Die Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit
(AGEZ) hat bereits am 25. März 1998 ein erstes Positionspapier zum MAI
erstellt und dieses in der vorliegenden Form abgelehnt. Nachdem die
Verhandlungen bei der OECD über das MAI im April 1998 zu keinem Ergebnis
führten und zugleich die Kritik an diesem Vertrag stark zunahm, hat die
österreichische Bundesregierung auch Repräsentanten der zivilen
Gesellschaft eingeladen, Anmerkungen zum Vertragsentwurf bis Ende Juli
einzubringen.
Vertreter der AGEZ hatten am 30. Juni 1998 gemeinsam
mit Mitgliedern des EH-Beirates die Gelegenheit, unter dem Vorsitz des
Sektionsleiters Dkfm. Ulrich Stacher (BKA) mit dem österreichischen
Chefverhandler für den MAI-Vertrag, Dr. Manfred Schekulin vom
Wirtschaftsministerium, zu diskutieren. Wir betonten bei dieser
Diskussion, daß es für alle, die nicht über den entsprechenden Apparat
verfügen, unmöglich ist in kurzer Zeit den Vertragstext in jeder
Hinsicht zu überprüfen und zu bewerten, schon gar nicht die sozialen, ökonomischen,
ökologischen, entwicklungspolitischen, demokratiepolitischen und völkerrechtlichen
Auswirkungen dieses Vertragswerkes einzuschätzen. Wir können daher nur
Teilbereiche des Vertragswerkes herausgreifen und wir müssen uns z.T. auf
Autoritäten verlassen, die uns glaubwürdig erscheinen. Diese Situation,
die auch viele mit Detailfragen beschäftigte Beamte in diversen
Ministerien offensichtlich nicht meistern können, kann nur dadurch
beseitigt werden, daß unabhängige Experten mit den genannten Fragen befaßt
werden. Experten, die gemeinsam von Regierung und der Zivilgesellschaft
bestellt werden.
1. Die Entschließung des Europäischen Parlaments zum
MAI
Wir betrachten diese Entschließung als von hohem
politischen Wert und zitieren daraus einige, uns besonders wichtig
erscheinende Passagen. Wir betonen, daß die hier angeführten Bedenken
und Kritiken von der OECD bisher nicht ausgeräumt wurden.
Das Europäische Parlament hält u.a. fest (Zahl
A4-0073/98):
"D. In Besorgnis darüber, daß im Vertragsentwurf
über ein Multilaterales Abkommen für Investitionen (MAI) ein
Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Investoren besteht, das
diesen volle Rechte und Schutz gewährt, während die Unterzeichnerstaaten
sich schwerwiegenden Verpflichtungen unterwerfen, die ihre Bevölkerungen
ungeschützt lassen könnten,
F. in der Erwägung, daß das Ziel eines MAI darin
bestehen sollte, einem für die betreffenden Bevölkerungsgruppen
verheerenden und ruinösen Wettbewerb unter Investoren vorzubeugen, um im
globalen Maßstab eine ökologisch und sozial verträgliche und regional
ausgewogene dauerhafte Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen,
H. in der Erwägung, daß die EU noch keinerlei
Untersuchungen ("impact studies") über die Auswirkungen des MAI
auf Verkehr, Handel und Arbeitsmarkt oder auf geistiges Eigentum zur Verfügung
gestellt hat und die Kompatibilität mit der bestehenden Umwelt-, Sozial-
und Kulturgesetzgebung und mit der Gesetzgebung in bezug auf geistiges
Eigentum der EU, die Beziehung mit den AKP-Ländern und die
Entwicklungspolitik der EU sowie das Verhältnis des MAI zu
internationalen Umweltabkommen, die internationale Übereinkommen im
Bereich geistiges Eigentum und Regionalabkommen weiterhin ungeklärt sind,
