AGEZ-POSITIONSPAPIER

Initiative Dialog Entwicklungspolitik - Diskussionspapier über die Zukunft der österreichischen Entwicklungspolitik

Einleitung

1. Die internationale Gemeinschaft hat sich angesichts der immer noch erschreckend hohen Zahl verarmter Menschen dazu verpflichtet, die Anzahl der von Armut Betroffenen bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Die Auswirkungen zunehmender Armut betreffen alle Nationen, wie Umweltzerstörung und um sich greifende Konflikte zeigen.

2. Zur Erreichung der internationalen Ziele der Armutsbekämpfung (Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen) sind gewaltige Anstrengungen notwendig. Die wohlhabenden Industrieländer, unter ihnen Österreich, sind dabei ganz besonders gefordert. Denn neben vielen anderen notwendigen Maßnahmen ist die Bereitstellung von Mitteln, die für die Armutsbekämpfung notwendig sind, eine verpflichtende Aufgabe des Staates unter Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

3. In der UN-Finanzierungskonferenz in Monterrey (Mexiko) im März 2002 wurde diesem Umstand Rechnung getragen. Viele Geberländer, unter ihnen auch Österreich, beschlossen kurz vor der Konferenz eine Erhöhung der Mittel bis zum Jahr 2006. Österreich hat sich beim EU-Gipfel in Barcelona verpflichtet, bis 2006 0,33% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erreichen, damit ein EU-Durchschnitt von insgesamt 0,39% erreicht werden kann. Doch dies ist noch immer weit vom internationalen 0,7%-Ziel entfernt. Österreich weist im internationalen Durchschnitt niedrige Leistungen auf, im Jahr 2000 waren es nur 0,23%.

4. Die ermutigend hohe Zustimmung zur Entwicklungszusammenarbeit (EZA) der Österreichischen Bevölkerung (83% der ÖsterreicherInnen halten es für richtig dass Österreich Ent­wicklungszusammenarbeit leistet, 48% sprechen sich für eine deutliche Erhöhung aus) zeigt die Wertschätzung der NGOs durch die Gesellschaft und steht damit in krassem Widerspruch zu den öffentlichen Entwicklungshilfeausgaben Österreichs.

5. Nach der Verabschiedung des neuen Entwicklungszusammenarbeits-Gesetzes stellen sich die NGOs die Frage wie Österreich in Zukunft sein EZA-Programm politisch, finanziell, organisatorisch und inhaltlich strukturiert.

6. Es gilt, das 0,7%-Ziel zu erreichen und sicherzustellen, dass es dabei auch zu einer qualitativen, und nicht allein quantitativen, Verbesserung kommt. Wenn dieses Ziel erreicht wird, wie soll die zukünftige Entwicklungszusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft gestaltet werden? Seit Monaten wird in verschiedenen politischen Kreisen die Idee einer zentralen Agentur zur Abwicklung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit diskutiert.

7. Die breite Initiative von NGOs wollen diese wichtigen Fragen öffentlich machen und unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung und unter Beachtung der EU-Genderresolution diskutieren. Um diese Diskussion anzuregen und sie strukturiert führen zu können, wurde das folgende Diskussionspapier ausgearbeitet.

1. Entwicklungspolitik - Demokratie und soziale Gerechtigkeit

8. Das wichtigste Anliegen von Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungspolitik war immer, für weltweite soziale Gerechtigkeit einzutreten. Die Bandbreite der Aktivitäten reicht von Einzelhilfe im Rahmen von Projekten bis hin zur Unterstützung im Aufbau von Systemen sozialer Sicherung. Nicht zu vergessen dabei ist der Anspruch auf Bewusstseinsbildung in Industrieländern. Wissen über weltweite soziale, kulturelle und wirtschaftliche Verhältnisse in allen Teilen der Welt und daraus resultierendes politisches Engagement für eine faire Verteilung von Lebenschancen unter Berücksichtigung des Genderaspekts sind dabei das Ziel.

9. Das 20. Jahrhundert war das Jahrhundert der großen Entwicklungstheorien. Dabei beschreiben sowohl Modernisierungs- als auch Dependenztheorien die Ursachen für „Unterentwicklung“ und geben – je nachdem, wo sie diese Ursachen orten – mögliche Lösungen an. Seit den 80er Jahren haben sich die Grenzen zwischen den eher „linken“ und eher „rechten“ Theorien aufgelöst. Seither stehen große Themen im Mittelpunkt der Diskussion wie zum Beispiel Schuldenproblematik, Nachhaltigkeit, Armutsbekämpfung, Erhaltung der Biodiversität und Schutz des traditionellen Wissens, Globalisierung, Zivilgesellschaft, Gendergerechtigkeit und Global Public Goods. Spehr/Stickler sprechen diesbezüglich von einem Paradigmenwechsel und davon, dass Nachhaltigkeit, Globalisierung und Zivilgesellschaft die drei großen nachfolgenden Paradigmen nach dem der Entwicklung wären.

10. Im 21. Jahrhundert nehmen die großen multilateralen Institutionen (Vereinte Nationen, Weltbank, Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation und OECD) und die internationale „Gebergemeinschaft“ mit dem Comprehensive Development Framework (CDF) einen neuen Anlauf. Dabei rücken sie mit den UN-Millenniums­zielen die Armutsbekämpfung in den Vordergrund, wobei die Ursachen der Armut kaum thematisiert werden. Die internationalen Finanzinstitutionen haben ihre Strategie verändert und machen die Poverty Reduction Strategy Papers (PRSPs) zur Voraussetzung und Vorbedingung für internationale Zusammenarbeit. Die Verantwortung für den Entwicklungsprozess wird den „Entwicklungsländern“ bzw. deren Regierungen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft übertragen. Unverbindliche Formulierungen und fehlende Finanzierungszusagen (UN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Mexiko 2002) stellen aber die Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit dieser Zielsetzungen in Frage.

