NGOs in Weltgesellschaft und Weltpolitik:
Menschenrechtsorganisationen als Sauerteig einer besseren Welt?
Franz Nuscheler
Dieser Beitrag behandelt die Frage, welchen Beitrag die zunehmend transnational vernetzte und agierende Menschenrechtsbewegung zur Herausbildung von Zivilgesellschaften und zur Zivilisierung der internationalen Beziehungen leistet. Er kann also nicht die Wissenslücke über die Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen in den osteuropäischen Transformationsgesellschaften schließen. Er zeigt auch, daß osteuropäische Menschenrechtsorganisationen in der internationalen Menschenrechtsbewegung noch stärker unterrepräsentiert sind als "Süd-NGOs". Der Grund ist offensichtlich: Sie haben genügend mit den strukturellen und mentalen Hypotheken totalitärer Regime und mit Menschenrechtsverletzungen in den eigenen Ländern zu tun. In ihrer Organisationsschwäche kommt die Unterentwicklung der Zivilgesellschaft zum Ausdruck.
Die Erfahrungen von NGOs in den osteuropäischen Transformationsgesellschaften müßten jedoch stärker in die internationale Menschenrechtsbewegung eingebracht werden, weil sie den Problemen vieler Entwicklungsländer näher liegen als der Erfahrungshorizont der "Nord-NGOs". Für sie hat z. B. die Unteilbarkeit der politischen und sozialen Menschenrechte einen höheren Stellenwert als für westliche Menschenrechtsorganisationen. Sie können auch glaubwürdiger für die Universalität der Menschenrechte eintreten, die ihren Widerstand gegen die kommunistischen Regime legitimiert und motiviert hatte. Dieser Erfahrungsschatz muß aber noch gehoben und aktiviert werden.
1. Kontroversen über die Rolle der NGOs in den internationalen Beziehungen
Einerseits bildet für hartgesottene Etatisten in den Außenministerien und für "Realisten" in der akademischen Disziplin der Internationalen Beziehungen der "bunte Haufen" der NGOs immer noch ein lästiges, lautstarkes, aber letztlich doch ohnmächtiges Störpotential im exklusiven Zuständigkeits- und Handlungsbereich von Staaten und ihren Diplomaten. Andererseits ist schon von einer "NGOisierung der Weltpolitik" die Rede. Allerdings versah Dirk Messner (1996) diese plakative Überschrift noch mit einem Fragezeichen und schloß auch die Frage nicht aus, ob sich die NGOs statt am Zipfel der Macht in der Irrelevanzfalle befinden.
Die mit bekennenden Multilateralisten besetzte und vom schwedischen Ministerpräsidenten Ingvar Carlsson geleitete Commission on Global Governance wertete die NGOs zu Bausteinen einer sich herausbildenden Global Governance-Architektur auf. Der Kernsatz ihres Berichtes von 1995 ("Our Global Neighbourhood") lautete, daß sich eine "neue Weltordnungspolitik" nur durch das Zusammenwirken von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren entwickeln könne. Bemerkenswert an dieser Einordnung von nicht-staatlichen Akteuren aus der Wirtschafts- und Gesellschaftswelt in ein neues Politikmodell war, daß sie von Repräsentanten der Staatenwelt vorgeschlagen wurde, die nicht als Romantiker einer heilen Welt gelten können.
Die Menschenrechtspolitik bildet - zusammen mit der Umwelt- und Entwicklungspolitik - geradezu ein Exerzierfeld von Global Governance. Sie mag neben der Sicherheits-, Außen- und Wirtschaftspolitik noch ein "weicher Politikbereich" sein, der nicht im Kernbereich der Staatsräson liegt, aber sie gewinnt im Evolutionsprozeß der Weltgesellschaft und einer "neuen Weltordnung", die beide ein verbindendes Normengefüge brauchen, an Bedeutung. Für Zivilisationstheoretiker ist eine Zivilisierung der internationalen Beziehungen ohne verbindende Weltethik, deren Fundament die universellen Menschenrechte bilden, nicht möglich. Regimetheoretiker trauen transnational agierenden NGOs zu, bei der Herstellung dieser "moralischen Interdependenz" eine wichtige Rolle zu spielen.
Mit der Aufwertung der zwar von den Fesseln des Kalten Krieges, aber nicht von geostrategischen und kommerziellen Interessen befreiten Menschenrechtspolitik erlebten auch die Menschenrechtsorganisationen einen Akzeptanz- und Relevanzgewinn. Gelegentlich grenzt die Einschätzung ihrer Rolle in den internationalen Beziehungen schon an eine unkritische Romantisierung, die dazu neigt, ihr Handlungspotential zu überschätzen und ihre eigenen Organisations- und Legitimationsprobleme zu ignorieren.
