AGEZ-POSITIONSPAPIER

Offizielle Unterstützungserklärung

für die nachstehenden Forderungen der Kampagne "Verbessern statt Verwässern":

 

Forderungen gegen das Verwässern des Kriegsmaterialgesetzes:

  • Die Bewilligungspflicht für Waffen-Ausfuhren in EU-Staaten darf nicht abgeschafft werden.
    (Angesichts des Fehlens eines verbindlichen und strengen Kontrollregimes der EU für Waffenexporte würde die Abschaffung dieser Bewilligungspflicht bedeuten, daß österreichische Waffen aus EU-Ländern mit weichen Exportregelungen in Drittländer exportiert werden könnten. Derzeitige strengere österreichische Bestimmungen wären damit außer Kraft. Österreichische Waffen sollen nicht bewilligungsfrei in die EU gehen dürfen, um dann in Entwicklungsländern Konflikte zu verschärfen.)

  • Das Erfordernis eines Beschlusses der Bundesregierung für staatliche Kriegsmaterial-Exporte darf nicht abgeschafft werden.

  • Die Genehmigungen für Truppentransporte und für Grenzüberflüge von Militärflugzeugen dürfen nicht aus dem Kriegsmaterialgesetz ausgegliedert werden, und die Möglichkeit zur Erteilung von Blockgenehmigungen für solche Zwecke darf nicht eingeführt werden.

Forderungen für das Verbessern der Kontrolle des Handels mit Kriegswaffen:

  • Die Registrierungspflicht für sämtliche Waffenhändler (einschließlich Waffenmakler und Waffentransporteure), die in Österreich eine Niederlassungsbewilligung bzw. einen Unternehmenssitz haben oder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und als solche in Österreich oder im Ausland ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.

  • Die Bewilligungspflicht für sämtliche Waffengeschäfte, die von den in Österreich registrierten Waffenhändlern getätigt werden:
    - sowohl für Waffengeschäfte, die in Österreich, als auch für jene, die außerhalb von Österreich abgeschlossen oder abgewickelt werden sollen (extraterritoriale Dimension)
    - sowohl für Waffengeschäfte in Form von Käufen / Verkäufen, als auch für jene in Form von Vermittlungsgeschäften.

  • Die Verpflichtung der antragstellenden Waffenhändler, im Antrag auf Bewilligung detaillierte Informationen zu geben über Art, Herkunft und vorgesehenen End-Verbraucher der Waffen, über den vorgesehenen Transport, über die involvierten Vertragspartner und über die zugehörigen Finanzierungs- und Versicherungsvereinbarungen.

  • Die Hinderungsgründe für die Bewilligungserteilung sollten nicht Ermessenskriterien sein, sondern zu einer gesetzlichen Untersagungspflicht führen.

  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Vernichtung gebrauchter (ausrangierter) Leichtwaffen des Bundesheeres, die im Regierungsübereinkommen angekündigt wurde.

  • Die Konsultationspflicht des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten mit den von dem Waffengeschäft betroffenen Staaten vor der Bewilligungserteilung, insbesondere mit den Staaten, wo das Geschäft abgeschlossen werden soll, durch die der Transport erfolgen soll und in die die Waffen letztlich gelangen sollen.

  • Die Verbesserung des Berichtswesens: Pflicht zur Vorlage einer "Endverbrauchsbescheinigung", Pflicht zur Meldung und Dokumentation der Ankunft im Bestimmungsland beim End-Empfänger seitens der Waffenhändler, sowie Pflicht zur Detaillierung der Waffenexporte nach Empfängerländern im Jahresbericht des Innenministeriums an das Parlament.

  • Scharfe strafrechtliche Sanktionen und Verfolgung jener Waffenhändler, die Waffengeschäfte abschließen ohne registriert zu sein oder ohne die Bewilligung erteilt bekommen zu haben.

  • Die Vollziehung des verbesserten Gesetzes muß gesichert werden: durch die Aufstockung des einschlägig spezialisierten Personals im Innen-, im Außen- und im Finanzministerium sowie durch die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Kontrolle des Waffenhandels.

 

Die AGEZ unterstützt diese Forderungen der Kampagne "Verbessern statt Verwässern" des Internationalen Versöhnungsbundes – Österr. Zweig.

Interessierte Organisationen und Personen wenden sich bitte direkt an den Int. Versöhnungsbund:

1080 Wien, Lederergasse 23/27, Tel. 01/408 53 32, e-mail: ivb@vip.at