11. Die EU hat mit der Erklärung von Rat und Kommission vom 10. November 2000 zur neuen Europäischen Entwicklungspolitik erstmals einen Versuch unternommen, einen politischen Leitfaden für mehr Kohärenz und Koordination in die verschiedenen entwicklungspolitischen Maßnahmen und Politikebenen der Gemeinschaft zu schaffen. Sie hat dabei die Armutsbeseitigung zum Hauptanliegen erklärt. Ein wesentlicher formaler und inhaltlicher Rahmen für die Verwirklichung dieser Zielsetzung wurde mit dem zwischen den AKP-Staaten und EU unterzeichneten Cotonou-Agreement vereinbart und beschrieben, in welchem, im Vergleich zu früheren ähnlichen Vertragswerken, unter anderem das Gewicht und die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure stärker betont wird. Die Herausforderung der nächsten Jahre besteht in diesem Zusammenhang aus NGO-Sicht darin, die den zivilgesellschaftlichen Akteuren grundsätzlich zuerkannte Rolle in konkretem Handeln zu verwirklichen und dafür auch die entsprechenden Vorgehensweisen und Werkzeuge zu schaffen.

12. Zusätzliche Anforderungen an die Gestaltung europäischer Entwicklungspolitik und damit auch an zivilgesellschaftliches Engagement für globale Anliegen und Entwicklungspolitik wird die bevorstehende Erweiterung der EU bringen. Als NGOs haben wir den Anspruch, diese Politikfelder im Sinne unserer Partner und mit unseren Partnern im Süden und Osten wesentlich mit zu gestalten.

13. Entwicklungspolitisches Engagement ist - im Verständnis von NGOs - weder getragen von der Annahme, dass Menschen unterentwickelt wären, noch von der Angst vor dem globalen Zusammenbruch, der durch zunehmende Industrialisierung von Ländern der „Dritten Welt“ entstehen könnte. Unsere Aktivitäten werden vom Prinzip geleitet, dass auf der ganzen Welt Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung von Lebensgrundlagen  möglich sind. Aus dieser Sicht ist die Frage der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit nur in geringem Maße ein Wachstumsproblem, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens und ein sehr umfassendes Verteilungsproblem von z.B. Kapital und Zugang zu Bildung und Gesundheitsvorsorge.

14. Privaten Geldflüssen und Investitionen wird von Seite der neoliberalen Wirtschaftstheorie zunehmende Bedeutung für die Entwicklung der Länder des Südens zugesprochen. Wirtschaftswachstum und Handelsliberalisierung allein fördern jedoch die Polarisierung zwischen und innerhalb der Länder, werfen Fragen nach der Rechenschaftspflicht internationaler Konzerne auf und können somit Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungspolitik sicherlich nicht ersetzen.

15. Entwicklungspolitik hat eine Wirtschaft zum Ziel, die von den Grundbedürfnissen der Menschen ausgeht. Interessanterweise gehen die Wirtschaftstheorien der Moderne von einem Konzept des Mangels aus - optimale Allokation knapper Ressourcen - wohingegen indigene Konzepte des Wirtschaftens sehr oft von der Fülle ausgehen. Allein diese unterschiedliche Prämisse verändert den Aktionsradius gewaltig.

16. Zum nachhaltigen Wirtschaften gehört es, wirtschafts- und sozialpolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer möglichst hohen Anzahl von Menschen die Teilhabe an der Gestaltung von Gesellschaft ermöglichen. Dazu gehören angemessene  politische Rahmenbedingungen und ein Bekenntnis zur Sozialstaatlichkeit unter Berücksichtigung des Genderaspekts wie z.B. Arbeitmarktpolitik, Fiskalpolitik, Sozialgesetzgebung, etc., Verantwortung für Infrastrukturpolitik im weitesten Sinne, Internalisierung externer Kosten, Ressourcenpolitik und Schutz der Artenvielfalt.

17. Eine weitere Aufgabe von Entwicklungspolitik ist es, Wege zu Toleranz und Wertschätzung unterschiedlicher Kulturen und Gesellschaftsformen zu fördern. Im letzten Jahrzehnt wurde „Kultur“ entdeckt und zu einer wichtigen Kategorie, um nicht zu sagen zu einem Modethema. Hier ist Vorsicht geboten, um nicht in Klischees zu geraten oder alles mit kulturellen Traditionen zu erklären. Anderseits ist es wichtig, unterschiedliche Konzepte der Gestaltung einer Gesellschaft, einschließlich religiösen Lebens, anzuerkennen. Aus entwicklungspolitischer Perspektive geht es nicht darum, Unterdrückungsmechanismen als „kulturelle Eigenheiten“ zu erklären, sondern dem westlich, kapitalistischen Konzept seinen Universalanspruch zu nehmen.

18. Entwicklungspolitik, hierbei vor allem entwicklungspolitische Bildungsarbeit, wendet sich gegen alle Arten von Rassismus und engagiert sich für einen wertschätzenden, gleichberechtigten Umgang mit allen Menschen unbesehen des Geschlechts, der Kultur, Ethnie oder Religion. Diese Sichtweise meint sowohl Rassismus, der sich in Gewalt und Abwertung ausdrückt, als auch die viel subtileren Formen des Rassismus, der sich in exo­­tischen“ Verniedlichungen ausdrückt. Gerade in unseren Gesellschaften, die multikulturell geprägt sind und in denen sowohl Migration als auch Tourismus ständig zunehmen, gibt es eine enorm wichtige Aufgabe in der Kultur- und Bildungsarbeit. Entwicklungspolitik erkennt Rassismus als einen wichtigen Grund für die institutionalisierte Ausbeutung von Völkern und insbesondere die transkontinentale Sklaverei als Ver­brechen gegen die Menschheit an.

19. Entwicklungspolitik wendet sich gegen alle Arten von Diskriminierung von Menschen aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Entwicklungspolitik wendet sich gegen alle Arten von Diskriminierung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen und unterstützt sie im Kampf um ihre Menschenrechte. Menschen mit Behinderung sind eine stark marginalisierte und unterprivilegierte Gruppe mit hoher Armutsrelevanz. Zumindest 10% der Bevölkerung in Entwicklungsländer sind von einer Behinderung betroffen. Armut erhöht das Risiko, dass Behinderungen auftreten, das Auftreten einer Behinderung wiederum erhöht das Armutsrisiko der gesamten Familien. Essentiell ist daher die Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Entwicklungspolitik und die behindertengerechte Gestaltung aller Programme der Entwicklungszusammenarbeit.

