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Die Position der AGEZ zum
Multilateralen Investitionsabkommen (MAI)
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Seit dem Frühjahr 1995 wird in der OECD über ein
multilaterales Investitionsabkommen verhandelt. Erst vor wenigen Monaten
gelangten die ersten Detailinformationen darüber an die Öffentlichkeit,
seitdem wächst der Widerstand gegen dieses Abkommen, weil es ein
Instrument wäre, das für die soziale Sicherheit, den Schutz der Umwelt,
die Bemühungen um einen Ausgleich zwischen den Ländern des Nordens und
des Südens schwerste Nachteile hätte und die wirtschafts- und
gesellschaftspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten der nationalen
Regierungen massiv einengen würde.
Der Widerstand ging von den Organisationen der zivilen
Gesellschaft, insbesondere den Organisationen der Ökologiebewegung, der
Entwicklungszusammenarbeit und den Gewerkschaften aus. Eine breite
Bewegung gegen das MAI formierte sich zB in Kanada, USA, Australien und
vielen europäischen Ländern. Am 11. März 1998 hat das Europäische
Parlament mit einer Resolution ebenfalls eine ablehnende Haltung gegenüber
dem MAI eingenommen und die nationalen Regierungen und Parlamente
aufgefordert, das Abkommen in der vorliegenden Form nicht zu
unterzeichnen. Die österreichische Regierung nahm zwar von Anfang an an
den Verhandlungen teil, hat aber bis jetzt weder die Öffentlichkeit noch
das Parlament über die weitreichenden Folgen dieses Abkommens informiert,
das schon im April 1998 hätte unterzeichnet werden sollen.
Unsere Kritik am MAI
Die zunehmende Globalisierung macht es notwendig, daß
weltweit gültige Regeln für die wirtschaftlichen Beziehungen aufgestellt
werden. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die Idee eines
multilateralen Investitionsabkommens, sondern dagegen, daß den Interessen
der Investoren eine schwerwiegende Priorität vor sozialen und ökologischen
Anliegen eingeräumt wird.
Eine Priorität die dazu führt, daß internationale
Vereinbarungen, die seit 1992 auf UNO-Konferenzen zu Fragen der Umwelt,
der Menschenrechte, der Sozialpolitik usw. beschlossen wurden, unterlaufen
werden. Eine Priorität, die auf nationaler Ebene den Regierungen
wesentliche Einschränkungen bezüglich ihrer Pflicht, für das Gemeinwohl
zu sorgen, auferlegt.
Einige der wichtigsten Kritikpunkte gegenüber dem
vorliegenden Entwurf sind:
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Das MAI wird in der OECD, also von den
Regierungen der Industrieländer ausgehandelt, die anderen Staaten können
nicht mitreden. Da aber insbesondere Entwicklungsländer auf
Auslandsinvestitionen angewiesen sind, werden sie gezwungen sein,
dem MAI beizutreten ohne selbst am Zustandekommen beteiligt gewesen
zu sein.
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Das MAI definiert den Begriff Investition sehr
breit. Vom MAI wären nicht nur Direktinvestitionen in die
Produktion betroffen, sondern auch der Dienstleistungs- und der
Finanzsektor und die intellektuellen Besitzrechte. Es könnte auch
gegen bestehende Gesetze geklagt werden, wenn sie einer ausländischen
Investition hinderlich werden könnten.
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Das MAI beinhaltet einen
Streitbeilegungsmechanismus, der es den Investoren ermöglicht,
Staaten wegen Nichteinhaltung der MAI-Regeln zu klagen und
Schadenersatz zu fordern. Es gibt aber den Regierungen nicht das
Recht, transnationale Unternehmen wegen der Verletzung der
Lebensinteressen ihrer Bevölkerung zu klagen. Es soll ein
internationales Tribunal eingerichtet werden, das ohne öffentliche
Kontrolle und ohne Einspruchsrecht des betroffenen Staates bindend
entscheidet. Das MAI schreibt nur Rechte der Investoren fest, aber
keine Pflichten.
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Das MAI untergräbt alle Bemühungen, die Sozial-
und Umweltstandards zu verbessern. Im Gegenteil: eine weitgehende
Aufhebung bzw. das Verhindern von Gesetzen, die die Rechte von
Arbeitnehmern und den Schutz der Umwelt sichern, wäre die Folge,
insbesondere in den Entwicklungsländern.
