|
|
AGEZ-POSITIONSPAPIER
|
|
|
|
Präambel Seit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro sind neun Jahre vergangen. Was hat Österreich in den letzten neun Jahren getan, um gegen den drohenden Klimawandel anzukämpfen und eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten? Wie nahe sind wir dem CO2-Emissions-Reduktionsziel von 13%? Was wurde an Maßnahmen gesetzt um die biologische Vielfalt sowohl weltweit wie auch in Österreich zu schützen? Was ist geschehen um mehr Fairness in der globalen Ressourcenverteilung sicherzustellen? Welche Schritte wurden eingeleitet um zur Armutsbekämpfung in den ärmsten Ländern des Südens beizutragen? Die Bilanz ist ernüchternd. Die meisten Forderungen der österreichischen NGOs an die Regierung aus dem Rio-Konferenz-Jahr 1992 könnten auch heute noch 1:1 übernommen werden. In vielen Punkten ist die Situation sogar dramatisch schlechter geworden. Der Norden, wo 20% der Weltbevölkerung 80% der Ressourcen konsumieren, hat in Fragen von Umwelt und Entwicklung eine besondere Verantwortung. Eine Verantwortung der sich die Österreichische Regierung stellen muss. Die österreichischen Umwelt- und entwicklungspolitischen NGOs richten genau ein Jahr vor dem Rio plus 10-Weltgipfel in Johannesburg ihren aktuellen Forderungskatalog an die Regierung, der 10 + 1 Forderungen enthält. Die +1 Forderung betrifft die Zivilgesellschaft und einen integrierten Politikansatz und ist daher eine grundlegende Notwendigkeit auch für alle anderen 10 Forderungen. Die Forderungen zielen einerseits auf Maßnahmen in Österreich und andererseits auf die Verantwortung Österreichs in seinem außenpolitischen Handeln ab. Zeitlich gesehen erfordern die Maßnahmen beides: aktives Handeln der Regierung in den kommenden 12 Monaten als auch einen langfristigen Einsatz. Die Forderungen im Überblick
• Die Österreichische Regierung soll sich bei der WTO-Runde im November 2001 in Qatar dafür einsetzen, dass im Rahmen der GATS-Verhandlungen (Dienstleistungshandel) Wasser nicht privatisiert wird. Österreich soll bereits im Vorfeld dahingehend auf andere EU-Staaten einwirken und seine Position noch vor der WTO-Ministerrunde der Plattform für Umwelt und Entwicklung bekannt geben. • Im Wasserrecht soll verankert werden, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Hand verbleibt.
• Österreich muss noch 2001 das Kyoto-Protokoll ratifizieren, einen nationalen Klimaschutzplan beschließen, zumindest 1,2 Milliarden Schilling im laufenden Budget für Klimaschutz zweckbinden sowie zumindest 4 Milliarden Schilling der bestehenden Wohnbauförderung für Klimaschutzmaßnahmen zweckbinden. • Die Österreichische Regierung soll noch vor Herbst 2002 die ersten Schritte für eine Ökologisierung des Steuersystems (Belastung von Energieverbrauch, Entlastung des Faktors Arbeit sowie von ökologischen Lenkungsmaßnahmen z.B. Aufhebung der Energiesteuer auf Alternativenergien) beschließen.
• Herbeiführung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr im Rahmen einer Ökologisierung des Steuersystems und mittels Road-Pricing. • Umgestaltung der Pendlerpauschale nach ökologischen Kriterien um den Öffentlichen Verkehr gegenüber dem Autoverkehr zumindest gleich zu stellen und eine Senkung des Kilometergeldes um 25 % bis Herbst 2002.
• Die Österreichische Regierung muss sich bei ihren bilateralen Kontakten mit Brasilien aktiv für Landreformen einsetzen. In weiterer Folge soll Österreich stärker für gerechte Landverteilung in weiteren Ländern des Südens eintreten. • Die Österreichische Regierung soll sich innerhalb der EU und bei der Folgekonferenz des Welternährungsgipfels im November 2001 für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex zum Recht auf Nahrung einsetzen. • Die Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft muss im Rahmen eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes in der österreichischen Verfassung verankert werden. • Das Österreichische Forstgesetz ist zu erneuern unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Eine moderne Definition von Nachhaltigkeit nach ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien muß verankert werden. • Wiedereinrichtung eines Waldfonds als österreichischen Beitrag für Maßnahmen zum internationalen Schutz der Wälder nach dem Vorbild der "Nationalinitiative Wald – Dritte Welt" der Österreichischen Regierung, die mit einer Höhe von 200 Millionen Schilling nach dem Welt-Umwelt-Gipfel in Rio 1992 eingerichtet worden ist.