20. Entwicklungspolitik setzt sich ein für die Einhaltung der Menschenrechte und engagiert sich für Menschen, denen ihre Rechte verwehrt werden.

21. Entwicklungspolitik engagiert sich für aktive Friedenspolitik und soziale Sicherheit. Aus der vielfältigen Befassung mit interkulturellen Fragestellungen und Konflikt­prävention unter Beachtung des Genderaspekts verfügen NGOs über ein reichhaltiges Repertoire an Theorie und Erfahrung in diesem Bereich. Gleichzeitig bedingen sich soziale Sicherheit und Friedenspolitik. Sie sind die Garanten für ein friedvolles Zusammenleben der Menschen.

22. Entwicklungspolitik setzt sich ein für ein Zusammenwirken von Staat und ziviler Gesellschaft. Im Rahmen der Debatte um die Rolle der Zivilgesellschaft wird der sozialliberale und neoliberale Ansatz der Regierungen aufgegriffen: immer mehr staatliche Aufgaben sollen von Privaten finanziert und immer mehr Bereiche von der staatlichen Verantwortung ausgegliedert werden. Aus entwicklungspolitischer Perspektive ist es einerseits wichtig, dass ein gut funktionierender, demokratischer Rechtsstaat Ordnungs- und Ablaufpolitik im Sinne von Sozialstaatlichkeit wahrnimmt, zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt und die Sichtweisen dieser Organisationen in Entscheidungen einbezieht.

23. Weitreichende, vor allem ökonomische Entscheidungen werden heute in internationalen Institutionen getroffen (WTO, Weltbank, IWF etc. ). Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Zivilgesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene die Möglichkeit haben muss, Regelungen mitzugestalten. Ausreichende, zeitgerechte und transparente Informationen sind dafür eine Grundvoraussetzung. Dies ist nicht nur wichtig, um den betroffenen Menschen eine Stimme zu geben, sondern auch um auf externe Effekte – Luftverschmutzung, Lärm, Zerstörung von Lebensraum etc. – aufmerksam zu machen, die in den traditionellen Wirtschaftlichkeitsrechungen bzw. in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) nicht vorkommen.

24. Aufgabe der Entwicklungspolitik ist es, Menschen, die in Armut leben, die Teilnahme an und die Beeinflussung von politischen und ökonomischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Maßnahmen wie

-         Ausweitung des Entwicklungshilfebudgets – insbesondere fresh money, unbesehen einheimischer Wirtschafts­interessen,

-         geeignete Rahmenbedingungen für langfristige Kapitalflüsse,

-         Befürwortung von Präferenzsystemen für schwache Volkswirtschaften,

-         Förderung des fairen Handels,

-         Abbau der Verschuldung im Sinne einer tatsächlichen Entschuldung, nicht im Sinne eines Erhaltes der Zahlungsfähigkeit,

-         Schutz der biologischen Vielfalt und des intellektuellen Wissens,

-         Förderung einer möglichst vielfältigen Bewusstseinsbildung in Österreich,

-         bevorzugte Programme für Marginalisierte und Ausgeschlossene sowie besonderer Schutz und Förderung von Kindern,

-         institutionalisierte Kontrolle, ob alle Programme der Entwicklungszusammenarbeit frauengerecht gestaltet sind (gender mainstreaming) sowie

-         durchgängige und nachprüfbare Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Behinderung in allen entwicklungspolitisch relevanten Maßnahmen (disability-mainstreaming).

sind für die NGOs unerlässliche Werkzeuge für die Gestaltung von Politiken in einem sehr weitreichenden Sinn. Hier braucht es einerseits finanzielle Mittel aus privaten und staatlichen Quellen, andererseits das Recht, als zivilgesellschaftliche PartnerInnen ernst und wichtig genommen zu werden.

25. In einer Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parla­ment [KOM(2001)153 endgültig] vom 23.04.2001 legt die Kommission der Europäischen Union eine Analyse der Probleme bei der Verknüpfung von Sofort­hilfe, Rehabilitation und Entwicklung vor und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung der internationalen Aktivitäten nach Krisen vor. Nicht nur der entwicklungspolitische Grundsatz "Prävention statt Krisenmanagement" macht die humanitäre Hilfe zu einer entwicklungspolitischen Aufgabe und erfordert ein abgestimmtes, kohärentes Vorgehen. Auch während des Konfliktes geht das Leiden der betroffenen Bevölkerung weiter. Deshalb ist die Präsenz der Entwicklungszusammenarbeit in den Konfliktregionen erforderlich.

26. Bereits bei der Konzeption der humanitären Maßnahmen und ungeachtet dem Anspruch schnell Handeln zu müssen, sollte die langfristige Entwicklungsplanung mitberücksichtigt werden. Humanitäre Hilfe und zwischenstaatliche Entwicklungszusammenarbeit brauchen nicht nur gemeinsam abgestimmte Ziele und Arbeitsmethoden, sondern sie sollten auch über eine vereinte Organisationsstruktur verfügen.

27. Im Rahmen von Überlegungen zur Neuordnung der österreichischen Entwicklungspolitik ist auch die Positionierung und Strukturierung der Ostzusammenarbeit bzw. die Relation von Entwicklungszusammenarbeit und Ostzusammenarbeit zu überdenken und neu zu definieren. Einen besonderen Stellenwert erhalten diese Überlegungen durch die bevorstehende Erweiterung der EU, im Rahmen dieser werden die bisherigen Empfängerländer der Ostzusammenarbeit zu Geberländern der Entwicklungszusammenarbeit und zu Mitgestaltenden der europäischen Entwicklungspolitik. Als NGOs haben wir den Anspruch mit den zivilgesellschaftlichen AkteurInnen in den Beitrittsländern Öffentlichkeitsarbeit, Lobbying und Anwaltschaft für eine armutsorientierte europäische Entwicklungspolitik zu betreiben.

