AGEZ-POSITIONSPAPIER

Die Position der AGEZ zum Multilateralen Investitionsabkommen (MAI)

 

Seit dem Frühjahr 1995 wird in der OECD über ein multilaterales Investitionsabkommen verhandelt. Erst vor wenigen Monaten gelangten die ersten Detailinformationen darüber an die Öffentlichkeit, seitdem wächst der Widerstand gegen dieses Abkommen, weil es ein Instrument wäre, das für die soziale Sicherheit, den Schutz der Umwelt, die Bemühungen um einen Ausgleich zwischen den Ländern des Nordens und des Südens schwerste Nachteile hätte und die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten der nationalen Regierungen massiv einengen würde.

Der Widerstand ging von den Organisationen der zivilen Gesellschaft, insbesondere den Organisationen der Ökologiebewegung, der Entwicklungszusammenarbeit und den Gewerkschaften aus. Eine breite Bewegung gegen das MAI formierte sich zB in Kanada, USA, Australien und vielen europäischen Ländern. Am 11. März 1998 hat das Europäische Parlament mit einer Resolution ebenfalls eine ablehnende Haltung gegenüber dem MAI eingenommen und die nationalen Regierungen und Parlamente aufgefordert, das Abkommen in der vorliegenden Form nicht zu unterzeichnen. Die österreichische Regierung nahm zwar von Anfang an an den Verhandlungen teil, hat aber bis jetzt weder die Öffentlichkeit noch das Parlament über die weitreichenden Folgen dieses Abkommens informiert, das schon im April 1998 hätte unterzeichnet werden sollen.

Unsere Kritik am MAI

Die zunehmende Globalisierung macht es notwendig, daß weltweit gültige Regeln für die wirtschaftlichen Beziehungen aufgestellt werden. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die Idee eines multilateralen Investitionsabkommens, sondern dagegen, daß den Interessen der Investoren eine schwerwiegende Priorität vor sozialen und ökologischen Anliegen eingeräumt wird.

Eine Priorität die dazu führt, daß internationale Vereinbarungen, die seit 1992 auf UNO-Konferenzen zu Fragen der Umwelt, der Menschenrechte, der Sozialpolitik usw. beschlossen wurden, unterlaufen werden. Eine Priorität, die auf nationaler Ebene den Regierungen wesentliche Einschränkungen bezüglich ihrer Pflicht, für das Gemeinwohl zu sorgen, auferlegt.

Einige der wichtigsten Kritikpunkte gegenüber dem vorliegenden Entwurf sind:

  • Das MAI wird in der OECD, also von den Regierungen der Industrieländer ausgehandelt, die anderen Staaten können nicht mitreden. Da aber insbesondere Entwicklungsländer auf Auslandsinvestitionen angewiesen sind, werden sie gezwungen sein, dem MAI beizutreten ohne selbst am Zustandekommen beteiligt gewesen zu sein.

  • Das MAI definiert den Begriff Investition sehr breit. Vom MAI wären nicht nur Direktinvestitionen in die Produktion betroffen, sondern auch der Dienstleistungs- und der Finanzsektor und die intellektuellen Besitzrechte. Es könnte auch gegen bestehende Gesetze geklagt werden, wenn sie einer ausländischen Investition hinderlich werden könnten.

  • Das MAI beinhaltet einen Streitbeilegungsmechanismus, der es den Investoren ermöglicht, Staaten wegen Nichteinhaltung der MAI-Regeln zu klagen und Schadenersatz zu fordern. Es gibt aber den Regierungen nicht das Recht, transnationale Unternehmen wegen der Verletzung der Lebensinteressen ihrer Bevölkerung zu klagen. Es soll ein internationales Tribunal eingerichtet werden, das ohne öffentliche Kontrolle und ohne Einspruchsrecht des betroffenen Staates bindend entscheidet. Das MAI schreibt nur Rechte der Investoren fest, aber keine Pflichten.

  • Das MAI untergräbt alle Bemühungen, die Sozial- und Umweltstandards zu verbessern. Im Gegenteil: eine weitgehende Aufhebung bzw. das Verhindern von Gesetzen, die die Rechte von Arbeitnehmern und den Schutz der Umwelt sichern, wäre die Folge, insbesondere in den Entwicklungsländern.

