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AGEZ-POSITIONSPAPIER
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Einleitung
1.
Die internationale Gemeinschaft hat sich angesichts der immer noch
erschreckend hohen Zahl verarmter Menschen dazu verpflichtet, die Anzahl
der von Armut Betroffenen bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Die Auswirkungen
zunehmender Armut betreffen alle Nationen, wie Umweltzerstörung und um
sich greifende Konflikte zeigen. 2.
Zur Erreichung der internationalen Ziele der Armutsbekämpfung
(Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen) sind gewaltige
Anstrengungen notwendig. Die wohlhabenden Industrieländer, unter ihnen Österreich,
sind dabei ganz besonders gefordert. Denn neben vielen anderen notwendigen
Maßnahmen ist die Bereitstellung von Mitteln, die für die Armutsbekämpfung
notwendig sind, eine verpflichtende Aufgabe des Staates unter Beteiligung
der Nichtregierungsorganisationen (NGOs). 3. In der
UN-Finanzierungskonferenz in Monterrey (Mexiko) im März 2002 wurde diesem
Umstand Rechnung getragen. Viele Geberländer, unter ihnen auch Österreich,
beschlossen kurz vor der Konferenz eine Erhöhung der Mittel bis zum Jahr
2006. Österreich hat sich beim EU-Gipfel in Barcelona verpflichtet, bis
2006 0,33% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erreichen, damit ein
EU-Durchschnitt von insgesamt 0,39% erreicht werden kann. Doch dies ist
noch immer weit vom internationalen 0,7%-Ziel entfernt. Österreich weist
im internationalen Durchschnitt niedrige Leistungen auf, im Jahr 2000
waren es nur 0,23%. 4.
Die ermutigend hohe Zustimmung zur Entwicklungszusammenarbeit (EZA) der Österreichischen
Bevölkerung (83% der ÖsterreicherInnen halten es für richtig dass Österreich
Entwicklungszusammenarbeit leistet, 48% sprechen sich für eine
deutliche Erhöhung aus) zeigt die Wertschätzung der NGOs durch die
Gesellschaft und steht damit in
krassem Widerspruch zu den öffentlichen Entwicklungshilfeausgaben Österreichs.
5. Nach der
Verabschiedung des neuen Entwicklungszusammenarbeits-Gesetzes stellen sich
die NGOs die Frage wie Österreich in Zukunft sein EZA-Programm politisch,
finanziell, organisatorisch und inhaltlich strukturiert. 6. Es gilt, das
0,7%-Ziel zu erreichen und sicherzustellen, dass es dabei auch zu einer
qualitativen, und nicht allein quantitativen, Verbesserung kommt. Wenn
dieses Ziel erreicht wird, wie soll die zukünftige
Entwicklungszusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft gestaltet
werden? Seit Monaten wird in verschiedenen politischen Kreisen die Idee
einer zentralen Agentur zur Abwicklung der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit diskutiert. 7. Die breite Initiative von NGOs wollen diese wichtigen Fragen öffentlich machen und unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung und unter Beachtung der EU-Genderresolution diskutieren. Um diese Diskussion anzuregen und sie strukturiert führen zu können, wurde das folgende Diskussionspapier ausgearbeitet. 1.
Entwicklungspolitik
- Demokratie und soziale Gerechtigkeit 8. Das wichtigste Anliegen von Entwicklungszusammenarbeit und
Entwicklungspolitik war immer, für weltweite soziale Gerechtigkeit
einzutreten. Die Bandbreite der Aktivitäten reicht von Einzelhilfe im
Rahmen von Projekten bis hin zur Unterstützung im Aufbau von Systemen
sozialer Sicherung. Nicht zu vergessen dabei ist der Anspruch auf
Bewusstseinsbildung in Industrieländern. Wissen über weltweite soziale,
kulturelle und wirtschaftliche Verhältnisse in allen Teilen der Welt und
daraus resultierendes politisches Engagement für eine faire Verteilung
von Lebenschancen unter Berücksichtigung des Genderaspekts sind dabei das
Ziel. 9. Das 20. Jahrhundert war das Jahrhundert der großen
Entwicklungstheorien. Dabei beschreiben sowohl Modernisierungs- als auch
Dependenztheorien die Ursachen für „Unterentwicklung“ und geben –
je nachdem, wo sie diese Ursachen orten – mögliche Lösungen an. Seit
den 80er Jahren haben sich die Grenzen zwischen den eher „linken“ und
eher „rechten“ Theorien aufgelöst. Seither stehen große Themen im
Mittelpunkt der Diskussion wie zum Beispiel
Schuldenproblematik, Nachhaltigkeit, Armutsbekämpfung, Erhaltung der
Biodiversität und Schutz des traditionellen Wissens, Globalisierung,
Zivilgesellschaft, Gendergerechtigkeit und Global Public Goods. Spehr/Stickler
sprechen diesbezüglich von einem Paradigmenwechsel und davon, dass
Nachhaltigkeit, Globalisierung und Zivilgesellschaft die drei großen
nachfolgenden Paradigmen nach dem der Entwicklung wären. 10.
Im 21. Jahrhundert nehmen die großen multilateralen Institutionen
(Vereinte Nationen, Weltbank, Internationaler Währungsfonds,
Welthandelsorganisation und OECD) und die internationale
„Gebergemeinschaft“ mit dem Comprehensive Development Framework (CDF)
einen neuen Anlauf. Dabei rücken sie mit den UN-Millenniumszielen die
Armutsbekämpfung in den Vordergrund, wobei die Ursachen der Armut kaum
thematisiert werden. Die internationalen Finanzinstitutionen haben ihre
Strategie verändert und machen die Poverty Reduction Strategy Papers (PRSPs)
zur Voraussetzung und Vorbedingung für internationale Zusammenarbeit. Die
Verantwortung für den Entwicklungsprozess wird den „Entwicklungsländern“
bzw. deren Regierungen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft übertragen.
