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6 Maßnahmen für einen erfolgreichen Weg nach Johannesburg
vorgelegt von der NGo-Plattform für Umwelt und Entwicklung
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Im September 2001, ein Jahr vor dem UN-Gipfel für Nachhaltige Entwicklung (WSSD) in
Johannesburg, hat die NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung einen Forderungskatalog an die Österreichische Bundesregierung vorgelegt. Der Katalog enthielt 10 + 1 thematische
Forderungen, die konkrete Maßnahmen in Österreich aufzeigen, als auch solche, die auf die
Verantwortung Österreichs in seinem außenpolitischen Handeln abzielen.
Die Monate seit September waren weltpolitisch gesehen - auch in Österreich - von hoher
Spannung gekennzeichnet; hingegen ist in Sachen konkreter Umsetzung des Kataloges nur wenig ‚weltbewegendes' erkennbar. Auf internationaler Ebene laufen die Vorbereitungen für die
Johannesburg Konferenz weiter, indem einerseits die Agenda selbst diskutiert und konkretisiert wird und andererseits Konturen für einen ‚Global Deal' skizziert werden.
Um einen wegweisenden Beitrag Österreichs garantieren zu können, legt die NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung in Anlehnung an ihren Forderungskatalog der Regierung 6 Maßnahmen vor, wovon einige wie die Schaffung einer Koordinationsstelle und die Weichenstellung für einen Ressourcenfonds noch in den Monaten bis zum UN-Gipfel für nachhaltige
Entwicklung im August 2002 - so der politische Wille vorhanden - umsetzbar wären. Es sind dies:
Ø Schaffung einer Koordinationsstelle für Nachhaltigkeit im Bundeskanzleramt und Ernennung einer/s Sonderbeauftragten für Nachhaltigkeitsfragen
Ø Einrichtung eines Ressourcenfonds im Aussenministerium
Ø Freiwillige Selbstverpflichtung - Umstieg der öffentlichen Beschaffung auf ökologisch und sozial gerechte Produkte
Ø Entschuldung zur Bekämpfung der Armut / Finanzierung der
Entwicklungszusammenarbeit
Ø Klimaschutz
Ø Nachhaltige Landwirtschaft
Eine detaillierte Ausführung dieser 6 Maßnahmen ist den folgenden Seiten zu entnehmen. Diese Maßnahmen sind als wichtiger Schritt zu sehen, im weiteren müssen dann die Ergebnisse des UN-Gipfels in Johannesburg in Österreich ihre konsequente Umsetzung finden.
Schaffung einer Koordinationsstelle für Nachhaltigkeit im Bundeskanzleramt und
Ernennung einer/s Sonderbeauftragten
für Nachhaltigkeit
Der Forderungskatalog der NGO-Plattform weist 10+1 Forderungen auf. Die +1 Forderung betrifft die Zivilgesellschaft und einen integrierten Politikansatz und stellt somit eine
Voraussetzung für die Realisierung aller anderen Forderungen dar. Die Auswirkungen jeder Politik sind immer von der Zivilbevölkerung zu tragen, so auch das Fehlen der nachhaltigen Entwicklung. Die Kluft zwischen Arm und Reich wächst und die globale Ökobilanz weist tiefrote Zahlen auf. Es ist daher im Sinne der Zivilbevölkerung, dass einerseits konkrete Erfolge einer
Nachhaltigkeitspolitik erreicht werden, die diesen Trends Einhalt gebietet, und dass es andererseits der Bevölkerung ermöglicht wird, die Gestaltung und Umsetzung aktiv in die Hand zu nehmen.
Die Koordinationsstelle und die/der Sonderbeauftragte sind erforderlich, weil viele Ziele und Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit mehrere Ministerien bzw. Ebenen (Bund/Länder/ Gemeinden) gleichzeitig betreffen. Zudem haben oftmals Maßnahmen einzelner Politikbereiche Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung (z.b. Agrarförderungen, Handelsabkommen).
Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass Gremien bzw. Komitees, die aus
Interessensvertretungen und Ministerien bestehen - sofern sie keine eigene Stelle zur Verfügung
haben, die einen strukturellen Rahmen gibt und Koordinationsfunktion hat - den Anforderungen einer konsequenten und umfassenden Nachhaltigkeitspolitik nicht nachkommen können.
