AGEZ-POSITIONSPAPIER

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit - AGEZ und der EU-Plattform der österreichischen NRO zum Grünbuch der EU-Kommission über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten an der Schwelle zum 21. Jahrhundert

 

Im Zusammenhang mit dem von der EU-Kommission in Wien abgehaltenen Konsultationsforum zum Grünbuch sowie in Bezug auf die Vorbereitung einer österreichischen Regierungsposition zur zukünftigen Gestaltung der Beziehungen Europas mit den AKP-Ländern fassen wir hier - aus der Sicht der NRO - wesentliche Diskussionspunkte und Defizite des Grünbuches der EU-Kommission zusammen, die bei der Formulierung und Umsetzung der gesamten Beziehungen Europas zu den AKP-Staaten berücksichtigt werden müßten. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Zukunft des Lomé-Abkommens ist für österreichische NRO auch deshalb von Bedeutung, weil die Verhandlungen mit den AKP-Ländern während der Österreichischen EU-Präsidentschaft beginnen werden. Es ist daher vor allem für NRO wichtig, einerseits zu den Zielen und Instrumenten einer gemeinsamen Entwicklungskooperation der EU als auch andererseits zur Zukunft der Beziehungen der EU zu den Ländern des Südens Position zu beziehen. Das vorliegende Papier versteht sich als Diskussionspapier.

Die politische Dimension einer Partnerschaft neuen Stils

Wir begrüßen das grundsätzliche Bekenntnis der EU-Kommission zu einer Partnerschaft zwischen Europa und den AKP-Ländern. Partnerschaft beschränkt sich allerdings nicht auf verbale Bekenntnisse, sondern bedarf der konkreten Umsetzung von gemeinsam beschlossenen Entwicklungszielen. Sie beinhaltet beiderseitige Verpflichtungen und wechselseitige Rollen und Verantwortungen. Im Grünbuch werden die Hindernisse der Entwicklung in der Vergangenheit vor allem bei den AKP-Ländern geortet, wogegen Versäumnisse der EU kaum zur Sprache kommen. Verpflichtungen müssen in Hinkunft nicht nur die AKP-Länder sondern auch die einzelnen EU-Mitgliedsländer und die EU-Kommission übernehmen. Wir denken hier vor allem

· an die Verpflichtung zu einer kohärenten Politik im Bereich der gesamten EU-Aussenbeziehungen sowohl bei der gemeinsamen EU-Politik als auch bei der Politik der einzelnen EU-Mitgliedsländer (z.B. Landwirtschaftspolitik, Fischereipolitik)

· an die Verpflichtung zu einer gendergerechten Entwicklungsförderung, die im Grünbuch nicht berücksichtigt wird (siehe dazu auch eine Stellungnahme von WIDE-Österreich "Orientierung des Grünbuchs aus der Genderperspektive")

· an die Verpflichtung zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung im Norden und im Süden

· an die Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung der Ergebnisse der internationalen Konferenzen (Rio, Wien, Kopenhagen, Peking, Istanbul, Rom)

· an Maßnahmen im Bereich der Entschuldung der ärmsten Länder.

Die verschiedenen Maßnahmen zur Realisierung dieser Ziele sollen möglichst konkret in den Vertragstext aufgenommen werden.

Ein stärkeres politisches Engagement ist von beiden Seiten einzubringen. Die Einhaltung der Menschenrechte, die Verankerung demokratischer Strukturen und Good Governance sind sowohl für die EU-Mitglieder als auch die AKP-Länder die Grundwerte der Partnerschaft. Im Rahmen des Politikdialogs ist ebenso Einigung über die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung dieser Grundwerte zu erzielen.

Wenn Friede und Sicherheit als Minimalbedingung für Entwicklung anerkannt werden, dann muß in einem neuen Vertrag der Konfliktvorbeugung und -lösung eine viel größere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Rahmen der Zusammenarbeit und geographische Konfiguration

Die AKP-Länder bilden in ihrer derzeitigen Zusammensetzung weder in politischer noch in wirtschaftlicher Hinsicht eine Einheit, sondern stellen das Produkt einer geschichtlichen Entwicklung dar.