Unverbindliche Formulierungen und fehlende Finanzierungszusagen
(UN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Mexiko 2002) stellen aber
die Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit dieser Zielsetzungen in Frage. 11. Die EU hat mit der Erklärung von Rat und Kommission vom
10. November 2000 zur neuen Europäischen Entwicklungspolitik erstmals
einen Versuch unternommen, einen politischen Leitfaden für mehr Kohärenz
und Koordination in die verschiedenen entwicklungspolitischen Maßnahmen
und Politikebenen der Gemeinschaft zu schaffen. Sie hat dabei die
Armutsbeseitigung zum Hauptanliegen erklärt. Ein wesentlicher formaler
und inhaltlicher Rahmen für die Verwirklichung dieser Zielsetzung wurde
mit dem zwischen den AKP-Staaten und EU unterzeichneten Cotonou-Agreement
vereinbart und beschrieben, in welchem, im Vergleich zu früheren ähnlichen
Vertragswerken, unter anderem das Gewicht und die Beteiligung
zivilgesellschaftlicher Akteure stärker betont wird. Die Herausforderung
der nächsten Jahre besteht in diesem Zusammenhang aus NGO-Sicht darin,
die den zivilgesellschaftlichen Akteuren grundsätzlich zuerkannte Rolle
in konkretem Handeln zu verwirklichen und dafür auch die entsprechenden
Vorgehensweisen und Werkzeuge zu schaffen. 12.
Zusätzliche Anforderungen an die Gestaltung europäischer
Entwicklungspolitik und damit auch an zivilgesellschaftliches Engagement für
globale Anliegen und Entwicklungspolitik wird die bevorstehende
Erweiterung der EU bringen. Als NGOs haben wir den Anspruch, diese
Politikfelder im Sinne unserer Partner und mit unseren Partnern im Süden
und Osten wesentlich mit zu gestalten. 13.
Entwicklungspolitisches Engagement ist - im Verständnis von NGOs - weder
getragen von der Annahme, dass Menschen unterentwickelt wären, noch von
der Angst vor dem globalen Zusammenbruch, der durch zunehmende
Industrialisierung von Ländern der „Dritten Welt“ entstehen könnte.
Unsere Aktivitäten werden vom Prinzip geleitet, dass auf der ganzen Welt
Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung von Lebensgrundlagen
möglich sind. Aus dieser Sicht ist die Frage der
Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit nur in geringem Maße
ein Wachstumsproblem, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens
und ein sehr umfassendes Verteilungsproblem von z.B. Kapital und Zugang zu
Bildung und Gesundheitsvorsorge. 14. Privaten Geldflüssen und Investitionen wird von Seite
der neoliberalen Wirtschaftstheorie zunehmende Bedeutung für die
Entwicklung der Länder des Südens zugesprochen. Wirtschaftswachstum und
Handelsliberalisierung allein fördern jedoch die Polarisierung zwischen
und innerhalb der Länder, werfen Fragen nach der Rechenschaftspflicht
internationaler Konzerne auf und können somit Entwicklungszusammenarbeit
und Entwicklungspolitik sicherlich nicht ersetzen. 15. Entwicklungspolitik hat eine Wirtschaft zum Ziel, die von
den Grundbedürfnissen der Menschen ausgeht. Interessanterweise gehen die
Wirtschaftstheorien der Moderne von einem Konzept des Mangels aus -
optimale Allokation knapper Ressourcen - wohingegen indigene Konzepte des
Wirtschaftens sehr oft von der Fülle ausgehen. Allein diese
unterschiedliche Prämisse verändert den Aktionsradius gewaltig. 16.
Zum nachhaltigen Wirtschaften gehört es, wirtschafts- und
sozialpolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer möglichst hohen
Anzahl von Menschen die Teilhabe an der Gestaltung von Gesellschaft ermöglichen.
Dazu gehören angemessene politische
Rahmenbedingungen und ein Bekenntnis zur Sozialstaatlichkeit unter Berücksichtigung
des Genderaspekts wie z.B. Arbeitmarktpolitik, Fiskalpolitik,
Sozialgesetzgebung, etc., Verantwortung für Infrastrukturpolitik im
weitesten Sinne, Internalisierung externer Kosten, Ressourcenpolitik und
Schutz der Artenvielfalt. 17.
Eine weitere Aufgabe von Entwicklungspolitik ist es, Wege zu Toleranz und
Wertschätzung unterschiedlicher Kulturen und Gesellschaftsformen zu fördern.
Im letzten Jahrzehnt wurde „Kultur“ entdeckt und zu einer wichtigen
Kategorie, um nicht zu sagen zu einem Modethema. Hier ist Vorsicht
geboten, um nicht in Klischees zu geraten oder alles mit kulturellen
Traditionen zu erklären. Anderseits ist es wichtig, unterschiedliche
Konzepte der Gestaltung einer Gesellschaft, einschließlich religiösen
Lebens, anzuerkennen. Aus entwicklungspolitischer Perspektive geht es
nicht darum, Unterdrückungsmechanismen als „kulturelle Eigenheiten“
zu erklären, sondern dem westlich, kapitalistischen Konzept seinen
Universalanspruch zu nehmen. 18.
Entwicklungspolitik, hierbei vor allem entwicklungspolitische
Bildungsarbeit, wendet sich gegen alle Arten von Rassismus und engagiert
sich für einen wertschätzenden, gleichberechtigten Umgang mit allen
Menschen unbesehen des Geschlechts, der Kultur, Ethnie oder Religion.
Diese Sichtweise meint sowohl Rassismus, der sich in Gewalt und Abwertung
ausdrückt, als auch die viel subtileren Formen des Rassismus, der sich in
„exotischen“ Verniedlichungen ausdrückt. Gerade in unseren
Gesellschaften, die multikulturell geprägt sind und in denen sowohl
Migration als auch Tourismus ständig zunehmen, gibt es eine enorm
wichtige Aufgabe in der Kultur- und Bildungsarbeit. Entwicklungspolitik
erkennt Rassismus als einen wichtigen Grund für die institutionalisierte
Ausbeutung von Völkern und insbesondere die transkontinentale Sklaverei
als Verbrechen gegen die Menschheit an. 19.
Entwicklungspolitik wendet sich gegen alle Arten von Diskriminierung von
Menschen aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung.
Entwicklungspolitik wendet sich gegen alle Arten von Diskriminierung von
Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen und unterstützt sie im Kampf um
ihre Menschenrechte. Menschen mit Behinderung sind eine stark
marginalisierte und unterprivilegierte Gruppe mit hoher Armutsrelevanz.