I. richtet folgende Empfehlungen an die Kommission:
2. fordert die Kommission auf, innerhalb eines
angemessenen Zeitraums eine unabhängige und gründliche Bewertung der
Auswirkungen auf die Bereiche Soziales, Umwelt und Entwicklung vorzunehmen
und dabei festzustellen, inwieweit das MAI-Projekt folgendem
entgegensteht:
a) einschlägigen internationalen Übereinkommen, wie
der Erklärung von Rio, der Agenda 21, den UN-Richtlinien betreffend den
Verbraucherschutz (1985), dem durch die UNCTAD festgelegten "Set of
Multilaterally Agreed Principles for the control of restrictive business
practices" (1981), dem HABITAT "Global Plan of Action"
sowie den bereits durch die OECD eingegangenen internationalen
Verpflichtungen;
c) der regionalen, nationalen und EU-Gesetzgebung, die
auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung abzielt
3. stellt fest, daß das angestrebte Abkommen auch
Nicht-OECD-Mitgliedsstaaten und damit insbesondere den Entwicklungsländern,
zum Beitritt offensteht; sieht jedoch in der Tatsache, daß diese keinen
Einfluß auf den Inhalt des Abkommens selbst nehmen können, ein
wesentliches Defizit des MAI und fordert die am Abschluß des MAI
beteiligten Staaten auf, keinerlei Druck auf die Entwicklungsländer auszuüben,
um sie zum Beitritt zu bewegen;
12. ist besorgt, daß die Leistungserfordernisse
("performance requirements") das Recht von Staaten einschränken
könnten, bestehende Industriepolitiken, insbesondere im Bereich der
Sozial-, Umwelt- und Kulturgesetze sowie im Bereich der Gesetze in bezug
auf geistiges Eigentum, in Zukunft durchzuführen und bedarfsgerecht
weiterzuentwickeln, und befürchtet, daß EU-Mitgliedsstaaten in diesen
Bereichen in den nächsten Jahren unter Druck geraten;
14. besteht desweiteren darauf, daß nicht nur in der
Präambel des MAI Bezug auf die Beachtung internationaler
Menschenrechtspakte sowie Umwelt- und Sozialstandards genommen wird und
das MAI eindeutige Bestimmungen enthält, die ein Absenken bestehender
Umwelt- und Sozialnormen durch das MAI verhindern und die Einführung
neuer Standards ermöglichen;
20. ist sich bewußt, daß die Vertragsparteien zunächst
auf einer begrenzten Anzahl von Ausnahmen von den Grundbestimmungen des
MAI bestehen müssen; fordert jedoch zugleich Aufklärung darüber, ob die
"standstill"- und "roll-back"-Verpflichtungen der
weiteren Harmonisierung der Gesetzgebungen innerhalb der
EU-Mitgliedsstaaten im Wege stehen könnten;
22. bedauert, daß das MAI Fragen der Besteuerung
international operierender Unternehmen weitgehend ausklammert, begrüßt
jedoch zugleich, daß für den Bereich der Investitionsanreize Regeln
vereinbart werden sollen, die einen wettbewerbsverzerrenden
internationalen Subventionswettlauf um Betriebsansiedlungen vermeiden
sollen; fordert die Verhandlungspartner auf, die Bereiche Besteuerung und
internationale Wettbewerbspolitik in die "Built-in-Agenda"
aufzunehmen;
23. hält die vorgesehenen Bestimmungen für den
Investitionsschutz, insbesondere bezüglich Enteignung, Entschädigung
sowie Kapital - und Gewinntransfer für zu weitgehend; ist der Auffassung,
daß die Regierungen dafür sorgen müssen, daß diese nicht zu Entschädigungszahlungen
verurteilt werden können, wenn sie Normen in bezug auf Umwelt, Arbeit,
Gesundheit und Sicherheit aufstellen;