Es gibt eine ganze Gattung von Literatur, die NGOs zum Sauerteig der Weltgesellschaft und Jungbrunnen der Weltpolitik hochstilisiert (vgl. u. a. Kößler/Melber 1993; Herzka 1995; Mathews 1996). Der politische Realismus verbietet eine solche Hypertrophie. Der Weg zur Weltgesellschaft ist schwieriger als sich viele Globalisten vorstellen. Die NGOs stecken nicht mehr in der Irrelevanzfalle, aber eine "NGOisierung der Weltpolitik" hat noch nicht stattgefunden. Der Anspruch vieler NGOs, als zivilgesellschaftliche Organisationen über eine urwüchsige und sogar höhere demokratische Legitimation als der durch Verfassung und Wahlen legitimierte Staat zu verfügen, ist nicht nur anfechtbar, sondern eine Anmaßung.
2. Stärken und Schwächen der NGOs
Dieser Versuch, Stärken und Schwächen der NGOs zu bilanzieren, orientiert sich an den Erkenntnissen, die Dirk Messner (1997):
1. NGOs haben das Privileg und die Funktion, die eingespielten Routinen der Politik durch Protest und Provokation zu stören, in Bewegung zu halten, Gegenöffentlichkeit zu erzeugen und Gegenmacht aufzubauen.
2. Die NGOs fungieren als Sensoren der Gesellschaft, greifen vernachlässigte Themen auf und konfrontieren das politische System mit einem Reformdruck von unten. Sie setzen die Politik unter Handlungs- und Legitimationsdruck.
3. NGOs tragen zur Zerkleinerung der "großen Politik" bei und können sich leisten, über den kurzen Zeithorizont von Wahlterminen hinauszuschauen, und Vorschläge zu unterbreiten, die aus machtpolitischen Gründen tabuisiert werden.
4. Die NGOs konfrontieren die Welt der Sachzwänge und scheinbar unveränderbaren Systemlogiken oft mit der Welt des Wünschbaren, mit der Utopie einer besseren Welt - und können so zuweilen zumindest Nachdenklichkeit bewirken und Denkanstöße geben.
5. NGOs tragen dazu bei, das soziale und moralische Kapital einer Gesellschaft zu mobilisieren; sie bringen zum Ausdruck, daß es neben Individualisierungs- und Entsolidarisierungstendenzen auch noch Bedürfnisse nach erlebbarer Gemeinschaft und kreativer Betätigung im Gemeinwesen gibt. Sie holen gewissermaßen die Politik in die Gesellschaft zurück.
Diesen Innovations- und Kreativitätspotentialen stehen einige Schwächen gegenüber, die einer Mystifizierung der NGOs widersprechen:
1. Die NGOs greifen oft punktuell Problemfelder auf und erarbeiten sich in diesen Feldern beachtliche Sachkompetenz, berücksichtigen aber bei dieser Engführung die Interdependenzen zwischen Politik- und Problemfeldern nicht hinreichend. Paradigmatisch ist das Handeln von Umwelt-NGOs, die oft Belange des Arbeitsmarktes ignorieren. Auch NGOs leiden häufig an einer Kurzsichtigkeit, die sie der Politik anzulasten pflegen, weil sie die Wirkungen ihrer Aktivitäten auf andere Problemfelder ausblenden. Ihr Erfolg beruht auch auf dem Privileg, sich nicht um den Ausgleich von Zielkonflikten kümmern und Entscheidungen treffen zu müssen.
2. Die NGOs haben zwar die kommunikative Infrastruktur der Gesellschaft verbreitert und zur Rückbindung der Politik in die Gesellschaft beigetragen. Manche neigen allerdings, weil sie auf die Schaffung von Öffentlichkeit über die Medienpräsenz setzen, zu einer "Skandalisierung" der Politik. Statt komplizierte Sachverhalte verständlich zu machen und Lösungswege aufzuzeigen, werden Skandale medienwirksam inszeniert.
3. Größere NGOs haben innere Demokratie- und Legitimationsdefizite; statt auf Wählerfang gehen sie auf Spendenfang. Die Zustimmung zu ihrer Arbeit über Spenden hinterläßt ein Legitimationsvakuum: In wessen Namen und für wieviele Menschen sprechen die NGO-Funktionäre? Es gibt eine wachsende Gruppe professionalisierter NGOs, die kaum über aktive Mitstreiter verfügen, sondern auf der Grundlage von Spendengeldern Lobbyarbeit für dieses oder jenes Anliegen betreiben. Was unterscheidet dann noch solche Lobby-NGOs von klassischen Verbänden, die zumindest eine innerverbandliche Demokratie haben?
