AGEZ-POSITIONSPAPIER
Positionspapier der AGEZ zur Diskussion über die WTO



1) Präambel

Basierend auf der These, freier Handel nütze der gesamten Menschheit, versucht die WTO freien Handel als Ziel per se durchzusetzen. Die These ist durch die Realität widerlegt: trotz oder wegen der Liberalisierung des Handels haben die beiden letzten Jahrzehnte global erheblich mehr WohlstandsverliererInnen als WohlstandsgewinnerInnen hervorgebracht; die Gewinner sind in erster Linie transnationale Konzerne des Nordens, die eindeutigen Verliererinnen sind Frauen des Globalen Südens.

Die AGEZ vertritt die Auffassung, dass Handel per se kein Ziel sein kann. Handel ist ein Instrument, das der Erreichung von Zielen dient, deren Definition der Politik vorbehalten bleiben muss.

Freihandel mag zwischen gleichwertigen Partnern den Wohlstand fallweise erhöhen, sicher nicht aber zwischen ungleichen: zwischen hochindustrialisierten Volkswirtschaften einerseits und agrarisch strukturierten bzw. zum Rohstoffabbau gezwungenen Ländern andererseits. Denn die Gleichstellung von Ungleichem erhöht immer die Ungleichheit. Folglich haben bisherige Liberalisierungsrunden keineswegs zu allgemeinem Wohlstand geführt. Das Pro-Kopf-Einkommen von 80 Staaten ist heute niedriger als noch vor zehn Jahren. Afrikas Anteil am Welthandel ging seit den sechziger Jahren von sechs auf zwei Prozent zurück. Man spricht am Schwarzen Kontinent von Entindustrialisierung und vom Zusammenbruch des Binnenmarktes. In Lateinamerika droht durch Rohstoffabbau und intensive Exportlandwirtschaft ein Rückfall der Volkswirtschaften in den primären Sektor. Die vor allem in Ländern des Südens krass zunehmende Verelendung und Marginalisierung breiter Bevölkerungsschichten wirkt sich besonders auf Frauen aus: 70% der absolut Armen dieser Welt sind Frauen.

2) Entwicklung und Struktur der WTO

1948 trat das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) in Kraft, wodurch gemeinsame Leitlinien für die Handelspolitik der Staaten und Vereinbarungen über Zollsenkungen getroffen wurden. 1986 begannen die Verhandlungen der sogenannten Uruguay-Runde, wobei durch die Hereinnahme neuer Themen (Dienstleistungen, geistige Eigentumsrechte und Landwirtschaft) das GATT seine Kompetenzen weit über die Handelspolitik im engeren Sinne hinaus ausdehnte.

1995 wurde die World Trade Organisation (WTO) geschaffen, die den GATT-Vertrag übernahm, daneben aber auch Verträge für den Handel mit Dienstleistungen und geistigen Eigentumsrechten schuf. Weiters wurde ein Übereinkommen über die Beilegung von Streitfällen, wodurch gegen ein Land, das verurteilt wird, ökonomische Sanktionen ergriffen werden können, abgeschlossen. Das höchste Organ der WTO ist die alle zwei Jahre stattfindende Ministerkonferenz. Das General Council mit Sitz in Genf ist das ausführende Organ. Theoretisch hat jedes Mitgliedsland eine Stimme, doch sind in der Praxis die Entwicklungsländer mit ihren kleinen Delegationen nicht in der Lage, die Diskussionen in den zahlreichen Ausschüssen zu verfolgen, geschweige denn sie zu beeinflussen.

Die letzte Ministerkonferenz in Seattle im November 1999 hat deutlich gezeigt, dass die Industrieländer versuchen, die Entwicklungsländer von den entscheidenen Diskussionen auszuschließen, was mit ein Grund für das Scheitern dieser Konferenz war.

