Im Zusammenhang mit dem von der EU-Kommission in
Wien abgehaltenen Konsultationsforum zum Grünbuch sowie in Bezug
auf die Vorbereitung einer österreichischen Regierungsposition zur
zukünftigen Gestaltung der Beziehungen Europas mit den AKP-Ländern
fassen wir hier - aus der Sicht der NRO - wesentliche
Diskussionspunkte und Defizite des Grünbuches der EU-Kommission
zusammen, die bei der Formulierung und Umsetzung der gesamten
Beziehungen Europas zu den AKP-Staaten berücksichtigt werden müßten.
Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Zukunft des Lomé-Abkommens
ist für österreichische NRO auch deshalb von Bedeutung, weil die
Verhandlungen mit den AKP-Ländern während der Österreichischen
EU-Präsidentschaft beginnen werden. Es ist daher vor allem für NRO
wichtig, einerseits zu den Zielen und Instrumenten einer gemeinsamen
Entwicklungskooperation der EU als auch andererseits zur Zukunft der
Beziehungen der EU zu den Ländern des Südens Position zu beziehen.
Das vorliegende Papier versteht sich als Diskussionspapier.
Die politische Dimension einer Partnerschaft
neuen Stils
Wir begrüßen das grundsätzliche Bekenntnis der
EU-Kommission zu einer Partnerschaft zwischen Europa und den AKP-Ländern.
Partnerschaft beschränkt sich allerdings nicht auf verbale
Bekenntnisse, sondern bedarf der konkreten Umsetzung von gemeinsam
beschlossenen Entwicklungszielen. Sie beinhaltet beiderseitige
Verpflichtungen und wechselseitige Rollen und Verantwortungen. Im Grünbuch
werden die Hindernisse der Entwicklung in der Vergangenheit vor
allem bei den AKP-Ländern geortet, wogegen Versäumnisse der EU
kaum zur Sprache kommen. Verpflichtungen müssen in Hinkunft nicht
nur die AKP-Länder sondern auch die einzelnen EU-Mitgliedsländer
und die EU-Kommission übernehmen. Wir denken hier vor allem
·
an die Verpflichtung zu einer kohärenten
Politik im Bereich der gesamten EU-Aussenbeziehungen sowohl bei
der gemeinsamen EU-Politik als auch bei der Politik der einzelnen
EU-Mitgliedsländer (z.B. Landwirtschaftspolitik,
Fischereipolitik)
·
an die Verpflichtung zu einer
gendergerechten Entwicklungsförderung, die im Grünbuch nicht berücksichtigt
wird (siehe dazu auch eine Stellungnahme von WIDE-Österreich
"Orientierung des Grünbuchs aus der Genderperspektive")
·
an die Verpflichtung zu einer ökologisch
nachhaltigen Entwicklung im Norden und im Süden
·
an die Verpflichtung zur Einhaltung
und Umsetzung der Ergebnisse der internationalen Konferenzen (Rio,
Wien, Kopenhagen, Peking, Istanbul, Rom)
·
an Maßnahmen im Bereich der
Entschuldung der ärmsten Länder.
Die verschiedenen Maßnahmen zur Realisierung
dieser Ziele sollen möglichst konkret in den Vertragstext
aufgenommen werden.
Ein stärkeres politisches Engagement ist von
beiden Seiten einzubringen. Die Einhaltung der Menschenrechte, die
Verankerung demokratischer Strukturen und Good Governance sind
sowohl für die EU-Mitglieder als auch die AKP-Länder die
Grundwerte der Partnerschaft. Im Rahmen des Politikdialogs ist
ebenso Einigung über die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung
dieser Grundwerte zu erzielen.
Wenn Friede und Sicherheit als Minimalbedingung für
Entwicklung anerkannt werden, dann muß in einem neuen Vertrag der
Konfliktvorbeugung und -lösung eine viel größere Aufmerksamkeit
geschenkt werden.
Rahmen der Zusammenarbeit und geographische
Konfiguration
Die AKP-Länder bilden in ihrer derzeitigen
Zusammensetzung weder in politischer noch in wirtschaftlicher
Hinsicht eine Einheit, sondern stellen das Produkt einer
geschichtlichen Entwicklung dar.