• Die Österreichische Regierung ist in der Unterstützung des Fairen Handels auf einem guten Weg. Österreich soll den europäischen Mitgliedsstaaten mit gutem Beispiel vorangehen und in der öffentlichen Beschaffung selbst die sozialen und ökologischen Mindeststandards vorschreiben, die Fair Trade-Produkte auszeichnen. • Alle handels- und agrarpolitischen Entscheidungen von internationaler Tragweite müssen die Belange der Entwicklungsländer berücksichtigen. Eine Abstimmung der Beschlüsse hat mit Entwicklungszusammenarbeits-ExpertInnen zu erfolgen.
• Als erste Schritte in Richtung ökologische Steuerreform soll die Österreichische Regierung eine wissenschaftliche Studie für soziale und ökologische Kostenwahrheit in Auftrag geben, deren Ergebnisse bis zum September 2002 vorliegen und als Grundlage für die Positionierung der Regierung dienen.
• Die Österreichische Regierung soll das Übereinkommen zum Schutz wandernder Arten (Bonner Konvention) bis spätestens Herbst 2002 unterzeichnen und ratifizieren. • Die Österreichische Regierung übernimmt die Initiative für die Erhöhung der Ausgaben für Naturschutz und Artenschutz um 1 Milliarde Schilling bei Bund und Ländern. • Die Österreichische Regierung soll das TRIPs-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte auf geistiges Eigentum) unter Einbeziehung der NGOs überarbeiten und in das TRIPs-Council einbringen.
• Österreich soll als erster Gläubigerstaat die 20 am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) der HIPC-Initiative sowie Nigeria entschulden. (Die HIPC-Initiative ist die internationale Entschuldungsinitiative für arme, hochverschuldete Länder unter Führung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds).
• Die Österreichische Regierung muss das Ziel der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) auf 0,7% des BSP bis 2010 im neuen Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz festschreiben. • Unter Belgischer EU-Präsidentschaft werden die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten im September 2001 die Tobin-Steuer diskutieren. Die Österreichische Regierung soll sich dabei der befürwortenden Position zur Tobin-Steuer der Belgischen Regierung anschließen.
• Wir fordern die Österreichische Regierung auf, noch vor dem Nachfolgegipfel 2002, die ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker zu ratifizieren. + 1) Förderung von zivilgesellschaftlichen Kräften und deren Einbeziehung in die Politik- gestaltung
• Wir fordern die Österreichische Regierung auf, VertreterInnen der Zivilgesellschaft in die Entscheidungsprozesse und in Monitoring-Strukturen zur Umsetzung der genannten Forderungen zu integrieren. • Wir fordern die Regierung auf, österreichischen NGO-VertreterInnen die Teilnahme an internationalen UN-Konferenzen (Rio + 10) und die Aufnahme in die Delegation durch Übernahme der Kosten zu ermöglichen.
