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Sind Menschenrechte doch teilbar?
Entwicklungsorganisationen kritisieren die Entscheidung im Fall Omofuma |
Die Hoffnung, dass die Tötung von Marcus Omofuma die dabei involvierten
Politiker und leitenden Beamten zu einem Schuldeingeständnis bewegen könnte, ist mit der geringfügigen Verurteilung der für die Tat verantwortlichen Beamten
erloschen (es wurde nur ein Strafausmaß von acht Monaten bedingt verhängt). Das offizielle Österreich und ein großer Teil der Bevölkerung gehen angesichts der Tatsache, dass Beamte einem wehrlosen Menschen grausamste Qualen zugefügt und seinen Tod zu verantworten haben, zur Tagesordnung über. Weder die Aus-führenden, noch deren Vorgesetzten scheinen sich bewusst zu sein, dass sie für die Sicherheit von Menschen und nicht nur von StaatsbürgerInnen Verantwortung tragen.
Die AGEZ, der Dachverband von 29 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit, weist auf die
Ungeheuerlichkeit der Tatsache hin, dass Menschenrechte an den Landesgrenzen ihre Gültigkeit verlieren. Es entsteht bei uns der Eindruck, dass Marcus Omofuma vor allem deswegen sterben musste, weil er Afrikaner und seine Hautfarbe schwarz war. Die AGEZ warnt davor, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch die
Verweigerung der politischen Verantwortung und durch die Folgenlosigkeit für die
Weisung gebenden Beamten gestärkt werden. Wurde die Abschiebepraxis seither
verändert, damit sich solche "Fälle" nicht mehr wiederholen können?
Die AGEZ warnt vor einer schleichenden Aushöhlung von Menschenrechten und menschlichen Grundwerten in Österreich. Globalisierung der Märkte allein macht keine Weltgesellschaft. Die Beachtung der Menschenrechte ist Grundlage dafür.
Rückfragehinweis:
Mag. Elfriede Schachner, AGEZ-Geschäftsführerin, Tel: 317 40 16 oder 0699 107 66 216; E-mail: agez-office@utanet.at; Homepage: www.agez.at
Wien, am 23. April 2002
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