AGEZ-POSITIONSPAPIER

Forderungskatalog an die Österreichische Bundesregierung zum UN-Weltgipfel Umwelt und Entwicklung "Rio + 10"(im September 2002 in Johannesburg)

erstellt von der NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung
(im September 2001)

Präambel

Seit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro sind neun Jahre vergangen. Was hat Österreich in den letzten neun Jahren getan, um gegen den drohenden Klimawandel anzukämpfen und eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten? Wie nahe sind wir dem CO2-Emissions-Reduktionsziel von 13%? Was wurde an Maßnahmen gesetzt um die biologische Vielfalt sowohl weltweit wie auch in Österreich zu schützen? Was ist geschehen um mehr Fairness in der globalen Ressourcenverteilung sicherzustellen? Welche Schritte wurden eingeleitet um zur Armutsbekämpfung in den ärmsten Ländern des Südens beizutragen?

Die Bilanz ist ernüchternd. Die meisten Forderungen der österreichischen NGOs an die Regierung aus dem Rio-Konferenz-Jahr 1992 könnten auch heute noch 1:1 übernommen werden. In vielen Punkten ist die Situation sogar dramatisch schlechter geworden.

Der Norden, wo 20% der Weltbevölkerung 80% der Ressourcen konsumieren, hat in Fragen von Umwelt und Entwicklung eine besondere Verantwortung. Eine Verantwortung der sich die Österreichische Regierung stellen muss.

Die österreichischen Umwelt- und entwicklungspolitischen NGOs richten genau ein Jahr vor dem Rio plus 10-Weltgipfel in Johannesburg ihren aktuellen Forderungskatalog an die Regierung, der 10 + 1 Forderungen enthält. Die +1 Forderung betrifft die Zivilgesellschaft und einen integrierten Politikansatz und ist daher eine grundlegende Notwendigkeit auch für alle anderen 10 Forderungen.

Die Forderungen zielen einerseits auf Maßnahmen in Österreich und andererseits auf die Verantwortung Österreichs in seinem außenpolitischen Handeln ab.

Zeitlich gesehen erfordern die Maßnahmen beides: aktives Handeln der Regierung in den kommenden 12 Monaten als auch einen langfristigen Einsatz.

Die Forderungen im Überblick

 

  1. Wasser: Zugang für alle Menschen weltweit zu sauberem Trinkwasser

    • Die Österreichische Regierung soll sich bei der WTO-Runde im November 2001 in Qatar dafür einsetzen, dass im Rahmen der GATS-Verhandlungen (Dienstleistungshandel) Wasser nicht privatisiert wird. Österreich soll bereits im Vorfeld dahingehend auf andere EU-Staaten einwirken und seine Position noch vor der WTO-Ministerrunde der Plattform für Umwelt und Entwicklung bekannt geben.

    • Im Wasserrecht soll verankert werden, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Hand verbleibt.

     

  2. Klimaschutz durch umweltfreundliche und menschengerechte Energienutzung

    • Österreich muss noch 2001 das Kyoto-Protokoll ratifizieren, einen nationalen Klimaschutzplan beschließen, zumindest 1,2 Milliarden Schilling im laufenden Budget für Klimaschutz zweckbinden sowie zumindest 4 Milliarden Schilling der bestehenden Wohnbauförderung für Klimaschutzmaßnahmen zweckbinden.

    • Die Österreichische Regierung soll noch vor Herbst 2002 die ersten Schritte für eine Ökologisierung des Steuersystems (Belastung von Energieverbrauch, Entlastung des Faktors Arbeit sowie von ökologischen Lenkungsmaßnahmen z.B. Aufhebung der Energiesteuer auf Alternativenergien) beschließen.

     

  3. Mobilität statt Straßenverkehr

    • Herbeiführung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr im Rahmen einer Ökologisierung des Steuersystems und mittels Road-Pricing.

    • Umgestaltung der Pendlerpauschale nach ökologischen Kriterien um den Öffentlichen Verkehr gegenüber dem Autoverkehr zumindest gleich zu stellen und eine Senkung des Kilometergeldes um 25 % bis Herbst 2002.

     

  4. Ernährungssouveränität und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

    • Die Österreichische Regierung muss sich bei ihren bilateralen Kontakten mit Brasilien aktiv für Landreformen einsetzen. In weiterer Folge soll Österreich stärker für gerechte Landverteilung in weiteren Ländern des Südens eintreten.

    • Die Österreichische Regierung soll sich innerhalb der EU und bei der Folgekonferenz des Welternährungsgipfels im November 2001 für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex zum Recht auf Nahrung einsetzen.

    • Die Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft muss im Rahmen eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes in der österreichischen Verfassung verankert werden.

    • Das Österreichische Forstgesetz ist zu erneuern unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Eine moderne Definition von Nachhaltigkeit nach ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien muß verankert werden.

    • Wiedereinrichtung eines Waldfonds als österreichischen Beitrag für Maßnahmen zum internationalen Schutz der Wälder nach dem Vorbild der "Nationalinitiative Wald – Dritte Welt" der Österreichischen Regierung, die mit einer Höhe von 200 Millionen Schilling nach dem Welt-Umwelt-Gipfel in Rio 1992 eingerichtet worden ist.

     

  5. Übernahme der Prinzipien des Fairen Handels in die Weltwirtschaftsordnung

    • Die Österreichische Regierung ist in der Unterstützung des Fairen Handels auf einem guten Weg. Österreich soll den europäischen Mitgliedsstaaten mit gutem Beispiel vorangehen und in der öffentlichen Beschaffung selbst die sozialen und ökologischen Mindeststandards vorschreiben, die Fair Trade-Produkte auszeichnen.

    • Alle handels- und agrarpolitischen Entscheidungen von internationaler Tragweite müssen die Belange der Entwicklungsländer berücksichtigen. Eine Abstimmung der Beschlüsse hat mit Entwicklungszusammenarbeits-ExpertInnen zu erfolgen.

     

  6. Nachhaltige Nutzung und gerechte Verteilung von Ressourcen unter Beteiligung aller Betroffenen

    • Als erste Schritte in Richtung ökologische Steuerreform soll die Österreichische Regierung eine wissenschaftliche Studie für soziale und ökologische Kostenwahrheit in Auftrag geben, deren Ergebnisse bis zum September 2002 vorliegen und als Grundlage für die Positionierung der Regierung dienen.

