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Die
Entwicklungszusammenarbeit von staatlichen Stellen des Nordens mit
staatlichen Stellen des Südens
Stellungnahme der AGEZ
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In der öffentlichen
Diskussion wird in Österreich von staatlicher Seite immer stärker darauf
verwiesen, daß der Anteil der Programm- und Projekthilfe, der direkt über
staatliche Stellen im Süden abgewickelt wird, zu gering sei. Dieser
Anteil hat zwar in den letzten Jahren zugenommen, während die Mittel, für
die die NGOs verantwortlich sind, abgenommen haben, aber dennoch ging er
nie über 15% hinaus.
Staatliche Einrichtungen,
NGOs und Firmen müssen als Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung
im Sinne der Armutsbekämpfung angesehen werden, die Zweckmäßigkeit der
Verwendung des einen oder des anderen Instrumentes ist an diesen
Zielsetzungen zu überprüfen. Eigeninteressen von Institutionen, seien
sie staatlich oder privat, und von Firmen, dürfen nie der Maßstab für
eine sinnvolle Entwicklungszusammenarbeit sein.
Es stellt sich also die
Frage, nach welchen Kriterien die Auswahl des einen oder anderen
Instrumentes erfolgen sollte, wobei wir uns hier auf die Gegenüberstellung
von staatlicher Direktkooperation - dazu gehört auch die Zusammenarbeit
mit staatsnahen und staatsabhängigen NGOs im Süden - und die Abwicklung
über die NGOs, die mit basisnahen NGOs im Süden zusammenarbeiten, beschränken.
Für die staatliche Direktkooperation sprechen folgende Gründe:
Die Partnerregierungen im Süden sollen in
ihrer Eigenverantwortung für die Entwicklung ihres Landes unterstützt
werden, sie sollen nicht bevormundet werden.
Der Aufbau von effizienten staatlichen
Strukturen ist dringend notwendig, sie sind zweifellos in den meisten Ländern
des Südens viel zu schwach.
So richtig diese beiden
Argumente sind, so übersehen sie doch, daß der effiziente Staat von der
Gesellschaft, von unten und nicht von oben her aufgebaut werden muß. Es
kann nicht geleugnet werden, daß derzeit in vielen Ländern des Südens
autoritäre Tendenzen dominieren und die Angehörigen der Staatsapparate
oft ihre eigenen materiellen Interessen verfolgen, ohne von der
Gesellschaft ausreichend kontrolliert zu werden.
Gegen eine
entwicklungspolitische Favorisierung staatlicher und staatsnaher
Organisationen ist nichts einzuwenden, wenn es sich um einen Weg handelt,
den staatlichen Apparat im Interesse der Bevölkerung effizienter zu
machen, ganz im Gegenteil, ein leistungsfähiger Staat ist notwendig, um
einen egalitären Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu sichern,
um soziale Gerechtigkeit durchzusetzen und öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn der Staatsapparat aber nicht demokratisch kontrolliert wird, wenn die
gesellschaftlichen Kräfte dafür keine ausreichenden Möglichkeiten
haben, dann wird dieser Staatsapparat seine grundlegenden Aufgaben kaum
erfüllen und alle möglichen Formen der Bereicherung der herrschenden
Schichten oder der Korruption entwickeln.
Die Forderung nach
"good governance" und nach Bekämpfung der Korruption, die bei
uns immer erhoben wird, ist zu begrüßen, doch beides ist nur dann zu
erreichen, wenn die gesellschaftlichen Strukturen von der Basis her
demokratisch aufgebaut werden, um sich gegen Fehlentwicklungen der Staatsbürokratie
wehren zu können. Korruption kann nicht durch Sanktionen von außen her
beseitigt werden, sondern nur durch eine wirksame Kontrolle im jeweiligen
Land, durch die Kontrolle der betroffenen Bevölkerung. Sie in die Lage zu
versetzten, dies zu tun, ist der sicherste Weg, Korruption zu überwinden.
