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Offizielle
Unterstützungserklärung
für die nachstehenden
Forderungen der Kampagne "Verbessern statt Verwässern":
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Forderungen gegen das Verwässern
des Kriegsmaterialgesetzes:
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Die Bewilligungspflicht für
Waffen-Ausfuhren in EU-Staaten darf nicht abgeschafft werden.
(Angesichts des Fehlens eines verbindlichen
und strengen Kontrollregimes der EU für Waffenexporte würde die
Abschaffung dieser Bewilligungspflicht bedeuten, daß österreichische
Waffen aus EU-Ländern mit weichen Exportregelungen in Drittländer
exportiert werden könnten. Derzeitige strengere österreichische
Bestimmungen wären damit außer Kraft. Österreichische Waffen sollen
nicht bewilligungsfrei in die EU gehen dürfen, um dann in Entwicklungsländern
Konflikte zu verschärfen.)
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Das Erfordernis eines Beschlusses
der Bundesregierung für staatliche Kriegsmaterial-Exporte darf nicht
abgeschafft werden.
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Die Genehmigungen für
Truppentransporte und für Grenzüberflüge von Militärflugzeugen dürfen
nicht aus dem Kriegsmaterialgesetz ausgegliedert werden, und die Möglichkeit
zur Erteilung von Blockgenehmigungen für solche Zwecke darf nicht
eingeführt werden.
Forderungen für das Verbessern der
Kontrolle des Handels mit Kriegswaffen:
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Die Registrierungspflicht für sämtliche
Waffenhändler (einschließlich Waffenmakler und Waffentransporteure),
die in Österreich eine Niederlassungsbewilligung bzw. einen
Unternehmenssitz haben oder die österreichische Staatsbürgerschaft
besitzen und als solche in Österreich oder im Ausland ihren gewöhnlichen
Aufenthaltsort haben.
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Die Bewilligungspflicht für sämtliche
Waffengeschäfte, die von den in Österreich registrierten Waffenhändlern
getätigt werden:
- sowohl für Waffengeschäfte, die in Österreich, als auch für jene,
die außerhalb von Österreich abgeschlossen oder abgewickelt werden
sollen (extraterritoriale Dimension)
- sowohl für Waffengeschäfte in Form von Käufen / Verkäufen, als
auch für jene in Form von Vermittlungsgeschäften.
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Die Verpflichtung der
antragstellenden Waffenhändler, im Antrag auf Bewilligung detaillierte
Informationen zu geben über Art, Herkunft und vorgesehenen
End-Verbraucher der Waffen, über den vorgesehenen Transport, über die
involvierten Vertragspartner und über die zugehörigen Finanzierungs-
und Versicherungsvereinbarungen.
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Die Hinderungsgründe für die
Bewilligungserteilung sollten nicht Ermessenskriterien sein, sondern zu
einer gesetzlichen Untersagungspflicht führen.
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Die Konsultationspflicht des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten mit den von dem
Waffengeschäft betroffenen Staaten vor der Bewilligungserteilung,
insbesondere mit den Staaten, wo das Geschäft abgeschlossen werden
soll, durch die der Transport erfolgen soll und in die die Waffen
letztlich gelangen sollen.
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Die Verbesserung des
Berichtswesens: Pflicht zur Vorlage einer
"Endverbrauchsbescheinigung", Pflicht zur Meldung und
Dokumentation der Ankunft im Bestimmungsland beim End-Empfänger
seitens der Waffenhändler, sowie Pflicht zur Detaillierung der
Waffenexporte nach Empfängerländern im Jahresbericht des
Innenministeriums an das Parlament.
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Scharfe strafrechtliche
Sanktionen und Verfolgung jener Waffenhändler, die Waffengeschäfte
abschließen ohne registriert zu sein oder ohne die Bewilligung
erteilt bekommen zu haben.
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Die Vollziehung des verbesserten
Gesetzes muß gesichert werden: durch die Aufstockung des einschlägig
spezialisierten Personals im Innen-, im Außen- und im
Finanzministerium sowie durch die Verstärkung der internationalen
Zusammenarbeit zur Kontrolle des Waffenhandels.
Die AGEZ unterstützt diese
Forderungen der Kampagne "Verbessern statt Verwässern" des
Internationalen Versöhnungsbundes – Österr. Zweig.
Interessierte Organisationen und
Personen wenden sich bitte direkt an den Int. Versöhnungsbund:
1080 Wien, Lederergasse 23/27, Tel.
01/408 53 32, e-mail: ivb@vip.at
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