Die steile Karriere der WTO hat unter anderem folgenden Grund: In der UNO, in der es eigentlich alle institutionellen Voraussetzungen für die weltweite Koordination des Handels gibt, konnten die Industrieländer ihre Interessen nicht rasch genug durchsetzen. Denn die UNCTAD, die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung, berücksichtigt, wie ihr Name schon sagt, auch die Interessen des Südens. Aus diesem Grund bemühten sich die Industrieländer um Umgehung der UNO, und so kam es zum Protagonismus der WTO, mit deren Hilfe neoliberale Interessen viel effizienter durchgesetzt werden können. Die WTO will nicht Handel und Entwicklung, sondern "Freihandel", sprich Handel als Selbstzweck.

Von der Welthandelsorganisation zur Weltorganisation der Wirtschaftspolitik

Durch die Ausweitung der Themen, für die die WTO zuständig sein will (in Seattle wären auch die Themen Handel und Umwelt, Handel und Sozialstandards und die Verträge über Auslandsinvestitionen als Ersatz für das gescheiterte MAI auf der Tagesordnung gestanden), würde, wenn die Entwicklung nicht gestoppt wird, eine Situation geschaffen, die letztlich die gesamte Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten den WTO-Regeln, also den Regeln eines globalen Neoliberalismus, unterwirft.

Die Souveränität der Mitgliedsländer, die Anliegen der sozialen Gerechtigkeit, der Frauen, der Umwelt und der Menschenrechte würden noch mehr hinter den Interessen der transnationalen Konzerne und des internationalen Finanzkapitals zurückbleiben. Während die WTO über harte Sanktionsmechanismen verfügt, bleiben die internationalen Übereinkommen, die bei den diversen UNO-Konferenzen beschlossen wurden, weitgehend unerfüllt, und es gibt keine effizienten Mechanismen zu ihrer Durchsetzung.

So ist die WTO organisiert

  • Die 134 Mitgliedsländer (1999) der WTO wickeln über 90% des Welthandelsvolumens ab. 30 weitere Staaten, unter anderem China, haben sich um Aufnahme beworben.
  • Neuer WTO-Generaldirektor ist seit Herbst 1999 der Neuseeländer Mike Moore, der sein Amt im Jahr 2002 an den Thailänder Panitchpakdi Supachai übergeben wird.
  • Das höchste Organ der WTO ist die Ministerkonferenz der Wirtschafts- und Handelsminister, die mindestens alle zwei Jahre tagt. Sie bestimmt die zu verhandelnden Themenbereiche und fällt ihre Beschlüsse einstimmig. Vorbereitet werden die Entscheide in ständigen Verhandlungen, an denen die jeweiligen Wirtschafts-Attachés der Botschaften in Genf teilnehmen. Trotz ihrer Machtfülle wird die WTO weder von einem Parlament kontrolliert, noch ist sie gegenüber einer UNO-Organisation rechenschaftspflichtig.

Die WTO und ihre Verträge

Das Vertragswerk der WTO umfasst mehr als 20.000 Seiten. Die wichtigsten Abkommen, in zahlreichen Unterabkommen gegliedert, sind folgende:

  • Das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade); Regeln des internationalen Güterhandels, inklusive Landwirtschaft (AOA) und Textilien, und handelsrelevanter Investitionsmaßnahmen (TRIMs)
  • GATS (General Agreement on Trade in Services): Regeln des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
  • TRIPs (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights): Regeln zu den handelsbezogenen Aspekten des geistigen Eigentums (zB Patentrechte)
  • Übereinkommen zur Streitbeilegung DSU (Dispute Settlement Understanding)

 

3) Die Auswirkungen der WTO auf Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Biopolitik