Zumindest 10% der Bevölkerung in Entwicklungsländer sind von einer
Behinderung betroffen. Armut erhöht das Risiko, dass Behinderungen
auftreten, das Auftreten einer Behinderung wiederum erhöht das
Armutsrisiko der gesamten Familien. Essentiell ist daher die Berücksichtigung
der Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der
Entwicklungspolitik und die behindertengerechte Gestaltung aller Programme
der Entwicklungszusammenarbeit. 20.
Entwicklungspolitik setzt sich ein für die Einhaltung der Menschenrechte
und engagiert sich für Menschen, denen ihre Rechte verwehrt werden. 21.
Entwicklungspolitik engagiert sich für aktive Friedenspolitik und soziale
Sicherheit. Aus der vielfältigen Befassung mit interkulturellen
Fragestellungen und Konfliktprävention unter Beachtung des
Genderaspekts verfügen NGOs über ein reichhaltiges Repertoire an Theorie und
Erfahrung in diesem Bereich. Gleichzeitig bedingen sich soziale Sicherheit
und Friedenspolitik. Sie sind die Garanten für ein friedvolles
Zusammenleben der Menschen. 22.
Entwicklungspolitik setzt sich ein für ein Zusammenwirken von Staat und
ziviler Gesellschaft. Im Rahmen der Debatte um die Rolle der
Zivilgesellschaft wird der sozialliberale und neoliberale Ansatz der
Regierungen aufgegriffen: immer mehr staatliche Aufgaben sollen von
Privaten finanziert und immer mehr Bereiche von der staatlichen
Verantwortung ausgegliedert werden. Aus entwicklungspolitischer
Perspektive ist es einerseits wichtig, dass ein gut funktionierender,
demokratischer Rechtsstaat Ordnungs- und Ablaufpolitik im Sinne von
Sozialstaatlichkeit wahrnimmt, zivilgesellschaftliche Organisationen
beteiligt und die Sichtweisen dieser Organisationen in Entscheidungen
einbezieht. 23. Weitreichende, vor allem ökonomische Entscheidungen
werden heute in internationalen Institutionen
getroffen (WTO, Weltbank, IWF etc. ). Es ist eine Selbstverständlichkeit,
dass Zivilgesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene die Möglichkeit
haben muss, Regelungen mitzugestalten. Ausreichende, zeitgerechte und
transparente Informationen sind dafür eine Grundvoraussetzung. Dies ist
nicht nur wichtig, um den betroffenen Menschen eine Stimme zu geben,
sondern auch um auf externe Effekte – Luftverschmutzung, Lärm, Zerstörung
von Lebensraum etc. – aufmerksam zu machen, die in den traditionellen
Wirtschaftlichkeitsrechungen bzw. in der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung (VGR) nicht vorkommen. 24. Aufgabe der Entwicklungspolitik ist es, Menschen, die in
Armut leben, die Teilnahme an und die Beeinflussung von politischen und ökonomischen
Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Maßnahmen wie -
Ausweitung des Entwicklungshilfebudgets – insbesondere fresh
money, unbesehen einheimischer Wirtschaftsinteressen, -
geeignete Rahmenbedingungen für langfristige Kapitalflüsse, -
Befürwortung von Präferenzsystemen für schwache
Volkswirtschaften, -
Förderung des fairen Handels, -
Abbau der Verschuldung im Sinne einer tatsächlichen Entschuldung,
nicht im Sinne eines Erhaltes der Zahlungsfähigkeit, -
Schutz der biologischen Vielfalt und des intellektuellen Wissens, -
Förderung einer möglichst vielfältigen Bewusstseinsbildung in Österreich,
-
bevorzugte Programme für Marginalisierte und Ausgeschlossene sowie
besonderer Schutz und Förderung von Kindern, -
institutionalisierte Kontrolle, ob alle Programme der
Entwicklungszusammenarbeit frauengerecht gestaltet sind (gender
mainstreaming) sowie -
durchgängige und nachprüfbare Berücksichtigung der Bedürfnisse
und Interessen von Menschen mit Behinderung in allen entwicklungspolitisch
relevanten Maßnahmen (disability-mainstreaming). sind
für die NGOs unerlässliche Werkzeuge für die Gestaltung von Politiken
in einem sehr weitreichenden Sinn. Hier braucht es einerseits finanzielle
Mittel aus privaten und staatlichen Quellen, andererseits das Recht, als
zivilgesellschaftliche PartnerInnen ernst und wichtig genommen zu werden. 25.
In einer Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
[KOM(2001)153 endgültig] vom 23.04.2001 legt die Kommission der Europäischen
Union eine Analyse der Probleme bei der Verknüpfung von Soforthilfe,
Rehabilitation und Entwicklung vor und schlägt Maßnahmen zur
Verbesserung der Koordinierung der internationalen Aktivitäten nach
Krisen vor. Nicht nur der entwicklungspolitische Grundsatz "Prävention
statt Krisenmanagement" macht die humanitäre Hilfe zu einer
entwicklungspolitischen Aufgabe und erfordert ein abgestimmtes, kohärentes
Vorgehen. Auch während des Konfliktes geht das Leiden der betroffenen Bevölkerung
weiter. Deshalb ist die Präsenz der Entwicklungszusammenarbeit in den
Konfliktregionen erforderlich. 26.
Bereits bei der Konzeption der humanitären Maßnahmen und ungeachtet dem
Anspruch schnell Handeln zu müssen, sollte die langfristige
Entwicklungsplanung mitberücksichtigt werden. Humanitäre Hilfe und
zwischenstaatliche Entwicklungszusammenarbeit brauchen nicht nur gemeinsam
abgestimmte Ziele und Arbeitsmethoden, sondern sie sollten auch über eine
vereinte Organisationsstruktur verfügen. 27. Im Rahmen von Überlegungen zur Neuordnung der österreichischen Entwicklungspolitik ist auch die Positionierung und Strukturierung der Ostzusammenarbeit bzw. die Relation von Entwicklungszusammenarbeit und Ostzusammenarbeit zu überdenken und neu zu definieren. Einen besonderen Stellenwert erhalten diese Überlegungen durch die bevorstehende Erweiterung der EU, im Rahmen dieser werden die bisherigen Empfängerländer der Ostzusammenarbeit zu Geberländern der Entwicklungszusammenarbeit und zu Mitgestaltenden der europäischen Entwicklungspolitik. Als NGOs haben wir den Anspruch mit den zivilgesellschaftlichen AkteurInnen in den Beitrittsländern Öffentlichkeitsarbeit, Lobbying und Anwaltschaft für eine armutsorientierte europäische Entwicklungspolitik zu betreiben. 2.