Unterzeichnende Organisationen der NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung "Rio +10"
AGEZ (Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit, Dachverband 28 entwicklungspolitischer NGOs): Afro-Asiatisches Institut Wien – AAI AGEZ-Oberösterreich AGEZ-Steiermark AGEZ-Tirol AGEZ-Vorarlberg Arbeitsgemeinschaft Weltläden Berufspädagogisches Institut Mödling – BPI CARE Österreich – Verein für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe Christoffel Blindenmission – CBM Dreikönigsaktion – Hilfswerk der katholischen Jungschar Entwicklungshilfe-Klub Entwicklungswerkstatt Austria - EWA Evangelischer Arbeitskreis für Entwicklungszusammenarbeit - EAEZ EZA Entwicklungszusammenarbeit mit der Dritten Welt GmbH Frauensolidarität – Entwicklungspolitische Initiativen für Frauen in der "Dritten Welt" Gesellschaft für bedrohte Völker Österreich Hilfswerk Austria Horizont3000 - Österreichische Organisation für Entwicklungszusammenarbeit Informationsgruppe Lateinamerika - IGLA Katholische Frauenbewegung Österreichs - KFBÖ Katholische Männerbewegung Österreichs - KMBÖ Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz f. internationale Entwicklung und Mission - KOOÖsterreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe - ÖFSE Österreichische Gesellschaft für Familienplanung Österreichisches Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit - ÖNSI Südwind-Agentur TransFair Wiener Institut für Entwicklungsfragen und Zusammenarbeit – VIDC Women in Development Europe – WIDE-Österreich
Welthaus - Diözese Graz-Seckau FIAN – Food First Information and Action Network Österreichische Bergbauernvereinigung. Initiative für eine bäuerliche Zukunft ATTAC Österreich Klimabündnis Österreich Respect. Zentrum für Tourismus und Entwicklung Institut für Integrativen Tourismus und Freizeitforschung – IITF Greenpeace Österreich Verkehrsclub Österreich - VCÖ GLOBAL 2000 WWF Österreich ÖKOBüro. Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen
Die Forderungen im Detail
Der Wasserkonsum wächst seit 100 Jahren weltweit doppelt so schnell wie die Bevölkerung. Im Jahre 2025 könnten laut UNO 2,5 Milliarden Menschen – ein Drittel der Weltbevölkerung - unter akutem Wassermangel leiden. Betroffen sind vor allem Menschen in Entwicklungsländern, insbesondere Frauen. Schon heute haben 1,4 Milliarden Menschen kein sauberes Trinkwasser. 7 Millionen Menschen sterben jährlich an den Folgen von unreinem Wasser. Der zunehmende Mangel macht aus der Lebensgrundlage Wasser eine strategische Quelle von zwischenstaatlichen und zwischenmenschlichen Konflikten. In den nächsten 25 Jahren müssen wir Kriege um das knappe Wasser befürchten. Wasser gerät ins Spannungsfeld des Marktes: nicht nur in Europa steht die Wasserwirtschaft vor einem massiven Umbau, vor allem in Entwicklungsländern übernehmen immer mehr internationale Konzerne die lokale Wasserversorgung und haben damit faktisch das Monopol über den Zugang zur Lebensgrundlage. Österreich ist quantitativ reich an Wasser gesegnet, hat aber andererseits große Wasservorkommen die bereits stark durch Nitrat und Pestizide belastet sind.
Wir fordern von der Österreichischen Regierung, sich für folgende Forderungen einzusetzen:
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:
• Die Österreichische Regierung soll sich bei der WTO-Runde im November 2001 in Qatar dafür einsetzen, dass im Rahmen der GATS-Verhandlungen (Dienstleistungshandel) Wasser nicht privatisiert wird. Österreich soll bereits im Vorfeld dahingehend auf andere EU-Staaten einwirken und seine Position noch vor der WTO-Ministerrunde der Plattform für Umwelt und Entwicklung bekannt geben. • Im Wasserrecht soll verankert werden, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Hand verbleibt.
Gletscher werden schmelzen, Meeresspiegel steigen, Stürme und Hurricans zunehmen und die Verteilung natürlicher Ressourcen wie etwa Wasser wird sich in wenigen Jahrzehnten drastisch verändern. Der neueste Bericht des IPCC, des von der UNO eingesetzten internationalen Forschungsgremiums zur Klimaveränderung, bestätigt die bekannten Trends: die meisten Menschen stehen bei diesem Horror-Szenario auf der Verliererseite und gerade die Ärmsten der Erde wird es am stärksten treffen. Auch in Österreich verursacht die menschengemachte Klimaveränderung enorme ökologische, wirtschaftliche und soziale Probleme. Sechs UN-Konferenzen zur Klimarahmenkonvention seit dem Welt-Umwelt-Gipfel in Rio 1992 brachten bisher nur einen weitgehend unverbindlichen Rahmen-Arbeitsplan zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Industrieländer. Das Kyoto-Protokoll, 1997 beschlossen, ist bis heute nicht in Kraft getreten.