Zumeist wird so ein Gremium nicht über den kleinsten gemeinsamen Nenner hinauskommen.
Daher braucht es die Koordinationsstelle, die/den Sonderbeauftragten und ihr/sein Pendant in
Ministerien und Länder. Dringlich erforderlich sind daher:
Ø eine Koordinationsstelle für Nachhaltigkeit im Bundeskanzleramt und
Ø deren Leitung, d.h. eine/n Sonderbeauftragte/n für Nachhaltigkeitsfragen
Der Auftrag zur Einrichtung der Koordinationsstelle und zur Bestellung der/s
Sonderbeauftragten soll in Gesetzesform durch das Parlament noch im Jahr 2002 erfolgen. Das zu
schaffende Bundesgesetz sollte auf die Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie verweisen, die am 30. April 2002 im Ministerrat beschlossen wurde. Wir fordern eine rasche Umsetzung der darin angeführten Strukturen und darüberhinaus die Einrichtung der Koordinationsstelle. Das Gesetz sollte die organisationsrechtlichen Fragen sowie die Aufgabenbereiche der Koordinationsstelle für Nachhaltigkeit festlegen. Die Koordinationsstelle ist mit einem klaren Auftrag und weitge-henden Kompetenzen auszustatten. Die Stelle muss über ausreichendes Personal und Budget verfügen, um die folgenden Aufgaben erfüllen zu können:
Ø Erstellung eines Aktions- und Zeitplanes zur Umsetzung der Österreichischen
Nachhaltigkeitsstrategie;
Ø Erstellung eines Aktions- und Zeitplanes zur Umsetzung der vom UN-Gipfel in
Johannesburg erzielten internationalen Resultate in Österreich;
Ø Koordination der einzelnen Akteure;
Ø Im speziellen: Einbeziehung der Zivilbevölkerung, der NGOs in Planung und Umsetzung;
Ø Überprüfung bestehender und künftiger Gesetze und Förderungen auf ihre "Nachhaltigkeit";
Ø Evaluierung des Ressourcenfonds;
Ø Vergabe von Studien, Organisation von Konferenzen;
Ø Recht zur Einbringung von Ministerratsvorträgen.
Die/Der Nachhaltigkeitsbeauftragte hat als Person zudem die Aufgabe, die Anliegen und das Thema der Nachhaltigkeit nach außen in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Um die enge Zusammenarbeit der Koordinationsstelle mit den Ministerien bzw. den
Bundesländern zu garantieren, muss jedes Ministerium und Bundesland eine/n
Nachhaltigkeitsbeauftragte/n einsetzen und mit einem entsprechenden Stellenwert (politisches Mandat und
Kompetenzen) ausstatten.
Einrichtung eines Ressourcenfonds -
das Programm der Österreichischen Regierung zur Förderung einer sozial und ökologisch Nachhaltigen Entwicklung
Seit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro sind 10 Jahre vergangen. Was hat Österreich in diesen 10 Jahren getan, um eine nachhaltige
Entwicklung und eine intakte Umwelt zu gewährleisten? Die Bilanz ist ernüchternd. Die
Forderungen der österreichischen NGOs von 1992 an die Regierung könnten heute 1:1 übernommen werden. Es steht noch immer aus, dass Österreich Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt setzt, zu mehr Fairness in der globalen Ressourcenverteilung beiträgt oder die
Armutsbekämpfung in Zusammenhang mit den Rechten der lokalen Bevölkerung auf Zugang und
Kontrolle der natürlichen Ressourcen vorantreibt.
Die NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung richtete genau ein Jahr vor dem UN-Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung ihren aktuellen Forderungskatalog an die Regierung. Die Forderungen in bezug auf Ressourcenverteilung, Armutsbekämpfung, Ernährungssouveränität, Biologische Vielfalt, Wasser und Energie stellen den Schwerpunkt des 10+1 Punkte
umfassenden Katalogs dar, dessen Oberziel es ist, über die Zeit eine Nachhaltigkeit im sozialen und öko-logischen Sinn zu erreichen. Zur zielgerichteten Umsetzung von Programmen und Projekten im Sinne der zitierten Forderungen tritt die NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung für die Einrichtung eines Ressourcenfonds zur Durchführung von Projekten weltweit für den Zeitraum von mindestens 10 Jahren ein.
