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Ziele

Frauen - sichtbar machen, stärken, ermächtigen

Das Wissen um die Lebensrealitäten in den Ländern des Südens ist kontinuierlich gestiegen, aber in der breiten Öffentlichkeit sind Frauenrealitäten noch immer wenig sichtbar. Dabei ist anerkannt, dass die Mehrheit der VerliererInnen im Globalisierungsprozess Frauen sind. Gefordert ist daher ein Sichtbarmachen sowie eine gezielte Politik der Ermächtigung - Empowerment - von Frauen für Frauen.

Dafür engagiert sich WIDE.

Ein Leben in körperlicher Unversehrtheit, sozialer Anerkennung und ökonomischer Sicherheit ist ein weltweites Menschenrecht. In der Stärkung von Frauen liegt ein bedeutender Schritt zu einer demokratischen Gesellschaft, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlt.

Dafür engagiert sich WIDE.

Ein geschlechtsspezifischer Ansatz muss in die Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit (EZA) integriert werden. Das gilt für internationale Abkommen ebenso für nationale Programme und für die einzelnen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Dazu ist die Mitentscheidung von Frauen auf allen Ebenen gefordert - im Süden wie im Norden.

Dafür engagiert sich WIDE.

WIDE beruft sich in ihrer Arbeit vor allem auf

  • die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau - CEDAW (1979)
  • die "Aktionsplattform von Peking", das Schlussdokument der 4. UN-Weltfrauenkonferenz (1995)
  • die Millenniumsentwicklungsziele (2000), insbesondere Ziel 3 (Gleichstellung der Geschlechter) und Ziel 5 (Senkung der Müttersterblichkeit)
  • die im österreichischen EZA-Gesetz (2003) verankerte nicht-diskriminierende Geschlechterpolitik und die Leitlinien der Österreichischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit „Geschlechtergleichstellung und Empowerment von Frauen“ (2006)
  • den „Europäischen Konsens für die Entwicklung“ (2005), in dem die Gleichstellung der Geschlechter und Dialog mit der Zivilgesellschaft als Grundprinzipien verankert sind (Absatz 18, 19) und in welchem die Verpflichtung zur Bereitstellung von 0,7% des BNE für EZA mit einem Stufenplan bis 2015 erneuert wird (Absatz 23)
  • die OECD „DAC Guiding Principles for Aid Effectiveness, Gender Equality and Women´s Empowerment“ (2008)
  • die Doha-Declaration on Financing for Development (2008), insbesondere Absatz 2 und 4 (Gender Equality als Menschenrecht) und Absatz 19 (Frauenrechte, Zugang zu ökonomischen Ressourcen, Gender-Budgeting)
  • die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der österreichischen Bundesverfassung (mit Inkrafttreten der Haushaltsrechtsreform im Jänner 2009)
  • die Allgemeine Empfehlung Nr. 20 des UN-Komitees über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) (2009) zu Nicht-Diskriminierung in bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierungen.
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