AGEZ-POSITIONSPAPIER

AGEZ-Positionspapier zum FAO-Welternährungsgipfel im Juni 2002 in Rom

Das Recht auf angemessene Nahrung ist ein fundamentales Menschenrecht, das sich auf die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stützt.

1996 wurde die Zahl der weltweit Hungernden auf 840 Millionen Menschen geschätzt. Im Juni 2001 sprach die FAO von 826 Millionen Menschen, von denen 792 Millionen in Entwicklungsländern und 34 Millionen Menschen in Industrieländern leben. Die Zahl ist also in den letzten fünf Jahren nur marginal gesunken. Die befassten ExpertInnen sind sich einig, dass das beim Welternährungsgipfel 1996 in Rom verkündete Ziel der Halbierung des Welthungers - wenn nicht die Anstrengungen deutlich erhöht werden - nicht im Jahr 2015 sondern erst 30 Jahre später erreicht werden kann. 

Anlässlich des Welternährungsgipfels (WFS) im Juni in Rom ("Rom+5") und des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung (WSSD) im August in Johannesburg ("Rio+10") haben entwickungspolitische NGOs (Nichtregierungsorganisation) Forderungen an die Österreichische Regierung formuliert. Sie fordern die Bundesregierung auf, die nationale und internationale Agrar- und Entwicklungspolitik im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaftsweise sowie fairer Handelsbedingungen zu gestalten. Einige der Forderungen sind auch bereits im Forderungskatalog der "NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung" (September 2001) an die Regierung enthalten, an deren Erarbeitung die Mitgliedsorganisationen der AGEZ maßgeblich beteiligt waren.


Forderungen an die Österreichische Bundesregierung

Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich innerhalb der WTO dafür einsetzen, dass das oberste Ziel des WTO-Agrarabkommens die Verpflichtung des Welternährungsgipfels von 1996 - Halbierung der Zahl der Hungernden bis zum Jahre 2015 - ist.

Die derzeitige Auslegung von Handelsliberalisierungen im Sinne der WTO kann nicht als ein Stimulus für Entwicklung gesehen werden - sie führt zu einer massiven Benachteiligung von lokalen Märkten bzw. zur Unterminierung der Ernährungssouveränität in den Ländern des Südens. Zahlreiche Länder haben auf Druck des Internationalen Währungsfonds ihre Handelsordnungen im Rahmen von Strukturanpassungsprogrammen einseitig liberalisiert. Österreich sollte sich in der EU und international dafür einsetzen, dass die internationale Agrar- und Handelspolitik der Ernährungssicherung dient.

Frauen müssen - entsprechend ihrer Schlüsselrolle in Nahrungsmittelproduktion, -handel und -versorgung - im Zentrum der Politik der Ernährungssouveränität stehen. Dementsprechend ist in allen weiteren Punkten ein besonderes Augenmerk auf die Förderung spezieller Programme für Frauen und gendergerechte Teilhabe in Planungs-, Entscheidungs- und Wirtschaftsprozessen zu legen. 

Jedem Land müssen angemessene Maßnahmen zugebilligt sein, um in der Nahrungsversorgung ein ausreichendes Maß an Sicherheit für die Bevölkerung anstreben zu können. Zu diesen Maßnahmen gehören, wo nötig, auch interne Stützungen für die Landwirtschaft und Schutzmassnahmen an der Grenze. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für die Schaffung einer sogenannten "Development Box" einzusetzen, welche den armen Ländern Instrumente in die Hand gibt, um sich durch Förderung nachhaltiger Landwirtschaft, lokaler Märkte, zur Sicherung ländlicher Arbeitsplätze und zur Nahrungsproduktion nach den Bedürfnissen der Bevölkerung eigenständig entwickeln zu können. Die Maßnahmen der Box müssen gezielt KleinbäuerInnen zugute kommen. Die Länder des Südens sollten die Möglichkeit erhalten, eine Liste von für ihre Ernährungssicherheit relevanten Anbaukulturen zu definieren. Sie umfasst Grundnahrungsmittel, die überwiegend von KleinbäuerInnen angebaut werden. Um Nahrungsmittelsicherheit zu gewährleisten sollte das Vorsorgeprinzip (precautionary principle) zum Schutz vor Importen von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln auf WTO-Ebene verankert werden.