In den letzten Jahren hat sich besonders im Sektor transnationaler Agrar- und moderner Biotechnologie-Konzerne eine beängstigende Konzentrations- und Fusionierungstendenz abgezeichnet, aus der die Kontrolle der weltweit wichtigsten Nahrungsmittel-Saatgüter durch weniger als zehn Unternehmen resultiert. Diese Tendenz ist gekoppelt an ressourcen- und energieintensive, industrielle, und gentechnisch unterstützte Anbaumethoden, die nicht nachhaltig sind und traditionelle, organische Landbaumethoden weiter verdrängen. Die dadurch ausgelöste Verknappung von fruchtbaren und produktiven Flächen für die Versorgung der vor Ort lebenden Menschen mit Grundnahrungsmitteln würde mittel- bis langfristig die Ernährungssicherheit und die Ernährungssouveränität des Südens gefährden. Die sich in den letzten Jahrzehnten abzeichnende Tendenz in einigen Ländern des Südens, die Eigenversorgung mit Nahrungs- und Lebensmitteln zugunsten der Erzeugung von "Cash Crops" aufzugeben, ist nur ein Anzeichen einer besorgniserregenden Entwicklung. Die ökologisch und sozial katastrophalen Folgen einer exportorientierten Wirtschaftspolitik sind bestens bekannt und dokumentiert und müssen endlich auch von Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft zur Kenntnis genommen werden.

Beinahe in allen Ländern der Welt ist der überwiegende Anteil der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft weiblich, dieser Tatsache wird weder thematisch noch strukturell in den unterschiedlichen Gremien und Gesprächsrunden Rechnung getragen. Die AGEZ sieht dies - neben der mangelnden Transparenz von WTO-Entscheidungen und starken diskriminierenden Tendenzen gegenüber "ökonomisch schwächeren" Ländern - als eines der folgenschwersten demokratischen Defizite nicht nur des AOA (Agreement on Agriculture), sondern auch anderer WTO-Abkommen an.

Im Einklang mit Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, LandarbeiterInnen, Landlosen und lokalen KleinproduzentInnen fordern wir für die weiteren Verhandlungen betreffend den Agrarhandel, Exportsubventionen auf landwirtschaftliche Massengüter in Nördlichen Staaten ("Industrieländer") zu verbieten. Die Märkte im Norden sollen einerseits zu einem erheblichen Grad für Produkte der Entwicklungsländer geöffnet und Entwicklungsländer andererseits nicht unter Druck gesetzt werden, ihre Märkte zu liberalisieren. Wir fordern eine Food-Security-Box als Mechanismus für Entwicklungsländer, ihre Bevölkerung vor Hunger zu schützen, einzurichten. Die AGEZ fordert dazu auf, die GATT-Prinzipien um ein dem Vorsorgeprinzip entsprechendes Leitprinzip zu ergänzen, das allen Mitgliedstaaten erlaubt, für die Bereiche Landwirtschaft und Ernährungssouveränität vorsorgend produktionstechnische (ökologische und soziale) und handelspolitische Schutz- und Sondermaßnahmen zu treffen.

Im übrigen gilt unsere Überzeugung: Landwirtschaft ist prinzipiell nicht in der WTO zu ver- handeln!

Biopolitik: Verfügungsmacht über den Reichtum an Biologischer Vielfalt des Südens

Bei der kommenden Verhandlungsrunde wird im Hinblick auf eine zukunftsfähige Landwirtschaft und eine weltweit nachhaltige Ernährungssicherung entscheidend sein, welche Weichen für biotechnologische Entwicklungen gestellt werden. Dem im Zuge bio- und gentechnischer Innovationen einsetzenden Wettlauf um Patente auf lebendig modifizierte Organismen, auf Teile davon oder auf ihre Eigenschaften, ist entschieden entgegenzutreten. Weltweit gültige Exklusivrechte zur kommerziellen Verwendung und Nutzung biologischer Vielfalt würden sich damit in den Händen einiger weniger Akteure konzentrieren. Wir sehen darin nicht nur eine Gefährdung der Ernährungssouveränität breiter Bevölkerungsschichten, sondern prinzipiell einen Angriff auf soziale, kulturelle und ökonomische Grundrechte und sprechen uns nachdrücklich für eine Rücknahme der Patentierbarkeit lebendiger Organismen aus.