25. weist auf die Neuartigkeit des vorgesehenen
Streitschlichtungsverfahrens hin, das es auch privaten Unternehmen ermöglichen
wird, gegen die Regierung einer Vertragspartei vorzugehen; hält diese
Fortentwicklung des Rechtsschutzes für zweifelhaft und bittet zu
bedenken, ob die bestehenden nationalen und internationalen
Streitschlichtungsverfahren nicht ausreichend sind; fordert in jedem Fall
ein ausgewogenes Rechtsschutzsystem, das sowohl dem Investor die
Durchsetzung seiner aus dem Abkommen folgenden Rechte wie auch dem
Vertragsstaat die Sicherstellung der Einhaltung seiner zwingend sozial-
und umweltrechtlichen Bestimmungen ermöglicht;
35. schlägt vor, daß Strukturen für die
demokratische Ratifizierung aller im Rahmen der WTO- oder der OECD
abzuschließenden Abkommen geschaffen werden und daß die
Wechselbeziehungen zwischen den Rechtsvorschriften internationaler
Organisationen, der EU und der Mitgliedsstaaten genau untersucht werden;
36. beauftragt seinen Juristischen Dienst, in enger
Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen den Entwurf
des MAI und die einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts einer
Überprüfung zu unterziehen, um zu ermitteln, ob bestehende Rechtsakte
nach Artikel 189b vom MAI berührt würden; beauftragt seinen Juristischen
Dienst ferner, regelmäßig über die Ergebnisse seiner Bewertungen
Bericht zu erstatten;
37. fordert die Kommission, den Rat und die
Mitgliedsstaaten auf, den endgültigen Entwurf des MAI gemäß dem im
Artikel 228 Absatz 6 des EG-Vertrags vorgesehenen Verfahren dem
Gerichtshof zur umfassenden Prüfung vorzulegen;
II. ersucht die OECD, auf die vorstehend gemachten
Anmerkungen bezüglich des MAI-Entwurfs gezielt und ausführlich zu
reagieren;
IV. fordert die Parlamente und die Regierungen der
Mitgliedsstaaten auf, das MAI in seiner derzeitigen Fassung nicht zu
akzeptieren;"
Soweit einige Einschätzungen und Forderungen des Europäischen
Parlaments, denen wir uns vollinhaltlich anschließen.
2. Entwicklungspolitische Auswirkungen
Die in der Diskussion oft geäußerte Meinung, daß
Auslandsinvestitionen (bzw. Finanzanlagen im allgemeinen) auf jeden Fall
den Wohlstand einer Gesellschaft mehren, ist empirisch nicht haltbar. So
hat die rasante Zunahme der Auslandsinvestitionen in Mexiko z.B. nicht
einmal auf makroökonomischer Ebene zu einem Wachstum des
Pro-Kopf-Einkommens geführt, ganz zu schweigen von der zunehmenden
ungerechten Einkommensverteilung, die mit den Investitionen einhergeht.
Damit sich Investitionen auf den Wohlstand positiv auswirken, damit
Entwicklungswege eröffnet werden, müssen die nationalen und regionalen
Regierungen die Möglichkeit haben, entsprechende Steuerungsmaßnahmen
einzusetzen. Genau das würde aber z.B. durch die
"Performence-requirement"-Bestimmungen des MAI verhindert, die
besagen, daß es verboten wäre, von ausländischen Investoren zu
verlangen, daß sie
-
einen bestimmten Prozentsatz an einheimischen
Arbeitskräften beschäftigen
-
inländische Vorprodukte verwenden müssen
-
Importe und Exporte in einem bestimmten Verhältnis
zueinander stehen sollen
-
Technologietransfer ermöglichen
-
Kooperationen mit einheimischen Unternehmen
eingehen müssen
Alles Maßnahmen, die Regierungen eventuell setzen müßten,
um eine Entwicklung zum Wohle der Gesellschaft voranzutreiben.
