Unterstützungserklärung 
AGEZ - Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit
ARGE MigrantInnenberatung Österreich
Asylkoordination Österreich
Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen
Dachverband für Interkulturelle Initiativen in Wien
Deserteurs- und Flüchtlingsberatung
Helping Hands
Initiativgruppe TschuschenPOWER
Jugendmagazin TOP ONE
Romano Centro
SOS Mitmensch
Verein Culture Meeting Point
Verein Projekt Integrationshaus
Verein zur Betreuung der Ausländer /innen in Oberösterreich
Wiener Integrationsfonds
ZEBRA - Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen und kulturellen Betreuung 
von Ausländern und Ausländerinnen in Österreich



Offener Brief 

An die Obleute der Nationalratsklubs
Und Mitglieder des Innenausschusses des Parlaments



Wien, im Juni 2002


Betrifft: Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997, das 
Asylgesetz 1997 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden. 



Sehr geehrte/r Herr / Frau Nationalratsabgeordnete !


Seit Anfang Juni 2002 liegt eine Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz vor, mit welcher das Fremdengesetz 1997, das Asylgesetz 1997 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden sollen. 
Bereits im März 2002 haben manche der unterzeichneten Organisationen (u. O.) unter dem Motto "Integration bedeutet: Gleiche Rechte und Chancen" im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Vorstellungen zu einer emanzipativen Gesetzgebung und Politik im Bereich Immigration und Integration dargelegt und daran das von der Regierung vorgelegte Fremdenrechtspaket gemessen. Sie haben im Zuge dessen integrationspolitische und juristische Bedenken vor allem im Hinblick auf jene Punkte des Reformpakets geäußert, die ihrem Verständnis von Integration zuwiderlaufen; das Integrationsverständnis der u. O. ist von der Herstellung von Rechts- und Chancengleichheit, zielgruppenspezifischer Förderung des freiwilligen Spracherwerbs, ausbildungsadäquater Positionierung am Arbeitsmarkt sowie von der Zielsetzung des sozialen Aufstiegs von EinwandererInnen getragen. 

Die unterzeichneten Organisationen möchten mit diesem offenen Brief nochmals auf die diskriminierenden Bestimmungen des Fremdenrechtspaketes aufmerksam machen, da die kritischen Stellungnahmen der Organisationen wie auch vieler anderer ExpertInnen und Institutionen seitens der Regierung bis heute kaum Beachtung gefunden haben. Damit verbunden ist der Appell an Sie als Abgeordnete/n, das Paket in dieser Form nicht zu beschließen, da es nach Ansicht der Organisationen Integration im oben definierten Sinn nicht fördert, sondern behindert.

Generell ist festzustellen, dass Österreich im Rahmen der Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft, seine Asyl-, Immigrations- und Integrationspolitik zu vereinheitlichen, aufgrund seiner bereits geltenden restriktiven Rechtslage eine besondere Bremserrolle einnimmt. So unlängst geschehen beim Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Familienzusammenführung, wo Österreich bei der Wartefrist für den Nachzug ausnahmsweise 3 statt 1 ½ Jahre eingeräumt wurde; das gilt ebenso in Bezug auf die Erweiterung der EG - Verordnung 1408/71 auf Drittstaatsangehörige ( Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige .. die innerhalb der EG zu- und abwandern). Auch hier wird Österreich im Rahmen der geänderten Verordnung seine rechtlichen Benachteiligungen von Drittstaatsangehörigen im Bereich der familienrechtlichen Leistungen, z.B. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld u.a. beibehalten dürfen. 

