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Frauen - sichtbar machen, stärken, ermächtigen
Das Wissen um die Lebensrealitäten in den Ländern des Südens
ist kontinuierlich gestiegen, aber in der breiten Öffentlichkeit sind
Frauenrealitäten noch immer wenig sichtbar. Dabei ist anerkannt, dass
die Mehrheit der VerliererInnen im Globalisierungsprozess Frauen sind.
Gefordert ist daher ein Sichtbarmachen sowie eine gezielte Politik der
Ermächtigung - Empowerment - von Frauen für Frauen.
Dafür engagiert sich WIDE.
Ein Leben in körperlicher Unversehrtheit, sozialer Anerkennung und
ökonomischer Sicherheit ist ein weltweites Menschenrecht. In der
Stärkung von Frauen liegt ein bedeutender Schritt zu einer demokratischen
Gesellschaft, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlt.
Dafür engagiert sich WIDE.
Ein geschlechtsspezifischer Ansatz muss in die Entwicklungspolitik und
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) integriert werden. Das gilt für
internationale Abkommen ebenso für nationale Programme und für
die einzelnen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Dazu ist die Mitentscheidung
von Frauen auf allen Ebenen gefordert - im Süden wie im Norden.
Dafür engagiert sich WIDE.
WIDE beruft sich in ihrer Arbeit vor allem auf
- die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau - CEDAW (1979)
- die "Aktionsplattform von Peking", das
Schlussdokument der 4. UN-Weltfrauenkonferenz (1995)
- die Millenniumsentwicklungsziele (2000), insbesondere Ziel 3 (Gleichstellung
der Geschlechter) und Ziel 5 (Senkung der Müttersterblichkeit)
- die im österreichischen EZA-Gesetz (2003) verankerte nicht-diskriminierende
Geschlechterpolitik und die Leitlinien der Österreichischen Entwicklungs-
und Ostzusammenarbeit „Geschlechtergleichstellung und Empowerment
von Frauen“ (2006)
- den „Europäischen Konsens für die Entwicklung“
(2005), in dem die Gleichstellung der Geschlechter und Dialog mit der
Zivilgesellschaft als Grundprinzipien verankert sind (Absatz 18, 19)
und in welchem die Verpflichtung zur Bereitstellung von 0,7% des BNE
für EZA mit einem Stufenplan bis 2015 erneuert wird (Absatz 23)
- die OECD „DAC Guiding Principles for Aid Effectiveness, Gender
Equality and Women´s Empowerment“ (2008)
- die Doha-Declaration on Financing for Development (2008), insbesondere
Absatz 2 und 4 (Gender Equality als Menschenrecht) und Absatz 19 (Frauenrechte,
Zugang zu ökonomischen Ressourcen, Gender-Budgeting)
- die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der
österreichischen Bundesverfassung (mit Inkrafttreten der Haushaltsrechtsreform
im Jänner 2009)
- die Allgemeine Empfehlung Nr. 20 des UN-Komitees
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) (2009)
zu Nicht-Diskriminierung in bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte, Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierungen.
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