Die fossile Energieproduktion ist hauptverantwortlich für den globalen Klimawandel. Die Nutzung der Atomenergie bedroht Millionen von Menschen bei einem potentiellen Unfall und gefährdet durch den dafür notwendigen Uranabbau und die ungelöste Entsorgungsfrage die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Beim Bau von Groß-Staudämmen kommt es zu katastrophalen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und zu sozialen Folgen wie Umsiedlungen der betroffenen Bevölkerung und damit zur Missachtung der sozialen und menschenrechtlichen Verantwortung. Daher ist eine Wende zu einer umweltfreundlichen und menschenwürdigen Energienutzung erforderlich.
Auch Österreich hat weitgehend versäumt seine nationale Energiepolitik klimaverträglich und global verantwortlich zu gestalten. Daher ist die CO2- Emission Österreichs in den letzten 10 Jahren mehr als 8 % gestiegen. Nur auf lokaler Ebene wurden einige Vorbild-Projekte umgesetzt.
Wir fordern von der Österreichischen Regierung, sich für folgende Forderungen einzusetzen:
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:
• Österreich muss noch 2001 das Kyoto-Protokoll ratifizieren, einen nationalen Klimaschutzplan beschließen, zumindest 1,2 Milliarden Schilling im laufenden Budget für Klimaschutz zweckbinden sowie zumindest 4 Milliarden Schilling der bestehenden Wohnbauförderung für Klimaschutzmaßnahmen zweckbinden. • Die Österreichische Regierung soll noch vor Herbst 2002 die ersten Schritte für eine Ökologisierung des Steuersystems (Belastung von Energieverbrauch, Entlastung des Faktors Arbeit sowie von ökologischen Lenkungsmaßnahmen z.B. Aufhebung der Energiesteuer auf Alternativenergien) beschließen.
Weltweit steigen die Emissionen und der Energieeinsatz im Verkehr massiv und uneingeschränkt weiter an. Der Verkehr ist für rund ein Drittel der CO2-Emissionen Österreichs verantwortlich und jener Sektor mit den höchsten Zuwachsraten. Wir fordern von der Österreichischen Regierung:
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:
• Herbeiführung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr im Rahmen einer Ökologisierung des Steuersystems und mittels Road-Pricing. • Umgestaltung der Pendlerpauschale nach ökologischen Kriterien um den Öffentlichen Verkehr gegenüber dem Autoverkehr zumindest gleich zu stellen und eine Senkung des Kilometergeldes um 25 % bis Herbst 2002.
Ernährungssouveränität weltweit Unter Ernährungssouveränität verstehen wir das Recht jedes Staates die eigenen Nahrungsmittel zu produzieren, um Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Das umfasst auch das Recht auf Zugang zu Land, Wasser, Saatgut, Krediten und Bildung. Landreformen gehören ebenso dazu wie eine nachhaltige Nutzung des Landes. Wir treten ein für weltweiten Biolandbau und die Förderung kleinbäuerlicher Strukturen – in Europa und in den Ländern des Südens. Besonders in ländlichen Regionen stellt die Subsistenzwirtschaft die Nahrungsmittelversorgung der BewohnerInnen sicher. Dabei sollen insbesondere Projekte und Programme von BäuerInnen in den sogenannten Entwicklungsländern gefördert und indigene Frauen nachdrücklich unterstützt werden. Durch die negativen Umwelteinflüsse (z. b. Bodenerosion, Grundwasserverschmutzung, Verlust der Artenvielfalt) der industriellen Landwirtschaft kommt es zur Zerstörung der Nahrungsgrundlage und damit zur Gefährdung der Ernährungssouveränität für zukünftige Generationen. Die finanzielle Förderung von Programmen, die aus einer von der chemischen Industrie gestützten Landwirtschaft aussteigen, sollte vorrangig behandelt werden und das Recht auf Selbstversorgung mit Grundnahrungsmitteln muss gewährleistet sein.
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:
• Die Österreichische Regierung muss sich bei ihren bilateralen Kontakten mit Brasilien aktiv für Landreformen einsetzen. In weiterer Folge soll Österreich stärker für gerechte Landverteilung in weiteren Ländern des Südens eintreten. • Die Österreichische Regierung soll sich innerhalb der EU und bei der Folgekonferenz des Welternährungsgipfel im November 2001 für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex zum Recht auf Nahrung einsetzen.
