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Für eine nachhaltige Entwicklungspolitik Österreichs
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Für eine nachhaltige Entwicklungspolitik Österreichs
AGEZ-Zielsetzungen an die neue Regierung
Die Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit - AGEZ, der Dachverband von 29 österreichischen Nichtregierungsorganisationen der
Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit, erwartet, dass von der nächsten Regierung neue Akzente und Fortschritte in der
Entwicklungspolitik gesetzt werden. Die AGEZ hat dazu 15 konkrete Zielbereiche formuliert, die - so der politische Wille vorhanden - in der kommenden
Regierungserklärung bzw. in einem neuen Koalitionsabkommen aufgenommen werden können.
Jede gestaltende Politik bedarf der Vision, auch die Entwicklungspolitik im 21. Jahrhundert. Die Vision heißt: weltweite Durchsetzung der Menschenrechte,
Frieden, Armutsbekämpfung, Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Wir
erwarten von der Bundesregierung starke Akzente sowohl in der Bekämpfung der Ursachen der Armut und deren Auswirkungen als auch in der
Entwicklungsfinanzierung. Entwicklungspolitik kann nicht alle Probleme lösen, sie trägt aber ent-scheidend dazu bei, weltweit gerechte Verhältnisse zu schaffen. Als eines der reichsten Länder muss Österreich in der kommenden Legislaturperiode eine größere
Verantwortung für die Nord-Süd-Politik übernehmen und
Entwicklungspolitik als Aufgabe quer durch alle anderen Politikbereiche verankern.
Allgemeine Politikausrichtung
Armutsbekämpfung
Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (EZA) setzt die Beschlüsse der Millenniums-Erklärung 2000, insbesondere das Ziel der Halbierung der weltweiten Armut, sowie die Beschlüsse der UN-Konferenzen von Monterrey
(Entwicklungsfinanzierung) und Johannesburg (Nachhaltige Entwicklung) 2002 zügig um, wobei der Rolle der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Österreich wie in den Ländern des Südens und Ostens ein zentraler Stellenwert zukommt. Österreich nimmt eine Vorreiterrolle in den Bereichen ein, in denen aufgrund der
Blockadehaltung einiger Staaten bei den UN-Gipfeln weitergehende Vereinbarungen nicht erreicht werden konnten. Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit ist konsequent auf die Situation der Armen ausgerichtet ("Koalition gegen die
Armut") und nicht auf eventuelle Interessen der österreichischen Exportwirtschaft. Besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, alte Menschen und Indigene werden vorrangig berücksichtigt.
Entwicklungspolitische Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Bundesregierung anerkennt den besonderen Wert der entwicklungspolitischen Bildungs-, Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit, um im eigenen Land
Bewusstseinsbildung und Verständnis für den Kreislauf aus Armut, Krieg und Umweltzerstörung aufzuzeigen. Dafür werden entsprechend einer Empfehlung des UN-Entwicklungsprogrammes UNDP zumindest 2% der gesamten
Entwicklungszusammenarbeitsausgaben jährlich aufgewendet.
Förderung der Zivilgesellschaft - eigener NGO-Budgetbereich
Die österreichische Bundesregierung legt ein klares Bekenntnis zur Förderung der zivilgesellschaftlichen und gesellschaftsgestaltenden Kräfte in Österreich ab und bezieht diese in die Gestaltung der Politiken ein. Österreich stärkt die Rolle der Zivilgesellschaft und verbessert die Rahmenbedingungen für den Non-Profit-Bereich. Die gemeinnützigen entwicklungspolitischen
Nichtregierungsorganisationen haben eine sichere und längerfristige Basis für ihre Arbeit. Ein eigener NGO-Budgetbereich innerhalb der bilateralen Programm- und Projekthilfe ist
eingerichtet.
Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie
Die österreichische Regierung sieht die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie in Österreich als eine entscheidende Aufgabe an und wird sich aktiv für eine integrative Umwelt- und Entwicklungspolitik einsetzen, die gleichermaßen Ressourcenschutz und Ökologie, soziale und wirtschaftliche
Entwicklung, Menschenrechte sowie ethnische, kulturelle und gender-Aspekte
einbezieht.
Antirassismus, Antidiskriminierung und Asyl
Österreich setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene unmissverständlich gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Sexismus ein. Die Bundesregierung beschließt eine umfassende Antidiskriminierungs-Gesetzgebung zum Schutz von Opfern von Rassismus und Diskriminierung, setzt die
Antidiskriminierungsdirektiven der Europäischen Kommission (Artikel 13 des
Amsterdamer Vertrags) und den Aktionsplan der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban um.
Jeder Mensch hat das Recht auf Obdach und Grundversorgung wie Nahrung und medizinische Hilfe: Österreich gewährt allen AsylwerberInnen das Anrecht auf Bundesbetreuung und auf faire und schnellere Asylverfahren.
Entwicklungsstrukturen
Entwicklungsfinanzierung - 0,7% des BNE
Entwicklungsfinanzierung ist als Investition in die gemeinsame Zukunft zu sehen und stellt einen wichtigen Maßstab für die Bereitschaft Österreichs dar, zu globaler Gerechtigkeit beizutragen. Österreich erhöht die Gesamtausgaben für
Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 auf 0,7% des BNE, insbesondere die Mittel für die bilaterale Programm- und Projekthilfe werden maßgeblich gesteigert. Die
Bundesregierung legt einen konkreten und verbindlichen Zeitplan vor, wie dieses 0,7%-Ziel zu erreichen ist und wird bis Ende der kommenden Legislaturperiode den von der EU bis 2006 angepeilten Durchschnitt von 0,39% erreichen.