Handelschancen der sogenannten Entwicklungsländer werden durch die weltweite Vermarktung von Nahrungsmitteln zu Dumping-Preisen ernsthaft untergraben, weil sie dadurch die Weltmarktpreise nach unten drücken. Das Agrarabkommen hat die Subventionspraxis in Industrieländern legitimiert, zugleich die Bandbreite der verfügbaren Optionen für die Entwicklungsländer geschmälert, die sich auf einem zunehmend globalen Markt behaupten müssen. Frauen sind seit jeher am wenigsten in der Lage, die durch die Liberalisierung des Marktes gebotenen Chancen zu ergreifen und werden mit Sicherheit unter den damit einhergehenden raschen Änderungen leiden. Wir fordern die Österreichische Bundesregierung auf, sich für die Abschaffung der marktverzerrenden Agrarsubventionen des Nordens einzusetzen. 

Wir fordern die Österreichische Regierung auf, den Vorschlag zur Entwicklung eines Internationalen Verhaltenskodex für das Menschenrecht sich zu ernähren (Code of Conduct) aktiv zu unterstützen und voranzutreiben. Um die Ausarbeitung eines Code of Conduct auf den Weg zu bringen, ist es nötig, eine entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der FAO mit dieser Aufgabe zu betrauen. Wir fordern die Regierung auf, die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe sowohl politisch als auch durch Bereitstellung finanzieller Mittel zu unterstützen.

Wir fordern die Österreichische Regierung auf, im Sinne der Kohärenz von Wirtschafts-, Handels- und Entwicklungspolitik der EU sowohl auf die EU-Agrarministerratsebene einzuwirken als auch im World Food Summit der FAO sich für die menschenrechtskonforme und ökologische Wirtschafts- und Handelspolitik einzusetzen.

Landreformen mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung, Sicherstellen des Zugangs zu Land, Saatgut, Wasser, Waldnutzung, Krediten und anderen produktiven Ressourcen sowie die Rechte auf Informationen und Fortbildung müssen einen zentralen Stellenwert in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit einnehmen. Österreich muss sich im Rahmen internationaler Handels- und Investitionsabkommen, Exportförderungsmaßnahmen und Programme der internationalen Finanzinstitutionen für den Schutz der aktuellen Ressourcen der Armen vor "unfreundlichem Zugriff" (unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Anerkennung traditioneller Ressourcennutzung indigener Gemeinschaften) einsetzen. Die Anerkennung und Förderung der Teilnahme der Zivilgesellschaft an der Entwicklungsplanung bezüglich Zugang und Management von Ressourcen ist sicherzustellen. 

Wälder, Gewässer und Böden sind vor kommerzieller Übernutzung zu schützen. Initiativen ökologischer Landwirtschaft und kleinbäuerlicher Strukturen müssen durch spezielle Maßnahmen gefördert und durch Schaffung entsprechender globaler Rahmenbedingungen abgesichert werden. Österreich soll sich besonders im Hinblick auf den bevorstehenden WSSD für die Unterstützung und Möglichkeiten der Weiterentwicklung einer kleinbäuerlichen Landwirtschaft einsetzen und sowohl in der bilateralen als auch multilateralen Hilfe seine Mittel von landwirtschaftlichen und ökologisch nicht verträglichen Großprojekten abziehen.

Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich beim WFS dafür einzusetzen, dass gen-technisch veränderte Nahrungs- und Lebensmittel nicht als Nahrungsmittelhilfe zum Einsatz kommen. Im Zuge der Vorbereitung für die auslaufenden "Guidelines for World Food Programme" muss Österreich seine politische Rolle als Land mit einem der höchsten Anteile von BioBäuerinnen und BioBauern in der Landwirtschaft aktiv so nutzen, dass gentechnisch veränderte Nahrungsmittel nicht in Umgehung strenger Bestimmung oder gar ungehindert auf dem "Hilfsmarkt" abgesetzt werden können.