Adressat/Verantwortlichkeit
Der Ressourcenfonds ist im Außenministerium/Sektion VII angesiedelt. Die Verfahren zur
Einreichung, Genehmigung, Abwicklung, etc. der Projekte und Programme entsprechen den in der ÖEZA angewendeten.
Ziel des Ressourcenfonds
Der Fonds beinhaltet Rechte und Pflichten sowohl von Seiten der "Industrieländer" als auch der "Entwicklungsländer". Die Durchführung gemäß der Anforderungen von beiden Seiten leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und intakten Umwelt.
Entwicklungsländer haben das Recht auf Zugang zu und Kontrolle der natürlichen Ressourcen sowie die Pflicht diese nachhaltig zu schützen. Die Industrieländer haben die Pflicht die Entwicklungsländer als Bewahrer ihrer natürlichen Umwelt entsprechend zu unterstützen und haben das Recht, an einer gerechten Nutzung der natürlichen Ressourcen teilzuhaben.
Ziel des Fonds ist es daher, Projekte zu finanzieren, die - nach vorher vereinbarten Kriterien - direkte positive und nachhaltige Auswirkungen, sowohl auf die Reduktion der Armut, als auch auf den Schutz der Umwelt und natürlicher Ressourcen haben.
Projektkriterien
- Capacity Development, Institution Building: Förderung der Fähigkeiten lokaler
Organisationen zur zielorientierten Arbeit;
- Civil Society Development: Aufbau/Unterstützung lokaler NGOs und Netzwerke, die die Rechte der "armen Bevölkerung", der "indigenen Völker", die von Ressourcenausbeutung oft am meisten betroffen sind, vertreten können;
- Participation: Einbindung lokaler, nationaler u. internationaler Stakeholder wie Autoritäten indigener Völker in allen Phasen von Projektplanung bis Durchführung und Evaluierung;
- Gender: Berücksichtigung des Rollenverhältnisses zwischen Mann und Frau in der
Gesellschaft;
- Advocacy: Entwicklungs- und umweltpolitische Bildung sowie Sensibilisierung der österreichischen und europäischen Öffentlichkeit zu jedem Projekt im Süden und Norden (auch PR-Aspekt);
- Replicability: Projekte mit Modellcharakter, die in ähnlichen Problemsituationen adaptiert werden können.
Größenordnung
Der Fonds soll mit 3 Millionen Euro pro Jahr über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren dotiert sein, um zur Sicherung der Nachhaltigkeit auch langfristige Maßnahmen realisieren zu können. Die NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung geht davon aus, dass zur Dotierung des Fonds zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wird.
Zeitrahmen
Vorbereitung: Feinplanung der Richtlinien für den Fonds und der Kriterien für die Projekte und Programme durch BMaA und NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung bis Ende 2002.
Freiwillige Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand zum Umstieg der öffentlichen Beschaffung auf ökologisch und sozial gerechte Produkte
Der Faire Handel wird national und international als positives Referenzbeispiel für nachhaltige Entwicklung gelobt. Der Österreichische Nationalrat hat sich im Entschließungsantrag vom 24.11.2000 einstimmig zum Fairen Handel als ein ganz wesentliches Instrument der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit bekannt und unter anderem beschlossen, dass die
Grundlagen für den Umstieg in der öffentlichen Beschaffung auf Fair Trade Produkte geprüft werden sollen. Auch wenn im letzten Jahr große Fortschritte bei der Schaffung der Rahmenbedingungen für die Etablierung des Fairen Handels in Österreich erfolgt sind, sind für den nachhaltigen Er-folg weitere konkrete politische Schritte dringend notwendig, um dem Bekenntnis auch
konkrete Taten folgen zu lassen.
Wir fordern daher die Festlegung einer langfristig zu erhöhenden Bio und Fair Trade Quote von zumindest 30% (als erste Etappe) für die öffentliche Hand im Rahmen einer freiwilligen
Selbstverpflichtung zum Umstieg der öffentlichen Beschaffung auf ökologisch und sozial "gerechte" (Fair Trade) Produkte. Weiters fordern wir regelmäßige Berichte an die österreichische Öffentlichkeit über die erreichte Bio und Fair Trade Quote der öffentlichen Hand.