Ziele für die öffentliche Entwicklungsfinanzierung 2a)
0,7 % für Armutsbekämpfung 28.
Ziel ist es, die seit drei Jahrzehnten bestehende internationale
Vereinbarung, nach der Industriestaaten 0,7 % ihres Bruttosozialprodukts
zur Unterstützung der Entwicklungsländer bereitstellen, verbindlich zu
vereinbaren und bis 2010 zu erreichen. Bei der
UN-Entwicklungsfinanzierungskonferenz in Mexiko im März 2002 war die
Aufbringung von „mehr Geld“ das entscheidende Ziel. Österreich, das
sich beim EU-Gipfel in Barcelona verpflichtet hat, bis 2006 0,33 % zu
erreichen, damit der EU-Durchschnitt von 0,39 % erreicht wird, ist damit
weit vom 0,7 %-UN-Ziel entfernt. Angesichts des nicht ausreichend
vorhandenen politischen Willens der Industrienationen werden kirchliche
Organisationen und NGOs in Zukunft ihre Anstrengungen für eine gerechte
Entwicklung verstärken. Es braucht neue Ansätze der öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit, mehr Finanzmittel, die sachgemäß und
entsprechend den Millenniumszielen zur Armutsbekämpfung eingesetzt werden
müssen. In diesem Zusammenhang ist der verstärkten Einbeziehung der
Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle beizumessen. 2b) Klärung
der Rollen aller AkteurInnen der EZA
29.
Es ist seit Jahren nicht möglich, die Rollen der diversen AkteurInnen der
österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zu definieren und voneinander
klar abzugrenzen. Die Frage, wer ist wofür zuständig und verantwortlich,
ist nicht klar beantwortet. Da gibt es die Verwaltung in Wien, die
staatlichen KoordinatorInnen in den Schwerpunktländern, die NGOs im
Norden und im Süden, es gibt die privaten Firmen, die Aufträge ausführen,
und es gibt die Kooperation mit und Verpflichtungen gegenüber
multilateralen Organisationen.
30.
In Österreich waren die NGOs seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit
die wichtigsten TrägerInnen dieser Tätigkeiten. Der Staat hat in Österreich,
zum Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern, bisher keine
eigene Projektdurchführungsstruktur geschaffen, sondern hat im Sinne der
Subsidiarität die Programme und Projekte der NGOs gefördert. Die
Kooperation mit der Verwaltung ist zunehmend schwieriger geworden. So gibt
es gravierende Veränderungen, wie beispielsweise die neue Praxis von
Ausschreibungen, die es immer schwerer machen, den Interessen der
PartnerInnen im Süden zu entsprechen und die auch die NGOs in Österreich
vor enorme (finanzielle) Probleme stellen. Viele NGOs sind zu
AuftragnehmerInnen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit geworden und
damit auch in ein starkes Abhängigkeitsverhältnis geraten. Es ist im
zuständigen Ministerium beabsichtigt, künftig weniger
100%-Finanzierungen für Projekte auf Vorschlag einer NGO zu vergeben,
sondern verstärkt über Ausschreibungen zu arbeiten. Es muss klar
unterschieden werden, ob es sich dabei um eine „Abwicklung über“ oder
um eine „Förderung von“ NGOs handelt. Auch der internationale Rahmen
der Entwicklungspolitik hat sich stark verändert. Der Trend bei der
Entwicklungsfinanzierung geht – den Vorgaben des CDF (Comprehensive
Development Framework) folgend - in Richtung Budgethilfe. Insgesamt sollen
in Zukunft weniger, dafür in verstärktem Maß größere Projekte gefördert
werden. Was gegenüber dem/der Steuerzahler/in als effektiver
Mitteleinsatz argumentiert wird, dient jedoch der Sicherstellung einer
verstärkten Einflussnahme – sowohl auf die NGOs als auch auf die Wahl
ihrer lokalen KooperationspartnerInnen. Budgethilfe darf daher nicht zu
einem Verzicht auf kleine und angepasste Projekte führen. 31.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Rahmenbedingungen des
österreichischen Staats und der EU im Hinblick auf Finanzierung, Bürokratie
und Entscheidungsstrukturen für die Arbeit der NGOs unzureichend sind. Es
geht nicht um die Existenzsicherung der EZA-Organisationen – sie sind
als ein Instrument zu sehen, nie als Selbstzweck – sondern es geht um
die Betroffenen im Süden, um die Kooperation mit jenen Gruppen und
Organisationen, die in ihrem Land für verbesserte Lebensbedingungen kämpfen
(siehe auch Kapitel 3: Aufgabe und Rolle der NGOs). 2c)
Festschreibung einer eigenen NGO-Budgetlinie in der bilateralen
Programm- und Projekthilfe
32.
Die bilaterale Programm- und Projekthilfe ist der Kern der
Entwicklungszusammenarbeit. Sie ist jener Bereich, mit dem sich große
Teile der Bevölkerung identifizieren und wodurch die politische
Legitimierung für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit am besten gewährleistet
werden kann. 33.