2. Ziele für die öffentliche Entwicklungsfinanzierung

2a) 0,7 % für Armutsbekämpfung

28. Ziel ist es, die seit drei Jahrzehnten bestehende internationale Vereinbarung, nach der Industriestaaten 0,7 % ihres Bruttosozialprodukts zur Unterstützung der Entwicklungsländer bereitstellen, verbindlich zu vereinbaren und bis 2010 zu erreichen. Bei der UN-Entwicklungsfinanzierungskonferenz in Mexiko im März 2002 war die Aufbringung von „mehr Geld“ das entscheidende Ziel. Österreich, das sich beim EU-Gipfel in Barcelona verpflichtet hat, bis 2006 0,33 % zu erreichen, damit der EU-Durchschnitt von 0,39 % erreicht wird, ist damit weit vom 0,7 %-UN-Ziel entfernt. Angesichts des nicht ausreichend vorhandenen politischen Willens der Industrienationen werden kirchliche Organisationen und NGOs in Zukunft ihre Anstrengungen für eine gerechte Entwicklung verstärken. Es braucht neue Ansätze der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit, mehr Finanzmittel, die sachgemäß und entsprechend den Millenniumszielen zur Armutsbekämpfung eingesetzt werden müssen. In diesem Zusammenhang ist der verstärkten Einbeziehung der Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle beizumessen.

2b) Klärung der Rollen aller AkteurInnen der EZA
29. Es ist seit Jahren nicht möglich, die Rollen der diversen AkteurInnen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zu definieren und voneinander klar abzugrenzen. Die Frage, wer ist wofür zuständig und verantwortlich, ist nicht klar beantwortet. Da gibt es die Verwaltung in Wien, die staatlichen KoordinatorInnen in den Schwerpunktländern, die NGOs im Norden und im Süden, es gibt die privaten Firmen, die Aufträge ausführen, und es gibt die Kooperation mit und Verpflichtungen gegenüber multilateralen Organisationen.

30. In Österreich waren die NGOs seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit die wichtigsten TrägerInnen dieser Tätigkeiten. Der Staat hat in Österreich, zum Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern, bisher keine eigene Projektdurchführungsstruktur geschaffen, sondern hat im Sinne der Subsidiarität die Programme und Projekte der NGOs gefördert. Die Kooperation mit der Verwaltung ist zunehmend schwieriger geworden. So gibt es gravierende Veränderungen, wie beispielsweise die neue Praxis von Ausschreibungen, die es immer schwerer machen, den Interessen der PartnerInnen im Süden zu entsprechen und die auch die NGOs in Österreich vor enorme (finanzielle) Probleme stellen. Viele NGOs sind zu AuftragnehmerInnen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit geworden und damit auch in ein starkes Abhängigkeitsverhältnis geraten. Es ist im zuständigen Ministerium beabsichtigt, künftig weniger 100%-Finanzierungen für Projekte auf Vorschlag einer NGO zu vergeben, sondern verstärkt über Ausschreibungen zu arbeiten. Es muss klar unterschieden werden, ob es sich dabei um eine „Abwicklung über“ oder um eine „Förderung von“ NGOs handelt. Auch der internationale Rahmen der Entwicklungspolitik hat sich stark verändert. Der Trend bei der Entwicklungsfinanzierung geht – den Vorgaben des CDF (Comprehensive Development Framework) folgend - in Richtung Budgethilfe. Insgesamt sollen in Zukunft weniger, dafür in verstärktem Maß größere Projekte gefördert werden. Was gegenüber dem/der Steuerzahler/in als effektiver Mitteleinsatz argumentiert wird, dient jedoch der Sicherstellung einer verstärkten Einflussnahme – sowohl auf die NGOs als auch auf die Wahl ihrer lokalen KooperationspartnerInnen. Budgethilfe darf daher nicht zu einem Verzicht auf kleine und angepasste Projekte führen.

31. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Rahmenbedingungen des österreichischen Staats und der EU im Hinblick auf Finanzierung, Bürokratie und Entscheidungsstrukturen für die Arbeit der NGOs unzureichend sind. Es geht nicht um die Existenzsicherung der EZA-Organisationen – sie sind als ein Instrument zu sehen, nie als Selbstzweck – sondern es geht um die Betroffenen im Süden, um die Kooperation mit jenen Gruppen und Organisationen, die in ihrem Land für verbesserte Lebensbedingungen kämpfen (siehe auch Kapitel 3: Aufgabe und Rolle der NGOs).

2c) Festschreibung einer eigenen NGO-Budgetlinie in der bilateralen
      Programm- und Projekthilfe

32. Die bilaterale Programm- und Projekthilfe ist der Kern der Entwicklungszusammenarbeit. Sie ist jener Bereich, mit dem sich große Teile der Bevölkerung identifizieren und wodurch die politische Legitimierung für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit am besten gewährleistet werden kann.

33. Einerseits sind viele Organisationen von der staatlichen Finanzierung in kleinerem oder größerem Umfang abhängig, andererseits muss festgestellt werden, dass die NGOs in allen genannten Bereichen auch Eigenmittel in die Projekte einbringen (Kofinanzierung mit Österreich, mit der EU). Allein Zuschüsse - das sind hauptsächlich Spenden - aller NGOs im Jahr 2000 machten rund 1,068 Mrd. ATS (77,6 Mio. Euro) aus, die kirchlichen NGOs hatten davon rund 541 Mio. ATS (39,3 Mio. Euro). Zum Vergleich: das Budget der bilateralen Projekt- und Programmhilfe des BMaA im Jahr 2000 betrug 776,73 Mio. ATS plus 227,23 Milo. ATS aus dem ERP-Fonds, das sind insgesamt rund 1,004 Mrd. ATS (73 Mio. Euro).

34. NGOs und Partnerorganisationen aus der Zivilgesellschaft im Süden und Osten brauchen für die Planung und Umsetzung ihrer Projekte Budgetsicherheit. Sie fordern daher die Festlegung eines eigenen NGO-Bereichs und eine verbindliche Strukturierung des bilateralen Budgets nach den Bereichen:

-         Budgetansatz für inhaltliche Maßnahmen (Programm- und Projektarbeit der EZA inkl. entwicklungspolitischer Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit und humanitärer Hilfe);

-         Budgetansatz für strukturelle Maßnahmen (Befähigung der gemeinnützigen NGOs zur Implementierung von inhaltlichen Maßnahmen).