Patente auf Saatgut bewirken eine enorme Einschränkung der Rechte der Bäuerinnen und Bauern, ihr eigenes Saatgut zu tauschen und regional zu vermarkten. Diese Farmers' Rights sind die Grundlage des Wirtschaftens indigener und lokaler Gemeinschaften vor allem in Ländern des Südens. Wir fordern die Österreichische Regierung auf, die versammelte Staatengemeinschaft beim WFS darauf hinzuweisen, dass Patente auf Leben die weltweite Ernährungssicherung gefährden (können) und sich dafür einzusetzen, dass Lebewesen, Pflanzen, Tiere frei bleiben von technischen und rechtlichen Exklusivansprüchen oder ähnlichen Konditionierungen. Wir fordern die Revidierung des Übereinkommens über Handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS) im Rahmen der WTO dahingehend, dass Patente auf Lebensformen (inkl. Lebewesen, Teile von Lebewesen, Saatgut, Gene, Merkmale, etc.) von der Patentierbarkeit ausgenommen werden. Österreich ist weiters aufgerufen, sich innerhalb der EU und international für die völkerrechtlich bindende Etablierung und Verankerung der Farmers' Rights mit besonderer Berücksichtigung der Rolle der Frauen in der Landwirtschaft einzusetzen. Die nachhaltige Nutzung und Adaptierung sowie der regionale Austausch von Saatgut sind unentbehrlich für die Erhaltung und Entfaltung der Agrobiodiversität. Es braucht daher effektive Maßnahmen gegen die Aneignung und Patentierung von traditionellem Saatgut oder Genen und Merkmalen davon oder von traditionellen Haustieren und indigenem und traditionellem Wissen durch Firmen oder Institutionen des Nordens (Biopiraterie).

Da für bäuerliche Gemeinschaften vor allem im Süden die Kontrolle über ihre biologischen Ressourcen überlebenswichtig ist, bedeuten gentechnologisch manipulierte (GM) Pflanzen eine existentielle Bedrohung für sie. Ganz besonders bedrohliche Abhängigkeiten von der Industrie sowie Gefahren für die pflanzengenetische Vielfalt würde der Einsatz der so genannten "genetic use restriction technologies" (GURT) bewirken: die Terminator-Technologie, die zu Pflanzen führt, deren Saatgut nicht keimfähig ist, und Technologien, die zu Pflanzen führen, deren Gedeihen oder Expremieren eines bestimmten wichtigen Merkmales von der Zugabe eines externen Katalysators abhängig ist. Die Bundesregierung ist daher aufgerufen, sich dafür einzusetzen, dass weltweit der Einsatz der Gentechnologie in der Landwirtschaft als Gefahr für die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Ernährungssicherung anerkannt wird und dementsprechend Maßnahmen ergriffen werden, eventuell einschließlich eines weltweiten Moratoriums. Österreich muss sich dafür einsetzen, dass weltweit GURTs geächtet und ihr Einsatz verboten werden. Zentren der pflanzengenetischen Vielfalt (Vavilov'sche Zentren), die sich vermehrt im Süden befinden, sollen zu GM-freien Zonen erklärt werden.

Der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen ist essentiell für die Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen ebenso wie für die sozioökonomische Situation der Klein- und Subsistenzbauern vor allem im Süden, unter ihnen ganz besonders die Frauen. Daher möge die Bundesregierung dafür sorgen, dass Österreich den Internationalen Vertrag über Pflanzen-genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft raschest ratifiziert, sich auch innerhalb der EU und in weiterer Folge für die Ausweitung des Vertrages auf weitere Pflanzenarten einsetzt. 

Die Österreichische Regierung sollte bezüglich der Bereitstellung von Mitteln und den Vorschlägen von Maßnahmen dem Ziel der Respektierung, der Garantie und der Erfüllung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Frauenrechten oberste Priorität einräumen. Dies betrifft den gesicherten Zugang und Verfügung über Land, lebenswichtige Ressourcen wie Wasser und Saatgut. Dies heißt aber auch die von Frauen in der Landwirtschaft, in der Nahrungs- und Lebensmittelherstellung angewandten Techniken und deren Weiterentwicklung, ihre Innovationen und solchen Prozessen zugrunde liegendes Wissen vor widerrechtlicher Aneignung zu schützen.

Finanzierung der Armutsbekämpfung: Österreich hat sich verpflichtet, die Millenniumsziele - die Halbierung der absoluten Armut bis 2015 - mitzutragen. Um diese Ziele erreichen zu können, braucht es aber die Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) und die Erschließung zusätzlicher internationaler Quellen für die Entwicklungsfinanzierung (beispielsweise Devisentransaktionssteuer). Österreich hat sich beim EU-Gipfel in Barcelona verpflichtet, bis 2006 seine ODA auf 0,33% des BNE zu steigern, damit ein EU-Durchschnitt von 0,39% erreicht werden kann. Dies ist ein erster Schritt, doch muss die Österreichische Regierung das Ziel der schrittweisen Erhöhung der ODA auf 0,7% des BNE bis 2010 festlegen bzw. einen realistischen und verbindlichen Zeitplan entwickeln, der die jährliche Erhöhung aufzeigt. Die Erhöhung darf nicht durch die Einrechnung der Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen der HIPC-Initiative erreicht werden, sondern muss sich in Form von "fresh money" für den ausgehungerten Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit niederschlagen, zu dem auch NGOs ihren Beitrag leisten. 