     

  7. Biologische Vielfalt: ein Schatz, der erhalten bleiben muss

    • Die Österreichische Regierung soll das Übereinkommen zum Schutz wandernder Arten (Bonner Konvention) bis spätestens Herbst 2002 unterzeichnen und ratifizieren.

    • Die Österreichische Regierung übernimmt die Initiative für die Erhöhung der Ausgaben für Naturschutz und Artenschutz um 1 Milliarde Schilling bei Bund und Ländern.

    • Die Österreichische Regierung soll das TRIPs-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte auf geistiges Eigentum) unter Einbeziehung der NGOs überarbeiten und in das TRIPs-Council einbringen.

     

  8. Mehr Entschuldung zur Armutsbekämpfung

    • Österreich soll als erster Gläubigerstaat die 20 am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) der HIPC-Initiative sowie Nigeria entschulden. (Die HIPC-Initiative ist die internationale Entschuldungsinitiative für arme, hochverschuldete Länder unter Führung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds).

     

  9. Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und Einführung der Tobin-Steuer

    • Die Österreichische Regierung muss das Ziel der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) auf 0,7% des BSP bis 2010 im neuen Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz festschreiben.

    • Unter Belgischer EU-Präsidentschaft werden die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten im September 2001 die Tobin-Steuer diskutieren. Die Österreichische Regierung soll sich dabei der befürwortenden Position zur Tobin-Steuer der Belgischen Regierung anschließen.

     

  10. Recht auf menschenwürdige Lebensbedingungen und intakte Umwelt

• Wir fordern die Österreichische Regierung auf, noch vor dem Nachfolgegipfel 2002, die ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker zu ratifizieren.

+ 1) Förderung von zivilgesellschaftlichen Kräften und deren Einbeziehung in die Politik-

gestaltung

 

• Wir fordern die Österreichische Regierung auf, VertreterInnen der Zivilgesellschaft in die Entscheidungsprozesse und in Monitoring-Strukturen zur Umsetzung der genannten Forderungen zu integrieren.

• Wir fordern die Regierung auf, österreichischen NGO-VertreterInnen die Teilnahme an internationalen UN-Konferenzen (Rio + 10) und die Aufnahme in die Delegation durch Übernahme der Kosten zu ermöglichen.

 

Unterzeichnende Organisationen der NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung "Rio +10"

 

AGEZ (Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit, Dachverband 28 entwicklungspolitischer NGOs):

Afro-Asiatisches Institut Wien – AAI

AGEZ-Oberösterreich

AGEZ-Steiermark

AGEZ-Tirol

AGEZ-Vorarlberg

Arbeitsgemeinschaft Weltläden

Berufspädagogisches Institut Mödling – BPI

CARE Österreich – Verein für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe

Christoffel Blindenmission – CBM

Dreikönigsaktion – Hilfswerk der katholischen Jungschar

Entwicklungshilfe-Klub

Entwicklungswerkstatt Austria - EWA

Evangelischer Arbeitskreis für Entwicklungszusammenarbeit - EAEZ

EZA Entwicklungszusammenarbeit mit der Dritten Welt GmbH

Frauensolidarität – Entwicklungspolitische Initiativen für Frauen in der "Dritten Welt"

Gesellschaft für bedrohte Völker Österreich

Hilfswerk Austria

Horizont3000 - Österreichische Organisation für Entwicklungszusammenarbeit

Informationsgruppe Lateinamerika - IGLA

Katholische Frauenbewegung Österreichs - KFBÖ

Katholische Männerbewegung Österreichs - KMBÖ

Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz f. internationale Entwicklung und Mission - KOO

Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe - ÖFSE

Österreichische Gesellschaft für Familienplanung

Österreichisches Nord-Süd-Institut für Entwicklungszusammenarbeit - ÖNSI

Südwind-Agentur

TransFair

Wiener Institut für Entwicklungsfragen und Zusammenarbeit – VIDC

Women in Development Europe – WIDE-Österreich

 

Welthaus - Diözese Graz-Seckau

FIAN – Food First Information and Action Network

Österreichische Bergbauernvereinigung. Initiative für eine bäuerliche Zukunft

ATTAC Österreich

Klimabündnis Österreich

Respect. Zentrum für Tourismus und Entwicklung

Institut für Integrativen Tourismus und Freizeitforschung – IITF

Greenpeace Österreich

Verkehrsclub Österreich - VCÖ

GLOBAL 2000

WWF Österreich

ÖKOBüro. Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen

 

Die Forderungen im Detail

 

  1. Wasser: Zugang für alle Menschen weltweit zu sauberem Trinkwasser

 

Der Wasserkonsum wächst seit 100 Jahren weltweit doppelt so schnell wie die Bevölkerung. Im Jahre 2025 könnten laut UNO 2,5 Milliarden Menschen – ein Drittel der Weltbevölkerung - unter akutem Wassermangel leiden. Betroffen sind vor allem Menschen in Entwicklungsländern, insbesondere Frauen. Schon heute haben 1,4 Milliarden Menschen kein sauberes Trinkwasser. 7 Millionen Menschen sterben jährlich an den Folgen von unreinem Wasser. Der zunehmende Mangel macht aus der Lebensgrundlage Wasser eine strategische Quelle von zwischenstaatlichen und zwischenmenschlichen Konflikten. In den nächsten 25 Jahren müssen wir Kriege um das knappe Wasser befürchten. Wasser gerät ins Spannungsfeld des Marktes: nicht nur in Europa steht die Wasserwirtschaft vor einem massiven Umbau, vor allem in Entwicklungsländern übernehmen immer mehr internationale Konzerne die lokale Wasserversorgung und haben damit faktisch das Monopol über den Zugang zur Lebensgrundlage.

Österreich ist quantitativ reich an Wasser gesegnet, hat aber andererseits große Wasservorkommen die bereits stark durch Nitrat und Pestizide belastet sind.