Nachhaltige Landwirtschaft
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung:
• Die Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft muss im Rahmen eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes in der österreichischen Verfassung verankert werden.
Nachhaltige Forstwirtschaft Der Wert der Wälder als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, als Kohlenstoffspeicher zur Stabilisierung des Weltklimas, als Speicher und Reinigung der globalen Süßwasserreserven, als Schutz vor Bodenerosionen, Erdrutschen und Überschwemmungen, als Lebensraum und Speisekammer für mehrere hundert Millionen Menschen, als unerschöpfliche Apotheke für unzählige Medizinalpflanzen und Vorratslager für Holz ist immens. Dieser Wert ist durch menschliche Einflüsse, insbesondere Raubbau, Kahlschläge, Monokulturen, Brandrodungen und Chemikalieneinsatz bedroht. Jede Minute wird auf der Erde eine Waldfläche in der Größe von 35 Fußballfeldern zerstört. Diese negativen Einflüsse zerstören nicht nur Regenwald und Urwälder in den Entwicklungsländern. Auch in Österreich beeinträchtigt der fehlende Respekt vor der biologischen Vielfalt der Wälder und deren Funktion mancherorts den natürlichen Waldzustand: Fichtenmonokulturen, Schlägerung von biologisch sehr wertvollem Altbaumbestand und großräumige Kahlschläge sowie Pestizideinsatz setzen auch bei uns dem Wald zu.
Wir fordern daher die Österreichische Regierung auf, diesen negativen Trends durch folgende Maßnahmen entgegenzuwirken:
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen: • Das Österreichische Forstgesetz ist zu erneuern unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Eine moderne Definition von Nachhaltigkeit nach ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien muß verankert werden. • Wiedereinrichtung eines Waldfonds als österreichischen Beitrag für Maßnahmen zum internationalen Schutz der Wälder nach dem Vorbild der "Nationalinitiative Wald – Dritte Welt" der Österreichischen Regierung, die mit einer Höhe von 200 Millionen Schilling nach dem Welt-Umwelt-Gipfel in Rio eingerichtet worden ist. Die Welthandelsordnung der WTO postuliert, dass freier Handel automatisch zu mehr Wohlstand für alle führt. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass ohne einen wirksam durchgesetzten ökologischen und sozialen Rahmen breite Bevölkerungsschichten weiter verelenden, die Naturzerstörung fortschreitet und funktionierende lokale Marktstrukturen vernichtet werden. Die durch die WTO repräsentierte herrschende Machtverteilung in der Weltwirtschaft begünstigt den Verfall der Preise für Agrarrohstoffe, wodurch die Schuldenkrise der in die Rolle der Rohstoffproduzenten gedrängten sogenannten "Entwicklungsländer" verschärft wird. Der Faire Handel propagiert eine sozial und ökologisch verträgliche Form der Marktwirtschaft. Er geht vom Grundsatz nachhaltiger Produktion aus, die durch ökologische und soziale Mindeststandards gewährleistet wird. Gleichzeitig gestaltet der Faire Handel zwischen Süden und Norden partnerschaftliche Handelsbeziehungen unter Verzicht auf die Ausbeutung ökologischer und sozialer Ressourcen und ohne die ohnehin knappen finanziellen Ressourcen der betroffenen Länder für Sozialprogramme und den Schuldendienst durch Dumpingpreise für ihre Exportprodukte noch weiter zu schmälern.