Zweck und Ziel der Forderung
Einer der wichtigsten Wege für eine nachhaltige Landwirtschaft und sichere Lebensmittel liegt im Bereich der biologischen Landwirtschaft. Gerade der öffentlichen Hand kommt mit ihrem Nachfragepotential eine herausragende Bedeutung zu. Durch den Nachfrageimpuls der öffentlichen Hand soll die biologische Landwirtschaft in Österreich weiter anwachsen und damit
nachhaltiges Wirtschaften in Österreich gefördert werden.
Es gibt aber auch einen engen Zusammenhang zwischen Umwelt und Entwicklung, denn Armut ist nachgewiesenermaßen eine Ursache für Umweltzerstörung. Eine nachhaltige Entwicklung muss daher auch bei der Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern ansetzen. Fair Trade ist ein erfolgversprechender Weg dazu.
Die öffentliche Hand muss der Wirtschaft durch ihr eigenes Verhalten einen Anreiz bieten, in das Konzept Nachhaltigkeit einzusteigen, und zwar dadurch, dass Nachfrageimpulse durch die öffentliche Beschaffung von Bio und Fair Trade Produkten gesetzt werden. Es sind fixe Quoten für Bio und Fair Trade Produkte in der öffentlichen Beschaffung einzuführen und Fair Trade bzw. Bio als Kriterium in der öffentlichen Ausschreibungen zu berücksichtigen.
Inhaltliche Definition der Maßnahmen
Ø Festlegung von rechtlich verbindlichen Bio und Fair Trade Quoten im Rahmen der öffentlichen Beschaffung und Festschreibung dieser Quoten als Kriterium in öffentlichen
Ausschreibungen.
Ø Einsetzung einer länderübergreifenden Koordinierung für Beschaffung und Verwendung ökologischer und fair gehandelter Produkte im öffentlichen Beschaffungswesen Österreichs mit klaren Zielsetzungen und Verantwortlichkeiten.
Größenordnung
Durch den Nachfrageimpuls der öffentlichen Beschaffung ist eine deutliche Ausweitung des Fairen Handels in Österreich möglich. Wir schätzen, dass eine Ausweitung des Fair Trade
Handelsvolumens um zumindest 400 Tonnen Kaffee, 400 Tonnen Orangensaft, 250 Tonnen
Bananen sowie 25 Tonnen Tee aufgrund des Nachfrageimpulses der öffentlichen Beschaffung
realisierbar sein müsste. Am Beispiel Kaffee bedeutet die Ausweitung des Fair Trade Volumens um 400 Tonnen ein zusätzliches Einkommen für über 3000 Familien (ca. 20.000 Personen) von etwa 220 Euro pro Jahr, das wesentlich zur Existenzsicherung beiträgt, sowie zusätzliche
Investitionsmittel (Fair Trade Premium) in der Höhe von 46.000 Euro für soziale und ökologische Entwicklungsprojekte der Kleinbauernkooperativen (Gesundheitsstation, Trinkwassersicherung, Umstellung auf organische Produktion, etc.). Im Bereich der biologischen Landwirtschaft ist mit einem weitaus größeren Nachfrageimpuls zu rechnen, da die verfügbare Produktpalette (Obst, Gemüse, Fleisch, Milchprodukte) und die Anwendungsmöglichkeiten biologischer
Rohstoffe ein weites Handlungsfeld bieten.
Zeitrahmen
Bis zum WSSD soll der gegenwärtige Anteil an Fair Trade und Bio Produkten in der Öffentlichen Beschaffung erhoben, sollen zehn Referenzbeispiele der Umstellung im Bereich der öffentlichen Hand umgesetzt und eine länderübergreifende Koordinierung mit klaren Zielen und Verantwortlichkeiten für die weitere Vorgangsweise eingesetzt werden.
Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll die festgesetzte Fair Trade und Bio Quote von 30% (als erste Etappe) erreicht werden.
Adressat Verantwortlichkeit
Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, der länderübergreifenden Koordinierung und der Landesregierungen.