35. Eine Planungssicherheit ist nur dann wirksam, wenn sich die Verbindlichkeit der Budgetplanung auch auf die genannten Tätigkeitsfelder erstreckt und wenn der Teil, der durch die NGOs geleistet werden soll, definiert ist. Es ist anzustreben, dass für die entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit 10% des Budgets der bilateralen Projekthilfe veranschlagt werden.

3. Aufgabe und Rolle der NGOs

36. Nichtregierungsorganisationen sind ein wesentlicher Teil der strukturierten Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit und haben als gemeinsames Ziel, ein menschenwürdiges Leben für alle Menschen auf unserer Welt zu ermöglichen und die Armut zu bekämpfen. Die österreichischen NGOs tun dies direkt und vielfach mit PartnerInnen der Zivilgesellschaft im Süden und Osten mit Programmen und Projekten, sie führen entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Österreich durch, sie leisten anwaltschaftliche Tätigkeit für die Benachteiligten, Armen und Ausgeschlossenen und sie nehmen durch entwicklungspolitisches Lobbying und Politikarbeit Einfluss auf Gesellschaft und Politik.

3a) Programme und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit

37. Auf internationaler Ebene ist die Bedeutung der NGOs in der Nord-Süd-Kooperation anerkannt. Schon 1991 hat die EU-Kommission in ihrem Bericht an den EU-Rat über die Zusammenarbeit mit den NGOs festgestellt:

„Die NGOs kennen die Bedingungen und Bedürfnisse der Bevölkerungsgruppen an der Basis, sie führen Vorhaben mit ihnen gemeinsam und durch sie aus und sind gezwungen, begrenzte Mittel mit einem Höchstmaß an Effizienz und Wirkung einzusetzen. (...) Sie bemühen sich, mit Geduld und Vorsicht elementare Bedingungen und Strukturen zu schaffen, die allein langfristig die autonome Entwicklung der Bevölkerung in der Dritten Welt voranbringen können. (...) Der einhelligen Meinung von Fachleuten zufolge hat die spezielle Herangehensweise der NGOs an Entwicklungsfragen sehr positive Ergebnisse gezeigt. (...) Von besonderer Wichtigkeit sind für die Gemeinschaft und die NGOs die Vorhaben zur Sensibilisierung der öffentlichen Meinung in Europa für Fragen der Entwicklung und Zusammenarbeit mit dem Süden“.

38. Die österreichischen NGOs halten die Partizipation der Zielgruppen in den Partnerländern für vorrangig. Nicht zuletzt aufgrund der partnerschaftlichen Kooperation und Vernetzung mit NGOs im Süden und Osten können die österreichischen NGOs für sich in Anspruch nehmen, InteressensvertreterInnen der Betroffenen im Süden und Osten zu sein und zugleich RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft im Norden für den Bereich der Entwicklungspolitik. Die seit Jahrzehnten akkumulierten Erfahrungen befähigen sie, mit den PartnerInnen im Süden langfristig partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Ihre Stärke ist auch Kreativität und rasche Reaktion auf neue Situationen. Ihre unmittelbare Unterstützung ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung von Demokratie, Menschenrechten, Gendergerechtigkeit, einer behindertengerechten Gesellschaft, Dezentralisierung und BürgerInnenbeteiligung. Die österreichischen NGOs tragen Projektarbeit, die zur Armutsbekämpfung beiträgt und gestalten dabei die Rahmenbedingungen mit, welche eine menschenwürdige Entwicklung ermöglichen, wie beispielsweise Agrarreformen, Demokratisierung, Förderung der Partizipation der zivilen Gesellschaft, Aufbau und Sicherung rechtsstaatlicher Strukturen, Zugang zu Bildung und Gesundheit sowie Empowerment von Frauen und von Menschen mit Behinderung. Entwicklungspolitische NGOs vertreten die Werte der sozialen Gerechtigkeit und Achtung der Menschenrechte.

39. Die NGOs stellen den Anspruch, in der Nord-Süd-Kooperation eine Rolle einzunehmen, die weder durch Firmen noch durch Kooperationen, die der Staat direkt ausführt, ersetzt werden kann, z.B. durch besseren Zugang zu den in Armut Lebenden und durch die Nachhaltigkeit ihrer Projekte. Bei der Planung und Durchführung von kleinteiligen Programmen haben NGOs häufig komparative Vorteile gegenüber Regierungen und Behörden. Der Aufbau staatlicher Strukturen und der Aufbau der gesellschaftlichen Strukturen, die ein breites Spektrum von Organisationen aus allen Bereichen der zivilen Gesellschaft umfassen sollen, können einander fruchtbar ergänzen. Für die Stärkung der zivilen Gesellschaft durch die Entwicklungszusammenarbeit sind die NGOs zweifellos das geeignetere Instrument als die Kooperation von Staat zu Staat. Schließlich muss auch beachtet werden, dass eine direkte Kooperation von österreichischen Regierungsstellen mit Regierungen im Süden viel leichter österreichischen Eigeninteressen wirtschaftlicher Natur vor die Interessen der PartnerInnen stellt, als die Kooperation von NGOs im Norden mit NGOs im Süden und Osten. Die Unabhängigkeit von den jeweiligen Regierungen in den Ländern des Südens erlaubt es ihnen auch dann in einem Land tätig zu sein, wenn auf Regierungsebene die Kooperation wegen Missständen oder Menschenrechtsverletzungen in Frage gestellt werden muss. Die Erfahrung mit den Menschen und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Süden bringt häufig bereichernde Impulse für die österreichische Gesellschaft. In der Entwicklungszusammenarbeit tätige Menschen sind zumeist auch in Österreich  sozial- und gesellschaftspolitisch engagiert.