Einerseits sind viele Organisationen von der staatlichen Finanzierung in
kleinerem oder größerem Umfang abhängig, andererseits muss festgestellt
werden, dass die NGOs in allen genannten Bereichen auch Eigenmittel in die
Projekte einbringen (Kofinanzierung mit Österreich, mit der EU). Allein
Zuschüsse - das sind hauptsächlich Spenden - aller NGOs im Jahr 2000
machten rund 1,068 Mrd. ATS (77,6 Mio. Euro) aus, die kirchlichen NGOs
hatten davon rund 541 Mio. ATS
(39,3 Mio. Euro). Zum Vergleich: das Budget der
bilateralen Projekt- und Programmhilfe des BMaA im Jahr 2000 betrug 776,73
Mio. ATS plus 227,23 Milo. ATS aus dem ERP-Fonds, das
sind insgesamt rund 1,004 Mrd. ATS (73 Mio. Euro). 34. NGOs und Partnerorganisationen aus der Zivilgesellschaft im Süden und Osten brauchen für die Planung und Umsetzung ihrer Projekte Budgetsicherheit. Sie fordern daher die Festlegung eines eigenen NGO-Bereichs und eine verbindliche Strukturierung des bilateralen Budgets nach den Bereichen: - Budgetansatz für inhaltliche Maßnahmen (Programm- und Projektarbeit der EZA inkl. entwicklungspolitischer Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit und humanitärer Hilfe); -
Budgetansatz für strukturelle Maßnahmen (Befähigung der gemeinnützigen
NGOs zur Implementierung von inhaltlichen Maßnahmen). 35. Eine Planungssicherheit ist nur dann wirksam, wenn sich die Verbindlichkeit der Budgetplanung auch auf die genannten Tätigkeitsfelder erstreckt und wenn der Teil, der durch die NGOs geleistet werden soll, definiert ist. Es ist anzustreben, dass für die entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit 10% des Budgets der bilateralen Projekthilfe veranschlagt werden. 3.
Aufgabe und Rolle der NGOs 36.
Nichtregierungsorganisationen sind ein wesentlicher Teil der
strukturierten Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik und
Entwicklungszusammenarbeit und haben als gemeinsames Ziel, ein menschenwürdiges
Leben für alle Menschen auf unserer Welt zu ermöglichen und die Armut zu
bekämpfen. Die österreichischen NGOs tun dies direkt und vielfach mit
PartnerInnen der Zivilgesellschaft im Süden und Osten mit Programmen und
Projekten, sie führen entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
in Österreich durch, sie leisten anwaltschaftliche Tätigkeit für die
Benachteiligten, Armen und Ausgeschlossenen und sie nehmen durch
entwicklungspolitisches Lobbying und Politikarbeit Einfluss auf
Gesellschaft und Politik. 3a) Programme
und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
37.
Auf internationaler Ebene ist die Bedeutung der NGOs in der Nord-Süd-Kooperation
anerkannt. Schon 1991 hat die EU-Kommission in ihrem Bericht an den EU-Rat
über die Zusammenarbeit mit den NGOs festgestellt: „Die NGOs kennen die Bedingungen und Bedürfnisse der Bevölkerungsgruppen
an der Basis, sie führen Vorhaben mit ihnen gemeinsam und durch sie aus
und sind gezwungen, begrenzte Mittel mit einem Höchstmaß an Effizienz
und Wirkung einzusetzen. (...) Sie bemühen sich, mit Geduld und Vorsicht
elementare Bedingungen und Strukturen zu schaffen, die allein langfristig
die autonome Entwicklung der Bevölkerung in der Dritten Welt voranbringen
können. (...) Der einhelligen Meinung von Fachleuten zufolge hat die
spezielle Herangehensweise der NGOs an Entwicklungsfragen sehr positive
Ergebnisse gezeigt. (...) Von besonderer Wichtigkeit sind für die
Gemeinschaft und die NGOs die Vorhaben zur Sensibilisierung der öffentlichen
Meinung in Europa für Fragen der Entwicklung und Zusammenarbeit mit dem Süden“. 38.
Die österreichischen NGOs halten die Partizipation der Zielgruppen in den
Partnerländern für vorrangig. Nicht zuletzt aufgrund der
partnerschaftlichen Kooperation und Vernetzung mit NGOs im Süden und
Osten können die österreichischen NGOs für sich in Anspruch nehmen,
InteressensvertreterInnen der Betroffenen im Süden und Osten zu sein und
zugleich RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft im Norden für den
Bereich der Entwicklungspolitik. Die seit Jahrzehnten akkumulierten
Erfahrungen befähigen sie, mit den PartnerInnen im Süden langfristig
partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Ihre Stärke ist auch Kreativität
und rasche Reaktion auf neue Situationen. Ihre unmittelbare Unterstützung
ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung von Demokratie,
Menschenrechten, Gendergerechtigkeit, einer behindertengerechten
Gesellschaft, Dezentralisierung und BürgerInnenbeteiligung. Die österreichischen
NGOs tragen Projektarbeit, die zur Armutsbekämpfung beiträgt und
gestalten dabei die Rahmenbedingungen mit, welche eine menschenwürdige
Entwicklung ermöglichen, wie beispielsweise Agrarreformen,
Demokratisierung, Förderung der Partizipation der zivilen Gesellschaft,
Aufbau und Sicherung rechtsstaatlicher Strukturen, Zugang zu Bildung und
Gesundheit sowie Empowerment von Frauen und von Menschen mit Behinderung.
Entwicklungspolitische NGOs vertreten die Werte der sozialen Gerechtigkeit
und Achtung der Menschenrechte. 39.
Die NGOs stellen den Anspruch, in der Nord-Süd-Kooperation eine Rolle
einzunehmen, die weder durch Firmen noch durch Kooperationen, die der
Staat direkt ausführt, ersetzt werden kann, z.B. durch besseren Zugang zu
den in Armut Lebenden und durch die Nachhaltigkeit ihrer Projekte. Bei der
Planung und Durchführung von kleinteiligen Programmen haben NGOs häufig
komparative Vorteile gegenüber Regierungen und Behörden. Der Aufbau
staatlicher Strukturen und der Aufbau der gesellschaftlichen Strukturen,
die ein breites Spektrum von Organisationen aus allen Bereichen der
zivilen Gesellschaft umfassen sollen, können einander fruchtbar ergänzen.