Die NGOs sind ein belebendes Element der Demokratie; sie erhöhen die Sensibilität gegenüber ausgegrenzten Themenfeldern und üben auf diese Weise wichtige Korrekturfunktionen aus. Sie bieten Partizipationschancen. Dennoch sollten sie nicht romantisiert werden. Sie sind keine besseren politischen Akteure, sondern andere Akteure mit komparativen Vor- und Nachteilen.
3. Organisationsformen und Aktionsfelder der Menschenrechtslobby
Menschenrechtsorganisationen gelten nur dann als NGOs, wenn sie nicht von Staaten gegründet wurden, nicht in ihrem Auftrag handeln und nicht von ihnen finanziert werden. Autoritäre Regime pflegen, sich solche Quangos (Quasi-Nongovernmental Organizations) oder Gongos (Governmental Organized NGOs) zu halten. Konstitutiv für NGOs ist ihre Unabhängigkeit gegenüber Regierungen, ihre Selbstfinanzierung aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden (die staatliche Zuschüsse nicht ausschließen muß) und ihr Status als Non-Profit-Organization.
NGOs werden gelegentlich als "specific-issue pressure groups" oder als "voluntary advocacy associations" bezeichnet, d. h. als Vereinigungen von Individuen und Gruppen, die sich für gemeinsame Werte und Ziele einsetzen, wobei das Prinzip der Freiwilligkeit eine bezahlte Verbandstätigkeit nicht ausschließen muß. "Advocacy" bedeutet das Eintreten für Personen und Gruppen gegenüber einzelnen Staaten oder gegenüber der Staatengemeinschaft. "Advocacy groups" unterscheiden sich von anderen Interessenverbänden, indem sie nicht nur die Rechte der eigenen Mitglieder, sondern auch die Rechte anderer verteidigen.
Seit der vieldeutige Begriff der Zivilgesellschaft eine Konjunktur erlebte, werden NGOs auch als "zivilgesellschaftliche Organisationen" bezeichnet. Zivilgesellschaft bedeutet aber mehr als nur Nichtstaatlichkeit. Kößler/Melber (1993: 93) definierten sie als ein "Netzwerk von Organisationen und informellen Zusammenhängen, das geeignet ist, als Widerlager und Widerpart gegenüber dem jeweiligen Staatsapparat aufzutreten". Hier bekommt "advocacy" eine stärkere oppositionelle Bedeutung, als sie üblicherweise mit einer Advokatur assoziiert wird. Zivilgesellschaft heißt vorab autonome Selbstorganisation, nicht notwendigerweise Opposition, die eine Kooperation zwischen Staat und nicht-staatlichen Akteuren verhindern würde.
Es gibt verschiedene Versuche, durch Typologien den "bunten Haufen" von NGOs zu ordnen (vgl. Herzka 1995: 133 ff.):
- erstens auf der räumlichen Ebene lokale, nationale, regionale und internationale NGOs und diese wiederum nach Art der Aktivitäten, Trägerschaft und Organisationsstruktur;
- zweitens Lobbygruppen, die sich speziell oder auch (wie Kirchen, Gewerkschaften oder Frauenorganisationen) in der Menschenrechtsarbeit engagieren;
- drittens basisorientierte Massen- und spezialisierte Eliteorganisationen;
- viertens nach Art der Finanzierung, die auf den Grad der politischen Unabhängigkeit schließen läßt.
Andere Typologien orientieren sich stärker an Funktionen und unterscheiden dann Monitoring-Gruppen, Kampagnengruppen, Lobbygruppen ("advocacy groups"), Selbsthilfegruppen und Organisationen, die sich in der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit engagieren. Viele NGOs nehmen mehrere dieser Funktionen gleichzeitig wahr. Einzelne der besonders renommierten Monitoring-Organisationen (wie AI, Human Rights Watch, die International Commission of Jurists oder das Internationale Komitee vom Roten Kreuz) haben einen globalen Aktionsradius, andere (wie Americas Watch, Asia Watch, Africa Watch) konzentrieren sich auf einzelne Weltregionen.
Die INGOs, die als "Edel-NGOs" so etwas wie eine Aristokratie in der internationalen Menschenrechtsbewegung bilden, lassen auch eine Hierarchie erkennen, die sich nicht allein in ihren diplomatischen Status im UN-System, sondern auch im hohen Ansehen in der informierten Öffentlichkeit und bei Regierungen ausdrückt. Berichte von AI oder der Juristen-Kommission erzielen im politisch-administrativen System weit größere Wirkung als Kampagnen irgendwelcher Kleinorganisationen, weil sie auf professioneller Recherche beruhen und sich diese leisten können. Besonders die US-amerikanischen "Edel-NGOs" haben einen hohen Grad der Professionalität und der Kunst des Lobbyismus erreicht. Auch auf internationalen Konferenzen gibt diese internationale Aristokratie von INGOs den Ton an, begleitet vom Murren der kleineren NGOs, vor allem aus dem Süden.