Aus entwicklungspolitischer Sicht gibt es am Verhalten
der Transnationalen Konzerne (TNCs) immer wieder folgende Kritik:
-
Einschränkung oder Aufteilung von Märkten unter
Tochtergesellschaften und Exportverbot an Tochtergesellschaften,
wodurch für das Gastland negative Auswirkungen auf die
Zahlungsbilanz entstehen
-
Exzessive Gewinne und Gebühren auf Grund ihrer
monopolistischen Stellung in der Wirtschaft des Gastlandes
-
Billiger Aufkauf bestehender lokaler Firmen,
anstatt neue Produktionsstätten zu schaffen
-
Finanzierung durch lokale Kreditaufnahme, wodurch
die lokalen Sparquoten abgesaugt werden und das Kapital für die
Investitionen der einheimischen Unternehmer fehlt
-
Das talentierteste Personal des Gastlandes wird
abgeworben ("braindrain")
-
Restriktiver Zutritt der Tochtergesellschaften
durch die Zentralisierung von Forschung und Entwicklung in der
Konzernzentrale. Tochtergesellschaften bekommen nur Lizenzen für
bestehende oder veraltete Technologien
-
Schlüsselpositionen werden nur an Ausländer
vergeben
-
Zuwenig Training und Entwicklung einheimischen
Personals
-
Beitrag zur Preisinflation bei Monopolstellung
-
Verletzung sozialer Rechte und Frustrierung der
Ziele nationaler Entwicklungspläne
-
Dominierung von Schlüsselsektoren der
einheimischen Wirtschaft
-
Gefahr der politischen und wirtschaftlichen
Einflußnahme durch ausländische Regierungen
Um die lokalen Interessen zu schützen, wäre
notwendig:
-
Verpflichtung zur Hereinnahme einheimischer
Beteiligung
-
Teil des Schlüsselpersonals und Managements muß
aus Einheimischen bestehen
-
Auslandsinvestitionen sollen technologische
Impulse für das Gastland bringen
-
Setzung von Obergrenzen für Linzenzgebühren für
Technologien
-
Recht auf Vertragsänderungen um lokale
Interessen zu bevorzugen
-
Finanzierung durch ausländische Finanzmärkte
und die Verpflichtung, Kapitalerhöhungen durch Hereinnahme lokaler
Partner durchzuführen
-
Ausbildungsprogramm für Personal
-
Bevorzugte Verwendung inländischer Vorprodukte
-
Keine Exportbeschränkung der Tochtergesellschaft
des Gastlandes durch die Konzernzentrale.
Alles das wird aber durch das MAI klar untersagt.
Damit käme es zu einer Entmachtung der Politik, zu
einer Deregulierung, die es den Entwicklungsländern unmöglich macht,
z.B. jene Wege zu beschreiten, die die asiatischen Tigerstaaten gingen,
und die ihnen stets als Vorbild empfohlen wurden. Diese betrieben eine
massive Industriepolitik zum Aufbau der einheimischen Industrie mit
scharfen Kontrollen der Importe und Exporte, eine gezielte Besteuerung
ausländischer Investitionen und setzten staatlich kontrollierte
Unternehmen als Impulsgeber in strategischen Sektoren ein. Erst nachdem
ein vertretbares Entwicklungsniveau erreicht wurde, öffneten sich diese Länder
dem internationalen Wettbewerb.
Es ist unbestritten, daß Entwicklungsländer
Auslandsdirektinvestitionen brauchen, insbesondere dann, wenn es sich um
Direktinvestitionen handelt, die der Produktion zugute kommen, menschenwürdige
Arbeitsplätze und interne Kaufkraft zu schaffen. Im MAI wird jedoch ein
extrem weiter Investitionsbegriff verwendet, mit dem offensichtlichen
Ziel, die Finanzanlagen vor etwaigen Veränderungen der politischen
Rahmenbedingungen auf jeden Fall zu sichern.
Indem es vor allem die Vermehrung des in vielen Ländern
des Südens hochverzinsten (in Brasilien z.B. mit 28%) Finanzkapitals fördert,
drückt das MAI den produktiven Sektor und vergrößert dadurch den
Abgrund zwischen arm und reich. Daher ist es schon aus diesem Grund den
Zielsetzungen jedweder staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, die diesen
Namen verdient, in höchstem Maße abträglich.