Eine Erweiterung bzw. Veränderung der geographischen Zusammensetzung der AKP-Gruppe dürfte vor allem in Hinblick auf die notwendige Differenzierung in einem zukünftigen Abkommen (es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen AKP-Ländern) von großer Bedeutung sein. Von den im Grünbuch vorgeschlagenen vier Optionen zur neuen geographischen Konstellation besteht bei österreichischen NRO eine Präferenz für die Option 3: Aufteilung des Lomé-Abkommens in (drei) regionale Abkommen. Diese Option würde nicht nur den für die wirtschaftliche Entwicklung so bedeutenden Aspekt der Regionalisierung gut berücksichtigen, sondern es würden auch große Ländergruppen in Hinblick auf eine starke Verhandlungsposition zusammenbleiben. Ein weiterer Vorteil bestünde in der leichteren Koordination und Administration des neuen Abkommens von seiten der kleineren regionalen Gruppen.

Im Hinblick auf die hohe Priorität, die österreichische NRO der Armutsausrottung (poverty eradication) einräumen, sollen die Least Developed Countries (LLDCs), die derzeit nicht AKP-Länder sind (zB. Bangladesh, Nepal, Buthan, Jemen), durch Integration in eine bestehende regionale Gruppe bzw. durch spezifische Abkommen mit diesen Ländern ebenfalls Partner eines zukünftigen Abkommens sein.

Die österreichischen NRO begrüßen die Einbeziehung neuer AkteurInnen in das Lomé-Abkommen. Die entwicklungspolitische Diskussion der letzten Jahre geht eindeutig in Richtung der möglichst umfassenden Beteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen am Entwicklungsprozeß. Dahinter steht der Ansatz, daß Entwicklung nur dann möglich ist, wenn sie vom Land selbst mitbestimmt und mitgetragen wird. Mitverantwortung - im Sinne von ownership - kann nur durch Partizipation aller relevanten AkteurInnen einer Gesellschaft erreicht werden. In dem neuen Abkommen sollen die nichtstaatlichen AkteurInnen in die Planung und Durchführung der nationalen Indikativ-Programme einbezogen werden.

Unter nichtstaatliche AkteurInnen subsumieren wir: NROs, Verbände, Kammern, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, nationale Unternehmer, spezifische Gruppen (z.B. landlose Kleinbauern, organisierte Frauen), Universitäten, Forschungseinrichtungen. Es müssen allerdings die Rollen und die Beziehungen der einzelnen AkteurInnen untereinander definiert werden. Dies ist vor allem deshalb erforderlich, um sicherzustellen, daß eine demokratische Beteiligung aller Interessen der zivilen Geselschaft an einem gemeinsamen Entwicklungsprozeß stattfinden kann. Die EU kann nicht nur Partner der Regierung und der Privatunternehmer eines AKP-Landes sein, sondern sie muß eine Partnerschaft mit der gesamten Bevölkerung eines AKP-Landes anstreben. In diesem Sinn gilt es auch, vorrangig die Teilnahme der Frauen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen sicherzustellen.

Bereiche und Prioritäten der Kooperationspolitik

Als erste Priorität eines neuen Lomé-Abkommens sieht die EU-Kommission - zumindest im Grünbuch - eine reibungslose Integration der AKP-Länder in den Weltmarkt. Erst dann wird Armutsbekämpfung als entwicklungspolitisches Ziel einer neuen Partnerschaft der EU mit den AKP-Ländern thematisiert. Dahinter steht unausgesprochen der Ansatz, daß die Integration in den Weltmarkt, Globalisierung und Wirtschaftswachstum effiziente Methoden der Armutsbekämpfung darstellen.