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen: • Die Österreichische Regierung ist in der Unterstützung des Fairen Handels auf einem guten Weg. Österreich soll den europäischen Mitgliedsstaaten mit gutem Beispiel vorangehen und in der öffentlichen Beschaffung selbst die sozialen und ökologischen Mindeststandards vorschreiben, die Fair Trade-Produkte auszeichnen. • Alle handels- und agrarpolitischen Entscheidungen von internationaler Tragweite müssen die Belange der Entwicklungsländer berücksichtigen. Eine Abstimmung der Beschlüsse hat mit Entwicklungszusammenarbeits-ExpertInnen zu erfolgen. Eine gerechte Verteilung der Ressourcen ist über entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen auszulösen, um Entwicklung und Umwelterhaltung weltweit zu sichern. In den armen Ländern des Südens ist oft eine integrierte Planung der Ressourcennutzung nicht gewährleistet. Die Betroffenen müssen das Recht auf Mitsprache und auf Nutzung von Substituten unter Wahrung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Biodiversität haben. Im Sinne der Frauen- und Menschenrechte gehört die Verfügungsgewalt über Land und natürliche Ressourcen in die Hand der ErnährerInnen, wobei die besondere Rolle der Bäuerinnen im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung und Erhaltung der biologischen Ressourcen hervorgehoben werden muss. Es muss sichergestellt werden, dass diese Gruppen auch tatsächlich Anteil an den wirtschaftlichen und kommerziellen Vorteilen haben, die sich aus der Anwendung traditioneller Methoden und Kenntnisse ergeben. Neben biologischen Ressourcen betrifft dies auch Bodenschätze. Bergbau zählt heute zu den ökonomischen Aktivitäten mit den gravierendsten Auswirkungen auf die Umwelt und auf die lokale – insbesondere indigene – Bevölkerung. Umweltfolgen beinhalten die Zerstörung von Quellgebieten und Wäldern, Verschmutzung von Flüssen und Verlust der Biodiversität. Dazu kommen soziale Folgen wie Landverlust, Auseinanderbrechen von Gemeinschaften, Menschenrechtsverletzungen, Gesundheitsprobleme, Verarmung, Migration.
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung: • Als erste Schritte in Richtung ökologische Steuerreform soll die Österreichische Regierung eine wissenschaftliche Studie für soziale und ökologische Kostenwahrheit in Auftrag geben, deren Ergebnisse bis zum September 2002 vorliegen und als Grundlage für die Positionierung der Regierung dienen. Zerstörung der Wälder, Intensivierung der Landwirtschaft, Trockenlegung von Feuchtgebieten, Regulierung der Flüsse, Überfischung der Meere, all dies führt zu einer drastischen Reduktion der biologischen Vielfalt der Erde. Weltweit sterben jeden Tag ca. 100 Tier- und Pflanzenarten aus. In Österreich stehen über 2800 Tierarten derzeit als in unterschiedlichem Ausmaß gefährdet, ausgestorben, ausgerottet oder verschollen auf der Roten Liste, ebenso z. b. über 60% der heimischen Farn- und Blütenpflanzen. Ein Hauptgrund für den dramatischen Rückgang der Biodiversität ist der zunehmende Verlust geeigneter Lebensräume für den es vielfältige Ursachen gibt. Gerade Österreich, eines der reichsten Länder der Welt, muß zeigen, dass mit geigneten Schutzmaßnahmen und durch nachhaltiges und schonendes Wirtschaften der Erhalt der biologischen Vielfalt möglich ist. Wir fordern daher die Österreichische Regierung auf, diesen negativen Trends durch folgende Maßnahmen entgegenzuwirken:
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen: • Die Österreichische Regierung soll das Übereinkommen zum Schutz wandernder Arten (Bonner Konvention) bis spätestens Herbst 2002 unterzeichnen und ratifizieren. • Die Österreichische Regierung übernimmt die Initiative für die Erhöhung der Ausgaben für Naturschutz und Artenschutz um 1 Milliarde Schilling bei Bund und Ländern. Sozial gerechte Nutzung der biologischen Vielfalt - keine Patente auf Leben Ungefähr 1, 4 Milliarden Menschen, von denen fast alle in ländlichen Regionen der sogenannten Dritten Welt leben, sind auf selbstgezogenes Saatgut angewiesen, das durch lokale Selektion und Züchtung entwickelt wurde. Patente auf Technologien bzw. auf lebendige Organismen, die durch das WTO (World Trade Organisation)-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte auf geistiges Eigentum weltweit legitimiert werden, gefährden nicht nur die Ernährungssicherung breiter Bevölkerungsschichten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt, sondern stellen auch einen Angriff auf die sozialen, kulturellen und ökonomischen Grundrechte dar. Dieses sogenannte TRIPs-Abkommen enthält Millionen von Kranken, die an Malaria, TBC oder HIV leiden, die Behandlung vor und ist auch aus genderspezifischen Gesichtspunkten äußerst fragwürdig, da es vor allem indigene Frauen und Landwirtinnen des Südens aus ihren traditionellen Lebens- bzw. Machtbereichen verdrängt und ihre über Jahrhunderte entwickelten Fähigkeiten, ihr Wissen und ihre Erfahrung ausbeutet und kommerzialisiert.