Dazu kommt noch, daß die Regierungen des Südens quasi
dazu gezwungen würden, jeglichen Protest gegen die von außen verordneten
Strukturanpassungsmaßnahmen im Keim zu ersticken. Jeglicher Widerstand
der indigenen Bevölkerung zur Verteidigung ihrer Autonomie würde eine
Intensivierung der staatlichen Repression ebenso nach sich ziehen wie die
Kämpfe der Gewerkschaften und Bauernorganisationen um die Anhebung ihrer
Hungerlöhne oder um eine längst fällige Agrarreform.
Damit die Investitionen tatsächlich Entwicklungswege
öffnen und nicht erschweren, genügt es daher nicht, wenn dem MAI die völlig
unverbindlichen OECD-Richtlinien für das Verhalten der TNCs im Anhang
hinzugefügt werden, da diese bei Nichteinhaltung keine Sanktionen
vorsehen.
Wenn das MAI in Kraft tritt, stehen die Entwicklungsländer
vor dem Dilemma: entweder auf Auslandsdirektinvestitionen weitgehend zu
verzichten oder die für das Land nachteiligen Bedingungen anzunehmen. Es
wird voraussichtlich zwischen den Ländern zu einem Standortwettbewerb auf
Kosten des Absenkens der Umwelt- und Sozialstandards kommen, selbst dann,
wenn das MAI ein Verbot des Absenkens solcher Standards beinhalten würde
(was noch völlig offen ist), da für eine Regierung, die so handelt,
keine Sanktionen vorgesehen sind. Es ist kaum anzunehmen, daß die
Konzerne eine Regierung deswegen klagen würden.
Bezüglich des Wertes von Auslandsdirektinvestitionen
existiert eine Studie des "South Center" (Genf), deren Ergebnis
in folgendem Satz zusammengefaßt werden kann:
"Auslandsdirektinvestitionen versprechen mehr als sie letztlich
bewirken. Ihr Nutzen hängt in der Regel stark von den politischen
Bestimmungen ab, denen sie im Gastland unterworfen sind".
Für die Entwicklungsländer ist es unerläßlich, daß
sie die politischen Rahmenbedingungen für Investitionen selbständig und
ohne Benachteiligung definieren können.
3. Forderungen
Aufgrund dieser Überlegungen wiederholt und vertieft
die AGEZ die schon im März 1998 präsentierten Forderungen:
-
Sofortige Suspendierung der Verhandlungen über
den vorliegenden Entwurf, der in seiner Gesamtheit in die falsche
Richtung geht
-
Verlagerung der Verhandlungen zur UNO. Die
Vereinten Nationen scheinen die einzige internationale Instanz zu
sein, in der der Investitionsschutz überhaupt eine Chance hätte,
Zug um Zug mit den unter ihren Auspizien zustandegekommenen Erklärungen
zum Schutz der Menschenrechte (Wien), der Umwelt (Rio de Janeiro)
und der sozialen Rechte (Kopenhagen) diskutiert zu werden. Mehr
noch: durch die Junktimierung des Investitionsschutzes und des
Schutzes der Menschen vor unsozialen und umweltfeindlichen
Investitionen könnte den von den verschiedenen UN-Organisationen
erhobenen Forderungen Nachdruck verliehen und ihre Rolle gestärkt
werden.
-
Sicherstellung, daß ein solches Abkommen über
Investitionen die Verpflichtungen, die sich aus den bisherigen
UN-Konferenzen ergaben, nicht unterläuft. Dazu ist notwendig, daß
die Verbindlichkeit der Beschlüsse von Kopenhagen, von Rio, von
Wien etc. dasselbe Niveau haben wie ein Abkommen über
Investitionen. Dazu wird es allerdings notwendig sein, das
Investitionsabkommen von Grund auf neu zu gestalten, indem nämlich
z.B. der Schutz der sozialen und ökonomischen Menschenrechte als
oberste Priorität und nicht als bloß dekoratives Beiwerk eines
multilateralen Investitionsabkommens angesehen würde.