Angesichts dieser biopolitischen Entwicklungen fordert die AGEZ, die weiteren Abkommen der WTO mit den im Biosafety-Protokoll und im Rahmen der CBD (Konvention über Biologische Vielfalt) getroffenen Regelungen in Übereinstimmung zu bringen sowie diese mit anderen RIO-Konventionen abzustimmen.

In keinem der Mitgliedstaaten sollen einzelne Akteure alleinige Verfügungs- und Exklusivrechte auf lebendige Organismen eingeräumt bekommen. Das auf ungleichgewichtigen Kräfteverhältnissen und unter ungleichen Interessenslagen zustande gekommene Abkommen (TRIPs) ist zu revidieren. Lebendige Organismen, biologische Vielfalt, jegliches Leben selbst kann nicht zu privatrechtlichem Besitz erklärt werden – gegebenenfalls ist diesen Ambitionen jeglicher Rechtsschutz zu verweigern.

Dieses TRIPs-Abkommen ist auch aus genderspezifischen Gesichtspunkten äußerst fragwürdig, da es vor allem indigene Frauen und Landwirtinnen des Südens aus ihren traditionellen Lebens- und Machtbereichen verdrängt und ihre über Jahrhunderte entwickelten Fähigkeiten, ihr Wissen und ihre Erfahrungen in skrupelloser Weise ausbeutet und kommerzialisiert.

Keine Patente auf Genetic Use Restriction Techniques (GURT-Technologien)

Seit mehreren Jahren ist nunmehr bekannt, dass in den USA, Europa und anderen Ländern Patente auf genetisch manipultiertes Saatgut angemeldet wurden, die die Pflanzenentwicklung und ihre Keimfähigkeit steuern, behindern oder mittels Chemikalien kontrollierbar machen. Sogenannte GURT–Technologien belegen Saatgut mit chemischen, vertraglichen und monetären Konditionen, die einerseits Bauern und Bäuerinnen als die ökonomisch und politisch schwächste Gruppe in einem weltweit organisierten Produktionsprozess existentiell bedrohen, andererseits aber die Ernährungssicherung der weltweit ärmsten Bevölkerungsgruppen akut gefährden. GURT-Technologien sehen wir als einen Angriff auf das Recht, sich zu ernähren! Ungefähr 1,4 Milliarden Menschen, von denen fast alle in ländlichen Regionen der Dritten Welt leben, sind auf selbstgezogenes Saatgut angewiesen, das durch lokale Selektion und Züchtung entwickelt wurde. Die AGEZ fordert daher, Patente auf Technologien, wie GURT, weltweit zu verbieten und keine Patente auf lebendige Organismen, auf Teile davon oder auf ihre Eigenschaften zu vergeben!

4) Sozialstandards und Protektionismus

Diese beiden Schlagworte werden gegenwärtig von den verschiedensten Seiten in kontroversieller und wohl nicht selten in absichtlich verwirrender Weise in die Diskussion geworfen. "Protektionismus" wird dem Süden vom Norden regelmäßig vorgeworfen, wenn er in wohl legitimer Weise seine Volkswirtschaften vor allzu rascher Liberalisierung schützen will. Dass die Industrieländer ihrerseits nach wie vor mit protektionistischen Maßnahmen die Exporte des Südens in den Norden erschweren oder verhindern, verschweigen sie in diesem Zusammenhang wohlweislich. Dabei könnte eine volle Öffnung der Märkte des Nordens dem Süden viel mehr wirtschaftliche Vorteile bringen, als dies die Entwicklungszusammenarbeit vermag.