In Osteuropa und in vielen Entwicklungsländern wurden NGOs zu Organisationskernen von Demokratiebewegungen, die zusammen mit internationalem Druck und mit Hilfe des transnationalen Netzwerkes von Menschenrechtsorganisationen zur "dritten Welle der Demokratisierung" beitrugen. Ihre wichtigsten Druckmittel, die Herstellung von Weltöffentlichkeit und die "mobilization of shame" für Diktaturen, erzielten durchaus Wirkung. Transnationale Netzwerke sind als Promotoren von Menschenrechte und Ankläger von Menschenrechtsverletzungen mit Hilfe von Medien, die dank der globalen Telekommunikation in fast alle Winkel der Welt ausstrahlen, durchaus in der Lage, die Legitimation und das internationale Image von normverletzenden Staaten zu beschädigen.
4. Die Transnationalität als Organisationsmerkmal und Handlungspotential der Menschenrechtslobby
Eine amerikanische Untersuchung schätzte die Zahl der Menschenrechtsorganisationen, die sich größtenteils selbst als "transnationale NGOs" verstehen, auf rund 300. Von ihnen operieren 46 % von Westeuropa und 17 % von Nordamerika aus (vgl. Smith/Pagnucco/Lopez 1998). Transnationale Netzwerkbildung beruht auf der Verbundenheit durch gemeinsame Worte und Ziele, einem engen Austausch von Informationen, regelmäßigen Interaktionen und grenzüberschreitenden Aktionen.
Nur ein knappes Drittel dieser "transnationalen NGOs" hat seine Operationsbasis im Süden, also dort, wo die meisten und schwersten Menschenrechtsverletzungen geschehen. Ein einziges Prozent dieser transnational vernetzten NGOs wurde in Osteuropäa entdeckt. Nicht nur im Süden, sondern auch im Osten kann eine Unterentwicklung der Zivilgesellschaft festgestellt werden.
Trotz dieser Organisations-, Repräsentations- und Finanzprobleme bildet die transnationale Vernetzung ein besonderes Organisationsmerkmal und ein entscheidendes Handlungspotential der Menschenrechtsbewegung. Das Internet wurde zum wichtigsten Kommunikationsmedium, das lokale Gruppen mit der übrigen Welt verband und den Informationsaustausch wesentlich erleichterte und beschleunigte. Das World-Wide-Web bildete die technische Voaussetzung und geradezu einen Turbo für die Netzwerkbildung.
Ihrer transnationalen Vernetzung verdankt die Menschenrechtsbewegung ein Gutteil ihrer Wirksamkeit in einem doppelten Sinne: der Einwirkung auf die Menschenrechtspolitik einzelner Staaten und auf das "standard setting" durch die Staatengemeinschaft. Sie hat eben nicht nur einige über die ganze Welt verstreute Splittergruppen, sondern eine artikulationsfähige Bewegung hinter sich, die Druck mobilisieren kann.
In den letzten Jahren rückte die Frage in den Vordergrund, wie Menschenrechtsaktivisten gegen Repression geschützt werden können. Netzwerke bilden zwar kein Sicherheitsnetz, aber sie können doch ein wenig Schutz bieten, weil sie internationalen Druck organisieren können. Aber diesen Schuttz erfahren in der Regel nur prominente Dissidenten, während viele Menschenrechtsaktivisten, die sich noch keinen internationalen Namen gemacht haben, ziemlich ungeschützt bleiben.
Wie noch gezeigt werden soll, können sich autoritäre Regime zwar der Kritik von nationalen NGOs durch Repression erwehren, aber sie lassen sich durchaus durch internationale Kritik und durch die von NGOs als Hauptdruckmittel betriebene "mobilization of shame" beeindrucken. Die internationale Kritik stützt sich wiederum wesentlich auf Informationen, die das Netzwerk von Menschenrechtsorganisationen sammelt, aufarbeitet und verbreitet.
5. Der Beitrag der Menschenrechtslobby zum "agenda setting" und "standard setting"
Untersuchungen zur Entwicklungsgeschichte der Menschenrechte zeigen, daß zivilgesellschaftliche Organisationen schon früh den Kampf für die Menschenrechte und für die Zivilisierung der internationalen Beziehungen angeführt haben. US-amerikanische NGOs haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, daß die Förderung der Menschenrechte als Ziel der Staatengemeinschaft in der UN-Charta verankert wurde; sie waren auch mit juristischer Expertise und mit noch größerem moralischen Bohren und Drängen an der Ausformulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 beteiligt.
