Die Diskussion um die nepali-stämmigen Flüchtlinge aus Bhutan haben dieses ansonsten so positiv bewertete Land ins Gerede gebracht. Die Positionen der Flüchtlingsvertreter und der Regierung könnten unterschiedlicher nicht sein. Noch ist offen, ob die Verhärtungen in Verhandlungen beseitigt werden können.
Von Christian Hainzl
| Bhutan hat viele Gesichter. Das Alltagsleben wird
immer noch wesentlich durch die Regeln und
allgegenwärtige Präsenz des Mahayana-Buddhismus
bestimmt. Säkularisierung kennt man nicht, und die
religiösen Rituale sind noch nicht zu bloßer Folklore
erstarrt. Daneben gibt es das Bild eines
Parade-Entwicklungslandes. Die bürokratische Elite, die einen Kurs der zögernden Öffnung steuert, ist relativ klein. Selbstbewußt bestimmt sie, für welche Neuerungen die Bevölkerung, die größtenteils aus der Landwirtschaft ihren Lebensunterhalt bestreitet und von der etwa 60% weder lesen noch schreiben können, bereits reif genug ist. |
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| Der König selbst genießt unbestrittenes Ansehen in
der Bevölkerung. Wer die Sitzungen der
Nationalversammlung Bhutans (105 der 150 Mitglieder
werden vom Volk gewählt) verfolgt, dessen westlich
geschultes Verständnis von Parlamentarismus und
monarchischer Gewalt gerät leicht ins Wanken. Radikal
und konservativ zugleich präsentiert sich die Mehrheit
der Volksvertreter und Vertreterinnen, und es ist oft der
König, der eine liberale, vermittelnde Position bezieht.
Dieses Szenario zeigte sich auch in den Debatten hinsichtlich eines der beherrschenden gegenwärtigen Probleme Bhu-tans: der nepali-stämmigen Bevölkerung im Süden des Landes. Diese Einwanderer sind größtenteils Hindus, mit anderer Sprache und Sozialstruktur. Die Vorgeschichte der Auseinandersetzung geht zurück zum Anfang dieses Jahrhunderts, als sich im tropischen Süden des Landes nepali-stämmige Menschen ansiedelten. Im Jahr 1958 beschloß die Regierung, die Einwanderung zu stoppen, verlieh aber allen bislang Zugezogenen die bhutanische Staatsbürgerschaft. Entlang der etwa 720 km langen grünen Grenze zu Indien kamen die Menschen jedoch auch auf illegale Weise ins Land. Das Beispiel des Nachbarlands Sikkim vor Augen, in dem eine schleichende Masseneinwanderung von Nepali zu Unruhen im Land und letztlich im Jahr 1975 zur Annexion durch Indien geführt hatte, ließ die Regierung im Jahr 1988 ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz vollziehen: Südbhutaner hatten ihre Staatsbürgerschaftsrechte nachzuweisen; letztlich ging es in vielen Fällen um Dokumente, die einen legitimen Anspruch bis in das Jahr 1958 zurückverfolgen ließen. |
| "Wenn wir so lange warten würden, bis ein Staat alle demokratischen Regln erfüllt, dürften wir mit keinem Land der Welt Entwicklungszusammenarbeit betreiben." (Botschafter Georg Lennkh, Leiter der zuständigen Sektion im Außenministerium in Wien) | Über die Ereignisse der folgenden Jahre gibt es unterschiedliche Darstellungen. Fest steht, daß eine bedeutende Anzahl von Menschen zu illegalen Einwanderern erklärt und des Landes verwiesen wurde. Es kam erstmals in der Geschichte Bhutans zu Massendemonstrationen und zu Zusammenstößen von Polizei und Militär mit Demonstranten. Die Regierung hat Übereifer einzelner Beamter und einzelne Übergriffe von Polizei und Militär eingestanden und diese auch verfolgt. Es mangelt jedoch für diesen Zeitraum an verläßlicher Information, und man hat die Wahl zwischen den sich polar gegenüberstehenden Positionen der Regierung und der sich mittlerweile im Ausland gebildeten Opposition. |
| Im Jänner 1997 befanden sich laut UNHCR etwa 91.000
Personen in Flüchtlingslagern in Ostnepal. Vertreter
dieser Menschen behaupten, daß alle Insassen aus Bhutan
widerrechtlich vertrieben worden seien, und fordern deren
kompromißlose Rückführung. Die bhutanische Regierung
hingegen stellt sich auf den Standpunkt, daß nur eine
geringe Zahl der Menschen in den Lagern tatsächlich aus
Bhutan stamme, und daß wiederum davon nur eine gewisse
Anzahl ein Recht habe zurückzukehren. Der Rest seien
bloße Wirtschaftsflüchtlinge aus der Region, die zum
Teil Bhutan noch nie betreten hätten. Mittlerweile hat
es zwischen den Regierungen Bhutans und Nepals sieben
Runden an Verhandlungen über das zukünftige Schicksal
der nepali-stämmigen Flüchtlinge gegeben. Eine
endgültige Lösung ist jedoch noch nicht in Sicht. In den Lagern haben sich Menschenrechtsgruppen und politische Parteien formiert. Zu den humanitären Forderungen gesellen sich politische und überlagern zum Teil die ersteren. Gefordert wird nicht nur die Rückkehr der Flüchtlinge, sondern auch eine nderung des politischen Systems: die Einführung einer konstitutionellen Monarchie und eines Mehrparteiensystems. Für die Regierung in Thimphu sind das allerdings absolut inakzeptable Vorstellungen. |
| Angesichts des reichen, lebendigen spirituellen Erbes
und der besonderen Situation einer jahrhundertelangen
Isolation ist Bhutan wohl eines der ganz wenigen Länder
Asiens, wo die Einforderung von Rücksichtnahme auf
kulturelle Besonderheit nicht bloß eine leicht zu
entlarvende Ausrede einer kleinen herrschenden Elite ist,
die auf Kosten der Bevölkerung um ihre Machterhaltung
kämpft. Bhutans Bürokratie gilt nach wie vor als im
wesentlichen korruptionsfrei. Dennoch scheint gerade der Flüchtlingskonflikt die traditionell gewachsenen und sich nur langsam erneuernden Strukturen des Königreichs zu überfordern. Erst die Zukunft wird zeigen, wieweit sich eine Spaltung der Gesellschaft im Inneren des Landes verhindern lassen wird. Noch lebt eine große Anzahl von nepali-stämmigen Bewohnerinnen und Bewohnern in Bhutan und bekleidet auch zum Teil wichtige Positionen. |
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| Kürzlich ergangene Beschlüsse der
Nationalversammlung Familienangehörige von sogenannten
Anti-Nationalen sollen zwangsweise aus dem
Regierungsdienst entfernt werden lassen allerdings kaum
Gutes erwarten. Nach fast vierzig Jahren Öffnung und Entwicklung steht Bhutan an einem Scheideweg. Das Bedrohungsszenario für die Identität des Landes und seiner Menschen ist real und nicht einfach von der Hand zu weisen. Christian Hainzl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Er verbrachte zum Zweck einer Rechtsstudie im Juni und Juli 1997 fünf Wochen in Bhutan. |
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erstellt von Semper Andreas
Letzte Änderungen: 22.06.04