 

Wir fordern von der Österreichischen Regierung, sich für folgende Forderungen einzusetzen:

 

  • Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in Grundwasserschongebieten muß auf biologische Landwirtschaft umgestellt werden.
  • Die Österreichische Bundesregierung muß sich dafür einsetzten, dass Wasser auch in Zukunft als Naturgut der Öffentlichkeit zur nachhaltigen Nutzung zur Verfügung steht und nicht zur reinen Handelsware verkommt. Die Wasserversorgung ist Daseinsvorsorge (nach den Amsterdamer-Verträgen) und ist daher von der Liberalisierung im Binnenmarkt ausgenommen und soll daher in öffentlicher Hand verbleiben.
  • "Beobachtungs- und vorraussichtliche Maßnahmengebiete", früher Grundwassersanierungsgebiete genannt in denen der Wasserkörper durch Pestizide und Nitrat kontaminiert ist, müssen klare Vorgaben mit Nutzungsbeschränkungen erhalten und auf biologische Landwirtschaft umgestellt werden.
  • Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU muß die Österreichische Bundesregierung jedweden Grundwasserkörper in Österreich schützen und zumindest in Trinkwasserqualität erhalten.

 

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:

 

• Die Österreichische Regierung soll sich bei der WTO-Runde im November 2001 in Qatar dafür einsetzen, dass im Rahmen der GATS-Verhandlungen (Dienstleistungshandel) Wasser nicht privatisiert wird. Österreich soll bereits im Vorfeld dahingehend auf andere EU-Staaten einwirken und seine Position noch vor der WTO-Ministerrunde der Plattform für Umwelt und Entwicklung bekannt geben.

• Im Wasserrecht soll verankert werden, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Hand verbleibt.

  1. Klimaschutz durch umweltfreundliche und menschengerechte Energienutzung

 

Gletscher werden schmelzen, Meeresspiegel steigen, Stürme und Hurricans zunehmen und die Verteilung natürlicher Ressourcen wie etwa Wasser wird sich in wenigen Jahrzehnten drastisch verändern. Der neueste Bericht des IPCC, des von der UNO eingesetzten internationalen Forschungsgremiums zur Klimaveränderung, bestätigt die bekannten Trends: die meisten Menschen stehen bei diesem Horror-Szenario auf der Verliererseite und gerade die Ärmsten der Erde wird es am stärksten treffen. Auch in Österreich verursacht die menschengemachte Klimaveränderung enorme ökologische, wirtschaftliche und soziale Probleme. Sechs UN-Konferenzen zur Klimarahmenkonvention seit dem Welt-Umwelt-Gipfel in Rio 1992 brachten bisher nur einen weitgehend unverbindlichen Rahmen-Arbeitsplan zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Industrieländer. Das Kyoto-Protokoll, 1997 beschlossen, ist bis heute nicht in Kraft getreten.

 

Die fossile Energieproduktion ist hauptverantwortlich für den globalen Klimawandel. Die Nutzung der Atomenergie bedroht Millionen von Menschen bei einem potentiellen Unfall und gefährdet durch den dafür notwendigen Uranabbau und die ungelöste Entsorgungsfrage die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Beim Bau von Groß-Staudämmen kommt es zu katastrophalen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und zu sozialen Folgen wie Umsiedlungen der betroffenen Bevölkerung und damit zur Missachtung der sozialen und menschenrechtlichen Verantwortung. Daher ist eine Wende zu einer umweltfreundlichen und menschenwürdigen Energienutzung erforderlich.

 

Auch Österreich hat weitgehend versäumt seine nationale Energiepolitik klimaverträglich und global verantwortlich zu gestalten. Daher ist die CO2- Emission Österreichs in den letzten 10 Jahren mehr als 8 % gestiegen. Nur auf lokaler Ebene wurden einige Vorbild-Projekte umgesetzt.

 

Wir fordern von der Österreichischen Regierung, sich für folgende Forderungen einzusetzen:

 

  • Es müssen Initiativen gesetzt werden, dass in der Wohnbauförderung der Länder ein energetischer Mindeststandard für die Förderwürdigkeit bei allen Projekten eingeführt wird, plus weitgehender Umschichtung vom Neubau zur Renovierung und Sanierung. Die Förderung fossiler Energie muss eingestellt werden. Auch für alle bestehenden Gebäude muss eine Erhebung des Energiestandards (Energieausweis) vorgeschrieben werden.
  • Verzicht auf die Kyoto-Mechanismen zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele durch die Österreichische Regierung. Österreichische Klimaschutzziele müssen durch Maßnahmen in Österreich erreicht werden. Ausdrücklich begrüßen wir Umweltschutzmassnahmen besonders in Ländern Mittel- und Osteuropas, diese dürfen aber Maßnahmen in Österreich nicht ersetzen.
  • Die Information und Bewusstseinsbildung muss deutlich verstärkt werden. Schwerpunktprogramme in den Bereichen Verkehr, Raumwärme, Abfallvermeidung und Ernährung müssen erstellt und ausreichend finanziert werden.
  • Österreich muss den Ausbau erneuerbarer Energien abseits der Großwasserkraft forcieren und die EU-Richtlinie für die Förderung von Windenergie, Biomasse, Geothermie und Photovoltaik mit verbindlichen Mindestzielen und einer Stromkennzeichnung auch für Kohle- und Atomenergie vorantreiben. Die Nutzung der Biomasse muss im Kyoto-Zeitraum verdoppelt, die von Wind und Photovoltaik verzehnfacht werden.
  • Differenzierung der Energiesteuer welche zu einer Belastung des Atomstroms und fossilen Stroms führt und Setzen geeigneter Maßnahmen, um langfristig das Stromproduktionssystem in Österreich zu 100 % auf erneuerbare Energieträger umzustellen.
  • Verbot von H-FKW und SF6 durch die Österreichische Regierung, Ausschluss aller H-FKWs in der Wohnbauförderung und Sanierung durch Bundesländer.
  • Stromimportverbote aus nicht EU-Staaten die Kraftwerke haben, die nicht dem Stand der Technik entsprechen.
  • Kein Abschluß des Energiekapitels bei den Beitrittsverhandlungen zur Osterweiterung der EU, wenn wesentliche Sicherheitsfragen der Atomkraftwerke nicht befriedigend geregelt sind.

 

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:

 

• Österreich muss noch 2001 das Kyoto-Protokoll ratifizieren, einen nationalen Klimaschutzplan beschließen, zumindest 1,2 Milliarden Schilling im laufenden Budget für Klimaschutz zweckbinden sowie zumindest 4 Milliarden Schilling der bestehenden Wohnbauförderung für Klimaschutzmaßnahmen zweckbinden.