  • Das MAI betrachtet alle Maßnahmen der Gastregierung als Enteignung, die die Gewinnchancen der Investoren beeinträchtigen. Dazu gehören u.a. nationale Gesetze zum Schutz der Konsumenten, arbeitsrechtliche und umweltpolitische Bestimmungen. Die Funktion des Staates als Ordnungs- und Gestaltungsinstanz würde untergraben werden. Eine Regional- und Strukturpolitik würde unmöglich gemacht, da jede spezielle Förderungsmaßnahme auch auf jeden ausländischen Investor anzuwenden wäre. Dies würde eine gezielte Entwicklungspolitik nicht mehr zulassen.

  • Das MAI würde Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen (Boykott) gegenüber einem Land, zB aufgrund von schweren Menschenrechtsverletzungen, verbieten. Das Apartheid-Regime in Südafrika wäre unter diesen Bedingungen vermutlich noch an der Macht.

  • Das MAI hätte schwerste negative Folgen für die Entwicklungsländer. Der Wettlauf dieser Staaten, den Investoren noch günstigere Bedingungen anzubieten, würde verstärkt. Die schon vorhandenen Sonderwirtschaftszonen, die weitgehend von steuer- und arbeitsrechtlichen Gesetzen der Länder des Südens ausgenommen sind, würden auf immer größere Teile der Wirtschaft dieser Länder übergreifen. Präferenzabkommen zugunsten einiger Entwicklungsländer, wie das Lomé-Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten, könnten nicht aufrechterhalten werden. Eine nationale Begünstigung von Kleinunternehmen würde nicht möglich sein.

  • Das MAI sieht eine fünfjährige Kündigungsfrist und eine anschließend fünfzehnjährige Verpflichtung zur Einhaltung der MAI-Bestimmungen vor. Diese Bedingungen stehen im eklatanten Widerspruch zu jeglicher demokratischer Willensbildung.

Forderungen

Es ist durchaus notwendig über allgemein anerkannte Regeln für Auslandsinvestitionen zu verhandeln, doch muß dabei das Allgemeinwohl und nicht das partikuläre Interesse der transnationalen Konzerne im Vordergrund stehen. Es kann nicht um einseitige Rechte von Investoren gehen, sondern um ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten. Das MAI entspricht in keiner Weise dieser Zielsetzung. Wenn auch der Abschluß des Abkommens nicht wie vorgesehen schon jetzt im April 98 erfolgen wird, so werden die am Abkommen Interessierten alles daran setzen, um die Unterzeichnung bald zu erreichen. Aus diesem Grunde fordert die Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit (AGEZ) von der österreichischen Bundesregierung:

  • Sofortige Suspendierung der Verhandlungen über den vorliegenden Entwurf, der in seiner Gesamtheit in die falsche Richtung geht.

  • Verlagerung der Verhandlungen zur UNO oder zur WTO, um auch den Entwicklungsländern wenigstens theoretisch die Chance der Mitsprache zu geben.

  • Sicherstellung, daß ein solches Abkommen über Investitionen die Verpflichtungen, die sich aus den bisherigen UN-Konferenzen ergaben, nicht unterläuft.

  • Politische Diskussion über Ziele eines solchen Abkommens und eine unabhängige und umfassende Untersuchung der sozialen, ökologischen und entwicklungspolitischen Auswirkungen des MAI unter voller Beteiligung der Öffentlichkeit. Mit anderen Worten, wer wären die Gewinner und wer die Verlierer?

  • Ablehnung eines Abkommens, das grundlegende Rechtsprinzipien zB dadurch verletzt, daß es nur ein einseitiges Klagerecht der Investoren gegenüber den Gastregierungen und nicht umgekehrt gibt und daß eine rückwirkende Aufhebung von nationalen Gesetzen verlangt werden könnte.

  • Transparenz bei Verhandlungen über internationale Abkommen, Information der Öffentlichkeit und insbesonders Mitsprache des Parlaments vor der Unterzeichnung eines derartigen Dokuments.

Wien, 25. März 1998