Vor diesem Hintergrund muss die Diskussion um die sogenannten Sozialstandards gesehen werden. Der Ruf nach solchen "Social Clauses", wie er keineswegs nur von NGOs des Nordens, sondern auch von US Präsident Clinton und neuerdings auch von der WTO selbst erhoben wird, wird von Regierungen von Ländern des Südens mit dem Hinweis auf eine neue Form des Protektionismus abgelehnt. Allerdings wird hier übersehen, dass die sogenannten Entwicklungsländer Sozialstandards nicht deshalb ablehnen, weil sie sie nicht für sinnvoll erachten, sondern weil sie weitere wirtschaftliche Verluste befürchten.

Gewerkschaften und NGOs im Süden sehen zwar auch diese Gefahr, befürworten aber mehrheitlich im Gegensatz zu ihren Regierungen die Forderung nach der Einhaltung der sozialen Mindeststandards, wie sie die ILO (International Labour Organisation) vorsieht: Vereinigungsfreiheit, Recht auf kollektive Tarifverhandlungen, Abschaffung aller Formen der Zwangsarbeit, Beendigung der Kinderarbeit, Abschaffung von Diskriminierung bei Beschäftigung und Berufswahl. Damit wird keineswegs die Einführung von weltweiten einheitlichen Mindestlöhnen verlangt.

In Vorbereitung auf Seattle forderte die AGEZ, die Sozialstandards einzubringen. Im Gegensatz zur Haltung der österreichischen Regierung, hat der EU-Rat sehr wohl diesem Anliegen Rechnung getragen:

"Der Rat stimmte darin überein, dass sich die EU entschlossen für den Schutz der Grundrechte der Arbeitnehmer einsetzen sollte. In diesem Zusammenhang erörterte der Rat eingehend die Rolle, die die WTO als Hüterin der Grundrechte der Arbeitnehmer spielen sollte, sowie die Auswirkungen einer diesbezüglichen Initiative der EU im Rahmen der WTO. Der Rat erinnerte an die Bedeutung der Erklärung von Singapur und kam überein, dass neue Initiativen mit folgender Zielsetzung ergriffen werden sollten: Die WTO sollte sich in Zusammenarbeit mit anderen maßgeblichen internationalen Organisationen für Maßnahmen zugunsten der Wahrung der Grundrechte der Arbeitnehmer einsetzen. Zu diesem Zweck sollte die EU einen ständigen Dialog mit den Partnern innerhalb der WTO und der IAO sowie der Bürgergesellschaft führen, um Ansätze zu entwickeln und zu vereinbaren, die den Interessen aller Betroffenen am besten dienen." (Zitiert aus dem Papier des Rates der Europäischen Union vom 22. Oktober 1999; Dokument 12092/99; WTO 131; wurde vom Rat am 26.10.1999 angenommen)

In diesem Zusammenhang ist es vor allem wichtig, die Frage der Sozial- und Umweltstandards als politische Frage und auf einer politischen Bühne – wie der UNO – und nicht nur auf einer ökonomischen – wie eben der WTO – zu verhandeln, wie dies beispielsweise das Third World Network fordert. Auf diese Weise würde die WTO in internationale Verhandlungen und Abkommen eingebunden und nicht umgekehrt.

5) Macht eine Reform der WTO Sinn?

Die WTO-Verträge haben schon bisher die sozialen Gegensätze zwischen Nord und Süd, zwischen Armen und Reichen in den einzelnen Ländern und zwischen Männern und Frauen erheblich verschärft. Die Auswirkungen des sogenannten Freien Handels auf Millionen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, auf die Entwicklungsperspektiven der Länder des Südens und die Erhaltung unserer Umwelt sind sehr negativ.

Demokratiepolitisch hat die WTO schwere Defizite. Es gibt weder Transparenz bei den Entscheidungen, noch eine reale Partizipation der betroffenen Bevölkerung, nicht einmal der gewählten Parlamente der Nationalstaaten.

Die WTO wurde in Seattle dafür bestraft, dass sie seit ihrem Bestehen das Spiel der Reichen spielt und das noch dazu unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der zivilen Gesellschaft, der ausgerechnet die transnationalen Konzerne und die von ihnen gegängelten Regierungen seit neuestem die demokratische Legitimation absprechen.