Nachhaltige Entwicklung hat
nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die sozialen, politischen und
wirtschaftlichen Systeme einer Gesellschaft das im Individuum und in
sozialen Gruppen vorhandene Potential mobilisieren können. Dazu bedarf es
demokratischer Bedingungen, wie die Achtung der politischen und sozialen
Menschenrechte, des Zugangs zu einer unabhängigen Rechtssprechung für
alle Bevölkerungsschichten, der Akzeptanz oppositioneller Bewegungen und
der von den Machtträgern unabhängigen Kontrolle durch die frei gewählten
Mandatare. Diese Bedingungen können nicht durch Appelle aus dem Norden
ins Leben gerufen werden, sondern verlangen eine prioritäre Unterstützung
von lokalen Gruppen und Initiativen, damit sie von den Regierenden das
einfordern können, wofür sie verantwortlich sind.
Ebenso muß das propagierte
Ziel der Armutsbekämpfung prioritär auf diesem Wege angestrebt werden.
Eine Strategie der Armutsbekämpfung muß auch die politische Bewußtseinsbildung
der Bevölkerung stärken und sie in die Entscheidungsprozesse einbinden.
Armutsbekämpfung wird nur dann erfolgreich sein, wenn die
Eigeninitiativen der sozialen Bewegungen gefördert werden, denn die
Entfaltung der Individuen und Gruppen kann jenes Entwicklungspotential
hervorbringen, das notwendig ist, um die Armut zu überwinden.
Der Aufbau staatlicher
Strukturen und der Aufbau der gesellschaftlichen Strukturen, die ein
breites Spektrum von Organisationen aus allen Bereichen der zivilen
Gesellschaft umfassen sollen, sind kein Gegensatz, beides ist notwendig. Für
die Förderung der zivilen Gesellschaft durch die
Entwicklungszusammenarbeit sind die NGOs zweifellos das geeignete
Instrument und nicht die Kooperation von Staat zu Staat. In welchem Ausmaß
die ÖEZA ihre Ressourcen zwischen dem Aufbau der staatlichen und der
gesellschaftlichen Strukturen verteilt, sollte nicht zuletzt von den
jeweils vorhandenen realen Verhältnissen abhängen. Die jüngsten, zum
Teil äusserst bedenklichen Entwicklungen in einer Reihe von Schwerpunktländern
der ÖEZA (z.B. schwere Korruptionsvorwürfe gegen Regierungsstellen in
Nicaragua und Uganda - siehe "1999 Corruption Perceptions Index"
von Transparency International - , die Militärausgaben und die Kriegsführung
der Regierung von Äthiopien, die Involvierung der Regierung von Burkina
Faso in den Bürgerkriegen in Sierra Leone und Liberia, die anhaltenden
Menschenrechtsverletzungen in Bhutan) lassen jedenfalls beträchtlichen
Zweifel einer verstärkten Mittelvergabe an diese Regierungen aufkommen.
Schließlich muß auch
beachtet werden, daß eine direkte Kooperation von österreichischen
Regierungsstellen mit Regierungen im Süden viel leichter österreichischen
Eigeninteressen wirtschaftlicher Natur ausgesetzt ist, als die Kooperation
von NGOs im Norden mit NGOs im Süden. Es ist fragwürdig, wenn die
Mittel, die über die NGOs fließen, als "gebundene Hilfe"
klassifiziert werden und jene Mittel, die den Regierungen zur Verfügung
gestellt werden, als "ungebundene Mittel" und damit der Eindruck
erweckt wird, die NGOs würden den Partnern im Süden ihre Vorstellungen
aufdrängen. Es muß betont werden, daß die NGOs ihre Mittel Partnern zur
Verfügung stellen, die in ihrer eigenen Verantwortung Projekte und
Programme vorschlagen und entwickeln.
Wien, am 13. September 2000