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Das MAI betrachtet alle Maßnahmen der
Gastregierung als Enteignung, die die Gewinnchancen der Investoren
beeinträchtigen. Dazu gehören u.a. nationale Gesetze zum Schutz
der Konsumenten, arbeitsrechtliche und umweltpolitische
Bestimmungen. Die Funktion des Staates als Ordnungs- und
Gestaltungsinstanz würde untergraben werden. Eine Regional- und
Strukturpolitik würde unmöglich gemacht, da jede spezielle Förderungsmaßnahme
auch auf jeden ausländischen Investor anzuwenden wäre. Dies würde
eine gezielte Entwicklungspolitik nicht mehr zulassen.
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Das MAI würde Beschränkungen der
Wirtschaftsbeziehungen (Boykott) gegenüber einem Land, zB aufgrund
von schweren Menschenrechtsverletzungen, verbieten. Das
Apartheid-Regime in Südafrika wäre unter diesen Bedingungen
vermutlich noch an der Macht.
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Das MAI hätte schwerste negative Folgen für die
Entwicklungsländer. Der Wettlauf dieser Staaten, den Investoren
noch günstigere Bedingungen anzubieten, würde verstärkt. Die
schon vorhandenen Sonderwirtschaftszonen, die weitgehend von steuer-
und arbeitsrechtlichen Gesetzen der Länder des Südens ausgenommen
sind, würden auf immer größere Teile der Wirtschaft dieser Länder
übergreifen. Präferenzabkommen zugunsten einiger Entwicklungsländer,
wie das Lomé-Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten, könnten
nicht aufrechterhalten werden. Eine nationale Begünstigung von
Kleinunternehmen würde nicht möglich sein.
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Das MAI sieht eine fünfjährige Kündigungsfrist
und eine anschließend fünfzehnjährige Verpflichtung zur
Einhaltung der MAI-Bestimmungen vor. Diese Bedingungen stehen im
eklatanten Widerspruch zu jeglicher demokratischer Willensbildung.
Forderungen
Es ist durchaus notwendig über allgemein anerkannte
Regeln für Auslandsinvestitionen zu verhandeln, doch muß dabei das
Allgemeinwohl und nicht das partikuläre Interesse der transnationalen
Konzerne im Vordergrund stehen. Es kann nicht um einseitige Rechte von
Investoren gehen, sondern um ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und
Pflichten. Das MAI entspricht in keiner Weise dieser Zielsetzung. Wenn
auch der Abschluß des Abkommens nicht wie vorgesehen schon jetzt im April
98 erfolgen wird, so werden die am Abkommen Interessierten alles daran
setzen, um die Unterzeichnung bald zu erreichen. Aus diesem Grunde fordert
die Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit (AGEZ) von der österreichischen
Bundesregierung:
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Sofortige Suspendierung der Verhandlungen über
den vorliegenden Entwurf, der in seiner Gesamtheit in die falsche
Richtung geht.
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Verlagerung der Verhandlungen zur UNO oder zur
WTO, um auch den Entwicklungsländern wenigstens theoretisch die
Chance der Mitsprache zu geben.
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Sicherstellung, daß ein solches Abkommen über
Investitionen die Verpflichtungen, die sich aus den bisherigen
UN-Konferenzen ergaben, nicht unterläuft.
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Politische Diskussion über Ziele eines solchen
Abkommens und eine unabhängige und umfassende Untersuchung der
sozialen, ökologischen und entwicklungspolitischen Auswirkungen des
MAI unter voller Beteiligung der Öffentlichkeit. Mit anderen
Worten, wer wären die Gewinner und wer die Verlierer?
-
Ablehnung eines Abkommens, das grundlegende
Rechtsprinzipien zB dadurch verletzt, daß es nur ein einseitiges
Klagerecht der Investoren gegenüber den Gastregierungen und nicht
umgekehrt gibt und daß eine rückwirkende Aufhebung von nationalen
Gesetzen verlangt werden könnte.
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Transparenz bei Verhandlungen über
internationale Abkommen, Information der Öffentlichkeit und
insbesonders Mitsprache des Parlaments vor der Unterzeichnung eines
derartigen Dokuments.
Wien, 25. März 1998
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