Für die Stärkung der zivilen Gesellschaft durch die
Entwicklungszusammenarbeit sind die NGOs zweifellos das geeignetere
Instrument als die Kooperation von Staat zu Staat. Schließlich muss auch
beachtet werden, dass eine direkte Kooperation von österreichischen
Regierungsstellen mit Regierungen im Süden viel leichter österreichischen
Eigeninteressen wirtschaftlicher Natur vor die Interessen der PartnerInnen
stellt, als die Kooperation von NGOs im Norden mit NGOs im Süden und
Osten. Die Unabhängigkeit von den jeweiligen Regierungen in den Ländern
des Südens erlaubt es ihnen auch dann in einem Land tätig zu sein, wenn
auf Regierungsebene die Kooperation wegen Missständen oder
Menschenrechtsverletzungen in Frage gestellt werden muss. Die Erfahrung
mit den Menschen und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Süden
bringt häufig bereichernde Impulse für die österreichische
Gesellschaft. In der Entwicklungszusammenarbeit tätige Menschen sind
zumeist auch in Österreich sozial- und gesellschaftspolitisch engagiert. 3b)
Entwicklungspolitische Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in
Österreich
40.
Entwicklungspolitische Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit von
NGOs und MigrantInnenorganisationen in Österreich stellt eine wichtige
Komponente der Entwicklungspolitik und EZA dar. Studienförderung für
Studierende aus dem Süden und Osten und Auslandszivildienst sind
bedeutende Beiträge der Begegnungsmöglichkeit. Verständnis für und
Auseinandersetzung mit globalen Fragen führen zu politischem,
verantwortungsvollem Handeln, und das hat Auswirkungen im Norden und im Süden.
Weiters ist sie eine Alltagshilfe für Menschen in Österreich, sich in
einer komplexen, globalisierten Welt zurechtzufinden. AkteurInnen
der entwicklungspolitischen Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit
wählen verschiedene Wege und Intensitäten, um das Verständnis der österreichischen
Bevölkerung für die weltweite Ausschließung der von Armut Betroffenen
aus den Gesellschaften zu verdeutlichen und die Auswirkungen des Rassismus
und der globalisierten Weltwirtschaft auf Menschen in Nord und Süd zu
thematisieren. 41.
Durch ein multiethnisches Zusammenleben, Reisen in Länder des Südens und
weltwirtschaftliche Verflechtungen werden Menschen mit verschiedenen
Kulturen konfrontiert. Entwicklungspolitische Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit
fördert das Einfühlungsvermögen (Empathie) in die Situation von
Menschen, die in anderen Lebenszusammenhängen (als „unsere“ eigenen)
stehen, ermöglicht neues Verständnis und fördert einen neuen Umgang. 42.
Allerdings reicht Empathie nicht aus. Es bedarf gleichzeitig einer
Einsicht in komplexe Strukturen. Eine der Hauptaufgaben von
entwicklungspolitischer Bildungsarbeit ist es daher, das Bedürfnis nach
Überblick zu erfüllen, indem eine Verbindung zwischen den
Alltagserfahrungen der Menschen und weltweiten Ereignissen, Entscheidungen
und Machtverhältnissen
geschaffen wird. Geeignete didaktische Herangehensweise ermöglicht es,
derartige Zusammenhänge zu klären und gleichzeitig Handlungsalternativen
zu erarbeiten, die vom Empowermentansatz ausgehen. 43.
Entwicklungspolitische Bildungs- und Kulturarbeit baut auf Methoden des
prozesshaften, politischen und reflexiven Lernens. Ziel des „Globalen
Lernens“ ist es, die soziale, kulturelle und politische Kompetenz zu fördern,
damit Menschen in ihrem Umfeld selbstverantwortlich und politisch agieren
können, sei es als LehrerIn, ManagerIn, SpenderIn oder
entwicklungspolitische MultiplikatorIn. Vom Erfolg der Bemühungen hängt
die Akzeptanz einer nachhaltigen Lebensweise in Österreich ab. Die Bemühungen
haben auch Auswirkungen auf die Spendenbereitschaft der österreichischen
Bevölkerung. 3c)
Entwicklungspolitisches Lobbying und Anwaltschaft 44.
NGOs fungieren als Sensoren der Gesellschaft, sie greifen vernachlässigte
Themen auf und konfrontieren das politische System mit einem Reformdruck
von unten. NGOs können es sich leisten, über den kurzen Zeithorizont von
Wahlterminen hinauszuschauen, und Vorschläge zu unterbreiten, die aus
machtpolitischen Gründen tabuisiert werden. Sie werden zunehmend
AkteurInnen, die ein Problembewusstsein von weltweiten Strukturfragen
schaffen: seit den UN-Konferenzen der 90er Jahren begannen sie sich
international zu vernetzen und schufen sich damit eine Möglichkeit,
Weltmeinung zu beeinflussen. Entscheidungen der Internationalen
Finanzorganisationen haben weitreichende – vor allem auch negative –
Auswirkungen auf die Bevölkerung im Süden, die durch NGO-Projekte nicht
wettgemacht werden können. Makroökonomische Entwicklungen (Kriege,
Verschuldung, Verfall der Rohstoffpreise etc.) machen basisorientierte
Projekte kaputt. Daher wird entwicklungspolitische Lobbyarbeit gegenüber
dem Staat, der Europäischen Union und internationalen Institutionen wie
UN-Organisationen, Weltbank, Währungsfonds und WTO immer wichtiger. Es
ist Aufgabe der NGOs, die Kohärenz der diversen Politiken Österreichs
(Entwicklungspolitik, Außenpolitik, Agrarpolitik, Handelspolitik,
Wirtschaftspolitik, Währungspolitik, Landwirtschaftspolitik etc.)
einzumahnen. Die NGOs haben auch eine Kontrollfunktion gegenüber der
eigenen Regierung. 45.
Trotz des gesellschaftlichen und oft ehrenamtlichen Engagements werden
NGOs durch die Begrenztheit der finanziellen Mittel und den erschwerten
Zugang zu Medien und Öffentlichkeit in ihren Kompetenzen behindert. Für
eine lebendige Demokratie ist die Stärkung der Strukturen der
Zivilgesellschaft Voraussetzung. Da dies im Interesse der StaatsbürgerInnen
geschieht, ist die Finanzierung aus Steuermitteln geboten. 4. Möglichkeiten der Strukturierung der Verwaltung der
öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit 4a)
Die fünf Optionen der OECD
46.