-
Gerade das 50jährige Bestehen der
Menschenrechtserklärung und der fünfte Jahrestag der
UN-Menschenrechtskonferenz von Wien würde Österreich in diesem
Sinne geradezu dazu prädestinieren, einen aktiven Beitrag zu
leisten. Sollte das aber nicht bald geschehen, würde wahrscheinlich
Kanada und evtl. auch Frankreich einen solchen Vorschlag einbringen,
der in den dortigen Regierungskreisen bereits stark diskutiert wird.
-
Politische Diskussion über die Ziele eines
Abkommens über Auslandsinvestitionen: Die grundsätzliche Frage
ist, ob ein Investitionsabkommen die negativen Auswirkungen der
neoliberalen Globalisierung auf Demokratie, soziale Gerechtigkeit
und Umwelt noch verstärken, oder diesen entgegenwirken soll? Wir
fordern insbesondere, daß das Abkommen eine sozial gerechte,
demokratische und nachhaltige Entwicklung fördert und nicht
behindert.
-
Gerade aufgrund des enormen Interesses, das die
TNCs diesem Abkommen beimessen gibt es eine historische Chance, es
zum Gegenstand eines breit angelegten partizipatorischen
Diskussionsprozesses zu machen, der mit Hilfe fortschrittlicher (im
Sinne von menschenwürdiger und nicht menschenverachtender)
Regierungen nach und nach alle Sektoren der Gesellschaft ergreifen könnte.
Auf diese Weise könnte ein demokratischer Konsensfindungsprozeß,
der natürlich auch auf die Gesellschaften (und nicht bloß die
Regierungen) des Südens ausgedehnt würde helfen, das derzeit
bestehende Ungleichgewicht zwischen Wirtschaft und Politik zu
revertieren.
-
In diesem Falle würde auch die grundlegend
antidemokratische Tendenz des MAI zutage treten, das neue
Rechtsprinzipien zum Nachteil der betroffenen Bevölkerungen enthält,
wie z.B. das "top-down-Prinzip", wodurch alles, was nicht
ausdrücklich als Ausnahme angemeldet wird, unter den Vertrag fällt
und die Regierungen durch die "stand-still"- und
"roll-back"-Klauseln über Dekaden hindurch gezwungen
werden können, weitere Konzessionen zugunsten der Investoren zu
machen.
-
Es würde aber auch der Forderung nach
Transparenz Rechnung getragen werden: diese ist nämlich dann nicht
gegeben, wenn hunderte Seiten von komplizierten Texten, an denen
OECD-Experten seit Jahren arbeiten, innerhalb kurzer Zeit beurteilt
werden sollen, sondern dann, wenn unabhängige Experten (Juristen,
Politologen, Wirschaftswissenschafter, Ökologen und Experten der
Entwicklungspolitik) ausreichend Zeit und Möglichkeit haben, den
Vertragsentwurf zu studieren und zu bewerten.
Bei diesem Punkt verweisen wir wieder auf die bereits
oben genannten, vom EU-Parlament eingeforderten Studien und Gutachten.
Solange diese nicht vorliegen, und solange die österreichische Öffentlichkeit
und Zivilgesellschaft nicht die Möglichkeit hat, die Position unabhängiger
Experten kennenzulernen, fordern wir die Regierung auf, die Verhandlungen
über das MAI innerhalb der OECD nicht weiterzuführen und die vom
Bundeskanzler verordnete Nachdenkpause zu nützen, um eine grundsätzliche
Neuorientierung des multilateralen Investitionsschutzes im oben
skizzierten Sinne zu initiieren.
Wien, 8. Juli 1998