Wirtschaftspolitisch wird die Diktatur des Welthandels - mit oder ohne WTO - weitergehen; solange bis es gelingt, sie dazu zu zwingen, sich den Spielregeln und Rahmenbedingungen einer zivilisierten, d.h. menschenwürdigen Gesellschaft zu unterwerfen. Viele dieser Spielregeln und Rahmenbedingungen haben in den UNO-Konventionen und den parallel dazu verlaufenen NGO-Gipfeln von Rio de Janeiro, Wien, Kopenhagen, Kairo und Peking ihren Niederschlag gefunden. Realpolitisch ist jedoch die WTO der ungeeignetste Ort, um diesen verschiedenen Forderungen zum Durchbruch zu verhelfen; schon deshalb nicht, weil die WTO im Konfliktfall ihre eigenen Schiedsgerichte stellt.

Forderungen, die wir im Sinne der globalen Gerechtigkeit und des nachhaltigen Wirtschaftens stellen, sind innerhalb der jetzigen Struktur der WTO nicht erfüllbar. Sie ist ein Instrument der neoliberalen Dogmen, wodurch immer größere Teile der Weltbevölkerung marginalisiert werden. Ein globaler Schuldenerlass für die Entwicklungsländer und die Einführung einer Devisenumsatzsteuer wären zB wichtige Schritte für mehr soziale Gerechtigkeit. Forderungen, die aber innerhalb der gegenwärtigen WTO keinen Platz finden.

Für die AGEZ haben folgende Ziele bei der Gestaltung des Welthandels Priorität: Armutsbekämpfung, eine gerechtere Verteilung des Wohlstandes unter genderorientierten, klassenspezifischen, ethnischen, kulturellen und geographischen Gesichtspunkten und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ohne Raubbau an den sozialen und ökologischen Ressourcen der Menschheit.

Es gibt Beispiele, wie zumindest in kleinen Bereichen diese Ziele erreicht werden können: Subsistenzwirtschaftlich arbeitende Gruppen in vielen Regionen des Südens, indigene Bevölkerungsgruppen und Frauen-Netzwerke haben basierend auf jahrhundertelanger Erfahrung Modelle des eigenständigen und nachhaltigen Wirtschaftens und Handels aufgebaut. Mit dem Instrumentarium des FairTrade wurde ein weiteres Wirtschafts- und Handelsmodell geschaffen, das sich an diesen Zielsetzungen orientiert und seine Praxistauglichkeit unter Beweis gestellt hat. Es basiert auf nachhaltigem Wirtschaften, auf der Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards und auf Mindestpreisen, die den ProduzentInnen wie Lohnabhängigen ein Leben in Würde ermöglichen. Es gibt weltweit Bewegungen von LandarbeiterInnen und KleinbäuerInnen, die sich um eine Wirtschaft nach menschlichem Maß bemühen und – gestärkt durch Seattle – gemeinsam gegen die destruktive Politik der WTO auftreten.

Gleichzeitig muss die Struktur der WTO selbst – nicht zuletzt durch die zivile Gesellschaft – unbedingt verändert werden, um Transparenz in ihren Entscheidungen und die demokratische Mitbestimmung gesellschaftlich relevanter Gruppen zu erreichen, ihre Arbeit an Gesichtspunkten der Genderrelevanz, der sozialen Verträglichkeit und der nachhaltigen Entwicklung zu orientieren und Konformität mit den geltenden internationalen Menschen- und Umweltrechten zu gewährleisten.

 

Wien, 13. September 2000

Im Namen der AGEZ haben folgende Personen am Positionspapier mitgearbeitet:

Helmut Adam, Herbert Berger, Christian Felber, Leo Gabriel, Gertrude Klaffenböck, Brita Neuhold, Elfriede Schachner