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung: • Die Österreichische Regierung soll das TRIPs-Abkommen unter Einbeziehung der NGOs überarbeiten und in das TRIPs-Council einbringen.
Von den 4,6 Milliarden Menschen in den Entwicklungsländern sind mehr als 850 Millionen AnalphabetInnen. 2,4 Milliarden verfügen über keine grundlegenden sanitären Einrichtungen. 11 Millionen Kinder unter fünf Jahren sterben jedes Jahr aus vermeidbaren Gründen. Die Ungleichheit ist enorm: 1993 verfügte das reichste Prozent der Weltbevölkerung über genauso viel Einkommen wie die ärmsten 57%. Die Schuldenkrise, die untragbar hohen Schuldenrückzahlungen, bleiben für eine große Anzahl von Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika die größte Blockade für eine sozial gerechte und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung.
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung: • Österreich soll als erster Gläubigerstaat die 20 am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) der HIPC-Initiative sowie Nigeria entschulden. (Die HIPC-Initiative ist die internationale Entschuldungsinitiative für arme, hochverschuldete Länder unter Führung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds).Das Ziel der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) auf 0,7% des BSP wird seit drei Jahrzehnten auf jeder Nord-Süd-Konferenz beschwört. Die Industriestaaten haben dieses Ziel auch beim Welt-Umwelt-Gipfel 1992 in Rio bestätigt. Die Europäische Kommission bekräftigte im Juni 2001 (Europäischer Rat in Göteborg) im Rahmen ihrer Strategie für nachhaltige Entwicklung ihre Zusage, das 0,7% Ziel so rasch wie möglich zu erreichen und noch vor dem Weltgipfel in Johannesburg konkrete Fortschritte im Hinblick auf diese Erreichung zu erzielen.
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen: • Die Österreichische Regierung muss das Ziel der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) auf 0,7% des BSP bis 2010 im neuen Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz festschreiben. • Unter Belgischer EU-Präsidentschaft werden die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten im September 2001 die Tobin-Steuer diskutieren. Die Österreichische Regierung soll sich dabei der befürwortenden Position zur Tobin-Steuer der Belgischen Regierung anschließen. Menschenrechte und menschliche Entwicklung können nicht weltweit verwirklicht werden ohne stärkere internationale Maßnahmen, insbesondere zur Unterstützung benachteiligter Menschen und Länder sowie zur Beseitigung der wachsenden globalen Ungleichheit und Marginalisierung.
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung: • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, noch vor dem Nachfolgegipfel 2002, die ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker zu ratifizieren. + 1) Förderung von zivilgesellschaftlichen Kräften und deren Einbeziehung in die Politik- gestaltung Seit 1992 hat die Umweltzerstörung weiter zugenommen und ist die Armut weiter angestiegen, betroffen davon ist die Zivilbevölkerung. Gleichzeitig organisieren sich in vielen Ländern zunehmend zivilgesellschaftliche Gruppierungen um einerseits auf diese Missstände aufmerksam zu machen und andererseits Vorschläge für sinnvolle Politiken im Bereich von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zu unterbreiten. Wir gehen von der Überzeugung aus, dass zivilgesellschaftliches Engagement ein wichtiges Element und eine Bereicherung jeder Gesellschaft darstellen. Seit 1992 hat sich auch gezeigt, dass Fragen und Lösungen der Umwelt- und Entwicklungspolitik eng vernetzt sind und in Zukunft integriert behandelt werden müssen.
Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen: • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, VertreterInnen der Zivilgesellschaft in die Entscheidungsprozesse und in Monitoring-Strukturen zur Umsetzung der genannten Forderungen zu integrieren. • Wir fordern die Regierung auf, österreichischen NGO-VertreterInnen die Teilnahme an internationalen UN-Konferenzen (Rio + 10) und die Aufnahme in die Delegation durch Übernahme der Kosten zu ermöglichen.
NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung Per Adresse: AGEZ, 1090 Wien, Berggasse 7 Tel und Fax: 01/317 40 16; e-mail: agez-office@utanet.at, Homepage: www.oneworld.at/agez
|