Die OECD-Studie (im Rahmen der Prüfung 1999 der irischen EZA) hat
festgestellt, dass es keine ideale organisatorische Form bzw. kein Modell
für das Management der EZA-Programme gibt. Jedes Modell hat Stärken und
Schwächen. Jeder Staat hat seinen eigenen organisatorischen Rahmen
festzulegen. Die OECD hat fünf Strukturen herausgearbeitet. Diese fünf
Optionen sind: I. EZA in geographische Abteilungen des Außenministeriums integriert * Verbesserte Kohärenz mit Außenpolitik * Verkürzte Kommunikation * Unterordnung der Entwicklungspolitik unter Außenpolitik * Weiterhin schwieriges Personalproblem
*
Entscheidungsprozesse sind mühselig II.
Ein eigenständiges EZA-Ministerium (ein zusätzlichen, eigenständiges Ministerium mit einer/einem
MinisterIn) * Attraktiv von entwicklungspolitischer Seite * Neue Probleme in Fragen der Kohärenz * Wettbewerb/Konkurrenz mit anderen Ministerien, insb. zum BMaA
*
Viel Zeit und Ressourcen für Koordination und Abstimmung III.
Grundsatzfragen im Außenministerium (Policy Ministry) mit separater Agentur * Entwicklungspolitik bleibt im Außenministerium * Bilaterale Hilfe und Implementierung mittels Agentur * Größere operationale Freiheit * ExpertInnen (und Fachleute) können leichter engagiert werden, Erfahrung kann aufgebaut werden * Vorteile durch Partizipation im Rahmen einer Agentur * Verdoppelung Ministerium - Agentur sowohl im eigenen Land wie im Süden * Eine Agentur ist eine zusätzliche Kette in der Kommunikation * Zeitaufwand für Koordination * Grundsatz Kohärenz könnte leiden *
EZA ist zum Teil der parlamentarischen Kontrolle entzogen IV.
Viele Ministerien und eine Agentur
* Eine Anzahl von Ministerien (in Österreich z.B. BMaA, BMF, BMWA, BMUWLF, BMI) haben Einfluss auf die EZA. Jedes Ministerium übernimmt für einen bestimmten Teil des EZA-Programmes Verantwortung. Die Implementierung (Umsetzung ) ist in eine oder in viele eigenständige Agenturen ausgelagert. * Organisation
ist schwierig, Koordination aufwendig, die Kohärenz und die
Policy-Findung äußerst schwierig. Die Entscheidungsabläufe sind
verdoppelt bzw. geteilt und intransparent. Parlamentarische Kontrolle und
Kontrolle der Zivilgesellschaft fehlen. V.
Außenministerium mit einer umfassenden EZA-Sektion * Kohärenz von Entwicklungspolitik, Außenpolitik und anderen Politiken ist möglich, einschließlich bilaterale, multilaterale und Katastrophenhilfe * Enge Zusammenarbeit zwischen Grundsatzentscheidungen und Implementation mit kontinuierlichem Feedback * Direkte Berichterstattung zum Parlament * Beamten- und Personalmangel * Beamtenrotation * Politische und bürokratische Vorgaben entsprechen nicht der Arbeitsweise der NGOs 4b)
Ausgangslage
47. Seit jüngerer
Zeit werden vermehrt Überlegungen zur
Gründung einer staatlichen Entwicklungsagentur bekannt. Die NGOs sind der
Ansicht, dass es sich - wenn eine solche Maßnahme ernsthaft erwogen wird
- dabei nicht um die schlichte Gründung einer zusätzlichen Akteurin zur
Durchführung öffentlicher EZA handeln kann, sondern dies einher gehen
muss mit einem offenen Diskurs über die strukturelle und organisatorische
Neuordnung der gesamten staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. 48.
Die aktuelle Situation der EZA in Österreich bietet denkbar schwierige
Ausgangsbedingungen für eine Diskussion, die die Schaffung eines neuen
Strukturelementes (das der Agentur) für den Bereich zum Inhalt hat: -
Das für Programm- und Projekthilfe zu Verfügung stehende Volumen
ist in den letzten Jahren – insbesondere auch der für die Förderungen
der NGO-Arbeit zur Verfügung stehende Anteil – dramatisch reduziert
worden (nominell und umso schärfer real). -
Gleichzeitig sind für die Administration
der Zusammenarbeit Strukturen (BMaA-Vorortstrukturen und KonsulentInnen)
geschaffen worden, die einen nicht unerheblichen Teil des
Programm-/Projektbudgets beanspruchen: 3,6-4,0 Mio. Euro. Wie viel davon
sind in Prozent ausgedrückt die Kosten für die neuen Strukturen? -
Agenturaufgaben bzw. Teilbereiche werden zurzeit von GPR Consult
BeratungsgesmbH, KommEnt, Trimedia und der Österreichischen
Kommunalkredit wahrgenommen. -
Das BMaA hat des weiteren eine Politik der Verlagerung der Mittel für
Projektfinanzierung aus dem Förderbereich in den Bereich der
Ausschreibung eingeschlagen. -
Ferner wird das operative Budget des BMaA für Programme und
Projekte auch dadurch reduziert, da anstatt von Förderverträgen
Werkverträge abgeschlossen werden. Es fallen daher 20% Umsatzsteuer an,
die zuvor für die Projektarbeit verwendet werden konnten. 49.
In Summe bedeutet dies eine Einengung der Fördermöglichkeiten für
Projekte, die auf Initiative von NGOs an das BMaA zur Förderung
herangetragen werden: aus insgesamt weniger Fördermittel sind zusätzliche
Strukturelemente zu finanzieren, und für das verbleibende kleinere
Volumen ist mit einem bedeutend höheren Akquisitionsaufwand (aus
NGO-Sicht) zu rechnen. 50. In der Entwicklungszusammenarbeit der EU spielt die Auslagerung („Externalisierung") der „Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme" an „Exekutivagenturen" eine große Rolle. Im Konzept dieser Durchführungsstruktur der EU ist auch von einer „Verbundverwaltung über ein Netz nationaler Agenturen" die Rede, die zur Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinschaft heranzuziehen wären. Es gibt aber in den Mitgliedsstaaten der EU keine einheitliche Praxis, z.B. hat sich Irland in jüngster Zeit - bei gleichzeitiger Erhöhung der EZA-Mittel - gegen eine Agenturlösung ausgesprochen. 5.
Österreichweiter Dialog über die zukünftige Entwicklungs-
politik 51.