• Die Österreichische Regierung soll noch vor Herbst 2002 die ersten Schritte für eine Ökologisierung des Steuersystems (Belastung von Energieverbrauch, Entlastung des Faktors Arbeit sowie von ökologischen Lenkungsmaßnahmen z.B. Aufhebung der Energiesteuer auf Alternativenergien) beschließen.

  1. Mobilität statt Straßenverkehr

 

Weltweit steigen die Emissionen und der Energieeinsatz im Verkehr massiv und uneingeschränkt weiter an. Der Verkehr ist für rund ein Drittel der CO2-Emissionen Österreichs verantwortlich und jener Sektor mit den höchsten Zuwachsraten.

Wir fordern von der Österreichischen Regierung:

 

  • Volle Kostenwahrheit für das gesamte Verkehrssystem, z. b. im Rahmen einer ökologischen Steuerreform und der Einführung eines Road-Pricing-Systems.
  • Aufhebung der Steuerbefreiungen für den internationalen Flugverkehr.
  • Ausbaustop für das gesamte Straßennetz ("Mut zur Lücke").
  • Ausbau des Bahnnetzes insbesondere in Hinblick auf die EU-Erweiterung, des ÖPNVs sowie Schwerpunkte im Ausbau des Fuß- und Radwege-Netzes, Rücknahme von Nebenbahnenschließungen.
  • Umwelt- und Klimaschonende Raumordnung als Grundsätze aller Bauvorhaben und Flächenwidmungen
  • Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in allen Städten und Gemeinden.
  • Flottenverbrauchsstandards für alle neuzugelassenen Kfz.
  • Forschungsinitiativen und gesetzliche Vorgaben zur verstärkten Nutzung alternativer, CO2-neutraler Treibstoffe.
  • Ein Mobilitätskonzept für die zu erwartenden Entwicklungen im Zuge des EU-Beitritts der östlichen Nachbarstaaten, das zur Reduktion des Kfz-Verkehrs führt.
  • Forcieren von regionalen Produktions- und Konsumstrukturen.

 

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:

 

• Herbeiführung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr im Rahmen einer Ökologisierung des Steuersystems und mittels Road-Pricing.

• Umgestaltung der Pendlerpauschale nach ökologischen Kriterien um den Öffentlichen Verkehr gegenüber dem Autoverkehr zumindest gleich zu stellen und eine Senkung des Kilometergeldes um 25 % bis Herbst 2002.

 

  1. Ernährungssouveränität und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

 

Ernährungssouveränität weltweit

Unter Ernährungssouveränität verstehen wir das Recht jedes Staates die eigenen Nahrungsmittel zu produzieren, um Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Das umfasst auch das Recht auf Zugang zu Land, Wasser, Saatgut, Krediten und Bildung. Landreformen gehören ebenso dazu wie eine nachhaltige Nutzung des Landes. Wir treten ein für weltweiten Biolandbau und die Förderung kleinbäuerlicher Strukturen – in Europa und in den Ländern des Südens. Besonders in ländlichen Regionen stellt die Subsistenzwirtschaft die Nahrungsmittelversorgung der BewohnerInnen sicher. Dabei sollen insbesondere Projekte und Programme von BäuerInnen in den sogenannten Entwicklungsländern gefördert und indigene Frauen nachdrücklich unterstützt werden.

Durch die negativen Umwelteinflüsse (z. b. Bodenerosion, Grundwasserverschmutzung, Verlust der Artenvielfalt) der industriellen Landwirtschaft kommt es zur Zerstörung der Nahrungsgrundlage und damit zur Gefährdung der Ernährungssouveränität für zukünftige Generationen. Die finanzielle Förderung von Programmen, die aus einer von der chemischen Industrie gestützten Landwirtschaft aussteigen, sollte vorrangig behandelt werden und das Recht auf Selbstversorgung mit Grundnahrungsmitteln muss gewährleistet sein.

 

  • Wir fordern eine ökologische und nachhaltige Landwirtschaft, die die tägliche Versorgung mit Grundnahrungsmitteln sichert.
  • Innerhalb der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) soll ein Verhaltenskodex zum Recht auf Nahrung erarbeitet werden, der es ermöglicht auch internationale Institutionen und Konzerne menschenrechtlich in die Pflicht zu nehmen.
  • Eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln als auch zur Armutsbekämpfung in den Ländern des Südens ist der Zugang (Rechte) der lokalen Bevölkerung zu den natürlichen Ressourcen.

 

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:

 

• Die Österreichische Regierung muss sich bei ihren bilateralen Kontakten mit Brasilien aktiv für Landreformen einsetzen. In weiterer Folge soll Österreich stärker für gerechte Landverteilung in weiteren Ländern des Südens eintreten.

• Die Österreichische Regierung soll sich innerhalb der EU und bei der Folgekonferenz des Welternährungsgipfel im November 2001 für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex zum Recht auf Nahrung einsetzen.

 

Nachhaltige Landwirtschaft

  • Wir fordern die Abgeltung von Umweltleistungen im Rahmen der Nahrungsmittelproduktion sowie monetäre und technische Hilfestellung für die Umstellung auf nachhaltige Produktion.
  • Die Biologische Landwirtschaft ist die Bewirtschaftungsform mit der geringsten ökologischen Beeinträchtigung für die Umwelt. Langfristig muss die vollständige Umstellung auf Biologische Landwirtschaft angestrebt werden. Bis zum Jahr 2005 ist die Anbaufläche für die Biowirtschaft in Österreich zu verdoppeln.
  • Die Ökologisierung der gesamten Landwirtschaft muss im Rahmen eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes in der österreichischen Verfassung verankert werden. Fördergelder sowie Vermarktungs- und Absatzstrategien sind für diesen Bereich auszubauen bzw. prioritär zu unterstützen.
  • Gentechnik in der Landwirtschaft ist nicht nachhaltig. Die Importe von genetisch veränderten Futtermitteln in Österreich und Europa steigen. Wir fordern ein Verbot der Einfuhr von genetisch veränderten Futtermitteln. Zum Schutz der Biologischen Landwirtschaft fordern wir ein generelles Anbauverbot von gentechnisch verändertem Saatgut.
  • Ökologische Mindeststandards für alle Agrarförderungen.
  • Drastische Reduzierung von Pestiziden und chemischen Düngemitteln. In Österreich muss bis 2004 eine Besteuerung auf Pestizide und Düngemittel in Kraft sein.