Entschuldung zur Bekämpfung der Armut
Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit
Noch nie wurde auf der Welt so viel Reichtum an Gütern und Dienstleistungen produziert. Trotzdem nimmt die Zahl der Armen, der Hungernden und der Arbeitslosen täglich zu. 1,2
Milliarden Menschen leben in absoluter Armut, also von weniger als einem US-Dollar pro Tag. 70% der Armen weltweit sind Frauen. Die Schuldenkrise, die untragbar hohen Schuldenrückzahlungen, bleiben für eine große Anzahl von Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika die größte Blockade für eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Entwicklung.
"Von Monterrey nach Johannesburg": Wir fordern daher weitere Schuldennachlässe,
insbesondere seitens der internationalen Finanzinstitutionen. Auch Österreich muss über das
international akkordierte Mindestmaß hinausgehen. Wie im Abschlussdokument der UN-Konferenz Fi-nancing for Development, dem "Monterrey Consensus", gefordert wird, soll für die Höhe der Schuldennachlässe die Erfüllung des Millenniumsziels, nämlich die Halbierung der Armut bis zum Jahr 2015, ausschlaggebend sein.
Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich international für ein neues faires, unabhängiges und transparentes Verfahren zur Schuldenregulierung einzusetzen. Ein solches Verfahren wird seit kurzem auch vom Internationalen Währungsfonds befürwortet. Auch im "Monterrey Consensus" wird darauf gedrängt, dass Schuldner wie Gläubiger an einem "debt work out
mechanism" arbeiten sollen. Aus unserer Sicht ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass ein
solches Verfahren von einer unabhängigen Institution, wie einem internationalen Schiedsgericht, durchgeführt wird. Auch sollen unabhängige ExpertInnen und nicht der Gläubiger IWF die Schuldentragfähigkeit des Schuldnerlandes bestimmen. Diese Forderungen decken sich mit der Haltung der Österreichischen Nationalbank.
Ein verantwortliches Schuldenmanagement schließt auch die Gläubiger mit ein. Deshalb sind verbindliche Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards bei der Vergabe staatlicher
Exportgarantien und -kredite unbedingt erforderlich. Für eine effiziente öffentliche Kontrolle ist mehr Transparenz in diesem Bereich nötig. Der "Monterrey Consensus" anerkennt die wichtige Rolle der Exportkredite als Finanzierungsquelle, doch verbindliche soziale, ökologische und Menschenrechtsstandards sowie die Beachtung der Geschlechtergleichheit werden darin für die Vergabe von Exportkrediten wie auch für die Kontrolle der transnationalen Unternehmen nicht gefordert.
Um die Millenniumsziele erreichen zu können, braucht es auch die Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und die Erschließung zusätzlicher internationaler Quellen für die Entwicklungsfinanzierung, wie beispielsweise die Einführung von Steuern auf Devisentransaktionen (Tobin-Steuer). Im Vorfeld der UN-Konferenz Financing for
Development hat der so genannte Zedillo-Bericht kalkuliert, dass weitere 50 Mrd. US-Dollar an
Entwicklungshilfe jährlich nötig wären, um die Millenniumsziele bis 2015 zu erreichen. Die
Weltbank kam zu ähnlichen Berechnungen. Die neueste Studie der britischen NGO Oxfam
kalkulierte sogar zusätzliche 100 Mrd. Dollar jährlich. Die Verdoppelung der Entwicklungshilfe und ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung des 0,7%-Ziels sind im "Monterrey Consensus" nicht mehr enthalten.
Auch Weltbank-Präsident James Wolfensohn hat bei der Präsentation des
Weltentwicklungsberichts der Weltbank im April 2002 darauf hingewiesen, dass die reichen Länder die
Entwicklungshilfe aufstocken und ihre Märkte öffnen müssen, um die Millenniumsziele erreichen zu können. Allein ein Abbau der Subventionen in Industrieländern für Textilien und bearbeitete Güter würde den Entwicklungsländern viele Milliarden Dollar bringen. Auch beim Abbau von Handelsschranken würden die Entwicklungsländer nach Angaben der Weltbank in hohem Aus-maß profitieren.
