AGEZ-POSITIONSPAPIER

Die Entwicklungszusammenarbeit von staatlichen Stellen des Nordens
mit staatlichen Stellen des Südens


Stellungnahme der AGEZ

 

In der öffentlichen Diskussion wird in Österreich von staatlicher Seite immer stärker darauf verwiesen, daß der Anteil der Programm- und Projekthilfe, der direkt über staatliche Stellen im Süden abgewickelt wird, zu gering sei. Dieser Anteil hat zwar in den letzten Jahren zugenommen, während die Mittel, für die die NGOs verantwortlich sind, abgenommen haben, aber dennoch ging er nie über 15% hinaus.

Staatliche Einrichtungen, NGOs und Firmen müssen als Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Armutsbekämpfung angesehen werden, die Zweckmäßigkeit der Verwendung des einen oder des anderen Instrumentes ist an diesen Zielsetzungen zu überprüfen. Eigeninteressen von Institutionen, seien sie staatlich oder privat, und von Firmen, dürfen nie der Maßstab für eine sinnvolle Entwicklungszusammenarbeit sein.

Es stellt sich also die Frage, nach welchen Kriterien die Auswahl des einen oder anderen Instrumentes erfolgen sollte, wobei wir uns hier auf die Gegenüberstellung von staatlicher Direktkooperation - dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit staatsnahen und staatsabhängigen NGOs im Süden - und die Abwicklung über die NGOs, die mit basisnahen NGOs im Süden zusammenarbeiten, beschränken. Für die staatliche Direktkooperation sprechen folgende Gründe:

  • Die Partnerregierungen im Süden sollen in ihrer Eigenverantwortung für die Entwicklung ihres Landes unterstützt werden, sie sollen nicht bevormundet werden.
  • Der Aufbau von effizienten staatlichen Strukturen ist dringend notwendig, sie sind zweifellos in den meisten Ländern des Südens viel zu schwach.

So richtig diese beiden Argumente sind, so übersehen sie doch, daß der effiziente Staat von der Gesellschaft, von unten und nicht von oben her aufgebaut werden muß. Es kann nicht geleugnet werden, daß derzeit in vielen Ländern des Südens autoritäre Tendenzen dominieren und die Angehörigen der Staatsapparate oft ihre eigenen materiellen Interessen verfolgen, ohne von der Gesellschaft ausreichend kontrolliert zu werden.

Gegen eine entwicklungspolitische Favorisierung staatlicher und staatsnaher Organisationen ist nichts einzuwenden, wenn es sich um einen Weg handelt, den staatlichen Apparat im Interesse der Bevölkerung effizienter zu machen, ganz im Gegenteil, ein leistungsfähiger Staat ist notwendig, um einen egalitären Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu sichern, um soziale Gerechtigkeit durchzusetzen und öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Wenn der Staatsapparat aber nicht demokratisch kontrolliert wird, wenn die gesellschaftlichen Kräfte dafür keine ausreichenden Möglichkeiten haben, dann wird dieser Staatsapparat seine grundlegenden Aufgaben kaum erfüllen und alle möglichen Formen der Bereicherung der herrschenden Schichten oder der Korruption entwickeln.

Die Forderung nach "good governance" und nach Bekämpfung der Korruption, die bei uns immer erhoben wird, ist zu begrüßen, doch beides ist nur dann zu erreichen, wenn die gesellschaftlichen Strukturen von der Basis her demokratisch aufgebaut werden, um sich gegen Fehlentwicklungen der Staatsbürokratie wehren zu können. Korruption kann nicht durch Sanktionen von außen her beseitigt werden, sondern nur durch eine wirksame Kontrolle im jeweiligen Land, durch die Kontrolle der betroffenen Bevölkerung. Sie in die Lage zu versetzten, dies zu tun, ist der sicherste Weg, Korruption zu überwinden.

Nachhaltige Entwicklung hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Systeme einer Gesellschaft das im Individuum und in sozialen Gruppen vorhandene Potential mobilisieren können. Dazu bedarf es demokratischer Bedingungen, wie die Achtung der politischen und sozialen Menschenrechte, des Zugangs zu einer unabhängigen Rechtssprechung für alle Bevölkerungsschichten, der Akzeptanz oppositioneller Bewegungen und der von den Machtträgern unabhängigen Kontrolle durch die frei gewählten Mandatare. Diese Bedingungen können nicht durch Appelle aus dem Norden ins Leben gerufen werden, sondern verlangen eine prioritäre Unterstützung von lokalen Gruppen und Initiativen, damit sie von den Regierenden das einfordern können, wofür sie verantwortlich sind.

Ebenso muß das propagierte Ziel der Armutsbekämpfung prioritär auf diesem Wege angestrebt werden. Eine Strategie der Armutsbekämpfung muß auch die politische Bewußtseinsbildung der Bevölkerung stärken und sie in die Entscheidungsprozesse einbinden. Armutsbekämpfung wird nur dann erfolgreich sein, wenn die Eigeninitiativen der sozialen Bewegungen gefördert werden, denn die Entfaltung der Individuen und Gruppen kann jenes Entwicklungspotential hervorbringen, das notwendig ist, um die Armut zu überwinden.

Der Aufbau staatlicher Strukturen und der Aufbau der gesellschaftlichen Strukturen, die ein breites Spektrum von Organisationen aus allen Bereichen der zivilen Gesellschaft umfassen sollen, sind kein Gegensatz, beides ist notwendig. Für die Förderung der zivilen Gesellschaft durch die Entwicklungszusammenarbeit sind die NGOs zweifellos das geeignete Instrument und nicht die Kooperation von Staat zu Staat. In welchem Ausmaß die ÖEZA ihre Ressourcen zwischen dem Aufbau der staatlichen und der gesellschaftlichen Strukturen verteilt, sollte nicht zuletzt von den jeweils vorhandenen realen Verhältnissen abhängen. Die jüngsten, zum Teil äusserst bedenklichen Entwicklungen in einer Reihe von Schwerpunktländern der ÖEZA (z.B. schwere Korruptionsvorwürfe gegen Regierungsstellen in Nicaragua und Uganda - siehe "1999 Corruption Perceptions Index" von Transparency International - , die Militärausgaben und die Kriegsführung der Regierung von Äthiopien, die Involvierung der Regierung von Burkina Faso in den Bürgerkriegen in Sierra Leone und Liberia, die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Bhutan) lassen jedenfalls beträchtlichen Zweifel einer verstärkten Mittelvergabe an diese Regierungen aufkommen.

Schließlich muß auch beachtet werden, daß eine direkte Kooperation von österreichischen Regierungsstellen mit Regierungen im Süden viel leichter österreichischen Eigeninteressen wirtschaftlicher Natur ausgesetzt ist, als die Kooperation von NGOs im Norden mit NGOs im Süden. Es ist fragwürdig, wenn die Mittel, die über die NGOs fließen, als "gebundene Hilfe" klassifiziert werden und jene Mittel, die den Regierungen zur Verfügung gestellt werden, als "ungebundene Mittel" und damit der Eindruck erweckt wird, die NGOs würden den Partnern im Süden ihre Vorstellungen aufdrängen. Es muß betont werden, daß die NGOs ihre Mittel Partnern zur Verfügung stellen, die in ihrer eigenen Verantwortung Projekte und Programme vorschlagen und entwickeln.

Wien, am 13. September 2000