Die u. O. befürchten ähnliche Entwicklungen im Hinblick auf den von der Kommission im Frühjahr 2001 vorgelegten Richtlinienvorschlag zum Status langfristig niedergelassener Drittstaatsangehöriger. Dieser sieht die Erteilung eines langfristigen Aufenthaltstitels nach 5 Jahren Wohnsitz vor; die InhaberInnen eines solchen Titels sollen danach weitgehend mit EU - BürgerInnen gleichgestellt werden und auch Freizügigkeitsrechte innerhalb der EU genießen. Die vorliegende Fremdenrechtsreform 2002 führt zwar in Form des Niederlassungsnachweises eine solche "langfristige Aufenthaltsberechtigung - EG" ein. Gleichzeitig schafft sie für deren Erteilung aber zusätzlich zur Wohnsitzfrist erschwerte Voraussetzungen in Form der "Integrationsvereinbarung" ( = Verpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache bei Sanktionsandrohung). Bei aufrechtem Einstimmigkeitsprinzip im Rat könnte diese Ausgangslage zu einer Verwässerung auch dieses Vorschlags führen. Diese Tendenzen laufen der Absichtserklärung des Europäischen Rats von Tampere 1999 zuwider, niedergelassenen Drittstaatsangehörigen vergleichbare Rechte wie EU - BürgerInnen einräumen zu wollen.


Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren weitgehend unberücksichtigt

Die Stellungnahmen der Organisationen, die in zentralen Punkten mit jenen des BKA / Verfassungsdienst, Justizministeriums, Verwaltungsgerichtshofs und anderer öffentlicher Stellen übereinstimmen, haben nur in ganz geringem Ausmaß Eingang in die Regierungsvorlage gefunden. An der überwiegend integrationsbehindernden Ausrichtung der geplanten Reform hat sich nichts geändert. Auch die Regierungsvorlage sieht vor: 
· Abschaffung legaler Einwanderungsmöglichkeiten für andere als "Schlüsselkräfte"; 
· erhebliche Ausweitung des sog. "Saisoniermodells" und der Pendlerbeschäftigung;
· Einführung eines verpflichtenden Deutsch- und Integrationskurses ("Integrationsvereinbarung") bei 50%igem Kostenselbstbehalt mit weitreichenden Sanktionsandrohungen, Zielrichtung: sprachliche Anpassung anstelle von zielgruppenorientierter, arbeitsmarktpolitischer Förderung;
· Einführung eines Gesundheitszeugnisses und Verankerung schwerwiegender Krankheit als Versagungsgrund für einen sechs Monate übersteigende Erstaufenthaltstitel;
· Ungültigerklärung unbefristeter Aufenthaltstitel bei vermuteter Aufgabe des Wohnsitzes sowie 
· verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahmen gegen sogenannte "Scheinadoptionen". 


Legale Einwanderung für einfacher qualifizierte Tätigkeiten abgeschafft

Im Bereich der Bestimmungen für die Neuzuwanderung sehen die u.O. vor allem der weiteren Begrenzung der Neuzuwanderung durch die Abschaffung der Quote für einfach qualifizierte Berufe und berufliche Tätigkeiten unter der Einkommensgrenze von € 1.962,-- (knapp ÖS 27.000,--) mit großer Sorge entgegen; damit werden einerseits vor allem Frauen diskriminiert, deren Einkommen im Schnitt auch bei hoher fachlicher Qualifizierung und vergleichbarer Tätigkeit weit häufiger unter dieser Grenze liegt, als das bei Männern der Fall ist. Andererseits werden mit diesem Plan die Einwanderungsrealität der vergangenen Jahrzehnte und die in dieser Zeit etablierten Einwanderungswege und -ketten (vor allem aus der Türkei und Jugoslawien) völlig ignoriert. Einwanderungsregulierung muss - will sie etwas bewirken - auch diesen Realitäten Rechnung tragen. Andernfalls zwingt sie Menschen auf irreguläre Wege und gefährdet damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eine Politik, die einseitig auf Abschottung ausgerichtet ist, ohne legale Einwanderungswege zu eröffnen, ist auch laut Ansicht der Europäischen Kommission nicht zukunftsweisend (Mitteilung zur Vergemeinschaftung der Migrationspolitik vom November 2000). 