Die Österreichische Regierung muss das Ziel der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen
Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) auf 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) bis 2010 festlegen beziehungsweise einen realistischen Stufenplan entwickeln, der die konkrete jährliche Erhöhung der ODA aufzeigt. Österreich hat sich beim letzten EU-Gipfel in Barcelona verpflichtet, bis 2006 0,33% zu erreichen, damit der EU-Durchschnitt von 0,39% erreicht werden kann. Wir begrüßen dies als ersten Schritt in der bisher festgefahrenen 0,7%-Debatte. Doch darf die Erhöhung der österreichischen ODA-Leistungen nicht durch die
Einrechnung der Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen der HIPC-Initiative erreicht werden,
sondern muss sich in Form von "fresh money" für den ausgehungerten Bereich der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit niederschlagen, zu dem auch NGOs ihren Beitrag leisten. Mittel für Entschuldungsmaßnahmen sollen nicht aus der ODA beglichen werden, wie dies auch der "Monterrey Consensus" unmissverständlich fordert.
Die Erschließung zusätzlicher internationaler Quellen für die öffentliche
Entwicklungsfinanzierung muss umfassend geprüft werden. Eine Möglichkeit bestünde in der Besteuerung
internationaler Devisentransaktionen (Tobin Tax), deren eigentlicher Zweck die Reduzierung der
Volatilität internationaler Kapitalströme ist. Erst kürzlich kam die deutsche Spahn-Studie zum
Ergebnis, dass die Einführung einer solchen Steuer, selbst begrenzt auf einige Länder (wie etwa den EU-Raum und die Schweiz), Sinn machen würde. Eine weitere Form der
Entwicklungsfinanzierung sind Steuern und Abgaben auf die Nutzung der "common global goods" (Atmosphäre, Weltmeere) und ihre Verwendung zur Sicherung des Zugangs zu lebenswichtigen öffentlichen Gütern (wie Trinkwasser) für alle Menschen. Diese sind wegen der Verbindung von
Steuerungs- und Aufbringungsfunktion ein sinnvoller Weg hin zu einer ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten globalen Entwicklung. Leider scheinen die Devisentransaktionssteuer sowie "global public goods" in der Endfassung des "Monterrey Consensus" nicht mehr auf. Die
Diskussionen über diese wichtigen Themen gingen während der Konferenz in Monterrey weiter und müssen auch in Johannesburg prominent auf der Tagesordnung stehen.
Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich für die Einführung einer
Devisentransaktions-Steuer sowie für Steuern und Abgaben auf Globale Öffentliche Güter national und
international einzusetzen. Die Steuereinnahmen sind für Maßnahmen der Armutsbekämpfung und für die Beseitigung der schlimmsten Formen der Umweltzerstörung zu verwenden.
Klimaschutz
Die Globale Erderwärmung hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Menschheit. Die
Konsequenzen werden nicht nur wir im Alpenland Österreich spüren, sondern besonders hart die Ärmsten der Armen in den Entwicklungsländern. Österreich muss seine Verantwortung im Klimaschutz wahrnehmen. Für den Klimaschutz in Österreich wurden nicht die erforderlichen politischen Entscheidungen in den letzten Jahren getroffen. Bei den Treibhausgasemissionen in Österreich ist immer noch ein konstant steigender Trend zu verzeichnen (zwischen 1990 und 1999 stiegen die Kyoto-Treibhausgase um +2,6%, die CO2-Emission ist im selben Zeitraum noch stärker gestiegen).
Es gibt einen enormen umweltpolitischen Reformbedarf, um die von Österreich zugesagten und durch die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls auch verbindlichen Reduktionsziele zu erreichen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich in Kyoto zu einer Reduktion der Treibhausgase um 8% verpflichtet. Innerhalb der EU Staaten hat man sich 1998 im "burden sharing agreement" auf eine unterschiedliche Verteilung geeinigt. Österreich hat dabei eine Reduktion seiner Treibhausgasemission um 13 % bis 2008/2012 zugesagt. Österreich ist auch eines der wenigen Länder innerhalb der EU, welches noch keine Klimaschutzstrategie hat. Eine solche Klimastrategie wird zwar seit nunmehr zwei Jahren vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit den anderen Ministerien und den
Bundesländern verhandelt, beschlossen ist eine solche aber bisher nicht.