Eine Erweiterung bzw. Veränderung der
geographischen Zusammensetzung der AKP-Gruppe dürfte vor allem in
Hinblick auf die notwendige Differenzierung in einem zukünftigen
Abkommen (es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen AKP-Ländern)
von großer Bedeutung sein. Von den im Grünbuch vorgeschlagenen
vier Optionen zur neuen geographischen Konstellation besteht bei österreichischen
NRO eine Präferenz für die Option 3: Aufteilung des Lomé-Abkommens
in (drei) regionale Abkommen. Diese Option würde nicht nur den für
die wirtschaftliche Entwicklung so bedeutenden Aspekt der
Regionalisierung gut berücksichtigen, sondern es würden auch große
Ländergruppen in Hinblick auf eine starke Verhandlungsposition
zusammenbleiben. Ein weiterer Vorteil bestünde in der leichteren
Koordination und Administration des neuen Abkommens von seiten der
kleineren regionalen Gruppen.
Im Hinblick auf die hohe Priorität, die österreichische
NRO der Armutsausrottung (poverty eradication) einräumen, sollen
die Least Developed Countries (LLDCs), die derzeit nicht AKP-Länder
sind (zB. Bangladesh, Nepal, Buthan, Jemen), durch Integration in
eine bestehende regionale Gruppe bzw. durch spezifische Abkommen mit
diesen Ländern ebenfalls Partner eines zukünftigen Abkommens sein.
Die österreichischen NRO begrüßen die
Einbeziehung neuer AkteurInnen in das Lomé-Abkommen. Die
entwicklungspolitische Diskussion der letzten Jahre geht eindeutig
in Richtung der möglichst umfassenden Beteiligung der verschiedenen
Bevölkerungsgruppen am Entwicklungsprozeß. Dahinter steht der
Ansatz, daß Entwicklung nur dann möglich ist, wenn sie vom Land
selbst mitbestimmt und mitgetragen wird. Mitverantwortung - im Sinne
von ownership - kann nur durch Partizipation aller relevanten
AkteurInnen einer Gesellschaft erreicht werden. In dem neuen
Abkommen sollen die nichtstaatlichen AkteurInnen in die Planung und
Durchführung der nationalen Indikativ-Programme einbezogen werden.
Unter nichtstaatliche AkteurInnen subsumieren
wir: NROs, Verbände, Kammern, Gewerkschaften,
Religionsgemeinschaften, nationale Unternehmer, spezifische Gruppen
(z.B. landlose Kleinbauern, organisierte Frauen), Universitäten,
Forschungseinrichtungen. Es müssen allerdings die Rollen und die
Beziehungen der einzelnen AkteurInnen untereinander definiert
werden. Dies ist vor allem deshalb erforderlich, um sicherzustellen,
daß eine demokratische Beteiligung aller Interessen der zivilen
Geselschaft an einem gemeinsamen Entwicklungsprozeß stattfinden
kann. Die EU kann nicht nur Partner der Regierung und der
Privatunternehmer eines AKP-Landes sein, sondern sie muß eine
Partnerschaft mit der gesamten Bevölkerung eines AKP-Landes
anstreben. In diesem Sinn gilt es auch, vorrangig die Teilnahme der
Frauen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen sicherzustellen.
Bereiche und Prioritäten der Kooperationspolitik
Als erste Priorität eines neuen Lomé-Abkommens
sieht die EU-Kommission - zumindest im Grünbuch - eine reibungslose
Integration der AKP-Länder in den Weltmarkt. Erst dann wird
Armutsbekämpfung als entwicklungspolitisches Ziel einer neuen
Partnerschaft der EU mit den AKP-Ländern thematisiert. Dahinter
steht unausgesprochen der Ansatz, daß die Integration in den
Weltmarkt, Globalisierung und Wirtschaftswachstum effiziente
Methoden der Armutsbekämpfung darstellen.