Julia Ziegler (1998: 102 ff.) rekonstuiert in ihrer Dissertation, welchen Einfluß NGOs auf die Vertragsverhandlungen über die beiden Menschenrechtspakte, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, die Konvention zum Folterverbot und die Kinderkonvention ausgeübt haben. NGOs waren ebenso beteiligt an der Ausarbeitung von Textentwürfen für wichtige Deklarationen, wie z. B. zum Recht auf Entwicklung oder zum Minderheitenschutz. Sie mußten sich dabei auf mühselige und zeitaufwendige Konsultationsverfahren des UN-Systems einlassen, untereinander große Koordinationsprobleme bewältigen und Kompromisse finden sowie Koalitionen mit einzelnen Staaten oder Staatengruppen suchen, um zumindest einen Teil ihrer Vorstellungen und Maximalforderungen retten zu können. Sie mußten häufig erleben, daß sich am Ende des Verhandlungspokers aller Energie- und Zeitaufwand kaum oder gar nicht gelohnt hatte.
Aber es gab auch Erfolgserlebnisse, besonders nach dem Ende des Kalten Krieges, den auch die ideologische Blockade des UN-Systems beendete, und nach der Demokratisierungswelle in der Dritten Welt, die auch manche Menschenrechtsaktivisten in Regierungsämter brachte. Wie § 38 der Wiener Erklärung belegt, konzediert auch die Staatengemeinschaft den NGOs, einen wesentlichen Beitrag zum standard setting in der internationalen Menschenrechtspolitik geleistet zu haben, sei es durch die von Kampagnen begleitete Vorlage von Initiativentwürfen, sei es durch aktive Beteiligung an den Beratungen über Entwürfe von Deklarationen oder Konventionen in der UN-Menschenrechtskommission, sei es durch Lobbyarbeit bei Parlamenten und Regierungen, die bei allen Willensäußerungen des Staatensystems das letzte Sagen haben, sei es durch begleitende Informationskampagnen und durch die Aktivierung des transnationalen Netzwerkes.
Beispiele für mehr oder weniger erfolgreiche Initiativen und Kampagnen waren:
1. Die eingangs bereits erwähnte Kampagne zum Verbot von Antipersonenminen, an der sich weltweit rund 1000 NGOs beteiligten und der das medienwirksame Engagement von Lady Di und die persönliche Überzeugungskraft von Jody Williams zusätzliche Schubkraft verliehen, führte schließlich zur Unterzeichnung einer Konvention durch eine hinreichend große Zahl von Staaten. Die Abstinenz der Weltführungsmächte, die ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates und die wichtigsten Produzenten von Minen (nämlich die USA, Rußland und China) sind, konnte nicht verhindern, daß durch die Konvention völkerrechtliche Standards gesetzt wurden.
2. Der Vorbereitungsprozeß für die Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes (ICC), in dem die deutsche Bundesregierung eine Führungsrolle spielte, war begleitet von einer aktiven NGO-Lobbyarbeit, vor allem durch Human Rights Watch.
3. Frauenorganisationen wie nationale NGO-Frauenforen, Terre des Femmes oder das Center for Womens Global Leadership sorgten dafür,daß Frauenrechte auf die Agenda des internationalen Menschenrechtsdiskurses kamen. Die durch ihren Druck in der Wiener Erklärung durchgesetzte Anerkennung der Gewalt gegen Frauen in der Privatsphäre stellte einen qualitativen Sprung im Verständnis der Menschenrechte und in der Anerkennung von spezifischen Frauenrechten als Menschenrechte dar.
4. Wie der folgende Abschnitt zeigt, konnte die massive Präsenz von NGOs auf der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz von 1993 einige Erfolge erzielen, aber auch Mißerfolge nicht verhindern.
Die Zweite Weltmenschenrechtskonferenz von 1993 war für die weltweite Menschenrechtsbewegung ein Kristallisationspunkt langjähriger Aktivitäten und ein Übungsplatz für Transnationalität. An der Wiener Konferenz nahmen rund 1400 NGOs aus aller Welt mit rund 4000 Delegierten teil, die an Zahl, freilich nicht an Gewicht, das Aufgebot an Regierungsdelegationen übertrafen. Durch die Zulassung von NGOs ohne ECOSOC-Konsultativstatus erhielten viele lokale und regionale NGOs erstmals die Gelegenheit, auf einer großen UN-Konferenz mitzureden.
Für die Frage, welche Rolle die NGOs in der internationalen Menschenrechtspolitik spielen, war ihr Einfluß auf das Konferenzergebnis wichtig. Nach Insiderberichten fanden sie in Wien mehr Gehör als jemals zuvor auf einer internationalen Konferenz und übten erheblichen Einfluß auf die Formulierung der Abschlußdokumente aus, obwohl sie nicht zu den Beratungen des Redaktionsausschusses zugelassen worden waren. Ihrer beharrlichen Lobbyarbeit waren vor allem die folgenden Erfolge zu verdanken:
- die inzwischen realisierte Absichtserklärung, einen UN-Hochkommissar für Menschenrechte und einen Internationalen Strafgerichtshof einzurichten;
- die Verankerung von spezifischen Frauenrechten in erweiterten Menschenrechtskatalogen und die Absichtserklärung, eine Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen zu schaffen;
- die einvernehmliche Akzeptanz eines "Rechts auf Entwicklung", das die USA zuvor entschieden abgelehnt hatten.