Daher sind die zentralen Forderungen der NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung vom September 2001 weiter ausständig und wären bei vorhandenem politischen Willen noch vor der Konferenz in Johannesburg im August umsetzbar:
Ø Beschluss eines nationalen Klimaschutzplans mit zumindest 87 Millionen Euro (1,2
Milliarden Schilling) für Klimaschutz und Zweckbindung von zumindest 290 Millionen Euro (4 Milliarden Schilling) der bestehenden Wohnbauförderung für Klimaschutzmaßnahmen.
Ø Die Österreichische Regierung soll noch vor Herbst 2002 die ersten Schritte für eine Ökologisierung des Steuersystems (Belastung von Energieverbrauch, Entlastung des Faktors
Arbeit sowie von ökologischen Lenkungsmaßnahmen z.b. Aufhebung der Energiesteuer auf Alternativenergien) beschließen.
Nachhaltige Landwirtschaft
Die Förderung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft ist für uns ein zentrales Anliegen. Die Vorbereitungen für den Nachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg sollen von Österreichs Seite dazu genützt werden, auch in Österreich entsprechende Maßnahmen im Vorfeld umzusetzen. Die Forderungen aus dem Forderungskatalog von September 2001 sind bisher nicht erfüllt und wir erwarten uns nach wie vor deren Umsetzung. Im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft steht die Förderung der Biologischen Landwirtschaft, die die Bewirtschaftungsform mit der geringsten ökologischen Beeinträchtigung für die Umwelt ist, im Vordergrund. Weltweit nimmt die biologische Landwirtschaft erfreulicherweise zu. Die biologische Landwirtschaft ist aber durch aktuelle Entwicklungen im Gentechnikbereich akut gefährdet. Schon ab Herbst könnte eine Welle von Freisetzungen Österreichs Biolandwirtschaft, sowie Bauern, die gentechnikfrei wirtschaften möchten, überrollen. Mit dem Inkrafttreten der Freisetzungsrichtlinie 2018/01 wird voraussichtlich das EU-weite Moratorium für Neuzulassungen von gentechnisch veränderten Organismen fallen. Zum Schutz der biologischen Landwirtschaft und der Umwelt müssen Schritte gesetzt werden um die Landwirtschaft vor der Gentechnik zu bewahren. Auch der
Einsatz von Pestiziden in Österreichs Landwirtschaft hat sich, trotz des Umweltprogramms ÖPUL in keinster Weise reduziert. Der Einsatz von Pestiziden belastet die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. EU-Länder wie z.b. Dänemark haben in den vergangen Jahren erfolgreiche
Pestizidreduktionsprogramme durchgeführt und der Einsatz von Pestiziden konnte in diesen Ländern um bis zu 70% reduziert werden. Im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaftspolitik müssen folgende Schritte gesetzt werden:
Ø Der Beschluss eines Pestizidreduktionsprogramms mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden bis zum Jahre 2010 um 50% zu reduzieren. Eine jährliche Überprüfung der Zielerreichung wird notwendig sein.
Zeitrahmen:
Beschluss eines Pestizid-Reduktionsprogramms bis Juli 2002. Erarbeitung der Programms bis Ende 2002. In Kraft Treten des Programms Jänner 2003.
Generell muss die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in Österreich verboten bleiben. Zum Schutz der biologischen Landwirtschaft sollen vorbeugend im Gentechnikgesetz folgende Punkte verankert werden:
Ø Haftungsbestimmungen zum Schutz der österreichischen Bauern im Falle von
Kontamination von gentechnisch verändertem Saatgut;
Ø Die Einrichtung von Schutzzonen für die biologische Landwirtschaft und gentechnikfrei wirtschaftende Bauern.
Zeitrahmen:
Bis spätestens 15. Oktober 2002 müssen diese Punkte gesetzlich verankert sein.
NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung
(stellvertretend für 43 entwicklungspolitische und Umweltorganisationen)
p.A. AGEZ, 1090 Wien, Berggasse 7, Tel/Fax: 01/317 40 16
E-mail: agez-office@utanet.at; Homepage: www.agez.at
Wien, im Mai 2002
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