Kurzfassung der Forderungen

- Oberstes Ziel des WTO-Agrarabkommens: Halbierung der Zahl der Hungernden bis 2015 
- Ernährungssouveränität, die selbstbestimmte Versorgung mit Nahrungsmitteln, muss in jedem Land gewährleistet sein
- Ernährungssicherheit als Ziel internationaler und EU-Agrar- und Handelspolitik 
- Gendergerechte Teilhabe in Planungs-, Entscheidungs- und Wirtschaftsprozessen
- Implementierung einer Development-Box für Entwicklungsländer im WTO-Agrarabkommen
- Abschaffung der marktverzerrenden Agrarsubventionen des Nordens
- Entwicklung eines Internationalen Verhaltenskodex für das Menschenrecht sich zu ernähren (Code of Conduct)
- Kohärenz von Wirtschafts-, Handels- und Entwicklungspolitik: menschenrechtskonforme und ökologische       Ausrichtung 
- Agrarreformen/Sicherstellen des Zugangs zu Land, Saatgut, Wasser, Waldnutzung, Krediten und anderen produktiven Ressourcen sowie die Rechte auf Informationen und Fortbildung
- Förderung ökologischer Landwirtschaft und kleinbäuerlicher Strukturen 
- Keine gentechnisch veränderten Nahrungs- und Lebensmittel als Nahrungsmittelhilfe 
- Revidierung des TRIPS-Abkommen der WTO; Keine Patente auf Lebewesen
- Verbot von GURTs und Anerkennung der Gefahr des Einsatzes von Gentechnologie in der Landwirtschaft für Umwelt, biologische Vielfalt und Ernährungssicherung 
- Ratizifierung des Internationalen Vertrages über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft 
- Priorität für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Frauenrechte
- 0,7% des BNE für Finanzierung der Armutsbekämpfung 

Die FAO beklagt den fehlenden politischen Willen der einzelnen Staaten zur Umsetzung des 1996 beschlossenen Aktionsplans. Wir fordern die Österreichische Regierung dringend auf, zur Reduzierung des Welthungers beizutragen und ihre nationalen und internationalen Politiken an den oben erwähnten Eckpunkten auszurichten. Die NGOs werden sich weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten für diese Forderungen und Maßnahmen einsetzen.

Wien, 21. Mai 2002

Dieses Positionspapier wurde von AGEZ, FIAN-Österreich, KFBÖ, KOO, Südwind-Entwicklungspolitik NÖ und WIDE erstellt und wird unterstützt vom Agrarbündnis Ös-terreich. 

Die AGEZ ist der Dachverband von 29 entwicklungspolitischen NGOs: AAI (Afro-Asiatisches Institut Wien), AGEZ-Tirol, AGEZ-Vorarlberg, AGEZ-Oberösterreich, AGEZ-Steiermark, Arbeitsgemeinschaft Weltläden, Berufspädagogisches Institut Mödling, CARE Österreich - Verein für Entwicklungszusam-menarbeit und humanitäre Hilfe, CBM (Christoffel Blindenmission), DKA (Dreikönigsaktion), Entwick-lungshilfe-Klub, EWA (Entwicklungswerkstatt Austria), EAEZ (Evangelischer Arbeitskreis für Entwick-lungszusammenarbeit), EZA-Entwicklungszusammenarbeit mit der Dritten Welt GmbH, Frauensolidari-tät, Gesellschaft für bedrohte Völker, Hilfswerk Austria, Horizont3000, Jugend Eine Welt-Don Bosco, KFBÖ (Katholische Frauenbewegung Österreich), KMBÖ (Katholische Männerbewegung Österreich), Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission - KOO, ÖFSE (Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe), ÖNSI (Österreichisches Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit), Südwind-Agentur, TransFair, VIDC (Wiener Institut für Entwicklungsfragen und Zusammenarbeit), WIDE (Women in Development Europe), WWF Österreich.

AGEZ-Büro: 1090 Wien, Berggasse 7; Tel/Fax: 01/317 40 16; E-mail: agez-office@utanet.at; Homepa-ge: www.agez.at 

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