Österreich setzt sich darüber hinaus auf internationaler Ebene für die Erschließung innovativer Finanzierungsquellen ein, wie beispielsweise die Besteuerung von
Devisentransaktionen (Tobin Steuer) und die Erhebung von Entgelten auf die
Nutzung globaler Güter (Meere, Luftraum).
Kohärenz und Koordination der EZA-Agenden
Die österreichische Bundesregierung setzt die im neuen
Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz verankerte Kohärenz um. Die Ziele und Prinzipien der
Entwicklungspolitik werden bei den Maßnahmen aller Politikbereiche, die
Entwicklungsländer betreffen - Wirtschaftspolitik, Handelspolitik, Außenpolitik,
Landwirtschaftspolitik, Umweltpolitik, Finanzpolitik, Sozialpolitik etc. - beachtet.
Österreich setzt Schritte hinsichtlich des Schaffens des entsprechenden gesetzlichen Rahmens damit die Koordination und Konzentration der EZA-Kompetenzen er-möglicht wird.
Neuorientierung der Struktur der EZA im Dialog
Österreich stellt Überlegungen und konkrete Maßnahmen für eine
Neuorientierung der zukünftigen Innen- und Außenstruktur der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit an. Ein österreichweiter Dialog über die Inhalte und
Struktur der Entwicklungszusammenarbeit wird mit allen AkteurInnen der österreichischen EZA unter Einbeziehung von ProjektpartnerInnen aus dem Süden und
Osten geführt.
Einbindung in EU- und internationale Angelegenheiten zur gerechten Gestaltung von Globalisierung
Soziale, ökologische und gerechte Weltwirtschaft
Österreich nimmt eine initiative Rolle in der EU ein, um zu einer gerechten,
sozialen und ökologischen Weltwirtschaftsordnung beizutragen und wird sich in der EU für ein stärkeres Engagement der Industrieländer zur Beseitigung ungerechter und ausbeuterischer Strukturen der Entwicklungsländer einsetzen (z.b.
Abschaffung der marktverzerrenden Agrarsubventionen des Nordens bei gleichzeitiger Öffnung des europäischen Agrarmarktes für Produkte aus dem Süden; Förderung des Fairen Handels). Österreich setzt sich für einen verbindlichen Kodex (Menschenrechts- und Umweltstandards) für transnationale Unternehmen ein.
Reformierung der internationalen Entscheidungsgremien
Die österreichische Bundesregierung setzt sich für den Vorrang von Verträgen im Bereich der Menschen- und Umweltrechte vor WTO-Abkommen ein und macht sich für die Demokratisierung und die umwelt- und sozialverträgliche
Ausrichtung der internationalen Entscheidungsgremien wie Weltbank, Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation, regionale Entwicklungsbanken und Europäische Kommission (EU-Konvent) stark.
Stopp GATS
Österreich setzt sich für Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Gestaltung der GATS-Dienstleistungsvereinbarungen ein. Die öffentlichen
Aufgaben wie Wasserversorgung, Bildung und Gesundheitswesen dürfen nicht
Gegenstand von Kommerzialisierung durch Privatisierung sein. Die bereits gültigen
Vereinbarungen werden auf ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft überprüft.
Entschuldung
Österreich erlässt den ärmsten Ländern ihre gesamten Schulden. Alle
Entschuldungsmaßnahmen (auch die derzeitigen Beiträge zur HIPC-Initiative) werden nicht als Ausgaben der Entwicklungszusammenarbeit angerechnet. Die österreichische Bundesregierung setzt sich für Entschuldung im Rahmen der
internationalen Staatengemeinschaft und für die Einführung eines transparenten - und vom IWF unabhängigen - Verfahrens zur Schuldenregulierung (Insolvenzrecht) ein.
Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards für Exportkredite
Ein verantwortungsvolles Schuldenmanagement schließt auch die Gläubiger mit ein. Österreich schreibt verbindliche Umwelt-, Sozial- und
Menschenrechtsstandards bei der Vergabe staatlicher Exportgarantien und -kredite fest.
Einfluss auf die europäische Entwicklungspolitik
Österreich setzt sich dafür ein, dass die EU-Entwicklungspolitik auf
Armutsbekämpfung fokussiert wird und die EU-Haushaltsmittel dafür deutlich erhöht
werden. Die Bundesregierung tritt dafür ein, in der EU Kohärenzprobleme zu
beseitigen. Sie wirkt auf die EU-Kommission dahingehend ein, die eigenständige Rolle der NGOs und ihrer Netzwerke im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik zu fördern.
Wien, am 17. Oktober 2002
AGEZ-Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit
Dachverband der österreichischen entwicklungspolitischen NGOs
Tel und Fax: 01/317 40 16
E -mail: agez-office@utanet.at
Homepage: www.agez.at
AnsprechpartnerInnen für Rückfragen:
Mag. Elfriede Schachner, AGEZ-Geschäftsführerin und ExpertInnen aus den AGEZ-Mitgliedsorganisationen
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