 

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung:

 

• Die Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft muss im Rahmen eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes in der österreichischen Verfassung verankert werden.

 

Nachhaltige Forstwirtschaft

Der Wert der Wälder als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, als Kohlenstoffspeicher zur Stabilisierung des Weltklimas, als Speicher und Reinigung der globalen Süßwasserreserven, als Schutz vor Bodenerosionen, Erdrutschen und Überschwemmungen, als Lebensraum und Speisekammer für mehrere hundert Millionen Menschen, als unerschöpfliche Apotheke für unzählige Medizinalpflanzen und Vorratslager für Holz ist immens. Dieser Wert ist durch menschliche Einflüsse, insbesondere Raubbau, Kahlschläge, Monokulturen, Brandrodungen und Chemikalieneinsatz bedroht. Jede Minute wird auf der Erde eine Waldfläche in der Größe von 35 Fußballfeldern zerstört. Diese negativen Einflüsse zerstören nicht nur Regenwald und Urwälder in den Entwicklungsländern. Auch in Österreich beeinträchtigt der fehlende Respekt vor der biologischen Vielfalt der Wälder und deren Funktion mancherorts den natürlichen Waldzustand: Fichtenmonokulturen, Schlägerung von biologisch sehr wertvollem Altbaumbestand und großräumige Kahlschläge sowie Pestizideinsatz setzen auch bei uns dem Wald zu.

 

Wir fordern daher die Österreichische Regierung auf, diesen negativen Trends durch folgende Maßnahmen entgegenzuwirken:

 

  • Schaffung eines repräsentativen Schutzgebietsnetzes zur Erhaltung der Biodiversivität.
  • Aktive Förderung von internationalen nicht staatlichen Waldorganisationen, die im Sinne der Agenda 21 agieren (z. b. Forest Stewardship Council) und keine Unterstützung von nichtstaatlichen Organisationen, die entgegen der Agenda 21, im Besonderen Kap 16 eingeborene Gruppen schwächen.
  • Schaffung eines Kriterienkataloges der sicherstellt, dass land- und forstwirtschaftliche Fördergelder den Richtlinien der Agenda 21 entsprechen.
  • Förderung von Holz- und Holzprodukten, die nachweislich aus einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Bewirtschaftung stammen z. b. bei der öffentlichen Beschaffung.
  • Schaffung von Mechanismen, um bei den steigenden Holzimporten die ökologische und soziale Qualität der Bewirtschaftung sicherzustellen (z. b. durch Zertifizierung)
  • Förderung von Maßnahmen im Wald zur Umsetzung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU) im Rahmen des Österreichischen Programmes zur ländlichen Entwicklung.

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:

• Das Österreichische Forstgesetz ist zu erneuern unter besonderer Berücksichtigung der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Eine moderne Definition von Nachhaltigkeit nach ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien muß verankert werden.

• Wiedereinrichtung eines Waldfonds als österreichischen Beitrag für Maßnahmen zum internationalen Schutz der Wälder nach dem Vorbild der "Nationalinitiative Wald – Dritte Welt" der Österreichischen Regierung, die mit einer Höhe von 200 Millionen Schilling nach dem Welt-Umwelt-Gipfel in Rio eingerichtet worden ist.

  1. Übernahme der Prinzipien des Fairen Handels in die Weltwirtschaftsordnung

Die Welthandelsordnung der WTO postuliert, dass freier Handel automatisch zu mehr Wohlstand für alle führt. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass ohne einen wirksam durchgesetzten ökologischen und sozialen Rahmen breite Bevölkerungsschichten weiter verelenden, die Naturzerstörung fortschreitet und funktionierende lokale Marktstrukturen vernichtet werden. Die durch die WTO repräsentierte herrschende Machtverteilung in der Weltwirtschaft begünstigt den Verfall der Preise für Agrarrohstoffe, wodurch die Schuldenkrise der in die Rolle der Rohstoffproduzenten gedrängten sogenannten "Entwicklungsländer" verschärft wird.

Der Faire Handel propagiert eine sozial und ökologisch verträgliche Form der Marktwirtschaft. Er geht vom Grundsatz nachhaltiger Produktion aus, die durch ökologische und soziale Mindeststandards gewährleistet wird. Gleichzeitig gestaltet der Faire Handel zwischen Süden und Norden partnerschaftliche Handelsbeziehungen unter Verzicht auf die Ausbeutung ökologischer und sozialer Ressourcen und ohne die ohnehin knappen finanziellen Ressourcen der betroffenen Länder für Sozialprogramme und den Schuldendienst durch Dumpingpreise für ihre Exportprodukte noch weiter zu schmälern.

  • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich für die schrittweise Übernahme der Prinzipien des Fairen Handels in die Weltwirtschaftsordnung einzusetzen, insbesondere in die Regulative der WTO und internationaler Handelsabkommen wie der Post-Lomé-Verträge.
  • Wir fordern die Übernahme dieser Prinzipien, um die Verarmung breiter Bevölkerungsteile wirksam zu bekämpfen, um der ökologischen Zerstörung Einhalt zu gebieten und um einen wesentlichen Beitrag zur Entschärfung der Schuldenkrise der Länder des Südens zu leisten.
  • Weltwirtschaftliche Spielregeln dürfen der nachhaltigen Entwicklung nicht entgegenwirken. Wir fordern die Österreichische Regierung dazu auf, für die Vorrangigkeit von Verträgen im Bereich der Menschen- und Umweltrechte vor WTO-Abkommen einzutreten. Wir fordern eine Demokratisierung der internationalen Entscheidungsgremien wie Weltbank, Internationaler Währungsfonds, regionale Entwicklungsbanken, WTO und Europäische Kommission, auch im Hinblick auf die Partizipation von Frauen in Entscheidungspositionen und auf die Berücksichtigung von Anliegen und Erfahrungen von Frauen im Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsbereich.

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:

• Die Österreichische Regierung ist in der Unterstützung des Fairen Handels auf einem guten Weg. Österreich soll den europäischen Mitgliedsstaaten mit gutem Beispiel vorangehen und in der öffentlichen Beschaffung selbst die sozialen und ökologischen Mindeststandards vorschreiben, die Fair Trade-Produkte auszeichnen.

• Alle handels- und agrarpolitischen Entscheidungen von internationaler Tragweite müssen die Belange der Entwicklungsländer berücksichtigen. Eine Abstimmung der Beschlüsse hat mit Entwicklungszusammenarbeits-ExpertInnen zu erfolgen.