Neuzuwanderung ohne Integration gefährdet sozialen Zusammenhalt

Für andere zuwanderungswillige Menschen, nach deren Arbeitskraft ebenfalls Nachfrage besteht, bleibt nur der Weg in die Saison- oder Pendlerbeschäftigung. Die geplante Erweiterung bzw. Umgestaltung des "Saisoniermodells" (Verlängerungsmöglichkeit von 6 Monaten auf ein Jahr, weitere Erteilung nach einer Unterbrechung von 2 Monaten ohne zeitliche Obergrenze; angekündigte Ausweitung auf andere als typisch saisonale Wirtschaftsbranchen) und die Begriffserweiterung der Pendlerbeschäftigung (einmal wöchentliche statt tägliche Hin- und Rückfahrt) wird eine neue Arbeitskräftezuwanderung in bestimmten Bereichen zur Folge haben. Dies bestätigen auch Erfahrungen mit Saisonmodellen in anderen Ländern, z.B. der Schweiz, die dieses kürzlich abgeschafft hat; die Neuzuwanderung sog. "kurzfristig beschäftigter" AusländerInnen unterscheidet sich grundlegend von der bisherigen Arbeitskräftezuwanderung. Diese Menschen werden kein Recht auf Niederlassung, Familiennachzug sowie arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung nach einer gewissen Zeit haben.


Beschäftigungsrechtliche Verbesserungen der Reform untergraben

Damit wird auch nicht angemeldeter Arbeit ohne sozial- und arbeitsrechtlichen Schutz während der erzwungenen Pausen Vorschub geleistet. Die Erfahrungen mit dem Gastarbeitermodell der 70er und 80er Jahre belegen weiters, dass UnternehmerInnen an einem Rotationsmodell auch im Bereich einfach qualifizierter Tätigkeiten nicht interessiert sind und daher immer wieder dieselben Personen anstellen. Diese werden dauerhaft bei weitgehender rechtlicher Schlechterstellung zu Löhnen am untersten kollektivvertraglichen Niveau beschäftigt sein. Aufgrund der Ausweitung dieser schlechter gestellten Beschäftigungsverhältnisse besteht die Gefahr des Lohndrucks nach unten und der Entstehung neuer Verdrängungsprozesse am gesamten Arbeitsmarkt. Dadurch könnten auch die im Entwurf enthaltenen begrüßenswerten Änderungen zur Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Personen mit Niederlassungsnachweis sowie für manche Gruppen von Jugendlichen teilweise untergraben werden. Denn die realen Chancen dieser Menschen auf Eintritt in den Arbeitsmarkt werden, wie das WIFO im Herbst 2001 ausführte, durch die geplante Reform weiter verschlechtert. 


Integration als wechselseitiger Prozess erfordert Gleichstellung und Förderung 

Nach dem Verständnis der unterzeichneten Organisationen ist Integration ein wechselseitiger und vielschichtiger Prozess zwischen aufnehmender Gesellschaft und EinwandererInnen. Die Aufnahmegesellschaft trägt dabei die Verantwortung für die Schaffung von Rahmenbedingungen, die EinwandererInnen gleiche Rechte, Chancen und volle gesellschaftliche Teilhabe einräumen sowie ihren sozialen Aufstieg ermöglichen und fördern. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören:

Ø ein abgesichertes Aufenthaltsrecht möglichst bald nach der Einreise,
Ø der freie Zugang zum Arbeitsmarkt für legal niedergelassene Personen,
Ø ihre sozialrechtliche Gleichstellung,
Ø inner- und überbetriebliche sowie politische Mitsprache,
Ø individuelle und strukturelle Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung
Ø sowie vielfältige Maßnahmen zur beruflichen Förderung, Anerkennung von Ausbildungen und Förderung des sozialen Aufstiegs.

Solche Rahmenbedingungen, die ein positives Signal an EinwandererInnen senden, wären Basis und bestmöglicher Anreiz für das Erlernen der deutschen Sprache. 


Einseitige Pflichten und Sanktionen: Signal der Ablehnung an EinwandererInnen 

Die vorliegende Regierungsvorlage geht überwiegend einen völlig anderen Weg: Sie spricht zwar im Zusammenhang mit der Einführung der "Integrationsvereinbarung" vom Ziel, EinwandererInnen zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu befähigen. Zur Erreichung dieses Ziels sieht sie jedoch lediglich deren einseitige Verpflichtung vor, im Rahmen eines Deutsch- und Integrationskurses Grundkenntnisse der deutschen Sprache sowie "landes- und staatsbürgerliche Kenntnisse und Kenntnisse über europäische, demokratische Grundwerte" zu erwerben. Als einziger Beitrag der Aufnahmegesellschaft ist ein 50%er Zuschuss zu den Kurskosten vorgesehen. Das Lernen soll überdies unter großem Zeitdruck und Androhung von Sanktionen erfolgen: Bei Nicht- oder nicht rechtzeitiger Erfüllung tritt bereits nach 1 ½ Jahren ein unübersichtliches sowie verfassungsrechtlich bedenkliches System gestufter Sanktionen in Kraft, das von der Reduktion der Kostenbeteiligung des Bundes, über Geldstrafen bis hin zur Ausweisung führt. 