3b) Entwicklungspolitische Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in
      Österreich 

40. Entwicklungspolitische Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit von NGOs und MigrantInnenorganisationen in Österreich stellt eine wichtige Komponente der Entwicklungspolitik und EZA dar. Studienförderung für Studierende aus dem Süden und Osten und Auslandszivildienst sind bedeutende Beiträge der Begegnungsmöglichkeit. Verständnis für und Auseinandersetzung mit globalen Fragen führen zu politischem, verantwortungsvollem Handeln, und das hat Auswirkungen im Norden und im Süden. Weiters ist sie eine Alltagshilfe für Menschen in Österreich, sich in einer komplexen, glo­ba­li­sierten Welt zurechtzufinden. AkteurInnen der entwicklungspolitischen Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit wählen verschiedene Wege und Intensitäten, um das Verständnis der österreichischen Bevölkerung für die weltweite Ausschließung der von Armut Betroffenen aus den Gesellschaften zu verdeutlichen und die Auswirkungen des Rassismus und der globalisierten Weltwirtschaft auf Menschen in Nord und Süd zu thematisieren.

41. Durch ein multiethnisches Zusammenleben, Reisen in Länder des Südens und weltwirtschaftliche Verflechtungen werden Menschen mit verschiedenen Kulturen konfrontiert. Entwicklungspolitische Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit fördert das Einfühlungsvermögen (Empathie) in die Situation von Menschen, die in anderen Lebenszusammenhängen (als „unsere“ eigenen) stehen, ermöglicht neues Verständnis und fördert einen neuen Umgang.

42. Allerdings reicht Empathie nicht aus. Es bedarf gleichzeitig einer Einsicht in komplexe Strukturen. Eine der Hauptaufgaben von entwicklungspolitischer Bildungsarbeit ist es daher, das Bedürfnis nach Überblick zu erfüllen, indem eine Verbindung zwischen den Alltagserfahrungen der Menschen und weltweiten Ereignissen, Entscheidungen und  Machtverhältnissen geschaffen wird. Geeignete didaktische Herangehensweise ermöglicht es, derartige Zusammenhänge zu klären und gleichzeitig Handlungsalternativen zu erarbeiten, die vom Empowermentansatz ausgehen.

43. Entwicklungspolitische Bildungs- und Kulturarbeit baut auf Methoden des prozesshaften, politischen und reflexiven Lernens. Ziel des „Globalen Lernens“ ist es, die soziale, kulturelle und politische Kompetenz zu fördern, damit Menschen in ihrem Umfeld selbstverantwortlich und politisch agieren können, sei es als LehrerIn, ManagerIn, SpenderIn oder entwicklungspolitische MultiplikatorIn. Vom Erfolg der Bemühungen hängt die Akzeptanz einer nachhaltigen Lebensweise in Österreich ab. Die Bemühungen haben auch Auswirkungen auf die Spendenbereitschaft der österreichischen Bevölkerung.

3c) Entwicklungspolitisches Lobbying und Anwaltschaft

44. NGOs fungieren als Sensoren der Gesellschaft, sie greifen vernachlässigte Themen auf und konfrontieren das politische System mit einem Reformdruck von unten. NGOs können es sich leisten, über den kurzen Zeithorizont von Wahlterminen hinauszuschauen, und Vorschläge zu unterbreiten, die aus machtpolitischen Gründen tabuisiert werden. Sie werden zunehmend AkteurInnen, die ein Problembewusstsein von weltweiten Strukturfragen schaffen: seit den UN-Konferenzen der 90er Jahren begannen sie sich international zu vernetzen und schufen sich damit eine Möglichkeit, Weltmeinung zu beeinflussen. Entscheidungen der Internationalen Finanzorganisationen haben weitreichende – vor allem auch negative – Auswirkungen auf die Bevölkerung im Süden, die durch NGO-Projekte nicht wettgemacht werden können. Makroökonomische Entwicklungen (Kriege, Verschuldung, Verfall der Rohstoffpreise etc.) machen basisorientierte Projekte kaputt. Daher wird entwicklungspolitische Lobbyarbeit gegenüber dem Staat, der Europäischen Union und internationalen Institutionen wie UN-Organisationen, Weltbank, Währungsfonds und WTO immer wichtiger. Es ist Aufgabe der NGOs, die Kohärenz der diversen Politiken Österreichs (Entwicklungspolitik, Außenpolitik, Agrarpolitik, Handelspolitik, Wirtschaftspolitik, Währungspolitik, Landwirtschaftspolitik etc.) einzumahnen. Die NGOs haben auch eine Kontrollfunktion gegenüber der eigenen Regierung.

45. Trotz des gesellschaftlichen und oft ehrenamtlichen Engagements werden NGOs durch die Begrenztheit der finanziellen Mittel und den erschwerten Zugang zu Medien und Öffentlichkeit in ihren Kompetenzen behindert. Für eine lebendige Demokratie ist die Stärkung der Strukturen der Zivilgesellschaft Voraussetzung. Da dies im Interesse der StaatsbürgerInnen geschieht, ist die Finanzierung aus Steuermitteln geboten.

4. Möglichkeiten der Strukturierung der Verwaltung der

    öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit

4a) Die fünf Optionen der OECD

46. Die OECD-Studie (im Rahmen der Prüfung 1999 der irischen EZA) hat festgestellt, dass es keine ideale organisatorische Form bzw. kein Modell für das Management der EZA-Programme gibt. Jedes Modell hat Stärken und Schwächen. Jeder Staat hat seinen eigenen organisatorischen Rahmen festzulegen. Die OECD hat fünf Strukturen herausgearbeitet. Diese fünf Optionen sind:

I. EZA in geographische Abteilungen des Außenministeriums integriert

            *            Verbesserte Kohärenz mit Außenpolitik

            *            Verkürzte Kommunikation

            *            Unterordnung der Entwicklungspolitik unter Außenpolitik

            *            Weiterhin schwieriges Personalproblem

            *            Entscheidungsprozesse sind mühselig

II. Ein eigenständiges EZA-Ministerium (ein zusätzlichen, eigenständiges Ministerium mit einer/einem MinisterIn)

            *            Attraktiv von entwicklungspolitischer Seite

            *            Neue Probleme in Fragen der Kohärenz

            *            Wettbewerb/Konkurrenz mit anderen Ministerien, insb. zum BMaA

            *            Viel Zeit und Ressourcen für Koordination und Abstimmung

III. Grundsatzfragen im Außenministerium (Policy Ministry) mit separater Agentur

            *            Entwicklungspolitik bleibt im Außenministerium

            *            Bilaterale Hilfe und Implementierung mittels Agentur

            *            Größere operationale Freiheit

* ExpertInnen (und Fachleute) können leichter engagiert werden, Erfahrung kann aufgebaut werden