  1. Nachhaltige Nutzung und gerechte Verteilung von Ressourcen unter Beteiligung aller Betroffenen

Eine gerechte Verteilung der Ressourcen ist über entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen auszulösen, um Entwicklung und Umwelterhaltung weltweit zu sichern. In den armen Ländern des Südens ist oft eine integrierte Planung der Ressourcennutzung nicht gewährleistet. Die Betroffenen müssen das Recht auf Mitsprache und auf Nutzung von Substituten unter Wahrung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Biodiversität haben. Im Sinne der Frauen- und Menschenrechte gehört die Verfügungsgewalt über Land und natürliche Ressourcen in die Hand der ErnährerInnen, wobei die besondere Rolle der Bäuerinnen im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung und Erhaltung der biologischen Ressourcen hervorgehoben werden muss. Es muss sichergestellt werden, dass diese Gruppen auch tatsächlich Anteil an den wirtschaftlichen und kommerziellen Vorteilen haben, die sich aus der Anwendung traditioneller Methoden und Kenntnisse ergeben.

Neben biologischen Ressourcen betrifft dies auch Bodenschätze. Bergbau zählt heute zu den ökonomischen Aktivitäten mit den gravierendsten Auswirkungen auf die Umwelt und auf die lokale – insbesondere indigene – Bevölkerung. Umweltfolgen beinhalten die Zerstörung von Quellgebieten und Wäldern, Verschmutzung von Flüssen und Verlust der Biodiversität. Dazu kommen soziale Folgen wie Landverlust, Auseinanderbrechen von Gemeinschaften, Menschenrechtsverletzungen, Gesundheitsprobleme, Verarmung, Migration.

  • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Erfahrungen der Betroffenen, insbesondere von indigenen Gruppen, entsprechend Eingang in internationale Foren einschließlich der Vorbereitungstreffen und Aktivitäten zum Nachhaltigkeitsgipfel 2002 finden.
  • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich dem Prinzip der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen zu verpflichten und dies innerhalb der Staatengemeinschaft zu vertreten.
  • Eine gerechte Verteilung von Ressourcen ist über entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen auszulösen. Innerhalb von fünf Jahren müssen verbindliche Modelle für eine ökologische und soziale Kostenwahrheit entwickelt und in der Weltwirtschaft umgesetzt werden. Wir fordern eine ökologische Steuerreform, um mit der Besteuerung der zu billigen, nicht erneuerbaren Energien und der Entlastung des Faktors Arbeit ökologische und soziale Probleme der Arbeitslosigkeit anzugehen.

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung:

• Als erste Schritte in Richtung ökologische Steuerreform soll die Österreichische Regierung eine wissenschaftliche Studie für soziale und ökologische Kostenwahrheit in Auftrag geben, deren Ergebnisse bis zum September 2002 vorliegen und als Grundlage für die Positionierung der Regierung dienen.

  1. Biologische Vielfalt: ein Schatz, der erhalten bleiben muss

Zerstörung der Wälder, Intensivierung der Landwirtschaft, Trockenlegung von Feuchtgebieten, Regulierung der Flüsse, Überfischung der Meere, all dies führt zu einer drastischen Reduktion der biologischen Vielfalt der Erde. Weltweit sterben jeden Tag ca. 100 Tier- und Pflanzenarten aus.

In Österreich stehen über 2800 Tierarten derzeit als in unterschiedlichem Ausmaß gefährdet, ausgestorben, ausgerottet oder verschollen auf der Roten Liste, ebenso z. b. über 60% der heimischen Farn- und Blütenpflanzen. Ein Hauptgrund für den dramatischen Rückgang der Biodiversität ist der zunehmende Verlust geeigneter Lebensräume für den es vielfältige Ursachen gibt. Gerade Österreich, eines der reichsten Länder der Welt, muß zeigen, dass mit geigneten Schutzmaßnahmen und durch nachhaltiges und schonendes Wirtschaften der Erhalt der biologischen Vielfalt möglich ist.

Wir fordern daher die Österreichische Regierung auf, diesen negativen Trends durch folgende Maßnahmen entgegenzuwirken:

  • Schaffung eines repräsentativen, ausreichend großen und dichten Schutzgebietnetzes zur Erhaltung der Biodiversität, insbesondere Natura-2000-Gebiete.
  • Erhaltung bestehender natürlicher und naturnaher Lebensräume sowie kleinräumiger Land- und Forstwirtschaft und biologisch wertvoller Kleinbiotope.
  • Gezielte Förderung von naturverträglicher Landnutzung, Renaturierung beeinträchtigter Naturräume sowie verbesserte Schutzmöglichkeiten für bedrohte heimische Arten.
  • Rascheste Umsetzung geltender EU-Gesetzgebung im Bereich Naturschutz- und Landschaftspflege in entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen sowie Vereinheitlichung der Landesgesetze auf ausreichend hohem Niveau.
  • Unterzeichnung (Bonner Konvention) und Umsetzung internationaler Abkommen im Bereich Naturschutz- und Landschaftspflege.
  • Effiziente Maßnahmen zum Klimaschutz, da Klimawandel in Zukunft das irreversible Verschwinden heimischer Arten weiter verschärfen wird.
  • Allgemeine Reduktion des Schadstoffeintrags sowie des Einsatzes schädigender Wirkstoffe (Herbizide, Dünger).
  • Vorrang des Naturschutzes vor Straßen-, Siedlungs-, Kraftwerks- und Schutzwasserbau.
  • Ausreichende Förderung und Bereitstellung finanzieller Mittel für Arten- und Biotopschutzprogramme.

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:

• Die Österreichische Regierung soll das Übereinkommen zum Schutz wandernder Arten (Bonner Konvention) bis spätestens Herbst 2002 unterzeichnen und ratifizieren.

• Die Österreichische Regierung übernimmt die Initiative für die Erhöhung der Ausgaben für Naturschutz und Artenschutz um 1 Milliarde Schilling bei Bund und Ländern.