6. NGOs gegen Diktaturen: Wie Gulliver gefesselt werden kann
Die Forschung über die Leistungsfähigkeit der transnational agierenden Menschenrechtsorganisationen versuchte herauszufinden, unter welchen Bedingungen sie fähig sind, das Verhalten von einzelnen Staaten oder der Staatengemeinschaft zu verändern. Eine Konstanzer Forschungsgruppe (Gränzer u. a. 1998) entdeckte folgende Erfolgsbedingungen, die hier mit eigenen Einschätzungen ergänzt werden:
Erstens eröffnet oder vermindert die Struktur des jeweiligen Herrschaftssystems Chancen, durch öffentliche Kritik oder Mobilisierung von Massenprotesten Veränderungen herbeizuführen. Die Wissenschaft bringt diese innenpolitischen Strukturdeterminanten auf den Begriff der Opportunitätsstruktur. Aber bereits hier zeichnet sich die Chance von transnationalen Netzwerken ab, durch Mobilisierung von äußerem Druck - sei es durch Einflußnahme auf die Diplomatie und/oder Geschäftswelt, sei es durch imageschädigende Medienkampagnen oder durch Anklagen in UN-Gremien - die Regime zu Politikänderungen zu bewegen.
Die Erfolgsaussichten steigen, je größer das Protestpotential ist und je größer die Verwundbarkeit eines Regimes ist, sei es durch seine wirtschaftliche und politische Destabilisierung, sei es durch die Androhung des Subsidienentzuges durch Anwendung der politischen Konditionalität bei der Vergabe von Entwicklungshilfe, oder sei es im Extremfall - wie im Falle des Apartheid-Regimes - durch Verhängung von UN-Sanktionen, die zur internationalen Isolation führen und erhebliche ökonomische Kosten verursachen können.
Zweitens hängen die Erfolgschancen von der organisatorischen Stärke, Handlungs- und Mobilisierungsfähigkeit sowie vom taktischen Geschick des Netzwerkes ab, durch Koalitionsbildungen mit gesellschaftlichen und politischen Gruppen (Kirchen, Gewerkschaften, Studentenverbänden etc.) den Druck auf das Regime zu verstärken. Die Menschenrechtslobby allein ist zu schwach, um politische Systemveränderungen erzwingen zu können. Sie muß also Koalitionspartner suchen und finden, um eine breitere Mobilisierung auslösen zu können.
Drittens müssen die Kampagnen überzeugungsfähige Themen und Ziele besetzen. Es ist die Erfahrung von AI, daß Kampagnen gegen die Folter oder gegen andere schwere Menschenrechtsverletzungen größere Breitenwirkung finden als z. B. Unterschriftensammlungen gegen die Todesstrafe. Noch weniger kampagnenfähig sind so komplizierte Materien wie Fakultativprotokolle oder die Einrichtung eines Intenationalen Strafgerichtshofes.
Die Erfolgsaussichten von Versuchen der Menschenrechtslobby, die Menschenrechtslage in einzelnen Staaten zu verbessern, hängen also von einer Vielzahl von allgemeinen und je spezifischen und situationsbedingten Faktoren ab. Entscheidend ist ihre Fähigkeit, inneren und internationalen Druck auf das Regime, dem schwere Menschenrechtsverletzungen angelastet werden, zu mobilisieren. Deshalb wenden sie eine Doppelstrategie an: "mobilization of shame" durch internationale Informationskampagnen und Suche nach Koalitionspartnern, vor allem bei westlichen Regierungen, die über beträchtliche Druckmittel (u. a. Entwicklungshilfe) verfügen.
Während die Leistungen der NGOs zur Schaffung neuer Normen und Institutionen, zur Fortentwicklung von normativen Standards und zur Ausdifferenzierung von Instrumentarien zum internationalen Menschenrechtsschutz kaum umstritten sind, gibt es erhebliche Differenzen bei der Einschätzung, wieweit sie in der Lage waren und sind, ihren eigentlichen Gründungszweck zu erfüllen: nämlich Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt zu bekämpfen.