            *            Vorteile durch Partizipation im Rahmen einer Agentur

* Verdoppelung Ministerium - Agentur sowohl im eigenen Land wie im Süden

*            Eine Agentur ist eine zusätzliche Kette in der Kommunikation

*            Zeitaufwand für Koordination

*            Grundsatz Kohärenz könnte leiden

*            EZA ist zum Teil der parlamentarischen Kontrolle entzogen

IV. Viele Ministerien und eine Agentur

* Eine Anzahl von Ministerien (in Österreich z.B. BMaA, BMF, BMWA, BMUWLF, BMI) haben Einfluss auf die EZA. Jedes Ministerium übernimmt für einen bestimmten Teil des EZA-Programmes Verantwortung. Die Implementierung (Umsetzung ) ist in eine oder in viele eigenständige Agenturen ausgelagert.

* Organisation ist schwierig, Koordination aufwendig, die Kohärenz und die Policy-Findung äußerst schwierig. Die Entscheidungsabläufe sind verdoppelt bzw. geteilt und intransparent. Parlamentarische Kontrolle und Kontrolle der Zivilgesellschaft fehlen.

V.  Außenministerium mit einer umfassenden EZA-Sektion

* Kohärenz von Entwicklungspolitik, Außenpolitik und anderen Politiken ist möglich, einschließlich bilaterale, multilaterale und Katastrophenhilfe

* Enge Zusammenarbeit zwischen Grundsatzentscheidungen und Implementation mit kontinuierlichem Feedback

*            Direkte Berichterstattung zum Parlament

*            Beamten- und Personalmangel

*            Beamtenrotation

* Politische und bürokratische Vorgaben entsprechen nicht der Arbeitsweise der NGOs

4b) Ausgangslage

47. Seit jüngerer Zeit werden vermehrt Überlegungen  zur Gründung einer staatlichen Entwicklungsagentur bekannt. Die NGOs sind der Ansicht, dass es sich - wenn eine solche Maßnahme ernsthaft erwogen wird - dabei nicht um die schlichte Gründung einer zusätzlichen Akteurin zur Durchführung öffentlicher EZA handeln kann, sondern dies einher gehen muss mit einem offenen Diskurs über die strukturelle und organisatorische Neuordnung der gesamten staatlichen Entwicklungszusammenarbeit.

48. Die aktuelle Situation der EZA in Österreich bietet denkbar schwierige Ausgangsbedingungen für eine Diskussion, die die Schaffung eines neuen Strukturelementes (das der Agentur) für den Bereich zum Inhalt hat:

-          Das für Programm- und Projekthilfe zu Verfügung stehende Volumen ist in den letzten Jahren – insbesondere auch der für die Förderungen der NGO-Arbeit zur Verfügung stehende Anteil – dramatisch reduziert worden (nominell und umso schärfer real).

-          Gleichzeitig sind für die Administration der Zusammenarbeit Strukturen (BMaA-Vorortstrukturen und KonsulentInnen) geschaffen worden, die einen nicht unerheblichen Teil des Programm-/Projektbudgets beanspruchen: 3,6-4,0 Mio. Euro. Wie viel davon sind in Prozent ausgedrückt die Kosten für die neuen Strukturen?

-          Agenturaufgaben bzw. Teilbereiche werden zurzeit von GPR Consult BeratungsgesmbH, KommEnt, Trimedia und der Österreichischen Kommunalkredit wahrgenommen.

-          Das BMaA hat des weiteren eine Politik der Verlagerung der Mittel für Projektfinanzierung aus dem Förderbereich in den Bereich der Ausschreibung eingeschlagen.

-          Ferner wird das operative Budget des BMaA für Programme und Projekte auch dadurch reduziert, da anstatt von Förderverträgen Werkverträge abgeschlossen werden. Es fallen daher 20% Umsatzsteuer an, die zuvor für die Projektarbeit verwendet werden konnten.

49. In Summe bedeutet dies eine Einengung der Fördermöglichkeiten für Projekte, die auf Initiative von NGOs an das BMaA zur Förderung herangetragen werden: aus insgesamt weniger Fördermittel sind zusätzliche Strukturelemente zu finanzieren, und für das verbleibende kleinere Volumen ist mit einem bedeutend höheren Akquisitionsaufwand (aus NGO-Sicht) zu rechnen.

50. In der Entwicklungszusammenarbeit der EU spielt die Auslagerung („Externalisierung") der „Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme" an „Exekutivagenturen" eine große Rolle. Im Konzept dieser Durchführungsstruktur der EU ist auch von einer „Verbundverwaltung über ein Netz nationaler Agenturen" die Rede, die zur Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinschaft heranzuziehen wären. Es gibt aber in den Mitgliedsstaaten der EU keine einheitliche Praxis, z.B. hat sich Irland in jüngster Zeit - bei gleichzeitiger Erhöhung der EZA-Mittel - gegen eine Agenturlösung ausgesprochen.

5. Österreichweiter Dialog über die zukünftige Entwicklungs-

    politik

51. NGOs fordern den öffentlichen und breiten Dialog zur Zukunft der österreichischen Entwicklungspolitik über

die Inhalte der Entwicklungszusammenarbeit,

den konkreten und qualitativen Stufenplan zur Erreichung des 0,7%-Ziels und 

die Struktur der österreichischen EZA. 

52. Das Ziel eines solchen strukturierten Dialogs ist es, alle relevanten Kräfte (Parteien, SozialpartnerInnen, Interessensvertretungen, NGOs, Kirchen, missionierende Orden, Universitäten, MigrantInnenorganisationen, PartnerInnen aus dem Süden und Osten etc.) einzubeziehen.