Sozial gerechte Nutzung der biologischen Vielfalt - keine Patente auf Leben

Ungefähr 1, 4 Milliarden Menschen, von denen fast alle in ländlichen Regionen der sogenannten Dritten Welt leben, sind auf selbstgezogenes Saatgut angewiesen, das durch lokale Selektion und Züchtung entwickelt wurde. Patente auf Technologien bzw. auf lebendige Organismen, die durch das WTO (World Trade Organisation)-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte auf geistiges Eigentum weltweit legitimiert werden, gefährden nicht nur die Ernährungssicherung breiter Bevölkerungsschichten und die Erhaltung der biologischen Vielfalt, sondern stellen auch einen Angriff auf die sozialen, kulturellen und ökonomischen Grundrechte dar.

Dieses sogenannte TRIPs-Abkommen enthält Millionen von Kranken, die an Malaria, TBC oder HIV leiden, die Behandlung vor und ist auch aus genderspezifischen Gesichtspunkten äußerst fragwürdig, da es vor allem indigene Frauen und Landwirtinnen des Südens aus ihren traditionellen Lebens- bzw. Machtbereichen verdrängt und ihre über Jahrhunderte entwickelten Fähigkeiten, ihr Wissen und ihre Erfahrung ausbeutet und kommerzialisiert.

 

  • Wir fordern die Rücknahme der Patentierbarkeit lebendiger Organismen, auf Teile davon und auf ihre Eigenschaften. Es muss sichergestellt sein, dass ein überarbeitetes TRIPs-Abkommen zur Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele beiträgt.
  • Angesichts dieser biopolitischen Entwicklungen fordern wir die Österreichische Regierung auf, sich dafür einzusetzen, dass weitere Abkommen der WTO mit den im Biosafety-Protokoll und im Rahmen der CBD (Konvention über Biologische Vielfalt) getroffenen Regelungen in Übereinstimmung gebracht sowie diese mit anderen Rio-Konventionen abgestimmt werden. Internationale Abkommen dürfen keine Gefährdung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und des traditionellen Wissens darstellen.

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung:

• Die Österreichische Regierung soll das TRIPs-Abkommen unter Einbeziehung der NGOs überarbeiten und in das TRIPs-Council einbringen.

  1. Mehr Entschuldung zur Armutsbekämpfung

 

Von den 4,6 Milliarden Menschen in den Entwicklungsländern sind mehr als 850 Millionen AnalphabetInnen. 2,4 Milliarden verfügen über keine grundlegenden sanitären Einrichtungen. 11 Millionen Kinder unter fünf Jahren sterben jedes Jahr aus vermeidbaren Gründen. Die Ungleichheit ist enorm: 1993 verfügte das reichste Prozent der Weltbevölkerung über genauso viel Einkommen wie die ärmsten 57%. Die Schuldenkrise, die untragbar hohen Schuldenrückzahlungen, bleiben für eine große Anzahl von Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika die größte Blockade für eine sozial gerechte und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung.

  • Wir fordern daher weitere Schuldennachlässe, insbesondere seitens der internationalen Finanzinstitutionen. Auch Österreich muss über das international akkordierte Mindestmaß hinausgehen. Weiters fordern wir die Österreichische Regierung auf, Gegenwertfonds für Tilgungs- und Zinsleistungen aus Krediten der Republik Österreich an Entwicklungsländer einzurichten, aus welchen Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit im Schuldnerland finanziert werden.
  • Die mit den Schuldennachlässen einhergehenden Anpassungsprogramme (nun eingebettet in so genannte Armutsreduzierungsprogramme) sollen mit den Betroffenen gestaltet werden. Nur mit der Beteiligung der Zivilgesellschaft im Schuldnerland und ihrem weitgehenden Mitsprache- und Kontrollrecht kann eine Bekämpfung der Armut und eine angepasste Nutzung natürlicher Ressourcen gelingen.
  • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich für ein neues Verfahren zur Schuldenregulierung einzusetzen. Es ist dringend notwendig, um einerseits jedem überschuldeten Land (und dessen Bevölkerung) einen gewissen Schutz und andererseits eine Gleichstellung aller Gläubiger zu garantieren. Ein solches Verfahren könnte ein faires und transparentes internationales Schiedsgerichtsverfahren sein, bei dem ein unabhängiges Schiedsgericht die Entscheidung über einen eventuellen Schuldennachlass und die künftigen Schuldenrückzahlungen trifft.
  • Ein verantwortungsvolles Schuldenmanagement schließt auch die Gläubiger mit ein. Deshalb sind verbindliche Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards bei der Vergabe staatlicher Exportgarantien und -kredite unbedingt erforderlich. Für eine effiziente öffentliche Kontrolle ist mehr Transparenz in diesem Bereich nötig. Ansätze für bisher eher zaghafte Veränderungen sind auch in Österreich erkennbar, eine konsequente Umsetzung ist unabdingbar. Bei allen Vorstößen im Bereich der Strukturanpassung und der Schuldenregulierung sind die Auswirkungen auf Frauen in Ländern des Südens zu untersuchen, ihre Mitarbeit in allen Reformen zu unterstützen und darauf zu achten, dass sie von Vergünstigungen und Verbesserungen entsprechend ihrer gesellschaftlichen Schlüsselrolle profitieren können.

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung:

• Österreich soll als erster Gläubigerstaat die 20 am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) der HIPC-Initiative sowie Nigeria entschulden. (Die HIPC-Initiative ist die internationale Entschuldungsinitiative für arme, hochverschuldete Länder unter Führung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds).

  1. Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und Einführung der Tobin-Steuer

Das Ziel der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) auf 0,7% des BSP wird seit drei Jahrzehnten auf jeder Nord-Süd-Konferenz beschwört. Die Industriestaaten haben dieses Ziel auch beim Welt-Umwelt-Gipfel 1992 in Rio bestätigt. Die Europäische Kommission bekräftigte im Juni 2001 (Europäischer Rat in Göteborg) im Rahmen ihrer Strategie für nachhaltige Entwicklung ihre Zusage, das 0,7% Ziel so rasch wie möglich zu erreichen und noch vor dem Weltgipfel in Johannesburg konkrete Fortschritte im Hinblick auf diese Erreichung zu erzielen.

