscht. "Eine ausdrückliche Besserstellung für die Arbeit der
NGOs muss im Gesetz festgehalten sein". Im Sinne eines
wohlverstandenen Subsidiaritätsprinzips sehen sich die
Entwicklungsorganisationen als Partner der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit, die ihren Anspruch auf Förderungen aus ihrer
Erfahrung, Kompetenz und gesellschaftspolitischen Rolle ableiten.
Martin Jäggle, Professor
an der Religionspädagogischen Akademie, fordert die Verankerung der
entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. "Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
können auch als Einbahn verstanden werden, Bildung aber bedeutet
Kommunikation, persönliche und gemeinsame Auseinandersetzung,
entwicklungspolitische Weltsicht mit Weitsicht entwickeln".
"Die gesetzliche Basis
für Verbesserungen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
braucht eine gesicherte Finanzierung, es geht deshalb um eine
Festschreibung der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für
Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent des BIP bis zum Jahr
2010," fordert Elfriede Schachner, Geschäftsführerin der AGEZ. Sie
wies auf das Bedeutung der Langfristigkeit hin: entscheidend für planbare
Kooperationen ist die Festlegung von mehrjährigen Vorhabensfinanzierungen
und mehrjährigen Verträgen für NGOs.
Rückfragehinweis:
Mag. Elfriede Schachner Tel: 317 40 16 oder
0699 107 66 216; agez@magnet.at
Wien, am 7. Juni 2001