Dieser Verpflichtung stehen unmittelbar keine erweiterten Rechte für Neu- oder noch nicht 5 Jahre niedergelassene ZuwandererInnen gegenüber. Erst der nach 5 Jahren Wohnsitz erteilte Niederlassungsnachweis soll einen zeitlich und räumlich unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt eröffnen. Dieser Schritt ist zwar zu begrüßen, aber nicht ausreichend. Der NN wird die unbefristete Niederlassungsbewilligung (NB) ersetzen und an deren Voraussetzungen (fünfjähriger Wohnsitz, regelmäßiges Einkommen aus Erwerbstätigeit, kein absehbarer Versagungsgrund) PLUS Erfüllung der Integrationsvereinbarung geknüpft sein. Familienangehörige werden beim Zugang zum Niederlassungsnachweis gegenüber der jetzigen Rechtslage beträchtlich schlechter gestellt, da sie diesen künftig erst nach 5 Jahren Wohnsitz (bisher 2 Jahre Wohnsitz für unbefristete NB) erhalten. Damit wird die rechtliche und praktische Relevanz der Bestimmung stark eingeschränkt.

Die unterzeichneten Organisationen möchten abschließend nochmals an Sie appellieren, die mit weitreichenden Konsequenzen für neuzuwandernde wie niedergelassene EinwandererInnen verbundene Gesetzesmaterie grundlegend zu überdenken und von einer übereilten Beschlussfassung vor dem Sommer abzusehen. Um ein zukunftsweisendes Immigrations- und Integrationskonzept zu erarbeiten und umzusetzen, müsste zuvor einer breiten öffentlichen Diskussion unter Einbeziehung von WissenschafterInnen u.a. ExpertInnen, inklusive der Betroffenen, in ähnlicher Form wie in der BRD, Raum gegeben werden. 

Die unterzeichneten Organisationen stehen auch gerne für persönliche Gespräche zur Verfügung, sollten Sie den Wunsch haben, sich über einzelne Kritikpunkte am Fremdenrechtspaket der Bundesregierung im Detail zu informieren. 


Mit besten Grüßen

AGEZ - Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit, ARGE MigrantInnenberatung Österreich, Asylkoordination Österreich, Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen,
Dachverband für Interkulturelle Initiativen in Wien, Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, Helping Hands, Initiativgruppe TschuschenPOWER, Jugendmagazin TOP ONE, Romano Centro, SOS Mitmensch, Verein Culture Meeting Point, Verein Projekt Integrationshaus, Verein zur Betreuung der Ausländer /innen in Oberösterreich, Wiener Integrationsfonds, ZEBRA - Zentrum zur sozialmedizinischen, rechtlichen und kulturellen Betreuung von Ausländern und Ausländerinnen in Österreich

Für Rückfragen und / oder Antworten wenden Sie sich bitte an:

Norbert Bichl, Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen
Am Modenapark 6/8, 1030 Wien
Tel. 712 56 04 - 13, e-mail: n.bichl@migrant.at

Dr. Karin König, Wiener Integrationsfonds
Mariahilferstr. 103, 1060 Wien
Tel. 4000 - 81 518, e-mail: k.koenig@wif.wien.at 


P.S. Die Stellungnahmen der Organisationen zum Ministerialentwurf finden Sie unter:
http://www.asyl.at
http://www.migrant.at
http://www.deserteursberatung.at
http://www.integrationshaus.at
http://www.sos-mitmensch.at
http://www.wif.wien.at

Beilage: Integration bedeutet: Gleiche Rechte und Chancen, Februar 2002.