  • Wir fordern daher die Österreichische Regierung - die sich schon 1970 zu diesem Ziel bekannt hat - auf, sich für die schrittweise Erhöhung der ODA auf 0,7% des BSP bis 2010 einzusetzen.
  • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich für die Einführung der Tobin-Steuer auf jede grenzüberschreitende Finanztransaktion bzw. für die ähnlich ausgerichtete Currency Transaction Tax (CTT) einzusetzen. Diese Steuereinnahmen sollen für Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und für die Beseitigung der schlimmsten Formen der Umweltzerstörung verwendet werden.
  • Es müssen neue Finanzierungsquellen erschlossen werden. Wir fordern Steuern auf die Nutzung der "global commons" (Flugverkehr, Weltmeere). Der (touristisch induzierte) Flugverkehr gilt als einer der Haupterreger ozonschädigender Treibhausgase. Eine Besteuerung des Flugbenzins wird realistischerweise nicht die weitere Zerstörung der Ozonschicht verhindern können, jedoch könnten die negativen Folgen gedämpft werden und zusätzliche Finanzmittel für die Förderung einer ökologisch nachhaltigen globalen Entwicklung bereitgestellt werden.

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:

• Die Österreichische Regierung muss das Ziel der schrittweisen Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) auf 0,7% des BSP bis 2010 im neuen Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz festschreiben.

• Unter Belgischer EU-Präsidentschaft werden die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten im September 2001 die Tobin-Steuer diskutieren. Die Österreichische Regierung soll sich dabei der befürwortenden Position zur Tobin-Steuer der Belgischen Regierung anschließen.

  1. Recht auf menschenwürdige Lebensbedingungen und intakte Umwelt

Menschenrechte und menschliche Entwicklung können nicht weltweit verwirklicht werden ohne stärkere internationale Maßnahmen, insbesondere zur Unterstützung benachteiligter Menschen und Länder sowie zur Beseitigung der wachsenden globalen Ungleichheit und Marginalisierung.

  • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich prioritär für das Recht aller Menschen auf menschenwürdige Lebensbedingungen einzusetzen. Alle Menschen müssen die Möglichkeit haben, ihr Recht auf unversehrtes Leben, auf Gesundheit und eine intakte Umwelt durch Partizipation und Demokratie wahrzunehmen. Frauen müssen in diesen Prozess gleichberechtigt eingebunden werden. Sie müssen als zentrale Akteurinnen der Umwelt- und Sozialpolitik in Ländern des Südens eindeutig wahrgenommen und ausdrücklich gefördert werden.
  • Österreich muss für den Schutz von MigrantInnen und Flüchtlingen eintreten.
  • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich für die Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte einzusetzen. Die Forderung nach einem Fakultativprotokoll zum WSK ist bereits in der Erklärung der Menschenrechtskonferenz von Wien 1993 festgehalten worden und sollte von der Österreichischen Regierung entschieden vorangetrieben werden.
  • Entsprechend der UN-Menschenrechtskonvention und den Rio-Prinzipien fordern wir die Österreichische Regierung auf, sich für einen "Rights and Risks Approach" bei Entscheidungen über Wasser-, Energie- und Bergbauvorhaben einzusetzen. Dies bedeutet, dass alle Gruppen, deren Rechte betroffen sind, entsprechend den Risken, die sie tragen, in den gesamten Entscheidungsprozess von Bedarfsanalyse, mögliche Optionen, Analyse der Auswirkungen, bis zu Projektentwicklung, Umsetzung, Monitoring und Evaluierung eingebunden sein müssen.
  • Kinderarbeit im Allgemeinen, im Tourismus und die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, die auch häufig mit Tourismus verbunden ist, sind ein gravierendes weltweites Problem. Wir fordern die Österreichische Regierung auf, auf internationaler Ebene einzuwirken, damit alle Länder die Abkommen zum Schutz der Kinder (Kinderrechtskonvention) ratifizieren und umsetzen.

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderung:

• Wir fordern die Österreichische Regierung auf, noch vor dem Nachfolgegipfel 2002, die ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker zu ratifizieren.

+ 1) Förderung von zivilgesellschaftlichen Kräften und deren Einbeziehung in die Politik-

gestaltung

Seit 1992 hat die Umweltzerstörung weiter zugenommen und ist die Armut weiter angestiegen, betroffen davon ist die Zivilbevölkerung. Gleichzeitig organisieren sich in vielen Ländern zunehmend zivilgesellschaftliche Gruppierungen um einerseits auf diese Missstände aufmerksam zu machen und andererseits Vorschläge für sinnvolle Politiken im Bereich von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zu unterbreiten. Wir gehen von der Überzeugung aus, dass zivilgesellschaftliches Engagement ein wichtiges Element und eine Bereicherung jeder Gesellschaft darstellen. Seit 1992 hat sich auch gezeigt, dass Fragen und Lösungen der Umwelt- und Entwicklungspolitik eng vernetzt sind und in Zukunft integriert behandelt werden müssen.

  • Wir fordern daher von der Österreichischen Regierung eine weitgehende Unterstützung von Demokratisierungsmaßnahmen und finanzielle wie ideelle Unterstützung zivilgesellschaftlicher Kräfte in den Ländern des Südens, in Südosteuropa und in der GUS.
  • Gleichzeitig fordern wir die Förderung von zivilgesellschaftlichen, gesellschaftsgestaltenden Kräften in Österreich und deren Einbeziehung in die Gestaltung der Politiken in den oben ausführlich dargestellten zehn Themenbereichen.
  • Wir fordern die Österreichische Regierung auf, sich aktiv für eine integrative Umwelt- und Entwicklungspolitik einzusetzen, die gleichermaßen Ressourcenschutz und Ökologie, soziale und wirtschaftliche Entwicklung, Menschenrechte sowie ethnische und kulturelle Aspekte einbezieht.

Bis spätestens zum Nachhaltigkeitsweltgipfel im September 2002 fordern wir die Umsetzung folgender Forderungen:

• Wir fordern die Österreichische Regierung auf, VertreterInnen der Zivilgesellschaft in die Entscheidungsprozesse und in Monitoring-Strukturen zur Umsetzung der genannten Forderungen zu integrieren.

• Wir fordern die Regierung auf, österreichischen NGO-VertreterInnen die Teilnahme an internationalen UN-Konferenzen (Rio + 10) und die Aufnahme in die Delegation durch Übernahme der Kosten zu ermöglichen.

 

NGO-Plattform für Umwelt und Entwicklung

Per Adresse: AGEZ, 1090 Wien, Berggasse 7

Tel und Fax: 01/317 40 16; e-mail: agez-office@utanet.at, Homepage: www.oneworld.at/agez