Die österreichischen NRO vertreten die Ansicht,
daß die Integration der AKP-Länder in den Weltmarkt - ob
schrittweise oder reibungslos spielt hier nur eine untergeordnete
Rolle - kein allgemeingültiger Garant für wirtschaftliche und
soziale Entwicklung ist. Im Gegenteil: Die Exportorientierung bei
agrarischen Rohstoffen brachte vor allem afrikanischen Ländern eine
enorme Abhängigkeit vom Weltmarkt. Stabex verhinderte darüberhinaus
noch eine Diversifizierung der Exporte und festigte Abhängigkeitsstrukturen.
Vorrangig sind daher Maßnahmen zur Schaffung von
Produktionsstrukturen für den lokalen und nationalen Markt
notwendig. Dies betrifft insbesondere die Importsubstitution zur
Abdeckung der Grundbedürfnisse eines Landes. Arme Bevölkerungsgruppen,
die kein regelmäßiges Einkommen besitzen, können aber faktisch am
Markt nicht teilhaben. Aufgrund der fehlenden Kaufkraft großer
Teile der Bevölkerung funktioniert das Modell des Marktes nur sehr
beschränkt.
Wir sind daher der Ansicht, daß vor allem in
vielen afrikanischen Ländern Maßnahmen zur Armutsausrottung und
zur Förderung der regionalen Kooperation im Vordergrund einer europäischen
Entwicklungszusammenarbeit stehen müssen. Die NRO fordern deshalb,
daß mindestens 50% der Entwicklungsgelder der EU für den sozialen
Bereich bestimmt werden. Insbesondere die Grundschulbildung und die
Basisgesundheitsdienste bedürfen einer höheren Dotierung.
Insgesamt sollten Maßnahmen zur Förderung des Sektors Bildung in
einem zukünftigen Vertrag vorrangig und gendergerecht vorgesehen
werden.
Handel und Investitionen
Die EU beeinflußt stark jene Strukturen des
Weltmarkts, die im Rahmen der WTO geschaffen werden, wobei bisher
die schnelle Liberalisierung eher die Interessen der EU als jene der
AKP-Länder im Auge hatte. Der politische Dialog zwischen der EU und
der AKP-Gruppe sollte daher den Handelsbereich vorrangig
einbeziehen. Es sollten gemeinsame Strategien entwickelt werden, um
die negativen Folgen eines liberalisierten Handels für die AKP-Länder
hintanzuhalten. Diese Strategien sollten das Ziel
verfolgen, stabile und nachhaltige internationale Handelsbeziehungen
aufzubauen, die einen steigenden Lebensstandard fördern, wie es
auch die WTO-Präambel vorsieht.
Für eine veränderte Praxis in der finanziellen
und technischen Zusammenarbeit
Wenn weitgehend von der Finanzierung von
Projekten zu direkten Haushaltsfinanzierungen und zur Finanzierung
von Sektorbudgets übergegangen werden soll, müssen Mechanismen
eingerichtet werden, die entsprechende Budgetansätze für Armutsbekämpfung
garantieren. Ebenso muß sichergestellt werden, daß diese
vorgesehenen Budgetausgaben nicht durch Strukturanpassungsprogramme
unterlaufen werden.
Eine radikale Vereinfachung der Instrumente der
Entwicklungskooperation und des Vertragswerkes ist unbedingt
erforderlich, damit die Kooperation auch auf die "neuen
Akteure" der zivilen Gesellschaft ausgedehnt werden kann und
die Teilnahme nicht an bürokratischen Hindernissen scheitert.
Der Maastricht-Vertrag 130 v sieht eine
gegenseitige Abstimmung der verschiedenen Politikfelder der EU vor.
Wir sehen die einschränkenden Aussagen des Grünbuches zur Frage
der Kohärenz (Kapitel 4E) im Widerspruch zu den Bestimmungen des
Maastricht-Vertrages. Die österreichischen NRO fordern, daß in
einem neuen Abkommen die Kohärenz der nach außen gerichteten
Aktivitäten der EU mit den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit
sicherzustellen ist.
Wien, 26. Mai 1997