Das Forschungsteam konstruierte ein "Phasenmodell normbeeinflußten innenpolitischen Wandels", das beansprucht, in einem idealtypischen Verlaufsmodell die Einwirkungsmöglichkeiten von Menschenrechtsnetzwerken auf normverletzende Herrschaftssysteme mit dem Ziel von Verhaltens- und Systemveränderungen zu bestimmen. Mit anderen und einfachen Worten: Wie können nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen zur Verbesserung der Menschenrechtslage beitragen und Herrschende zur Anerkennung von internationalen Menschenrechtsnormen und zu normgeleitetem Handeln anhalten?
Das Konstanzer Forschungsteam illustrierte die Funktionsweise seines Phasenmodells anhand von sechs vergleichenden Länderstudien über Indonesien und die Philippinen, Kenia und Uganda, Marokko und Tunesien. Die ausgewählten Fälle belegen, daß die Netzwerkmobilisierung und die Verwundbarkeit des jeweiligen Landes von besonderer Bedeutung für den Übergang zu Phase drei sind, in der "taktische Konzessionen" den Handlungsspielraum für die in- und ausländische Menschenrechtslobby erweitern. Das Team leitet aus den Ergebnissen der Fallstudien die folgende Schlußfolgerung ab: Transnationale Menschenrechtsnetzwerke, die sich auf international anerkannte Normen berufen können, sind in der lage, durch Mobilisierung von innerem und äußerem Druck repressive Regime zu einem normgeleiteten Verhalten zu drängen und auf diese Weise zu einer dauerhaften Verbesserung der Menschenrechtspraxis beizutragen. Sie verschaffen der inneren Opposition Handlungsspielräume und geben ihr durch weltweite Publizität und durch die Mobilisierung von diplomatischem Druck Schutz gegen staatliche Repression. Kurzum: NGOs können - was die Diplomatie nicht konnte oder wollte - Menschenrechten weltweit zur Geltung verhelfen.
Die Studie hinterläßt jedoch einige Zweifel an der Verallgemeinerungsfähigkeit der Schlußfolgerungen aus den Fallstudien. Erstens kann die Auswahl der sechs Länder keine Repräsentativität beanspruchen. Sie klammert Länder wie China, Indien, Kuba oder die Golf-Staaten mit geringer Verwundbarkeit oder hoher Resistenzkraft gegenüber externen Druck völlig aus. Sie überbetont zweitens das Potential des internationalen Druckes, innenpolitische Struktur- und Verhaltensänderungen zu erzwingen. Dies gilt für diplomatischen Druck von Staaten und noch mehr für den Druck, den das NGO-Netzwerk orgnisieren kann. Verschiedene Untersuchungen über die Chancen der externen Demokratie- und Menschenrechtsförderung meldeten erhebliche Zweifel an Erfolgschancen an. Die Androhung des Entzuges von Entwicklungshilfe verfehlte auch deshalb vielfach ihre Wirkung, weil sich die Geberländer nicht zu einer gemeinsamen Menschenrechtskonditionalität durchringen konnten und sich gegenseitig ausspielten.
Drittens überschätzt die Studie das Handlungspotential von NGOs, die nur ein Segment der Oppositionskräfte bilden und Koalitionen eingehen müssen, um die Wirkung erzielen zu können, die ihnen die Studie zuschreibt. Ohne breite Proteststimung, die sich aus vielen Quellen nährt, kann die Menschenrechtslobby nicht den Druck "von unten" mobilisieren.
Viertens widersprechen die voluminösen Berichte über Menschenrechtsverletzungen, die auch nach der "dritten Welle der Demokratisierung" nicht dünner wurden und auch in vordergründig demokratisierten Staaten Folterpraktiken aufdeckten, dem weltgeschichtlichen Optimismus und Fortschrittsgauben, der dem Phasenmodell zu Grunde liegt. Es kennt nur Fortschritte, aber keine Rückschritte, und ignoriert neue Erscheinungen von Barbarei. Die transnationale Menschenrechtsbewegung ist nicht stark genug, um eine heile Welt zu schaffen. Es könnte auch sein, wie Ralf Dahrendorf in der ZEIT (vom 14.11.1997) warnte, daß wir uns an der "Schwelle zum autoritären Jahrhundert" befinden.
7. Zusammenfassende Thesen
1. Die Einschätzung der Rolle der NGOs in den internationalen Beziehungen im allgemeinen und in der internationalen Menschenrechtspolitik im besonderen schwankt zwischen unkritischer Romantisierung, die bei den NGOs eine Selbstüberschätzung animiert, und despektierlicher Abwertung des "bunten Haufens" zu lästigen Störenfrieden durch hartgesottene "Realisten" in Politik und Wissenschaft. Die Abwertung wird ihrer Rolle, die sie bereits im UN-System und auf internationalen Konferenzen spielen, ebensowenig gerecht wie die Rede von der "NGOisierung der Weltpolitik" oder von der Machtverlagerung aus der Staatenwelt in die Zivilgesellschaft. Zwar haben Globalisierungsprozesse die Souveränität zu einer juristischen Fiktion abgewertet, aber die oligarchisch strukturierte Staatenwelt bestimmt noch immer die Spielregeln der internationalen Politik und die Handlungsspielräume der nicht-staatlichen Akteure.