Die österreichischen NRO vertreten die Ansicht, daß die Integration der AKP-Länder in den Weltmarkt - ob schrittweise oder reibungslos spielt hier nur eine untergeordnete Rolle - kein allgemeingültiger Garant für wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist. Im Gegenteil: Die Exportorientierung bei agrarischen Rohstoffen brachte vor allem afrikanischen Ländern eine enorme Abhängigkeit vom Weltmarkt. Stabex verhinderte darüberhinaus noch eine Diversifizierung der Exporte und festigte Abhängigkeitsstrukturen.

Vorrangig sind daher Maßnahmen zur Schaffung von Produktionsstrukturen für den lokalen und nationalen Markt notwendig. Dies betrifft insbesondere die Importsubstitution zur Abdeckung der Grundbedürfnisse eines Landes. Arme Bevölkerungsgruppen, die kein regelmäßiges Einkommen besitzen, können aber faktisch am Markt nicht teilhaben. Aufgrund der fehlenden Kaufkraft großer Teile der Bevölkerung funktioniert das Modell des Marktes nur sehr beschränkt.

Wir sind daher der Ansicht, daß vor allem in vielen afrikanischen Ländern Maßnahmen zur Armutsausrottung und zur Förderung der regionalen Kooperation im Vordergrund einer europäischen Entwicklungszusammenarbeit stehen müssen. Die NRO fordern deshalb, daß mindestens 50% der Entwicklungsgelder der EU für den sozialen Bereich bestimmt werden. Insbesondere die Grundschulbildung und die Basisgesundheitsdienste bedürfen einer höheren Dotierung. Insgesamt sollten Maßnahmen zur Förderung des Sektors Bildung in einem zukünftigen Vertrag vorrangig und gendergerecht vorgesehen werden.

Handel und Investitionen

Die EU beeinflußt stark jene Strukturen des Weltmarkts, die im Rahmen der WTO geschaffen werden, wobei bisher die schnelle Liberalisierung eher die Interessen der EU als jene der AKP-Länder im Auge hatte. Der politische Dialog zwischen der EU und der AKP-Gruppe sollte daher den Handelsbereich vorrangig einbeziehen. Es sollten gemeinsame Strategien entwickelt werden, um die negativen Folgen eines liberalisierten Handels für die AKP-Länder

hintanzuhalten. Diese Strategien sollten das Ziel verfolgen, stabile und nachhaltige internationale Handelsbeziehungen aufzubauen, die einen steigenden Lebensstandard fördern, wie es auch die WTO-Präambel vorsieht.

Für eine veränderte Praxis in der finanziellen und technischen Zusammenarbeit

Wenn weitgehend von der Finanzierung von Projekten zu direkten Haushaltsfinanzierungen und zur Finanzierung von Sektorbudgets übergegangen werden soll, müssen Mechanismen eingerichtet werden, die entsprechende Budgetansätze für Armutsbekämpfung garantieren. Ebenso muß sichergestellt werden, daß diese vorgesehenen Budgetausgaben nicht durch Strukturanpassungsprogramme unterlaufen werden.

Eine radikale Vereinfachung der Instrumente der Entwicklungskooperation und des Vertragswerkes ist unbedingt erforderlich, damit die Kooperation auch auf die "neuen Akteure" der zivilen Gesellschaft ausgedehnt werden kann und die Teilnahme nicht an bürokratischen Hindernissen scheitert.

Der Maastricht-Vertrag 130 v sieht eine gegenseitige Abstimmung der verschiedenen Politikfelder der EU vor. Wir sehen die einschränkenden Aussagen des Grünbuches zur Frage der Kohärenz (Kapitel 4E) im Widerspruch zu den Bestimmungen des Maastricht-Vertrages. Die österreichischen NRO fordern, daß in einem neuen Abkommen die Kohärenz der nach außen gerichteten Aktivitäten der EU mit den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen ist.

Wien, 26. Mai 1997