NGOs fordern den öffentlichen und breiten Dialog zur Zukunft der österreichischen
Entwicklungspolitik über die Inhalte der Entwicklungszusammenarbeit, den konkreten und qualitativen Stufenplan zur Erreichung des 0,7%-Ziels und die
Struktur der österreichischen EZA. 52. Das Ziel eines solchen strukturierten Dialogs ist es, alle relevanten Kräfte (Parteien, SozialpartnerInnen, Interessensvertretungen, NGOs, Kirchen, missionierende Orden, Universitäten, MigrantInnenorganisationen, PartnerInnen aus dem Süden und Osten etc.) einzubeziehen. Wien,
am 27. Juni 2002 Quellen: Christoph
Spehr/Armin Stickler, Morphing Zone – Nachhaltigkeit und postmodernes
Ordnungsdenken in: Andreas Novy/Werner Raza; Nachhaltig arm – nachhaltig
reich? Brandes und Apsel/Südwind, Wien 1997 Kommission
der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission:
Externalisierung der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme, Brüssel,
13.12.2000 OECD:
Shaping the 21 st Century, The Contribution of Development Cooperation,
Paris 1996 Mitgliedsorganisationen
der AGEZ, KOO und EU-Plattform: AGEZ
(Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit) 1090
Wien, Berggasse 7; Tel/Fax: 317 40 16; E-Mail: agez-office@utanet.at
Homepage:
http://www.oneworld.at/agez Afro-Asiatisches Institut Wien – AAI AGEZ-Oberösterreich AGEZ-Steiermark AGEZ-Tirol AGEZ-Vorarlberg Arbeitsgemeinschaft Weltläden Berufspädagogisches Institut Mödling – BPI CARE Österreich – Verein für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe Christoffel Blindenmission – CBM Dreikönigsaktion – Hilfswerk der katholischen Jungschar Entwicklungshilfe-Klub Entwicklungswerkstatt Austria, EWA Evangelischer Arbeitskreis für Entwicklungszusammenarbeit – EAEZ Entwicklungszusammenarbeit mit der Dritten Welt GmbH Frauensolidarität – Entwicklungspolitische Initiativen für Frauen in der ”Dritten Welt” Gesellschaft für bedrohte Völker Österreich Hilfswerk Austria Horizont3000 - Österreichische Organisation für Entwicklungszusammenarbeit Jugend Eine Welt – Don Bosco Aktion Austria Katholische Frauenbewegung Österreichs - KFBÖ Katholische Männerbewegung Österreichs - KMBÖ Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission - KOO Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe - ÖFSE Österreichisches Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit - ÖNSI Südwind-Agentur TransFair Wiener Institut für Entwicklungsfragen und Zusammenarbeit – VIDC Women
in Development Europe – WIDE-Österreich
WWF Österreich KOO
(Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für
internationale Entwicklung und Mission) 1090
Wien, Türkenstraße 3; Tel: 317 03 21, Fax: 317 03 21/85;
E-Mail: info@koo.at;
Homepage: http://www.koo.at Afro-Asiatisches
Institut Graz Afro-Asiatisches Institut Salzburg Afro-Asiatisches Institut Wien Dreikönigsaktion – Hilfswerk der Katholischen Jungschar HORIZONT3000 – Österreichische Organisation für Entwicklungszusammenarbeit Jugend
Eine Welt – Don Bosco Aktion Österreich Katholische Arbeitnehmerbewegung Österreichs Katholische Frauenbewegung Österreichs Katholische Hochschuljugend Österreichs Katholische Jugend Österreichs Katholische Männerbewegung Österreichs Missio Austria – MISSIO Missions-Verkehrs-Arbeitsgemeinschaft – MIVA Österreichische Caritaszentrale 9 Diözesankommissionen für Weltkirche und Entwicklungsförderung Männliche und weibliche Missionsorden EU-Plattform
(Plattform österreichischer entwicklungspolitischer
Nicht-Regierungs-Organisationen) Sekretariat:
1090 Wien, Berggase 7; Tel/Fax: 317 40 16; E-Mail:
eu-plattform@utanet.at; Homepage: http://www.eu-plattform.at Adventist
Development and Relief Agency - ADRA Afro-Asiatisches Institut Graz - AAI Graz Afro-Asiatisches Institut in Salzburg - AAI Salzburg Afro-Asiatisches Institut in Wien - AAI Wien African
Medical and Research Foundation - AMREF Austrian
Help Program – AHP
CARE Österreich CARITAS Innsbruck – im Welthaus der Diözese Innsbruck Christoffel
Blindenmission - CBM Diözesankommission
für Weltkirche und Entwicklungsförderung Graz – DKWE Graz Dreikönigsaktion.
Hilfswerk der Katholischen Jungschar - DKA Entwicklungshilfe-Klub - EHK Entwicklungswerkstatt Austria - EWA Evangelische
Arbeitsgemeinschaft für Weltmission - EAWM Gesellschaft für österreichisch-arabische Beziehungen - GÖAB Hilfswerk
Austria HOPE
'87 - Hundreds of Original Projects for Employment Horizont3000
(vormals KFS, IIZ und ÖED) Initiative
Dritte Welt Braunau
Institut
zur Cooperation bei Entwicklungs-Projekten - ICEP
Interdisziplinäres Forschungsinstitut für Entwicklungszusammenarbeit - IEZ Katholische
Frauenbewegung Österreichs -
KFBÖ Österreichischer Akademischer Austauschdienst - ÖAD Österreichische
Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe - ÖFSE Österreichische
Jungarbeiterbewegung - ÖJAB / Berufspädagogisches
Institut Mödling - BPI Österreichisches Lateinamerika-Institut - ÖLAI Österreichisches
Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit Österreichische Orient-Gesellschaft Hammer-Purgstall SOS-Kinderdorf
International
Südwind.
Verein für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit TransFair
Österreich Verein zur Förderung von ArbeitnehmerInnenbildung und -kultur Oberösterreich - VABIKU Verein Städtefreundschaft Pedra Badejo - Leibnitz Verein Städtepartnerschaft Salzburg - León-Singida Wiener
Institut für Entwicklungsfragen und Zusammenarbeit - VIDC World
Wide Fund for Nature - WWF Österreich
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