Wien, am 27. Juni 2002

Quellen:

 

Christoph Spehr/Armin Stickler, Morphing Zone – Nachhaltigkeit und postmodernes Ordnungsdenken in: Andreas Novy/Werner Raza; Nachhaltig arm – nachhaltig reich? Brandes und Apsel/Südwind, Wien 1997

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission: Externalisierung der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme, Brüssel, 13.12.2000

OECD: Shaping the 21 st Century, The Contribution of Development Cooperation, Paris 1996

ÖFSE: Der Dritte Sektor in der Entwicklungspolitik.
Zusammenarbeit zwischen Staat und Nicht- Regierungsorganisationen - NROs, ÖFSE Edition 4, Wien 1996

OECD: Ausschuss für Entwicklungshilfe; Prüfbericht über die Entwicklungszusammenarbeit Österreich, Paris 2000

ÖFSE: Österreichische Entwicklungspolitik 2000, Themenschwerpunkt PRSP – Neue Ansätze zur Armutsbekämpfung, Wien 2001

Mitgliedsorganisationen der AGEZ, KOO und EU-Plattform:

AGEZ (Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit)

1090 Wien, Berggasse 7; Tel/Fax: 317 40 16; E-Mail: agez-office@utanet.at

Homepage: http://www.oneworld.at/agez

Afro-Asiatisches Institut Wien – AAI

AGEZ-Oberösterreich

AGEZ-Steiermark

AGEZ-Tirol

AGEZ-Vorarlberg

Arbeitsgemeinschaft Weltläden

Berufspädagogisches Institut Mödling – BPI

CARE Österreich – Verein für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe

Christoffel Blindenmission – CBM

Dreikönigsaktion – Hilfswerk der katholischen Jungschar

Entwicklungshilfe-Klub

Entwicklungswerkstatt Austria, EWA

Evangelischer Arbeitskreis für Entwicklungszusammenarbeit – EAEZ

Entwicklungszusammenarbeit mit der Dritten Welt GmbH

Frauensolidarität – Entwicklungspolitische Initiativen für Frauen in der ”Dritten Welt”

Gesellschaft für bedrohte Völker Österreich

Hilfswerk Austria

Horizont3000 - Österreichische Organisation für Entwicklungszusammenarbeit

Jugend Eine Welt – Don Bosco Aktion Austria

Katholische Frauenbewegung Österreichs - KFBÖ

Katholische Männerbewegung Österreichs - KMBÖ

Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission - KOO

Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe - ÖFSE

Österreichisches Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit - ÖNSI

Südwind-Agentur

TransFair

Wiener Institut für Entwicklungsfragen und Zusammenarbeit – VIDC

Women in Development Europe – WIDE-Österreich 

WWF Österreich 

KOO (Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission)

1090 Wien, Türkenstraße 3; Tel: 317 03 21, Fax: 317 03 21/85;

E-Mail: info@koo.at; Homepage: http://www.koo.at

Afro-Asiatisches Institut Graz

Afro-Asiatisches Institut Salzburg

Afro-Asiatisches Institut Wien

Dreikönigsaktion – Hilfswerk der Katholi­schen Jungschar

HORIZONT3000 – Österreichische Organi­sation für Entwicklungszusammen­arbeit

Jugend Eine Welt – Don Bosco Aktion Österreich

Katholische Arbeitnehmerbewegung Österreichs

Katholische Frauenbewegung Österreichs

Katholische Hochschuljugend Österreichs

Katholische Jugend Österreichs

Katholische Männerbewegung Österreichs

Missio Austria – MISSIO

Missions-Verkehrs-Arbeitsgemeinschaft – MIVA

Österreichische Caritaszentrale

9 Diözesankommissionen für Weltkirche und Entwicklungsförderung

Männliche und weibliche Missionsorden

EU-Plattform (Plattform österreichischer entwicklungspolitischer Nicht-Regierungs-Organisationen)

Sekretariat: 1090 Wien, Berggase 7; Tel/Fax: 317 40 16;

E-Mail: eu-plattform@utanet.at; Homepage: http://www.eu-plattform.at

Adventist Development and Relief Agency - ADRA

Afro-Asiatisches Institut Graz - AAI Graz

Afro-Asiatisches Institut in Salzburg - AAI Salzburg

Afro-Asiatisches Institut in Wien - AAI Wien

African Medical and Research Foundation - AMREF

Austrian Help Program – AHP

CARE Österreich

CARITAS Innsbruck – im Welthaus der Diözese Innsbruck

Christoffel Blindenmission - CBM

Diözesankommission für Weltkirche und Entwicklungsförderung Graz – DKWE Graz

Dreikönigsaktion. Hilfswerk der Katholischen Jungschar - DKA
Eco + Culture

Entwicklungshilfe-Klub - EHK

Entwicklungswerkstatt Austria - EWA

Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Weltmission - EAWM
Gesellschaft für bedrohte Völker Österreich - GfbV

Gesellschaft für österreichisch-arabische Beziehungen - GÖAB

Hilfswerk Austria

HOPE '87 - Hundreds of Original Projects for Employment

Horizont3000 (vormals KFS, IIZ und ÖED)

Initiative Dritte Welt Braunau

Institut zur Cooperation bei Entwicklungs-Projekten - ICEP

Interdisziplinäres Forschungsinstitut für Entwicklungszusammenarbeit - IEZ

Katholische Frauenbewegung Österreichs  - KFBÖ
Katholische Männerbewegung Österreichs - KMBÖ

Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission - KOO

Österreichischer Akademischer Austauschdienst - ÖAD

Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe - ÖFSE

Österreichische Jungarbeiterbewegung - ÖJAB / Berufspädagogisches Institut Mödling - BPI

Österreichisches Lateinamerika-Institut - ÖLAI

Österreichisches Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit

Österreichische Orient-Gesellschaft Hammer-Purgstall

SOS-Kinderdorf International

Südwind. Verein für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit

TransFair Österreich

Verein zur Förderung von ArbeitnehmerInnenbildung und -kultur Oberösterreich - VABIKU

Verein Städtefreundschaft Pedra Badejo - Leibnitz

Verein Städtepartnerschaft Salzburg - León-Singida

Wiener Institut für Entwicklungsfragen und Zusammenarbeit - VIDC
WIDE-Österreich - Netzwerk Women in Development Europe

World Wide Fund for Nature - WWF Österreich