2. Viele Menschenrechtsorganisationen haben sich bereits als INGOs (Internationale NGOs) organisiert und in internationale oder regionale Netzwerke eingebunden. Sie verstehen sich als Promotoren universeller Werte, befördern die "moralische Interdependenz" der Weltgesellschaft und praktizieren das kommunikative Handeln in den internationalen Beziehungen. Die transnationale Netzwerkbildung bildet ein Organisationsmerkmal und ein wichtiges Handlungspotential für die Menschenrechtsbewegung, weil es ihre Chancen für ein grenzüberschreitendes Monitoring und Lobbying vergrößert.
3. Das transnationale Netzwerk hat allerdings einen gewichtigen Webfehler: Zwei Drittel der transnational operierenden NGOs - unter ihnen die Aristokratie der INGOs (wie AI, Human Rights Watch oder die International Commission of Jurists), die für die hohe Reputation der Menschenrechtslobby sorgen - haben ihre Operationsbasis in Westeuropa und Nordamerika. Sowohl der Süden als auch der Osten sind unterrepräsentiert. Andererseits ist die Transnationalität eine wichtige Voraussetzung für die Verhandlungsmacht in UN-Gremien und für die Fähigkeit, internationalen Druck auf repressive Regime zu organisieren und den lokalen NGOs Schutz zu geben.
4. Unumstritten ist, daß die NGOs im Rahmen des UN-Systems einen wesentlichen Beitrag zur Fortentwicklung von Menschenrechtsnormen und zur Verbesserung des internationalen Menschenrechtsschutzes geleistet haben. Auch die Staatengemeinschaft anerkannte in ihrer Wiener Erklärung diese Leistungen, obwohl sie immer wieder versuchte, den Handlungsspielraum der NGOs einzuschränken.
5. Den NGOs werden große Leistungen beim "standard setting" zugebilligt, das in Konferenzräumen stattfindet. Umstritten sind jedoch ihre Erfolge im Kernbereich ihres Gründungszweckes: dem Schutz der Menschenrechte und dem Kampf gegen schwere Menschenrechtsverletzungen. Das Konstanzer Forschungsteam leitete aus sechs Länderstudien die These ab, daß das transnationale Menschenrechtsnetzwerk fähig sei, durch die Mobilisierung von innerem und äußerem Druck politische Struktur- und Verhaltensänderungen zu erzwingen und repressive Regime zu einem normengeleiteten Verhalten zu drängen. Diesem Optimismus, dem ein fragwürdiges Phasenmodell zugrunde liegt, widersprechen die Berichte über eine Zunahme von Menschenrechtsverletzungen und verschiedene Regressionen zur Barbarei.
6. Die transnationalen NGOs haben es nicht nur geschafft, die Staaten in der Menschenrechtspolitik unter Handlungsdruck zu setzen. Ohne ihre Informationskampagnen und ohne ihr Lobbying würde es den Staaten noch leichter fallen, die Menschenrechte auf dem Altar von kommerziellen und geostrategischen Interessen zu opfern. Durch ihr Eintreten für universelle Menschenrechte und ihre interkulturelle Kommunikation befördern sie die Entwicklung einer Weltethik, die das normative Fundament der sich herausbildenden Weltgesellschaft bildet.
7. Die Menschenrechtsorganisationen wurden zum Sauerteig der internationalen Menschenrechtspolitik. Sie haben einen konstruktiven Einfluß auf alle wichtigen Konventionen und Deklarationen zu den Menschenrechten ausgeübt und durch ihr Drängen die Einrichtung von wichtigen Institutionen (wie des UN-Hochkommissarts für Menschenrechte und des Internationalen Strafgerichtshofes) erreicht. Aber sie hatten keineswegs nur Erfolge. Sie konnten nur erreichen, was ihnen die Staatenwelt zugestand, die auch in der Menschenrechtspolitik allein verbindliche Entscheidungen treffen kann.
8. Die Lage der Menschenrechte in der Welt und die Inkonsequenzen der staatlichen Menschenrechtspolitiken machen breitere, handlungsfähigere und reißfestere Menschenrechtsnetzwerke nötiger denn je, hier und dort, wo die schwersten Menschenrechtsverletzungen geschehen. Die "Globalen Trends 1998" stellten zutreffend fest: "Der Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte können nur durch gemeinsame Anstrengungen der Staatengemeinschaft und von NGOs vorangebracht werden." Dieses menschenrechtspolitische joint venture hat in Osteuropa noch große Handlungsdefizite.
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